Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 02.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4102
OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04 (https://dejure.org/2004,4102)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2004 - 5 W 99/04 (https://dejure.org/2004,4102)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2004 - 5 W 99/04 (https://dejure.org/2004,4102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Versicherungsvertrages aus wichtigem Grund wegen Ausübung beruflicher Tätigkeiten eines Versicherungsnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Anforderungen an die Zahlung von Krankentagegeld im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04
    Die Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht, weil das Urteil des Senats nicht anfechtbar ist, § 542 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 1531).
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 5 W 60/94

    Keine einstweilige Verfügung gegen private Krankenversicherung - Versicherung,

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04
    Die vorläufige Befriedigung des Hauptanspruchs, um die es hier im wesentlichen geht, kann nur ausnahmsweise beansprucht werden, wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist, weil zwischenzeitlich irreversible Fakten geschaffen würden oder der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme ( vgl. Senat, NJW-RR 95, 546 ).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    OLG Köln, Beschluss vom 1. September 2004 - 5 W 99/04.

    aa) Nach einem Teil der Rechtsprechung verbietet sich der Erlass einer auf sofortige Erfüllung gerichteten einstweiligen Verfügung bereits regelmäßig dann, wenn die Verweigerung der einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache lediglich zu einem Vermögensschaden führen würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 4. Oktober 2006 - 5 U 247/06. OLG Köln, Beschluss vom 1. September 2004 - 5 W 99/04).

  • OLG Köln, 03.08.2012 - 20 U 98/12

    Berechtigung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

    Die darin liegende Vorwegnahme der Hauptsache ist nur unter der besonderen Voraussetzung, dass der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen sind, gerechtfertigt, und kommt allenfalls bei Bestehen einer Notlage oder einer Existenzgefährdung in Betracht (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat -, RuS 2007, 463 und OLGR 2004, 418).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Führt die Verweigerung einer einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache nur zu Vermögensschäden, bleibt der Gläubiger regelmäßig auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatz verwiesen und kann nicht zu deren Abwendung gleichsam vorbeugend sofortige Erfüllung verlangen( OLG Köln, MDR 2005, 290).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld;

    Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsprechung ( vgl. MDR 2005, 290 ) fest, wonach der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld zur Abwendung einer existenziellen Notlage grundsätzlich statthaft ist ( so im Ergebnis auch KG r + s 2006, 77 ).
  • FG Hamburg, 11.01.2017 - 3 V 279/16

    Zum Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Rückzahlung nach

    Das ist insbesondere bei extremen Notlagen oder Existenzgefährdung der Fall (OLG Köln Beschluss vom 20.12.2012 I-9 W 83/12, 9 W 83/12 5 W 99/04, VersR 2013, 1258; Vollkommer in Zöller, ZPO, § 940 Rn. 6).

    Es müssten nicht rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden, dass der Verweis auf das ordentliche Verfahren einer Rechtsverweigerung gleichkäme (OLG Köln Urteil vom 01.09.2004 5 W 99/04, MDR 2005, 290).

  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 10 U 304/12

    Leistungsverfügung auf Weiterversicherung zum Basistarif in der privaten

    Die dem Kläger aus der Nichtleistung, d.h. hier der Ablehnung von Versicherungsschutz im Basistarif, drohenden Nachteile müssen unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel und die Leistungsverfügung zur Abwendung einer existenziellen Notlage erforderlich sein (Senat, VersR 2008, 1838; Senat OLGR 2007, 760 ff; OLG Oldenburg VersR 2011, 1256; OLG Köln, MDR 2005, 290 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

    Führt die Verweigerung einer einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache nur zu Vermögensschäden, bleibt der Gläubiger regelmäßig auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatz verwiesen und kann nicht zu deren Abwendung gleichsam vorbeugend sofortige Erfüllung verlangen( OLG Köln, MDR 2005, 290).
  • OLG Köln, 20.12.2012 - 9 W 83/12

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen den Gebäudeversicherer mit dem

    Das ist insbesondere bei extremen Notlagen oder Existenzgefährdung der Fall (vgl. OLG Köln MDR 2005, 290; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 940 Rn 6 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2011 - 8 O 4224/11

    Einstweilige Verfügung: Befriedigungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

    Voraussetzung einer sog. Befriedigungsverfügung ist allerdings, dass sie zur Abwendung einer existenziellen Notlage des Versicherten erforderlich ist (z.B. OLG Koblenz OLGR 2007, 760 aE; LG Dortmund 28.9.2006 - 2 O 310/06, juris; KG r+s 2006, 77; LG Berlin r+s 2005, 338; OLG Köln OLGR 2004, 418; OLG Köln r+s 2007, 463; HK-VVG/Rogler § 1 MB/KT 09 Rn. 11).
  • LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06

    Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zahlung eines Krankentagegeldes aus einer

    Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290 [OLG Köln 01.09.2004 - 5 W 99/04]; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 16 WF 106/04   

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https://dejure.org/2004,6322
OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 16 WF 106/04 (https://dejure.org/2004,6322)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.09.2004 - 16 WF 106/04 (https://dejure.org/2004,6322)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. September 2004 - 16 WF 106/04 (https://dejure.org/2004,6322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Ablehung einer Zurückverweisung an das verweisende Gericht; Anfechtbarkeit einer für das aufnehmende Gericht nicht bindenden Verweisung; Entfall des Bedürfnisses für eine Anfechtung unanfechtbarer Entscheidungen mit der Einführung des Abhilfeverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 36 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 2
    Unanfechtbarkeit einer den Rechtsstreit an das verweisende Gericht zurückzuweisenden ablehnenden Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 290
  • FamRZ 2005, 380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 16 WF 106/04
    Das Bedürfnis für eine Anfechtung unanfechtbarer Entscheidungen ist jedoch mit der Einführung des Abhilfeverfahrens nach § 321 a ZPO entfallen (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; Beschluss vom 02. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 23. Juni 2003 - 16 WF 85/03 -).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 16 WF 106/04
    Das Bedürfnis für eine Anfechtung unanfechtbarer Entscheidungen ist jedoch mit der Einführung des Abhilfeverfahrens nach § 321 a ZPO entfallen (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; Beschluss vom 02. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 23. Juni 2003 - 16 WF 85/03 -).
  • BGH, 02.10.2002 - XII ZB 19/02

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 16 WF 106/04
    Das Bedürfnis für eine Anfechtung unanfechtbarer Entscheidungen ist jedoch mit der Einführung des Abhilfeverfahrens nach § 321 a ZPO entfallen (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; Beschluss vom 02. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 23. Juni 2003 - 16 WF 85/03 -).
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