Rechtsprechung
BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- verkehrslexikon.de
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nach Fristversäumung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formelle Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtswirkungen einer als "vorläufig" bezeichneten Berufungsbegründung
- Judicialis
ZPO § 233 (D)
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 114; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für Fristversäumung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Mittellosigkeit der Partei bei Einreichung einer als "Entwurf" gekennzeichneten Berufungsbegründung - rechtsportal.de
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Mittellosigkeit der Partei bei Einreichung einer als "Entwurf" gekennzeichneten Berufungsbegründung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Fristversäumung durch mittellose Partei: Wiedereinsetzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Fristversäumung wegen Mittellosigkeit
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
Den Anwalt nicht ins Messer laufen lassen
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 233 ZPO
Keine PKH mit Berufungsbegründung im Entwurf - Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 233 ZPO
Keine PKH mit Berufungsbegründung im Entwurf - brak-mitteilungen.de , S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mittellosigkeit muss im PKH-Verfahren für Fristversäumung kausal sein
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Mittellosigkeit muss im PKH-Verfahren für Fristversäumung kausal sein
- brak-mitteilungen.de , S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mittellosigkeit muss im PKH-Verfahren für Fristversäumung kausal sein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.02.2006 - 9 O 538/01
- KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
- BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2855
- MDR 2008, 994
- FamRZ 2008, 1520
- VersR 2008, 1559
- AnwBl 2008, 639
- AnwBl 2008, 720
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Versäumt eine mittellose Partei eine Frist, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64 - NJW 1966, 203 f.; Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 45;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 234 Rn. 11).Entscheidend für die Frage der Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist, ob der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt bereit war, die Berufung auch ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu begründen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, aaO;… Stein/Jonas/Roth, aaO).
Holt die Partei die Prozesshandlung nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist, aber vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch nach, so ist, solange sich nichts Gegenteiliges ergibt, davon auszugehen, dass die Mittellosigkeit für die zunächst unterlassene Prozesshandlung und sodann für ihre Verspätung ursächlich geworden ist, wobei es einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist unabhängig von der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe begründet werden konnte, nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO, m.w.N.).
- BGH, 27.10.1965 - IV ZR 229/64
Einlegung der Berufung durch eine arme Partei nach Ablauf der Berufungsfrist aber …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Versäumt eine mittellose Partei eine Frist, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64 - NJW 1966, 203 f.; Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 45;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 234 Rn. 11).Anders verhält es sich indes, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Tätigkeit entfaltet, während die Frist noch läuft (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64 - aaO;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, aaO;… Stein/Jonas/Roth, aaO).
- BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05
Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dann, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift erfüllt sind, die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufungsbegründung bestimmt sei, gerechtfertigt ist, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.). - BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05
Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dann, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift erfüllt sind, die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufungsbegründung bestimmt sei, gerechtfertigt ist, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
Wahrung der Frist zur Einlegung der Berufung und zur Anbringung der …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dann, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift erfüllt sind, die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufungsbegründung bestimmt sei, gerechtfertigt ist, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.).
- BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15
Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer …
(2) Eine bedürftige Partei kann danach ein Zuwarten mit dem Fortgang des Hauptsacheverfahrens nur dann beanspruchen, wenn gerade die Mittellosigkeit ihr die Vornahme der zur Wahrung ihrer Rechtsposition erforderlichen Prozesshandlungen, wie sie einer bemittelten Partei in der jeweiligen Prozesssituation zu Gebote stünden, verwehren oder unverhältnismäßig erschweren würde, im Streitfall also das Unterbleiben des zur Rechtsverteidigung notwendigen Verhandelns des Prozessbevollmächtigten zur Sache gerade auf die Bedürftigkeit des Beklagten zurückzuführen wäre (…vgl. BVerfG, NJW 2010, 2567 Rn. 18;… BGH, Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 19; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4; vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b aa, cc; jeweils mwN).Nimmt der Prozessbevollmächtigte einer unbemittelten Partei nämlich ungeachtet der (noch) ausstehenden Prozesskostenhilfebewilligung vergütungspflichtige Prozesshandlungen vor, ist die unerlässliche Kausalität zwischen der Bedürftigkeit und einer erforderlich werdenden Prozesshandlung zu verneinen, wenn der Prozessbevollmächtigte zu erkennen gibt, dass er bereit ist, einen damit verbundenen weiteren Zeit- und/oder Arbeitsaufwand auf sich zu nehmen, ohne dass die Erfüllung seines Gebührenanspruchs durch eine Prozesskostenhilfebewilligung oder die Leistung eines angemessenen Vorschusses gesichert erscheinen muss (…vgl. BVerfG, aaO Rn. 18 f.;… BGH, Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, aaO Rn. 21; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, aaO Rn. 6 mit Anm. N. Schneider, NJW 2008, 2856, 2857).
- BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …
Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungseinlegung und Berufungsbegründung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung ursächlich geworden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008, VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).Die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine noch beabsichtigte Berufung ist nicht mit einer vollständig erstellten Berufungsbegründung gleichzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008, VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).
(1) Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit der betroffenen Partei für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64, NJW 1966, 203; Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4).
Entscheidend für die Ursächlichkeit der Mittellosigkeit einer Partei für die Versäumung der Berufungsfrist oder der Frist zu ihrer Begründung ist, ob der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt bereit war, die Berufung auch ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzulegen und/oder zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, aaO).
In einem solchen Fall ist, solange sich nichts Gegenteiliges ergibt, davon auszugehen, dass die Mittellosigkeit der Partei für die zunächst unterlassenen Prozesshandlungen und sodann für ihre Verspätung ursächlich geworden ist, wobei es einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist eingelegt und/oder begründet werden konnte, nicht bedarf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, aaO unter II 3 b dd; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, aaO Rn. 5; jeweils mwN).
Anders verhält es sich dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter seine Tätigkeit entfaltet, während die Frist für die Prozesshandlung noch läuft (BGH…, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64, aaO S. 204; Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, aaO Rn. 6 mwN).
- BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf …
Der Bundesgerichtshof habe im Beschluss vom 6. Mai 2008 (VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4-6) ausgesprochen, dass in einem solchen Fall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausscheide.Das ist dann der Fall, wenn sich die Partei infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung ihres Rechtsmittels zu beauftragen (BGH…, Beschluss vom 16. November 2010 aaO Rn. 19; Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64, NJW 1966, 203; Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc; vom 6. Mai 2008 aaO Rn. 4).
Ist - wie hier - die bedürftige Partei bereits anwaltlich vertreten und legt ihr Rechtsanwalt uneingeschränkt Berufung ein, muss sie glaubhaft machen, dass der Anwalt nicht bereit war, die wirksam eingelegte Berufung im Weiteren ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß und insbesondere fristgerecht zu begründen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2010 aaO; vom 6. Mai 2008 aaO).
Gestützt auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2008 (aaO Rn. 6) meint es, die Mittellosigkeit einer Partei könne niemals Ursache für die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist sein, wenn der Rechtsanwalt nach wirksam eingelegter Berufung deren Begründung vollständig erstelle und - als Entwurf gekennzeichnet - bei Gericht einreiche; denn dann sei die anwaltliche Leistung bereits vollen Umfangs erbracht.
Das Verhalten des Rechtsanwalts belegt vielmehr auch objektiv, dass er - wie behauptet - seine Tätigkeit im Berufungsrechtszug allein auf die Einlegung des Rechtsmittels und die Stellung des Prozesskostenhilfegesuchs beschränken wollte (vgl. dazu auch Zimmermann, FamRZ 2008, 1521, 1522; Benkelberg, AGS 2008, 426, 428, 429; Engels, AnwBl. 2008, 720).
- BGH, 08.01.2016 - I ZB 41/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gesonderte Anfechtung der Zurückweisung …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit der betroffenen Partei für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855;… BGH, NJW-RR 2012, 757 Rn. 9).Entscheidend für die Ursächlichkeit der Mittellosigkeit einer Partei für die Versäumung der Frist ist, ob der Rechtsanwalt bereit war, das Rechtsmittel auch ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzulegen und zu begründen (BGH, NJW 2008, 2855 Rn. 4).
Einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist unabhängig von der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe begründet werden konnte, bedarf es nicht (BGH, NJW 2008, 2855 Rn. 5;… NJW-RR 2012, 757 Rn. 9).
Dann ist davon auszugehen, dass die Mittellosigkeit für eine gleichwohl eintretende Fristversäumung nicht kausal geworden ist (BGH, NJW 2008, 2855 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 21).
- BGH, 28.11.2012 - XII ZB 235/09
Wiedereinsetzungsverfahren nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Ihr kann nach Bewilligung der begehrten Prozesskostenhilfe und fristgerecht nachgeholten Prozesshandlungen Wiedereinsetzung in die versäumten Rechtsmittelfristen bewilligt werden (Abgrenzung BGH, 6. Mai 2008, VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in Fällen, in denen ein Rechtsmittel bereits durch einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt, die fristgerecht eingereichte und unterschriebene Rechtsmittelbegründung zunächst aber nur als Entwurf bezeichnet wurde, eine spätere Fristversäumung nicht auf der Mittellosigkeit beruht, weil der Prozessbevollmächtigte seine Leistung dann schon in vollem Umfang erbracht hat (BGH Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855 Rn. 4 ff. mit kritischen Anm. Gross AnwBl 2008, 460; Zimmermann FamRZ 2008, 1521; Schneider NJW 2008, 2856; Henjes FuR 2009, 559 und Deubner JuS 2008, 1076).
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt …
Die Kausalität kann verneint werden, wenn der Beschwerdeführer nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt, der die Berufung eingelegt hat, nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereit ist, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 -, NJW 2008, S. 2855, mit Anm. Schneider; BSG…, Beschluss vom 22. September 2003 - B 9 VG 18/03 B -, juris, mit Anm. Krasney, jurisPR-SozR 4/2003 Anm. 5; BSG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - B 14 AS 182/07 B -, juris; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 -, juris;… Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 45; vgl. auch BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 5 AZN 1106/96 -, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 38).Der Annahme einer Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Versäumung der Berufungsbegründungsfrist steht jedenfalls nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer nach Ablauf der Frist trotz der Ablehnung von Prozesskostenhilfe die Berufungsverfahren durchführen wollte und den Rechtsanwalt, der die Berufungen für ihn eingelegt hatte, mit seiner weiteren Vertretung beauftragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 -, NJW 2008, S. 2855 ;… Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 45).
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 462/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der …
(2) Allerdings kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit der betroffenen Partei für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64 - NJW 1966, 203; Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 und vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855 Rn. 4).Entscheidend für die Ursächlichkeit der Mittellosigkeit einer Partei für die Versäumung einer Rechtsmittelfrist oder der Frist zu ihrer Begründung ist, ob der Rechtsanwalt bereit war, das Rechtsmittel auch ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe einzulegen und/oder zu begründen (vgl. BGH Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855 Rn. 4).
Holt die Partei die Verfahrenshandlung nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist, aber vor der Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch nach, so ist, solange sich nichts Gegenteiliges ergibt, davon auszugehen, dass die Mittellosigkeit für die zunächst unterlassene Verfahrenshandlung und sodann für ihre Verspätung ursächlich geworden ist, wobei es einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist unabhängig von der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe begründet werden konnte, nicht bedarf (vgl. BGH Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855 Rn. 5 mwN).
Da es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist begründet werden konnte, nicht bedarf (vgl. BGH Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 mwN und vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855 Rn. 4 jeweils mwN), ist es unschädlich, dass die Verfahrensbevollmächtigte im Wiedereinsetzungsantrag Ausführungen zur Organisation der Fristenkontrolle in ihrer Kanzlei gemacht hat, die möglicherweise den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Anforderungen nicht genügt.
- BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines …
Auf die in der Entscheidung des Senats vom 6. Mai 2008 (VI ZB 16/07, VersR 2008, 1559) angestellten Erwägungen kommt es nach den vorstehenden Ausführungen nicht an. - BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die …
Sie war auch nicht als solche gedacht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 3).Allerdings kommt nach der Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4;… Beschluss vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 19;… Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 235/09, NJW 2013, 697 Rn. 16).
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in Fällen, in denen ein Rechtsmittel bereits durch einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt, die fristgerecht eingereichte und unterschriebene Rechtsmittelbegründung zunächst aber nur als Entwurf bezeichnet wurde, eine spätere Fristversäumung nicht auf der Mittellosigkeit beruht, weil der Prozessbevollmächtigte seine Leistung dann schon in vollem Umfang erbracht hat (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4 ff.; offengelassen in BGH…, Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 235/09, NJW 2013, 697 Rn. 18; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11, NJW 2012, 2041).
- OLG Hamm, 04.12.2008 - 28 U 25/08
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen …
Der Beklagte rügt unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 06. Mai 2008 (VI ZB 16/07) die Unzulässigkeit der Berufung, da der Kläger durch seine Kostenarmut nicht an der Einlegung der Berufung gehindert gewesen sei.Dies war auch in der Sache gerechtfertigt, da der von dem Beklagten angeführte Beschluss des BGH vom 06. Mai 2008 (in NJW 2008, 2855) vorliegend nicht einschlägig ist.
In einem solchen Fall ist aber nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Berufungsfrist zu gewähren (vgl. N. Schneider Anmerkung zum Beschluss des BGH in NJW 2008, 2855).
- BGH, 19.09.2013 - IX ZB 67/12
Wiedereinsetzung nach Berufungseinlegung durch die mittellose Partei: …
- BGH, 25.10.2017 - XII ZB 251/17
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung in einer …
- OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 13 U 205/15
- OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 9 UF 68/09
Berufung: (Un-)Zulässigkeit bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
- LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und …
- BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag …
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 20 U 39/17
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des …
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10
Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende …
- LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09
Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von …
- OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 10 U 77/10
Keine schuldlose Versäumung der Berufungsfrist bei PKH-Antrag, wenn die …
- BGH, 01.10.2008 - XII ZB 184/07
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
- LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende …
- LAG Hamm, 08.10.2021 - 16 Sa 374/21
Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Dominoeffekt
- OLG Rostock, 30.03.2009 - 3 U 165/08
Berufungsfristversäumung durch die mittellose Partei: Voraussetzungen einer …
- BGH, 17.03.2009 - VI ZA 2/09
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels …
- OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 175/16
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des …
- BGH, 16.12.2009 - XII ZB 20/09
Ermittlung von Umfang und Ziel der Berufung durch Auslegung unter Heranziehung …
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 173/10
Beruhen einer Fristversäumnis auf der Mittellosigkeit des Antragstellers bei …
- OLG Frankfurt, 24.08.2009 - 13 U 137/09
Prüfungsumfang bei fehlender Begründung des PKH-Antrags für die Berufung
- LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 143/21
Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Vergleichsgruppen; Dominoeffekt
- OLG Koblenz, 12.04.2010 - 10 U 1217/08
Insolvenzverfahrenseröffnung: PKH-Bewilligung für den Gemeinschuldner zur …
- LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 54/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist …
- LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10
Betriebsbedingte Kündigung, Wiedereinsetzungsantrag
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 6 AS 238/09
Rechtsprechung
BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umstände einer Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für eine angefochtene Entscheidung als inhaltliche Mindestvoraussetzung für eine Berufungsbegründung; Textbausteine und eine sporadische Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil als ausreichende ...
- Anwaltsblatt
§ 520 ZPO
Keine Berufungsbegründung mit Textbausteinen - Anwaltsblatt
§ 520 ZPO
Keine Berufungsbegründung mit Textbausteinen - Judicialis
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
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ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus Textbausteinen zusammen gesetzten Berufungsbegründung - datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufung - Nur so werden Sie den Anforderungen an die Berufungsbegründung gerecht
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 21.03.2006 - 7 O 3356/04
- OLG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 U 21/06
- BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1308
- MDR 2008, 994
- WM 2008, 1810
- AnwBl 2008, 792
- AnwBl Online 2008, 151
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43 f.; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.Der Rechtsbeschwerde ist allerdings darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofs erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296; 159, 135, 139 f. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Die in der Rechtsbeschwerdebegründung angesprochenen Ausführungen Seite 40 bis 43 der Berufungsbegründung zur Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Mai 2006 (BGHZ 168, 1 ff.) und zu weiteren Urteilen betreffen erklärtermaßen die Beklagte zu 1). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Der Rechtsbeschwerde ist allerdings darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofs erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296; 159, 135, 139 f. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43 f.; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt. - BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGHZ 151, 42, 43 f.; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt. - BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02
Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH, Urteile vom 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126, vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 und vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2005, 499, 500). - BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
- BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Eine solche Vermutung kommt vielmehr nur im Falle einer arglistigen Täuschung des Käufers über den Wert des Anlageobjekts in Betracht (Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156 f. Tz. 16). - BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Da die Hilfsbegründung selbstständig tragende Bedeutung hat, indem sie die Unzulässigkeit der Klage gegenüber der Hauptbegründung auf einen anderen Gesichtspunkt, nämlich fehlendes Rechtsschutzbedürfnis stützt, hätte sich die Berufungsbegründung auch damit befassen und darlegen müssen, warum die Hilfsbegründung die Entscheidung nicht trägt (vgl. BGHZ 143, 169, 171; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Tz. 11). - BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99
Zulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Berufung
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Da die Hilfsbegründung selbstständig tragende Bedeutung hat, indem sie die Unzulässigkeit der Klage gegenüber der Hauptbegründung auf einen anderen Gesichtspunkt, nämlich fehlendes Rechtsschutzbedürfnis stützt, hätte sich die Berufungsbegründung auch damit befassen und darlegen müssen, warum die Hilfsbegründung die Entscheidung nicht trägt (vgl. BGHZ 143, 169, 171; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Tz. 11). - BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06
Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der …
- BGH, 14.09.2004 - VI ZB 22/04
Anwaltsgebühren im vorprozessualen Schlichtungsverfahren bei der ärztilchen …
- BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97
Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung
- BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04
Anforderungen an die Begründung der Berufung
- BGH, 20.12.2005 - XI ZR 119/04
Umfang der Sicherung von Ansprüchen einer Bausparkasse
- OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19
Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges: …
Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus andere Rechtsstreitigkeiten betreffenden Textbausteinen und Schriftsätzen zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil aber nur sporadisch eingeht, genügt diesen Anforderungen nicht (BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308;… Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 520 Rn. 35). - BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13
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Hierzu muss sich der Revisionsführer mit der das Berufungsurteil tragenden Begründung auseinandersetzen und darlegen, aus welchen Gründen er die entscheidungserheblichen rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. zu § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 14;… Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 18;… Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, NJW-RR 2012, 1207 Rn. 10). - OLG Naumburg, 27.09.2019 - 7 U 24/19
Abgasskandal: Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zugebilligt
Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, MDR 2008, 994; BGH, Urteile vom 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126, vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 und vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2005, 499, 500).Formularmäßige Sätze und Redewendungen genügen ebenso wenig wie Textbausteine und Schriftsatzpassagen aus anderen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, XI ZB 41/06, MDR 2008, 994;… Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl., Rdn. 35 zu § 520 ZPO).
- BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12
Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die …
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533;… vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442, 443 Rn. 12 …und vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08, BeckRS 2009, 08726 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Urteile vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 f, insoweit in BGHZ 155, 199 nicht abgedruckt;… vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04, NJW 2006, 142, 143 Rn. 12, 15 …und vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499, 500 Rn. 9;… Beschlüsse vom 22. November 2006 - XII ZB 130/02, BeckRS 2006, 15202 Rn. 6; vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11;… vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7;… vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, BeckRS 2011, 07182 Rn. 11;… vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7 mwN …und vom 2. Februar 2012 - V ZB 184/11, NJW-RR 2012, 397 Rn. 6). - OLG Köln, 18.08.2020 - 15 U 171/19
Textbausteine allein genügen nicht - Auch 146 Seiten Berufungsbegründung können …
Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen, Urteilsversatzstücken etc. zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil nur "sporadisch" eingeht, genügt diesen Anforderungen richtigerweise nicht (statt aller BGH v. 27.05.2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11 ff.;… dies bestätigend BGH v. 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937 Rn. 13;… v. 22.5.2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010 Rn. 7; speziell zu sog. Diesel-Fällen dann etwa auch OLG Frankfurt v. 31.07.2019 - 17 U 326/18, BeckRS 2019, 21331; OLG Stuttgart v. 29.05.2017 - 5 U 46/17, BeckRS 2017, 119632; OLG Naumburg v. 12.09.2019 - 1 U 168/18, BeckRS 2019, 27098.). - OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18
Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN
Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungspartei bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe sie ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 12. Mai 2009 - XI ZB 21/08, Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, Rn. 11, jeweils mwN; BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 88/15, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - XI ZB 32/15, Rn. 9). - OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19
Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW
Eine Berufungsbegründung, die sich weitgehend aus Textbausteinen zusammensetzt, die andere Rechtsstreitigkeiten betreffen, genügt diesen Anforderungen nicht (BGH, Beschluss vom 27.05.2008, Az.: XI ZB 41/06). - OLG Naumburg, 12.09.2019 - 1 U 168/18
Abgasskandal: Berufung des Käufers eines Audi gegenüber der Volkswagen AG als …
Dabei wird die Berufung allerdings nicht allein deswegen unzulässig, weil die Begründung tatsächlich oder rechtlich neben der Sache liegt, da weder die Schlüssigkeit noch die Vertretbarkeit der Begründung Zulässigkeitsvoraussetzungen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Mai 2017 zu 5 U 46/17, zitiert nach juris, RN 16, unter Hinweis u.a. auf BGH NJW-RR 2002, 1499; 2008, 1308).Solchen Anforderungen genügt eine Berufungsbegründungsschrift nicht, die sich weitgehend aus Textbausteinen und Schriftsätzen zusammensetzt, die andere Rechtsstreitigkeiten betreffen und auf das im Streitfall angefochtene Urteil nur sporadisch eingehen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, XI ZB 41/06, zitiert nach juris, RN 11 f.).
- OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 92/17
Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung des Fahrzeugs mit einer …
Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und darf sich nicht auf die Verwendung formularmäßiger Wendungen oder von Textbausteinen bzw. Schriftsätzen aus anderen Verfahren beschränken (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, MDR 2008, 994; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 U 46/17, juris Rn. 16;… Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 520 Rn. 35). - OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal …
Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und darf sich nicht auf die Verwendung formularmäßiger Wendungen oder von Textbausteinen bzw. Schriftsätzen aus anderen Verfahren beschränken (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, MDR 2008, 994; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 U 46/17, juris Rn. 16;… Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 520 Rn. 35). - BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11
Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
- BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge …
- OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23
Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine; immaterieller …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 270/08
Kündigung, fristlos, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Direktionsrecht, billiges …
- BGH, 02.04.2019 - XI ZR 466/17
Wirksamkeit des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen; Unzureichende …
- BGH, 11.10.2016 - XI ZB 32/15
Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus …
- BGH, 30.07.2020 - III ZB 48/19
Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung eines Notars bei Auszahlung eines Teils …
- BGH, 16.07.2019 - XI ZB 10/18
Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …
- OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 17 U 214/22
Vorfälligkeitsentschädigung: Institutsaufwand als Pauschale
- OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine
- OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 U 69/08
Kündigung eines Bauvertrages wegen Überschreitung von Vertragsfristen; Höhe des …
- OLG Köln, 27.03.2020 - 1 U 95/19
Drache gegen Gleitschirm
- BGH, 25.06.2019 - XI ZB 30/18
Bezeichnung der Umstände für eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für …
- OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 78/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Motoröls als "vollsynthetisch"
- OLG Frankfurt, 21.10.2016 - 24 U 147/15
Zur Frage der Anwendbarkeit von § 24 ZPO auf Anspruch auf Erteilung einer …
- BGH, 25.09.2018 - XI ZB 7/17
Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach dem Widerruf der auf den …
- BGH, 15.12.2009 - VI ZB 51/09
Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils i.R.e. Berufung; Ersatz der künftigen …
- OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz; Unzureichende …
- BGH, 22.01.2019 - XI ZB 9/18
Inanspruchnahme einer Bausparkasse auf Rückzahlung von Zins und Tilgung, Zahlung …
- BGH, 10.12.2015 - IX ZB 35/15
Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
- OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
Anfechtung der Prüfungsentscheidung einer privaten Hochschule
- BGH, 11.11.2014 - XI ZB 1/14
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines von einer Bank beim Abschluss von …
- LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10
Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die …
- BGH, 21.03.2022 - VIa ZB 4/21
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten …
- BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BGH, 12.05.2009 - XI ZB 21/08
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- OLG Dresden, 07.05.2009 - 10 U 1816/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem unter …
- LAG München, 04.07.2008 - 10 TaBV 118/07
Anforderung an Beschwerdebegründung; Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle …
- OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer Biogasanlage; mehrere Anlagen …
- OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 U 22/09
Aktiengesellschaft: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen außenstehender Aktionäre …
- OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17
Keine Ersatzlieferung (§ 439 I Fall 2 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf - …
- OLG München, 28.04.2020 - 19 U 1520/20
Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages
- BGH, 01.10.2009 - VII ZB 43/09
Verfahrensrecht - Überspannte Anforderungen an Berufungsbegründung
- OLG München, 15.07.2020 - 19 U 2676/20
Gerichtlicher Hinweis auf Berufungsrücknahme bei einem unwirksamen Widerruf eines …
- BGH, 01.03.2011 - XI ZB 26/08
Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem …
- OLG München, 20.05.2020 - 19 U 1790/20
Hinweis auf Berufungsrücknahme wegen unwirksamen Widerrufs eines …
- OLG Zweibrücken, 02.09.2022 - 7 U 57/21
Weder Krankheit noch Lockdown rechtfertigen Kündigung eines Pachtvertrags
- BGH, 23.11.2021 - XI ZB 9/21
Feststellung des Fortbestandes eines mit der beklagten Sparkasse geschlossenen …
- BGH, 10.06.2015 - IV ZB 33/14
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
- OLG München, 25.05.2020 - 19 U 1098/19
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
- OLG München, 25.03.2020 - 19 U 633/20
Berufung, Darlehensvertrag, Widerrufsfrist, Schadensersatzanspruch, …
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 17 U 63/19
VW-Abgasskandal: Deliktische Haftung für Fahrzeugmodelle einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 374/17
Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang - …
- OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit …
- OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 15/09
- OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang - …
- BGH, 01.03.2011 - XI ZB 20/08
Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang …
- OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 17 U 82/19
VW-Dieselskandal: Deliktische Haftung der Importeurin und der Motorherstellerin …
- OLG Frankfurt, 17.12.2019 - 17 U 628/19
Diesel-Skandal: Unzulässigkeit der Berufung wegen unzureichender …
- OLG München, 12.08.2019 - 19 U 2146/18
Verletzung von Beratungspflichten im Immobilienkauf
- KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
- OLG Düsseldorf, 22.07.2021 - 22 U 253/20
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW T6 Caravelle mit einem …
- OLG München, 29.07.2008 - 19 U 3317/08
- OLG München, 12.08.2019 - 19 U 4269/18
Verfristeter Widerruf eines Darlehensvertrags
- LAG München, 28.10.2014 - 6 Sa 877/13
Versorgungsrecht, Ergänzung
- OLG München, 23.07.2019 - 19 U 1766/19
Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
- KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Argumente des Gerichts eingehen!
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