Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.11.2006 - 6 W 203/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
"eBay via WAP" - Die Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen mittelsexterner Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn derenEinblendung nicht erfolgt, da über WAP zugegriffen wird.
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 312c Abs 1 BGB, § 1 BGB-InfoV, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
Wettbewerbsrecht: fehlende Einblendung von erforderlichen Verbraucherinformationen bei Zugriff über WAP
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Gesetzliche Pflichtinformationen in Form von Grafik-Dateien können unzulässig sein
- JurPC
BGB § 312 c Abs. 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 11
Verbraucherinformation mittels externer Grafikdatei - aufrecht.de
Keine Widerrufsbelehrung mittels Grafik
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Einbindung von Verbraucherinformationen in den Quelltext eines eBay-Angebots hinsichtlich des Abschlusses eines Fernabsatzvertrages; Informationsdefizit bei Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen auf einer externen Grafikdatei
- kanzlei.biz
Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-Artikelbeschreibungen wettbewerbswidrig
- Judicialis
- juraforum.de (Kurzinformation und Volltext)
Widerrufsbelehrung bei eBay als Grafik nicht ausreichend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstoß bei unzureichender Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen für Nutzung einer Internet-Handelsplattform über WAP-Portal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Verlinkung auf eine Grafikdatei mit dem Text der Widerrufsbelehrung genügt nicht den gesetzlichen Vorschriften
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Pflichtinformationen bei Ebay müssen auch über WAP sichtbar sein
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Pflichtinformationen bei Ebay müssen auch über WAP sichtbar sein
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verbraucherinformation mittels externer Grafikdatei nicht ausreichend
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung in Form einer Grafik unzulässig
- kanzlei.biz (Kurzinformation)
Emails des Internetportals wortfilter.de
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung in Form einer Grafik unzulässig?
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-Artikelbeschreibungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung in Form einer Grafik unzulässig
- 123recht.net (Kurzinformation, 19.11.2007)
Neue Abmahnwelle bei eBay?
Besprechungen u.ä. (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Impressum als Grafik: Abmahnung
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung in Form einer Grafik unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Neues Ungemach: Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP? (RA Max-Lion Keller)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.09.2006 - 11 O 213/06
- OLG Frankfurt, 06.11.2006 - 6 W 203/06
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 393
Wird zitiert von ... (3)
- LG Berlin, 24.06.2008 - 16 O 894/07
Abmahnung bei fehlenden Auslandsversandkosten berechtigt
Das gilt insbesondere bei der Nutzung des WAP-Portals von eBay (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2006 - 6 W 203/06 - zitiert nach juris). - LG Berlin, 04.01.2008 - 16 O 894/07
Angabe der Auslandslieferkosten und Widerrufsbelehrung per Grafikdatei
Das gilt insbesondere bei der Nutzung des WAP-Portals von eBay (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2006 - 6 W 203/06 - zitiert nach juris). - LG Berlin, 09.10.2007 - 15 S 5/07
Bei dem Hinweis (Link) auf eine Widerrufsbelehrung reicht die Verwendung eines …
Dies ergibt sich aus den Angaben von ebay (Anl. K9 Bl. 101 d.A.); auch das OLG Frankfurt hat wohl auf das mögliche Informationsdefizit bei der Nutzung des WAP-Portals von Ebay hingewiesen (Beschluss vom 6.11.2006 - 6 W 203/06, - offenbar nicht veröffentlicht).