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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07   

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https://dejure.org/2008,6217
OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2008,6217)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.2008 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2008,6217)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 2008 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2008,6217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 823, 831, 253, 280 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines operierenden Arztes bei unbemerktem Eindringen eines Kirschnerdrahtes in den Rücken des Patienten; Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei Verwirklichung von voll beherrschbaren Risiken

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Behandlungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für nicht im Operationsbereicht (Knie) zurückgelassenen Kirschnerdraht, der später aus dem Rücken austritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für zurückgebliebenes OP-Material

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    4000 Euro Schmerzensgeld für Draht im Körper

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für vergessenes OP Material

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zurücklassen eines 15 cm langen Kirschnerdrahtes nach einer Operation begründet einen Schmerzensgeldanspruch - Klinik haftet für Verschulden ihrer Angestellten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1110
  • MedR 2009, 337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    a) Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet wird dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zugeordnet mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen (vgl. BGH vom 27.01.1981, VI ZR 138/79 - VersR 1981, 462; BGH vom 18.12.1990, VI ZR 169/90; OLG München, Urteil vom 22. August 2013 - 1 U 3971/12 -, Rn. 43, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. September 2008 - 5 U 3/07 -, Rn. 37 - 38, juris ).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 13.03.2009 - 1 S 142/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14462
LG Mannheim, 13.03.2009 - 1 S 142/08 (https://dejure.org/2009,14462)
LG Mannheim, Entscheidung vom 13.03.2009 - 1 S 142/08 (https://dejure.org/2009,14462)
LG Mannheim, Entscheidung vom 13. März 2009 - 1 S 142/08 (https://dejure.org/2009,14462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit bei ärztlicher Honorarklage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfüllungsort der Honorarforderung eines Zahnarztes am Wohnort des Patienten oder am Praxissitz des Zahnarztes; Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes für eine zahnärztliche Honorarforderung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zahnärztliches Honorar ist am Wohnsitz des Patienten einzuklagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2009, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 8 U 110/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklagen des Zahnarztes gegen Patienten

    Auszug aus LG Mannheim, 13.03.2009 - 1 S 142/08
    Der Kläger ist unter Bezugnahme auf zwei Urteile des OLG Düsseldorf vom 13.02.2003 (Az.: I-8 U 99/02) und 03.06.2004 (Az.: I-8 U 110/03) der Ansicht gewesen, bei einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag sei der Praxissitz des Zahnarztes der gemeinsame Erfüllungsort beider Vertragspartner.
  • BGH, 02.10.2002 - VIII ZR 163/01

    Erfüllungsort bei Versteigerungen im Groß- oder Zwischenhandel

    Auszug aus LG Mannheim, 13.03.2009 - 1 S 142/08
    Sachliche Gründe, die höchstrichterliche Rechtsprechung zum anwaltlichen Dienstvertrag (BGH NJW-RR 2003, 192) nicht auf den zahnärztlichen Behandlungsvertrag zu übertragen, liegen nicht vor.
  • AG Hamburg-Blankenese, 29.06.2016 - 531 C 241/15

    Zahnarztvertrag: Örtliche Zuständigkeit für Honorarklagen eines Zahnarztes;

    So hat etwa - später - mit Urteil vom 13.3.2009 das LG Mannheim (AZR 2009, 64, 65 = MedR 2009, 337 = Der Kassenarzt 2009, Nr. 9, 37) entschieden:.
  • AG Lindau, 20.01.2014 - 1 C 267/13
    Ein besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO am Praxissitz des Zahnarztes besteht für den Honoraranspruch nicht (LG Mannheim, Urteil vom 13.3.2009, 1 S 142/08).

    Vielmehr zahlen die Krankenkassen und die Patienten typischerweise das Entgelt erst nach Rechnungstellung bargeldios von ihrem Sitz bzw. Wohnsitz aus.(LG Mannheim, Urteil vom 13.3.2009, 1 S 142/08) Dies ist auch die wesentliche Abweichung zum Krankenhausvertrag, bei dem sich der Patient zumindest beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus befindet, so daß zumindest teilweise davon ausgegangen werden kann, daß Ansprüche auch dort erfüllt werden (so beispielsweise die Zahlung der Tagespauschalen 0.ä.) Der Behandlungsvertrag weist auch keinen so starken Bezug zum Ort der Praxis auf, daß es geboten wäre, diesen auch als Erfüllungsort für die Gegenleistung anzunehmen.

  • AG Münster, 15.01.2019 - 48 C 3429/18

    Örtliche Zuständigkeit; einheitlicher Erfüllungsort; Krankenhaus; ambulante

    Die Gegenansicht sieht die Voraussetzungen von § 29 Abs. 1 ZPO im Fall der ambulanten Heilbehandlung nicht als gegeben an (vgl. LG Heidelberg, Beschluss vom 14.02.2014, - 5 O 275/13 -, NJW-RR 2014, 777; LG Mannheim, Urteil vom 13.03.2009, - 1 S 142/08 -, BeckRS 2009, 8371; LG Mainz, a.a.O.; AG Münster, Urteil vom 12.07.2012, - 8 C 1530/12 - AG Frankfurt, Urteil vom 29.10.1998, - 30 C 1635/98 -, NJW 2000, 1802; AG Köln, Urteil vom 07.12.1993, - 129 C 340/93 -, NJW-RR 1995, 185; Bendtsen a.a.O.).
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