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   BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57   

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BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57 (https://dejure.org/1957,748)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1957 - 2 StR 181/57 (https://dejure.org/1957,748)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1957 - 2 StR 181/57 (https://dejure.org/1957,748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl. der Verbindung von Verfahren in Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene - Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Erwachsenengericht im Falle des Vorliegens eines Schwergewichts der Tat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 327
  • NJW 1957, 1327
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Er ist daher Mittäter (BGHSt 6, 226; 8, 393).

    Es kann daher genügen, daß der Täter, ohne den Beischlaf selbst ausüben zu wollen, die Nötigungshandlung als eigene Tat will und dabei billigt, daß sie zur Duldung des Beischlafs durch die Genötigte führt (BGHSt 6, 226).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Er ist daher Mittäter (BGHSt 6, 226; 8, 393).

    Dies rechtfertigt die Annahme, er sei Mittäter (BGHSt 8, 393).

  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Es genügt vielmehr jede Handlung, die von dem Opfer, gegen das sie gerichtet ist, als Zwang empfunden wird, da sie dessen freie Willensbetätigung und Willensentschließung ausschließt und es der Herrschaft des Nötigenden beugt (RGSt 48, 346 [349]; 60, 157; 61, 156; 64, 113; 116; HRR 42 Nr. 193).
  • RG, 15.03.1926 - II 86/26

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Es genügt vielmehr jede Handlung, die von dem Opfer, gegen das sie gerichtet ist, als Zwang empfunden wird, da sie dessen freie Willensbetätigung und Willensentschließung ausschließt und es der Herrschaft des Nötigenden beugt (RGSt 48, 346 [349]; 60, 157; 61, 156; 64, 113; 116; HRR 42 Nr. 193).
  • RG, 12.07.1914 - IV 1353/13

    Ist die Beeinflussung der Willensentschließung geeignet, den Tatbestand der

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Es genügt vielmehr jede Handlung, die von dem Opfer, gegen das sie gerichtet ist, als Zwang empfunden wird, da sie dessen freie Willensbetätigung und Willensentschließung ausschließt und es der Herrschaft des Nötigenden beugt (RGSt 48, 346 [349]; 60, 157; 61, 156; 64, 113; 116; HRR 42 Nr. 193).
  • RG, 13.01.1927 - III 916/26

    Kann in der eigenmächtigen Ausräumung eines zur Mietwohnung gehörenden Zimmers

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Es genügt vielmehr jede Handlung, die von dem Opfer, gegen das sie gerichtet ist, als Zwang empfunden wird, da sie dessen freie Willensbetätigung und Willensentschließung ausschließt und es der Herrschaft des Nötigenden beugt (RGSt 48, 346 [349]; 60, 157; 61, 156; 64, 113; 116; HRR 42 Nr. 193).
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Hiernach sind Jugendliche und Heranwachsende nicht ausschließlich vor dem Jugendgericht abzuurteilen; sie können unter Umständen, falls das Verfahren mit dem gegen einen Erwachsenen verbunden wird und das Schwergewicht bei der Tat des Erwachsenen liegt, durch das Erwachsenengericht abgeurteilt werden (BGHSt 8, 349 ff).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Bei dieser Sachlage mußte es dem Gericht, zumal auch die Angeklagten selbst keine Beweisanträge in dieser Richtung gestellt haben, die Erhebung weiterer Beweise nicht aufdrängen, und zwar auch nicht über die geschlechtliche Entwicklung des Angeklagten B. (BGHSt 6, 326 [329]).
  • RG, 12.02.1918 - V 804/17

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitbeschuldigter usw. in der

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Das Gericht hat seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen; es darf hierbei aber nicht, wie dies bei der Verbindung mehrerer Strafsachen gegen Erwachsene gemäß §§ 3, 4 StPO der Fall ist (vgl RGSt 52, 138, 140), von reinen Zweckmässigkeitserwägungen ausgehen, vielmehr eine Verbindung der Verfahren und eine Verhandlung vor dem Erwachsenengericht nur beschließen, wenn sie die im Gesetz vorgesehenen Gründe für gegeben halt.
  • RG, 24.10.1913 - V 978/13

    Was wird in § 175 GVG. unter Verhandlung über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
    Eine ausdrückliche Aufforderung zur Äusserung ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr, daß der Angeklagte Gelegenheit gehabt hat, sich zu äussern (RGSt 47, 342, BGH in JZ 51, 655).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Nach Lage des Falles ist offensichtlich, daß die Voraussetzungen des § 103 JGG vorlagen (vgl. BGHSt 10, 327, 329; BGH, Urt. vom 20. April 1982 - 1 StR 50/82 - bei Holtz MDR 1982, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 12.10.1971 - 1 StR 437/71

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob er das Ermessen mißbraucht oder die rechtlichen Voraussetzungen fehlerhaft angenommen hat (BGHSt 10, 327, 329) [BGH 22.05.1957 - 2 StR 181/57].

    Die von der Revision hervorgehobene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 327, 329) [BGH 22.05.1957 - 2 StR 181/57] steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91

    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

    Diese Gefährdung ist aber ein tatbestandlicher Erfolg des konkreten Gefährdungsdelikts nach § 94 StGB, der selbst bei einem in Alleintäterschaft oder Nebentäterschaft außerhalb der Bundesrepublik begangenen Landesverrat im Inland eintritt (vgl. BayObLG NJW 1957, 1327, 1328) und daher gemäß § 9 Abs. 1 StGB den Tatort auch in der Bundesrepublik begründet (vgl. dazu das BayObLG aaO; Tröndle aaO § 9 Rdn. 4; Eser aaO § 9 Rdn. 6; Oehler, Internationales Strafrecht 2. Aufl. S. 214; Endemann NJW 1966, 2381, 2383).
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug

    Ausdrücklicher Aufforderung hierzu bedarf es nicht (BGH JZ 1951, 655; BGH 2 StR 181/57 vom 22. Mai 1957, insoweit BGHSt 10, 327 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 07.05.2002 - 3 ObOWi 4/02

    Baumschützende Festsetzungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in

    Die Ablehnung der Vernehmung dieses Zeugen überschreitet deshalb die Grenzen des dem Tatrichter in § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG eingeräumten Ermessens und ist insoweit der Überprüfung durch den Senat zugänglich (vgl. BGHSt 10, 327/329).
  • BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
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  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 226/63

    Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Notzucht - Gemeinschaftliche

    Nur in Fällen des Mißbrauchs des Ermessens und des Verkennens seiner Voraussetzungen kann das Revisionsgericht eingreifen (vgl. BGHSt 10, 327).
  • BGH, 15.08.1972 - 1 StR 343/72

    Verbindung von Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Heranwachsende zur

    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob er die Grenzen des Ermessens verletzt oder die rechtlichen Voraussetzungen fehlerhaft angenommen hat (BGHSt 10, 327, 329) [BGH 22.05.1957 - 2 StR 181/57].
  • BVerwG, 04.03.1970 - II WD 77.69

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung (RGSt 65, 296; BGHSt 4, 230; 5, 252 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; 7, 214 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 583/54]; 10, 330 [BGH 22.05.1957 - 2 StR 181/57]; 19, 46 [BGH 18.07.1963 - 1 StR 130/63]mit weiteren Nachweisen; BDH Urteile vom 6. Dezember 1966 - I WD 27/66 - und 10. Januar 1967 - II WD 24/66) und Schrifttum (Loewe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 318 Anm. 1; Müller/Sax (KMR), StPO 6. Aufl. § 318 Anm. 4 d 2; Schwarz/Kleinknecht, StPO 28. Aufl. § 318 Anm. 1, § 327 Anm. 1 bis 4) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, deren Beurteilung selbständig möglich ist, ohne daß auf den nicht angefochtenen Teil bei der Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung übergegriffen werden müßte.
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 411/77

    Zuständigkeit der Jugendgerichte bei der Entscheidung über die Tat eines

    Ihre Zuständigkeit wäre aber allenfalls in Betracht gekommen, wenn die Strafsachen gegen den Angeklagten und gegen den erwachsenen Mitangeklagten E. deswegen zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung durch sie verbunden worden wären, weil eine solche Verbindung zur Erforschung der Wahrheit oder aus anderen wichtigen Gründen geboten war (§ 103 Abs. 1 JGG), und zwar gerade vor dem Erwachsenengericht, etwa weil das Schwergewicht bei dem Verfahren gegen den Erwachsenen lag (§ 103 Abs. 2 JGG; vgl. BGHSt 10, 327, 330).
  • BGH, 22.05.1973 - 1 StR 13/73

    Schlafen eines Schöffen während der Hauptverhandlung - Voraussetzungen der

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 352/65

    Zulässigkeit der Verbindung eines Strafverfahrens gegen Heranwachsende und gegen

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