Rechtsprechung
BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 26, 185
- NJW 1958, 457
- MDR 1958, 231
- DB 1958, 221
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Grundsätzliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer solchen Vorausabtretung künftiger Forderungen bestehen nicht (vgl. BGHZ 7, 365).Sie sind daher nur aus ihrem Inhalt selbst auszulegen; die Umstände des Einzelfalles bleiben außer Betracht (vgl. BGHZ 7, 365, 368 mit weiteren Nachweisen).
Sie sind deswegen durch das Revisionsgericht selbst auszulegen (vgl. BGHZ 7, 365, 368, 8, 55, 56; 22, 109, 112/113).
Entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 155, 26, 29; JW 1939, 563; DR 1940, 581) kommt es dabei nach den überzeugenden Ausführungen des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Oktober 1952 (BGHZ 7, 365, 368 f.) nicht darauf an, ob die unter gattungsmäßiger Bezeichnung im voraus abgetretener Forderungen für alle denkbaren Fälle bestimmbar sind; vielmehr reicht es aus, wenn nach der objektiv ausgelegten Abtretungsklausel die vom Abtretungsempfänger im einzelnen Fall in Anspruch genommene Forderung genügend bestimmbar ist.
Immerhin bietet diese Klausel dem Abnehmer doch eine Möglichkeit, sich freie Mittel zur Erfüllung seiner sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen, so daß es schon deswegen mindestens zweifelhaft erscheint, ob die mit dem Eigentunsvorbehalt der Klägerin verbundene Vorausabtretung wegen übermäßiger Beschränkung des Zedenten als sittenwidrig und nichtig bezeichnet werden kann (vgl. BGHZ 7, 365, 369 ff).
- RG, 07.07.1931 - II 447/30
1. Verstößt ein Vertrag, durch den ein Abzahlungsgeschäft zur Beschaffung von …
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Es liegt eine sogenannte stille Zession vor, die zwar der Klägerin die Gläubigerstellung verschafft, aber nach Inhalt und Zweck in dem Sinne beschränkt ist, daß der Zedent bis zu einer anderen Anweisung durch die Klägerin, d.h. solange er seine Geschäfte normal abwickelt, zur eigenen wirtschaftlichen Verwaltung und Verwertung der abgetretenen Forderungen berechtigt sein soll (vgl. RG DR 1939, 865: RGZ 133, 234, 242; RGZ 136, 100, 102).Aus der dementsprechenden vertraglichen Ausgestaltung der Befugnisse des Sicherungsnehmers und des Sicherungsgebers können keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Sicherungszession hergeleitet werden (vgl. RGZ 133, 234, 242; 136, 100, 102; 142, 139, 141 f).
- RG, 08.04.1932 - II 362/31
1. Über das Erfordernis der Bestimmbarkeit des Abtretungsgegenstandes bei …
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Es liegt eine sogenannte stille Zession vor, die zwar der Klägerin die Gläubigerstellung verschafft, aber nach Inhalt und Zweck in dem Sinne beschränkt ist, daß der Zedent bis zu einer anderen Anweisung durch die Klägerin, d.h. solange er seine Geschäfte normal abwickelt, zur eigenen wirtschaftlichen Verwaltung und Verwertung der abgetretenen Forderungen berechtigt sein soll (vgl. RG DR 1939, 865: RGZ 133, 234, 242; RGZ 136, 100, 102).Aus der dementsprechenden vertraglichen Ausgestaltung der Befugnisse des Sicherungsnehmers und des Sicherungsgebers können keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Sicherungszession hergeleitet werden (vgl. RGZ 133, 234, 242; 136, 100, 102; 142, 139, 141 f).
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56
Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Sie sind deswegen durch das Revisionsgericht selbst auszulegen (vgl. BGHZ 7, 365, 368, 8, 55, 56; 22, 109, 112/113). - RG, 04.11.1938 - VII 84/38
Zur Frage des Bereicherungsanspruchs aus § 816 Abs. 2 BGB. im Falle des § 407 …
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Soweit der Entscheidung RGZ 158, 315 eine andere Auffassung zu entnehmen ist, kann dieser aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt werden. - RG, 19.09.1933 - II 70/33
1. Wann ist bei Abtretung einer Forderung sicherungshalber der …
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Aus der dementsprechenden vertraglichen Ausgestaltung der Befugnisse des Sicherungsnehmers und des Sicherungsgebers können keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Sicherungszession hergeleitet werden (vgl. RGZ 133, 234, 242; 136, 100, 102; 142, 139, 141 f). - RG, 28.01.1918 - IV 359/17
Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung bei Vorbehalt der Forderungseinziehung
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Nur wenn die Zession erst mit der Zahlungseinstellung oder dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Zedenten dem Zessionar die Gläubigerstellung verschaffen soll, während er vorher über die "abgetretenen" Forderungen nicht verfügen darf, kann von einer unzulässigen Beeinträchtigung der anderen Gläubiger im Falle der Zahlungseinstellung des Zedenten die Rede sein (vgl. RGZ 92, 105, 108 f; 158, 89, 94). - RG, 06.04.1937 - II 238/36
Ist eine Vereinbarung rechtswirksam, wodurch beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt …
Auszug aus BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 155, 26, 29; JW 1939, 563; DR 1940, 581) kommt es dabei nach den überzeugenden Ausführungen des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Oktober 1952 (BGHZ 7, 365, 368 f.) nicht darauf an, ob die unter gattungsmäßiger Bezeichnung im voraus abgetretener Forderungen für alle denkbaren Fälle bestimmbar sind; vielmehr reicht es aus, wenn nach der objektiv ausgelegten Abtretungsklausel die vom Abtretungsempfänger im einzelnen Fall in Anspruch genommene Forderung genügend bestimmbar ist.
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Sicherheiten müssen sich bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners, also vor allem im Falle der Insolvenz, bewähren (BGHZ 26, 185, 191; 130, 115, 126 f.;… BGH, Urt. v. 21. Januar 1960 - VII ZR 170/58, WM 1960, 576, 578; BGH, Beschl. v. 6. März 1997 - IX ZR 74/95, WM 1997, 750, 756). - BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen …
Ein Wegfall der Bereicherung kann u. a. dadurch eintreten, daß es der Bereicherungsschuldner im Vertrauen auf den rechtmäßigen und rechtsbeständigen Empfang der Zahlung unterläßt, rechtzeitig anderweitige Befriedigung zu suchen (BGHZ 26, 185 (195) = NJW 1958, 457; BGHZ 66, 150 (155) = NJW 1976, 1090). - BGH, 30.04.1959 - VII ZR 19/58
Globalzession. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Tatsache, daß eine Bank sich zur Sicherung für gegebene Kredite den größten Teil der gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Kreditnehmers abtreten und dessen pfändungsfreies Vermögen in wesentlichen übereignen läßt, ist für sich allein noch nicht sittenwidrig, wenn - wie hier festgestellt - dem Schuldner die wirtschaftliche Entschließungs- und Handlungsfreiheit, insbesondere auch die Möglichkeit der Einziehung der Forderungen belassen wird und wenn der Kredit der Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs dienen soll (vgl. u.a. BGHZ 19, 12, 16 ff; 26, 185).
- BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85
Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten …
b) Die Wirksamkeit des in Nr. 7 der Geschäftsbedingungen der Klägerin enthaltenen erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts ist in erster Linie an § 9 AGB-Gesetz zu messen (Senatsurteil BGHZ 94, 105, 112 [BGH 20.03.1985 - VIII ZR 342/83] m. w. Nachw.); er ist - jedenfalls im kaufmännischen Verkehr - grundsätzlich unbedenklich (…Senatsurteil aaO; vgl. auch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes BGHZ 26, 185 und BGH Urteil vom 26. Mai 1970 - VI ZR 48/69 = WM 1970, 900).Das hat der Bundesgerichtshof schon im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts anhand des § 138 BGB ausgesprochen (BGHZ 26, 178 und 26, 185).
Die im Ergebnis die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) eines erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts verneinende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 26, 185, 191 steht dieser Wertung nicht entgegen: Im damals entschiedenen Fall enthielten die Geschäftsbedingungen neben der Einziehungsermächtigung auch eine Freigabeklausel für den Fall einer Übersicherung von mehr als 25 Prozent.
- BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung …
In diesen Fällen muß der Zahlungsempfänger - bei Wirksamkeit der Erstzession - den Gegenwert der Forderung an den Erstzessionar herausgeben (BGHZ 26, 185, 193; 32, 357, 360;… BGH, Urt. v. 7. März 1974 - VII ZR 110/72, NJW 1974, 944 f;… s. ferner Urt. v. 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788, 1789). - BGH, 10.01.2013 - IX ZR 161/11
Insolvenzanfechtung: Befriedigung von Altverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren …
Voraussetzung ist allerdings, dass ein derartiger Eigentumsvorbehalt dem Bestimmtheitsgebot genügt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1957 - VII ZR 49/57, BGHZ 26, 185, 189; vom 8. Oktober 1986 - VIII ZR 342/85, BGHZ 98, 303, 311 f;… vom 11. Mai 2006 - VII ZR 261/04, BGHZ 167, 337 Rn. 15;… vom 17. März 2011, aaO Rn. 29;… Erman/H.P. Westermann, 13. Aufl., § 398 Rn. 18;… MünchKomm-BGB/Roth, 6. Aufl., § 398 Rn. 138 ff). - BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75
Stille Zession und Zwangsvollstreckung
Die Einziehungsermächtigung hält sich in dem bei stillen Zessionen üblichen, aber auch erforderlichen Rahmen, der dem Schuldner trotz der umfassenden Sicherung seines Gläubigers die notwendige wirtschaftliche Bewegungsfreiheit läßt (vgl. BGHZ 26, 185, 190 f; BGH Urteil vom 7. März 1974 - VII ZR 110/72 = WM 1974, 389, 390 mit weiteren Nachweisen, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1974, 944).Ein Wegfall der Bereicherung kann u.a. dadurch eintreten, daß die Bank es im Vertrauen auf den rechtmäßigen Empfang der Zahlungen unterläßt, sich rechtzeitig bei ihrem Schuldner anderweitige Sicherheit zu verschaffen oder Befriedigung zu suchen (vgl. BGHZ 26, 185, 195 und Heimann-Trosien a.a.O. § 818 Rdn. 35 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 19.03.2009 - IX ZR 39/08
Gläubigerbenachteiligung durch eine Zahlung zur Ablösung eines insolvenzbeständig …
Wird eine Gesamtheit von Gegenständen, die nur zum Teil von einer Sicherungsübereignung erfasst werden, zu einem Einheitspreis verkauft, geht eine auf das Sicherungsgut bezogene Vorausabtretung ins Leere, weil die das Sicherungsgut betreffenden Forderungsteile nicht individualisierbar sind und es deshalb an der notwendigen Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung fehlt (BGHZ 26, 185, 189 f. ; OLG Neustadt WM 1958, 1141, 1142; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung Band IV 1976 § 47 III 1 d, S. 299;… vgl. Ganter in Schimansky/Lwowski/Bunte, Handbuch des Bankrechts, 3. Aufl. § 96 Rn. 48). - BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 169/76
Glasarbeiten - § 398 BGB, Anforderungen an die Bestimmbarkeit bei …
Da es sich auch im vorliegenden Falle um einen Anspruch aus der Ausführung exakt umrissener Arbeiten handelt, bestehen keine Bedenken, den gesamten Vergütungsanspruch der Firma F. als gemäß Nr. 12 Abs. 4 AGB abgetreten anzusehen (BGHZ 26, 185). - BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94
Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken
Der Einkaufspreis und die Gestehungskosten sind im Verwertungsfall, in dem sich die Sicherungsübereignung bewähren muß und auf den für die Übersicherung abzustellen ist (BGHZ 26, 185, 191; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - IX ZR 9/90, WM 1991, 88, 91; Ganter ZIP 1994, 257), erfahrungsgemäß sehr häufig nicht zu realisieren. - BGH, 12.06.1969 - VII ZR 13/67
- BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80
Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung …
- BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 342/83
Auslegung und Wirksamkeit eines formularmäßigen erweiterten und verlängerten …
- BGH, 13.05.1997 - XI ZR 234/95
Vorlage zum Großen Senat für Zivilsachen beim BGH zur Frage der Wirksamkeit einer …
- OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
- BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62
Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts
- BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67
Arbeitslohnpfändung - Abtretung
- BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 82/76
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Kontokorrenteigentumsvorbehalts - …
- BGH, 12.05.1971 - VIII ZR 196/69
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession
- BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76
Globalzession
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 48/69
Ermittlung der Rechtmäßigkeit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts - Anspruch …
- BGH, 02.12.1992 - VIII ZR 241/91
Formularmäßger Eigentumsvorbehalt im kaufmännischen Geschäftsverkehr
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92
Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung
- BGH, 16.02.1959 - VII ZR 187/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90
Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers
- BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch den Zedenten
- BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77
Sicherungsabtretung - Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger - Zeitliche …
- BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 180/77
Beschränkung der Zulassung der Revision - Wirksamkeit eines in …
- BGH, 07.03.1974 - VII ZR 110/72
"Umbuchung" des Betrags alsLeistung der Drittschuldnerin an die Beklagte als …
- BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60
Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer …
- BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
- BGH, 04.10.1965 - VII ZR 185/63
Zahlung eines Kaufpreises - Abtretung von Forderungen - Verpflichtungen aus einem …
- OLG Dresden, 21.10.1998 - 11 U 611/98
Kein Bereicherungsanspruch des Vorbehaltslieferanten gegen die Bank wegen …
- BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Anfechtbare Gläubigerbenachteiligung durch bedingte Abtretung von Rechten aus …
- BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 7/76
Bagger und Raupenlader - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 …
- BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67
Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB
- BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen …
- BGH, 16.01.1961 - VII ZR 199/59
Rechtsmittel
- BGH, 13.06.1990 - VIII ZR 130/89
Formularmäßige Vereinbarung einer Weiterverarbeitungsforderung mit …
- BGH, 12.05.1971 - VIII ZR 186/69
Ansprüche aus dem Verkauf von Baueisen - Nichtigkeit einer Globalabtretung …
- KG, 21.03.2006 - 13 U 46/05
Prätendentenstreit im Hinterlegungsverfahren: Schuldbefreiende Hinterlegung bei …
- BGH, 30.05.1960 - VII ZR 257/59
Einziehungsermächtigung beim verlängerten Eigentumsvorbehalt
- BVerwG, 21.07.2000 - 2 B 22.00
Zulassung der Revision wegen notwendiger "bundeseinheitlicher Auslegung" von …
- OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81
Entscheidung durch Teilurteil zur Vermeidung nicht vertretbarer zeitlicher …
- BAG, 16.06.1978 - 5 AZR 783/76
- BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 220/65
Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) - Kauf eines gebrauchten …
- BGH, 29.03.1962 - VII ZR 238/60
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 157/60
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
Anspruch auf Erteilung von Auskunft; Abschluss eines "Poolvertrages"; Lieferant …
- BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 177/64
Wirksamkeit eines Sicherungsübereignungsvertrages - Erwerb von Eigentum kraft …
- BGH, 24.05.1965 - VII ZR 46/63
Wirksamkeit eines Teilzahlungsfinanzierungsvertrags - Wirksamkeit vorgenommener …
- BGH, 03.12.1965 - 1 StR 362/65
Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Einstellung eines Verfahrens
- BGH, 04.02.1963 - VII ZR 243/61
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1960 - VII ZR 161/59
Rechtsmittel
- BGH, 12.07.1965 - VII ZR 115/63
Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags über gelieferte Handelsfeinbleche - …
- BGH, 15.01.1964 - 2 StR 487/63
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1960 - VII ZR 169/59
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1959 - VII ZR 210/57
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 26, 225
- NJW 1958, 457
- MDR 1958, 307
- DB 1958, 192
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (9)
- RG, 20.12.1935 - VII 96/35
1. Welche rechtliche Bedeutung hat der Vermerk des Zuschlagbescheides, daß …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Ebensowenig wäre, wenn der Motor nicht wesentlicher Bestandteil gewesen wäre, gegen die Beklagte als Ersteherin ein schuldrechtlicher Anspruch entstanden, weil in die Versteigerungsbedingungen kein Vorbehalt dahingehend aufgenommen wurde, daß der Motor auf den Ersteher nicht übergehen sollte (RGZ 150, 22 [24 f]).Im Gegensatz zu § 93 (BGHZ 20, 154 [156 ff]) darf bei der Auslegung des § 94 Abs. 2 nicht von dem trennbaren Bestandteil, sondern muß von dem Gebäude (Schiff) als Ganzem, so, wie sich das Gebäude (Schiff) in seiner Sonderart und seinem Sonderzweck darstellt, ausgegangen werden (RGZ 150, 22 [26]; BGH L-M § 93 Nr. 2).
- RG, 04.08.1936 - II 50/36
Wann ist der Motor eines Seeschiffes als wesentlicher Bestandteil des Schiffes …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Das Berufungsgericht verneint weiterhin, daß die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig das etwaige Eigentum der Klägerin verletzt habe, da die Beklagte nur der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 152, 91) gefolgt sei, wenn sie den Schiffsmotor als wesentlichen Bestandteil des Schiffs betrachtet und demnach angenommen habe, daß der Eigentumsvorbehalt der Klägerin durch den Einbau des Motors in das Schiff wirkungslos geworden sei.Der IV. Senat hat sich dabei mit dem Urteil des Reichsgerichts in RGZ 152, 91 auseinandergesetzt, in dem das Reichsgericht angenommen hat, daß der Motor eines Motorschiffes wesentlicher Bestandteil des Schiffes sei, und zwar auch dann, wenn Schiffskörper und Motor nicht aufeinander gearbeitet sind und wenn sie ohne Beschädigung der einzelnen Teile voneinander getrennt werden können.
- BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Die nach den Vorstellungen der Beteiligten nicht erwartete, aber auch nicht ausgeschlossene Möglichkeit künftiger Trennung rechtfertigt es nicht, die Einfügung zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen (vgl. OGHZ 1, 168; BGHZ 10, 171 [176]).
- RG, 21.01.1938 - VII 106/37
1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Beklagte durch den Zuschlag Eigentümerin des Schiffsmotors geworden ist ohne Rücksicht darauf, wem bis zur Versteigerung das Eigentum an dem Motor zustand (§§ 37 Nr. 5, 55, 90, 91, 162 ZVG; vgl. RGZ 156, 395 [399]). - RG, 14.11.1938 - V 37/38
1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …
- BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55
Hochfrequenzgeräte - § 93, § 947 Abs. 2, § 950 BGB, Einbau serienmäßig …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Im Gegensatz zu § 93 (BGHZ 20, 154 [156 ff]) darf bei der Auslegung des § 94 Abs. 2 nicht von dem trennbaren Bestandteil, sondern muß von dem Gebäude (Schiff) als Ganzem, so, wie sich das Gebäude (Schiff) in seiner Sonderart und seinem Sonderzweck darstellt, ausgegangen werden (RGZ 150, 22 [26]; BGH L-M § 93 Nr. 2). - RG, 14.12.1923 - VII 169/23
Kann der Eigentümer eines Gewehres, wenn ihm dieses durch die Einziehung in einem …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Gegen den Gläubiger, der eine nicht seinem Schuldner, sondern einem Dritten gehörige Sache versteigern läßt, kann ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegeben sein (RGZ 61, 430; 108, 260; 156, 400), der nach § 249 BGB den Herausgabeanspruch auf den noch im Besitz der Beklagten befindlichen Motor begründen könnte. - RG, 30.03.1939 - V 121/38
Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Unerheblich für die Anwendung des § 94 Abs. 2 ist, daß der Motor der Klägerin in das Motorschiff nachträglich zum Ersatz des nicht mehr betriebsfähigen Motors eingebaut wurde (RGZ 158, 362 [367]; 160, 166 [183]; vgl. § 946 BGB). - RG, 07.11.1905 - VII 53/05
Exekutionsintervention; Schadensersatz weg. verspät. Freig. d. Pfandstücke
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
Gegen den Gläubiger, der eine nicht seinem Schuldner, sondern einem Dritten gehörige Sache versteigern läßt, kann ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegeben sein (RGZ 61, 430; 108, 260; 156, 400), der nach § 249 BGB den Herausgabeanspruch auf den noch im Besitz der Beklagten befindlichen Motor begründen könnte.
- BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89
Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung
Eine feste Verbindung setzt das Einfügen begrifflich nicht voraus; es reicht aus, daß zwischen der Sache und dem Gebäude ein räumlicher Zusammenhang hergestellt ist (BGHZ 26, 225, 229; 36, 46, 50;… BGH, Urt. v. 16. November 1973 - V ZR 1/72, LM § 94 BGB Nr. 16 unter II 2;… BGH, Urt. v. 31. Oktober 1986 - V ZR 166/85, WM 1987, 47 unter I 4). - BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück
Zugleich wird eine Überforderung des auf dem formellen Konsensprinzip und der Beweismittelbeschränkung beruhenden Grundbuchverfahrens vermieden (…so zutreffend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1373) und dem Gebot genügt, im Grundstücksverkehr klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298; BGH, Urteil vom 9. Januar 1958 - II ZR 275/56, BGHZ 26, 225, 228). - BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86
Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament
Im Grundstücksverkehr ist die Schaffung klarer und sicherer Rechtsverhältnisse von besonderer Bedeutung (BGHZ 26, 225, 228).
- OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04
Rechtsfolgen des Einbaus von Lukendeckeln auf einem Containerhochseeschiff
Das Landgericht habe sich dabei nicht mit den besonderen Anwendungsvoraussetzungen auseinandergesetzt, die in BGHZ 26, 225ff. aufgestellt worden seien.Es ist anerkannt, dass ein eingetragenes Schiff - wie hier - grundsätzlich wie eine unbewegliche Sache behandelt wird (BGHZ 26, 225 (229)), so dass § 946 BGB hier analog anzuwenden ist.
Insbesondere die Anwendung des § 94 Abs. 2 auf eingetragene Schiffe ist anerkannt (vgl. BGHZ 26, 225 (229)).
So ist etwa ein Schiff ohne Schiffsmotor noch kein Motorschiff (BGHZ 26, 225 (229)).
Die Lukendeckel sind auch in das Schiff eingefügt worden: Auch bei der Vorschrift des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung mit dem Schiff nicht an (BGHZ 26, 225 (229), siehe dazu bereits oben).
- BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau
Im Auge zu behalten ist weiter, daß die (erweiternde) Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksvorkehr dienen soll (BGHZ 26, 225, 228) [BGH 09.01.1958 - II ZR 275/56]. - OLG Köln, 11.01.2005 - 15 U 146/04
Eigentumserwerb der Gemeinde bei Einbringung einer Wasserleitung in kommunales …
Die nach den Vorstellungen der Beteiligten nicht erwartete aber auch nicht ausgeschlossene Möglichkeit einer künftigen Trennung rechtfertigt es nicht, die Einfügung zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen (BGHZ 26, 225, 232). - OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90 Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26/225-229-), wonach die §§ 94 Abs. 2, 946 BGB auf im Schiffsregister eingetragene Schiffe entsprechend anwendbar sind (…ebenso: Palandt-Heinrichs, 49. Aufl., § 94 BGB, Anm. 3a;… Prüßmann-Rabe, ,Seehandelsrecht', 2. Aufl., § 478 HGB, Anm. C 1;… Prause Das Recht des Schiffskredits', 2. Aufl., Anm. zu § 4 Schiffsregistergesetz;… Schaps-Abraham Das Deutsche Seerecht', 3. Aufl., Band II, § 478 HGB, Anm. 3) .
Dieser Zweck - die Schaffung klarer aus dem Grundbuch ersichtlicher Rechtsverhältnisse - würde teilweise gefährdet werden, wenn die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (wesentliche Bestandteile im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB) Gegenstand besonderer, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Rechte sein könnten (vgl. BGHZ 26/225-228-).
Für das Einfügen' im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung nicht an (RGZ 150/27); BGHZ 26/225-229-).
- BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57
Amtspflichten der Lehrer
Dann ist Dritter jeder, dessen Interesse nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt oder in dessen Rechtskreis eingegriffen wird, auch wenn er durch die Amtsausübung nur mittelbar betroffen wird (vgl. zuletzt BGHZ 20, 53; 26, 232) [BGH 09.01.1958 - II ZR 275/56] . - BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Sicherung eines …
Der Berufungsrichter hat bei seiner Gesamtwürdigung im Auge behalten, daß die Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksverkehr dienen soll (vgl. BGHZ 26, 225, 228; 53, 324, 325). - OLG Karlsruhe, 11.11.1982 - 9 U 84/81
Holzfertigbau als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks; Wirksamkeit eines …
Ein Eigentumsvorbehalt erlischt mit der Verbindung, da wesentliche Bestandteile nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können (BGHZ 26, 225, RGZ 130, 264; RGZ 69, 150). - LG Magdeburg, 09.12.2014 - 11 O 1370/14
Wohnungsmietvertrag: Auslegung einer Vereinbarung über eine vom Vermieter zur …
- BGH, 24.03.1958 - II ZR 273/56
Rechtsmittel