Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 09.07.1985

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84   

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BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84 (https://dejure.org/1985,806)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvL 14/84 (https://dejure.org/1985,806)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvL 14/84 (https://dejure.org/1985,806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Vorlagepflicht - Versicherungsvertrag - Vorkonstitutionelles Recht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 126
  • NJW 1986, 915 (Ls.)
  • VersR 1985, 852
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84
    Eine Ausnahme gilt für diejenigen vorkonstitutionellen Gesetze, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes "in seinen Willen aufgenommen" hat (vgl. BVerfGE 66, 248 (254) m. w. N.).

    Je länger der Gesetzgeber aber solche Regelungen in Geltung läßt, desto geringer werden die Voraussetzungen für die Annahme, er habe sie in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfGE 63, 181 (188); 66, 248 (255)).

    Mit dem Zeitablauf werden lediglich die Voraussetzungen für diese Annahme geringer (BVerfGE 63, 181 (188); 66, 248 (255)).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84
    Je länger der Gesetzgeber aber solche Regelungen in Geltung läßt, desto geringer werden die Voraussetzungen für die Annahme, er habe sie in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfGE 63, 181 (188); 66, 248 (255)).

    Mit dem Zeitablauf werden lediglich die Voraussetzungen für diese Annahme geringer (BVerfGE 63, 181 (188); 66, 248 (255)).

    So kann ein konkreter Gesetzesbeschluß und seine Entstehungsgeschichte auch bei der Ermittlung des gesetzgeberischen Bestätigungswillens für eine andere - unverändert gebliebene - Rechtsnorm herangezogen werden (vgl. BVerfGE 63, 181 (193 f.)).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84
    Das - zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte (BVerfGE 61, 149 ) - Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) hat lediglich § 158 c Abs. 5 VVG , eine besondere Regelung über die Haftungsfolgen für Amtspflichtverletzungen innerhalb der Vorschriften über die Pflichtversicherung (§§ 158 b bis 158 k VVG ), aufgehoben, weil die Vorschrift durch die Neuregelung des Staatshaftungsgesetzes ersetzt werden sollte (vgl. BTDrucks. 8/2079, S. 83 zu § 49 Nr. 4).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84
    Der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG unterliegen Gesetze dann nicht, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, als "vorkonstitutionelles" Recht, verkündet worden sind (BVerfGE 2, 124 (128 ff.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11

    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

    Vorkonstitutionelle Gesetze stehen aber den nachkonstitutionellen gleich, wenn der Gesetzgeber sie nach Inkrafttreten des Grundgesetzes "in seinen Willen aufgenommen" hat (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 70, 126 ).
  • BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlage zur Deliktshaftung Minderjähriger

    Das gleiche gilt, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und von ihrer Aufhebung oder sachlichen Änderung vorerst absieht, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (BVerfGE 70, 126 ).

    Die gesetzgebenden Organe müssen, sofern von einem Bestätigungswillen ausgegangen werden soll, zumindest in irgendeiner Weise mit der zur Prüfung gestellten Norm und ihrem Regelungsgehalt befaßt gewesen sein (BVerfGE 70, 126 ).

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02

    Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung,

    Weitere Voraussetzung ist, dass der Bundesgesetzgeber das vorkonstitutionelle "Gesetz" in seinen Willen aufgenommen und damit bestätigt hat (BVerfGE 70, 126 ).

    Objektiv erkennbare Anhaltspunkte der beschriebenen Art, aus denen ein Bestätigungswille des Gesetzgebers geschlossen werden kann, sind aber auch bei längerem Zeitablauf nicht entbehrlich (BVerfGE 70, 126 ).

    Diese Aufnahme hat nur deklaratorische Bedeutung und hat nicht zu einer inhaltlichen Bestätigung geführt (BVerfGE 70, 126 ).

  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG unterliegen also Gesetze dann nicht, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes als "vorkonstitutionelles" Recht verkündet worden sind (vgl. BVerfGE 2, 124 [128 ff.]; st. Rspr.; auch BVerfGE 70, 126 [129]).

    Eine Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers kann sich nur daraus ergeben, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 60, 135 [149]; 63, 181 [188]; 66, 248 [254]; 70, 126 [129 ff., 133]).

    Eine Bestätigung ist aber zu verneinen, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 32, 256 [260] und 296 [299]; 63, 181 [188]; 66, 248 [254 f.]; 70, 126 [130]).

    Je länger der Gesetzgeber solche vorkonstitutionellen Regelungen in Geltung läßt, desto geringer werden die Voraussetzungen für die Annahme, er habe die Vorschriften in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfGE 63, 181 [188]; 66, 248 [255]; 70, 126 [130, 132, 133]).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Ein Indiz dafür ist, dass ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und veränderte und unveränderte Normen eng miteinander zusammen hängen (BVerfGE 70, 126, 129; BVerfG , NJW 1998, 3557, sowie Clemens in Umbach/Clemens , GG, 2002, Art. 100 RdNr 61 ff).
  • BFH, 17.08.2010 - VIII R 42/07

    Einschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG aufgrund von

    Das Demokratieprinzip in Gestalt des Parlamentsvorbehalts wurde daher nicht verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 47/03, BFHE 211, 227, BStBl II 2006, 504; Schallmoser, FR 2001, 509, 511; Wendt, FR 2000, 417, 423; zum Bestätigungswillen bei vorkonstitutionellen Gesetzen vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985  1 BvL 14/84, BVerfGE 70, 126).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Ein Indiz dafür ist, dass ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und veränderte und unveränderte Normen eng miteinander zusammen hängen (BVerfGE 70, 126, 129; BVerfG , NJW 1998, 3557, sowie Clemens in Umbach/Clemens , GG, 2002, Art. 100 RdNr 61 ff).
  • BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95

    Fortgeltung von DDR-Strafrecht

    Grundsätzlich nicht anwendbar ist die Vorschrift auf vorkonstitutionelle Gesetze im Sinne des Art. 123 GG (vgl. dazu etwa BVerfGE 2, 124 ; 70, 126 ).

    Nur solche vorkonstitutionellen Gesetze stehen den nachkonstitutionellen gleich, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 70, 126 ).

  • OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14

    Prüfungsanordnung des Rechnungshofs; Industrie- und Handelskammer;

    Hingegen ist von einem Willen zur Bestätigung eines vorkonstitutionellen Gesetzes nicht auszugehen bei Änderung nur einzelner Vorschriften dieses Gesetzes, denen ein solcher Zusammenhang fehlt (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1985 - 1 BvL 14/84 -, juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Das von den Antragstellenden benannte Preußische Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum ist vom Landesgesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen und bestätigt worden (zum Bestätigungswillen bei vorkonstitutionellen Gesetzen vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.06.1985 - 1 BvL 14/84 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.08.1998 - 2 BvL 11/97

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht

  • AG Kerpen, 26.02.2003 - 22 C 309/02

    Entscheidung über einen Rechtsstreits aufgrund der Gültigkeit einer

  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte

  • BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91

    Pachtzinsbegrenzung privat verpachteter Kleingärten am Maßstab des BKleingG § 5

  • BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94

    Wiedervereinigung - Naturschutzgebiet - Festsetzung - Fortgeltung

  • BGH, 12.11.1998 - III ZR 87/98

    Anpassung des Pachtzinses für ein Kleingartengelände

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 98-III-12

    Vorlagebeschluss des VG Leipzig vom 23. Februar 2012 zur Vereinbarkeit von § 4

  • OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

  • BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85

    Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 107/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

  • BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 426/86

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 78/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 111/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

  • VG Lüneburg, 25.10.1995 - 7 B 51/95

    Sofortvollzug einer erteilten naturschutzrechtlichen Befreiung; Antragsbefugnis

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 20 N 05.1221

    Justizverwaltung; Normenkontrolle; Auflösung einer amtsgerichtlichen Zweigstelle;

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 20 NE 05.1220

    Justizverwaltung; Normenkontrolle; Auflösung einer amtsgerichtlichen Zweigstelle;

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84   

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https://dejure.org/1985,1546
VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84 (https://dejure.org/1985,1546)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.1985 - 44-VI-84 (https://dejure.org/1985,1546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 915
  • NVwZ 1986, 293 (Ls.)
  • DVBl 1986, 35
  • DÖV 1986, 69
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
    Von besonderer Bedeutung ist der Anspruch des Bürgers auf normative Bestimmtheit der Voraussetzungen und des Umfangs zulässiger Beschränkungen (BVerfGE 65, 1 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, NJW 1990, 2768, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, 195; OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 70 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Juli 1985 - Vf. 44-VI-84 -, BayVBl. 1985, 652, 654.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 -, BVerfGE 51, 268, 291 f.; Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u. a. -, BVerfGE 128, 326, 406 m. w. N.; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Juli 1985 - Vf. 44-VI-84 -, BayVBl. 1985, 652, 654.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 (59) [BVerwG 21.02.1984 - 1 C 37/79]; BVerfGE 33, 1 (12) [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71]; 41, 251 (267) [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73]; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 (654); OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 (86) [VG Köln 06.05.1988 - 20 K 711/86]; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 (58 f.); Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Das gilt insbesondere, wenn sich die Notwendigkeit von gesetzlichen Regelungen erst aufgrund neuer verfassungsgerichtlicher Erkenntnisse ergeben hat (VerfGH vom 9.7.1985 = VerfGH 38, 74/81).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 ; BVerfGE 33, 1 ; 41, 251 ; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 ; OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 ; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 ; Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

    In solchem Fall ist dem Gesetzgeber einerseits, den Behörden andererseits ein gewisser Übergangszeitraum einzuräumen (vgl. BVerwG NJW 1990, 2765; BayVerfGH BayVBl 1985, 652).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, vorübergehend hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 ; BVerfGE 33, 1 ; 41, 251 ; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 ; OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 ; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 ; Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches der Verfassungsgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz persönlicher Daten erstmals in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1985 (VerfGHE 38, 74) anerkannt hat, ist eine spezielle Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit (Art. 100 i. V. m. Art. 101 BV; ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/43; vom 19.4.2007 VerfGHE 60, 80/99; vom 12.10.2010 VerfGHE 63, 173 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02

    Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über

    Der Schutz der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit nach bayerischem Verfassungsrecht bleibt nicht hinter den im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechten des Grundgesetzes zurück; die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) können deshalb jedenfalls in den Grundaussagen zur Auslegung der Art. 100 und 101 BV herangezogen werden (ständige Rechtsprechung; VerfGH 38, 74; 47, 241/254 f.; 50, 226/246).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Bei deren Auslegung schließt sich der Staatsgerichtshof im Grundsatz der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Würdigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedenfalls insoweit an, als in der Regel der einzelne selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat, wobei Einschränkungen dieses Rechts nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig sind (ähnlich zu Artikel 100, 101 Bayerische Verfassung der Bayerische Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.85, NJW 1986, S. 915).
  • VerfGH Bayern, 19.04.1994 - 71-IVa-93

    Verpflichung von, öffentliche Gewalt ausübenden parlamentarischen

    Bei einer parlamentarischen Untersuchung etwaigen Fehlverhaltens bestimmter Personen, also bei Mißstandsenqueten, die gegen konkrete Personen gerichtet sind, sind besonders das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. VerfGH 38, 74; 42, 135/141; Meder, RdNr. 1 d zu Art. 100), das auch ein Recht auf Schutz vor ungerechtfertigter Offenbarung steuerlicher Daten umfassen kann, zu beachten.
  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

  • VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09

    Löschung seiner Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS

  • VGH Bayern, 27.03.2000 - 24 ZB 00.351

    Polizeirecht: Vernichtung kriminalpolizeilich erhobener personenbezogener Daten

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