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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85   

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BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85 (https://dejure.org/1988,321)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 (https://dejure.org/1988,321)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 4 C 54.85 (https://dejure.org/1988,321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - Beseitigungsanordnung - Übermaßverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG §§ 30 ff.; BauGB §§ 30 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1942 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 353
  • BauR 1988, 576
  • ZfBR 1988, 283
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Daß Anlagen der Tierhaltung wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung unter § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB fallen können, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 206.82 - ZfBR 1983, 284).

    Auch wirtschaftliche Interessen können eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1983, a.a.O. ).

    Im Rahmen des § 35 Abs. 2 BBauG/BauGB hat der Senat ein Planungserfordernis nur anerkannt, wenn wegen des Umfangs des Vorhabens die Koordinierung der in seinem Gebiet potentiell betroffenen Interessen nicht mehr dem Bauherrn überlassen bleiben kann, sondern eine spezifische planerische und für das Ergebnis gleichsam amtlich einstehende Abwägung erfordert (Beschluß vom 27. Juni 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Zwar hat der Senat ausgesprochen, daß die sachliche Angemessenheit einer förmlichen Planung darauf hindeuten kann, daß bestimmte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 (= § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) nicht im Außenbereich errichtet werden sollen (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG 4 C 41.73 -, BVerwGE 48, 109/111).

    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB privilegiert wäre die Voliere des Klägers schließlich nur dann, wenn sie seinem Betrieb nicht nur dienen, sondern darüber hinaus zur Wahrnehmung des Zweckes erforderlich wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 ; vgl. auch BVerwGE 48, 109).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Die Erschließung muß auf Dauer zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - <ZfBR 1985, 288>).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB privilegiert wäre die Voliere des Klägers schließlich nur dann, wenn sie seinem Betrieb nicht nur dienen, sondern darüber hinaus zur Wahrnehmung des Zweckes erforderlich wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 ; vgl. auch BVerwGE 48, 109).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Die Unzulässigkeit eines Vorhabens kann sich aus dem Bebauungsrecht, aber auch aus dem irrevisiblen Bauordnungsrecht ergeben (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 -, BVerwGE 48, 242 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    In tatsächlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen, vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob die vorhandenen Wirtschaftswege den gesetzlichen Anforderungen genügten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Hierfür ausschlaggebend wäre nicht, was ein vernünftiger Unternehmer tun würde, sondern, was getan werden muß, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 89.75

    Störungen durch Hundezucht - Schäferhundezucht - Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Daß Anlagen der Tierhaltung wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung unter § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB fallen können, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 206.82 - ZfBR 1983, 284).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Zwar besteht zwischen der planungsrechtlich gesicherten Erschließung und der bauordnungsrechtlich ausreichenden Zugänglichkeit eines Grundstücks ein sachlicher Zusammenhang; die Begriffe sind aber nicht gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - <DVBl. 1969, 259/260, insoweit nicht in BVerwGE 30, 203 abgedruckt>).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Bundesrechtliche Begriffe können durch das Landesrecht nicht verändert werden; anderenfalls würde das Bundesrecht je nach dem Landesrecht einen unterschiedlichen Inhalt haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zur Unzulässigkeit der Konkretisierung des Begriffs der gesicherten Erschließung in den §§ 30-35 BauGB durch Landesrecht).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - (ZfBR 1988, 283 ) ausgeführt:.

    Dagegen bestehen aus bundesrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine gesicherte Zuwegung nicht nur anzunehmen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, durch Baulast, gesichert ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27. September 1990 - BVerwG 4 B 34 und 35.90 -), sondern beispielsweise auch dann, wenn sie dinglich, durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Eine solche Modifikation des Bundesrechts durch das Landesrecht ist unzulässig (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zum bundes- und landesrechtlichen Begriff der gesicherten Erschließung).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88   

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https://dejure.org/1989,1936
BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88 (https://dejure.org/1989,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1989 - 2 B 129.88 (https://dejure.org/1989,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 2 B 129.88 (https://dejure.org/1989,1936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten - Vorermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de

    BBG § 90 S. 1 .Hs. 2; LBG BaWü § 113 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1942
  • NVwZ 1989, 874 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 328
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff gehören zu den vollständigen Personalakten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 LBG - ebenso wie nach der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 90 Satz 1 Halbsatz 2 BBG - alle ihn "betreffenden Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen" (BVerwGE 56, 102 [BVerwG 30.06.1978 - 6 C 43/76]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]m.w.N.).

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beanspruchte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerwGE 65.1 ) greift gegenüber der gesetzlich geregelten Befugnis des Dienstherrn zur Führung von Personalakten nicht Platz, da diese anderenfalls ihren Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35/78]m.w.N.) nicht mehr erfüllen könnten.

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beanspruchte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerwGE 65.1 ) greift gegenüber der gesetzlich geregelten Befugnis des Dienstherrn zur Führung von Personalakten nicht Platz, da diese anderenfalls ihren Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35/78]m.w.N.) nicht mehr erfüllen könnten.
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Denn zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb notwendige Bestandteile der Personalakten bilden, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. hierzu BVerwGE 67, 300 [BVerwG 01.07.1983 - 2 C 42/82] m.w.N.; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 2 A 7.83 - ).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Einen Entfernungsanspruch - wie ihn die Klägerin vorliegend geltend macht - hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nur hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt, die in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301; 56.102 ; 59.355 ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beanspruchte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerwGE 65.1 ) greift gegenüber der gesetzlich geregelten Befugnis des Dienstherrn zur Führung von Personalakten nicht Platz, da diese anderenfalls ihren Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35/78]m.w.N.) nicht mehr erfüllen könnten.
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 43.76

    Personalakten - Verwertungsverbot - Getilgte Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff gehören zu den vollständigen Personalakten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 LBG - ebenso wie nach der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 90 Satz 1 Halbsatz 2 BBG - alle ihn "betreffenden Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen" (BVerwGE 56, 102 [BVerwG 30.06.1978 - 6 C 43/76]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 2 A 7.83

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Dienstliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Denn zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb notwendige Bestandteile der Personalakten bilden, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. hierzu BVerwGE 67, 300 [BVerwG 01.07.1983 - 2 C 42/82] m.w.N.; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 2 A 7.83 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1988 - 1 B 426/88
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin (vgl. dazu auch BVerwGE 75.351 ) wird in angemessener Weise dadurch Rechnung getragen, daß der Dienstherr nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats verpflichtet ist, den Kreis der mit Personalakten befaßten Beschäftigten so eng wie möglich zu halten; denn Personalakten genießen sowohl im dienstlichen als auch im schutzwürdigen persönlich-privaten Interesse des Beamten einen besonderen Vertrauensschutz (BVerwGE 75.17 ; vgl. hierzu auch OVG Münster. Beschluß vom 3. Juni 1988 - 1 B 426/88 - ).
  • OVG Hamburg, 27.05.2019 - 5 Bf 225/18

    Anspruch eines Beamten auf Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens

    Er dient dem legitimen Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980, 2 C 5.78, BVerwGE 59, 355, juris, Rn. 17; Beschl. v. 20.2.1989, 2 B 129.88, NJW 1989, 1942, juris Rn. 3), und er ist für diesen Zweck auch geeignet und erforderlich.

    Dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin wird in angemessener Weise dadurch Rechnung getragen, dass der Dienstherr zum einen nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, den Kreis der mit Personalakten befassten Beschäftigten so eng wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.2.1989, a. a. O., Rn. 3), und er zum anderen dabei stets die besondere Geheimhaltungsvorschrift des § 5 Abs. 1 TSG beachten muss.

  • BVerwG, 08.05.2006 - 1 DB 1.06

    Akteneinsichtsrecht; Disziplinarakten; Personalakte.

    Die Disziplinarakte erfüllt die Voraussetzungen des materiellen Personalaktenbegriffs (Urteile vom 15. Oktober 1970 BVerwG 2 C 36.66 BVerwGE 36, 134 und vom 29. April 1971 BVerwG 2 C 32.69 BVerwGE 38, 94 ; Beschluss vom 20. Februar 1989 BVerwG 2 B 129.88 Buchholz 237.0 § 113 BaWüLBG Nr. 2; stRspr).

    Der Beamte kann das Einsichtsrecht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs wiederholt ausüben, ohne ein berechtigtes Interesse darlegen zu müssen (Urteile vom 15. Oktober 1970 a.a.O. und vom 29. April 1971 a.a.O.; Beschluss vom 20. Februar 1989 a.a.O.; vgl. auch Fürst, in: GKÖD, Bd. I, Teil 2b, K §§ 90 90g BBG Rn. 45).

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423

    Landesbeamter; Akteneinsicht; Personalakte; Sachakte; personenbezogene Daten;

    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) zu rechnen ist, hängt demzufolge davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. auch BVerwG, B.v. 20.2.1989 - 2 B 129/88 - juris Rn. 2).

    Damit wird deutlich, dass der Gesetzgeber mit Art. 107 BayBG eine beamtenrechtliche Spezialvorschrift schaffen wollte, die dem Beamten eine Einsichtsmöglichkeit in Bezug auf seine Person erhobenen Daten ermöglicht, wenn und soweit diese in einem (unmittelbaren) Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen (so bereits BVerwG, B.v. 20.2.1989 - 2 B 129/88 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 265/04

    Übertragung der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten einer Gemeinde nach dem

    BVerwG, Beschluss vom 20.2.1989 - 2 B 129/88 - NJW 1989, 1942; Urteil vom 28.8.1986 - 2 C 51.84 - BVerwGE 75, 17 ff.
  • VG Hamburg, 19.08.2021 - 20 K 3519/19

    Erfolglose Klage auf Anpassung einer Beförderungs- und

    Er dient dem legitimen Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980, 2 C 5.78, BVerwGE 59, 355, juris, Rn. 17; Beschl. v. 20.2.1989, 2 B 129.88, NJW 1989, 1942, juris Rn. 3), und er ist für diesen Zweck auch geeignet und erforderlich.

    Dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin wird in angemessener Weise dadurch Rechnung getragen, dass der Dienstherr zum einen nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, den Kreis der mit Personalakten befassten Beschäftigten so eng wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.2.1989, a. a. O., Rn. 3), und er zum anderen dabei stets die besondere Geheimhaltungsvorschrift des § 5 Abs. 1 TSG beachten muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 6 A 1427/15

    Nichtbestehen des Anspruchs eines Beamten auf Entfernung von Disziplinarvorgängen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989 - 2 B 129/88 -, juris mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung.
  • VG Köln, 01.07.2009 - 34 K 4172/08

    Informationspflicht der Personalvertretung zur Durchführung betrieblicher

    Das sind alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, 2 B 129/88, NJW 1989, 1942).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2008 - 34 K 3001/08

    Namentliche Nennung von Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für ein

    Das sind alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, 2 B 129/88, NJW 1989, 1942).
  • VG Köln, 02.11.2009 - 34 K 181/09

    Umfang der Informations- und Beteiligungsrechte des Antragstellers im

    Das sind alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, 2 B 129/88, NJW 1989, 1942).
  • VG Frankfurt/Main, 30.08.1989 - III/2 E 2426/87

    Rechtsweg für eine Klage aus dem Beamtenverhältnis; Eröffnung des

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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4188
VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86 (https://dejure.org/1989,4188)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.03.1989 - 7 VG A 172/86 (https://dejure.org/1989,4188)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. März 1989 - 7 VG A 172/86 (https://dejure.org/1989,4188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 57 Abs. 1 ZA-NTS; Art. 28 Abs. 2 GG; § 6 Abs. 1 LuftVO; § 30 Abs. 1 S. 3 LuftVG
    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch Tiefflugübungen der Bundeswehr und der Nato-Staaten; Beschluss über die Festsetzung eines Tieffluggebietes als Verwaltungsakt; Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Tiefflüge unterhalb der Grenze des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch Tiefflugübungen der Bundeswehr und der Nato-Staaten; Beschluss über die Festsetzung eines Tieffluggebietes als Verwaltungsakt; Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Tiefflüge unterhalb der Grenze des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1942
  • NJW 1995, 2512 (Ls.)
  • NJW 1998, 1336 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 895 (Ls.)
  • NZV 1989, 368 (Ls.)
  • DVBl 1989, 680
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Formulierungen des Inhalts, dass die Interessen der Nachbarn zu würdigen seien, dass Störungen oder Belästigungen zu vermeiden seien oder dass umweltschädliche Beeinträchtigungen nicht verursacht werden dürften, oder man sich solchen Auswirkungen nicht aussetzen dürfe, deuten dabei auf den Zweck des Gesetzes hin, im Interesse einer Konfliktvermeidung die wechselseitigen Interessen zu werten und zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, notfalls unter Zuhilfenahme verwaltungsgerichtlichen Schutzes, wenn die Behörde die Interessen nicht angemessen berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, S. 409 [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 8/84] ; Schlichter/Stich: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch , Vorbem. zu den § 5 29 - 38 Rdnr. 13).

    Entscheidend ist, dass sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich van der Allgemeinheit unterscheidet; denn die eindeutige räumliche Abgrenzung eines geschützten Personenkreises erweist sich ohnehin, soweit es etwa - wie auch hier - um Immissionsbelastungen geht, als praktisch nicht normierbar (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - a.a.O.).

    Sofern derjenigen Norm, um deren Dispensierung es im konkreten Fall geht, ihrerseits drittschützende Wirkung zukommt, entfaltet auch die die Befreiung ermöglichende Vorschrift eine solche Schutzrichtung (BVerwG, Urteil vom 12. Januar I960 - 4 C 10.66 -Bay.VBl. 1969, S. 432; BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Mithin sind sämtliche anderen Verfahrensvorschriften des Luftverkehrsrechts grundsätzlich einzuhalten, auch wenn der Anwendungsbereich des § 30 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 LuftVG betroffen ist (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - u.a. S. 16 ff).

    Sie müssen dies durch einzelfallbezogene und plausible Gründe darlegen, ohne dass dabei militärische Geheimnisse offenbart werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - u.a. S. 18 ff).

    Zwar könnten sich die Kläger auf die fehlende Beteiligung nicht berufen, wenn sie bereits früher angemessen beteiligt worden wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - u.a. S. 32).

  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Dieser allgemein anerkannte Anspruch kann sich zunächst darauf gründen, dass ein Rechtsträger die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die seinem Schütze zu dienen bestimmt sind, gegenüber Beeinträchtigungen durch die öffentliche Hand durchsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 - 4 C 51.80 - DÖV 1985, S. 362; VGH Mannheim, Urteil vom 3. Mai 1984 - 10 S 951/83 - ICBMW 1985, S. 2352).

    Er kann außerdem darauf gerichtet sein, unabhängig vom Bestehen einer subjektiv öffentlich-rechtlichen Abwehrnorm solche Einwirkungen durch öffentliche Hoheitsträger zu unterbinden, die rechtswidrigerweise in Grundrechte, insbesondere in das der Gesundheit und das des Eigentums eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 - a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 21. April 1983 - 11 A 424/82 - NJW 1984, S. 1982).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Im vorliegenden Fall können sich aber zunächst subjektiv-öffentliche Rechte für die Kläger daraus ergeben, dass sie als kommunale Gebietskörperschaften gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ein Recht auf angemessene Beteiligung an Entscheidungen haben, die nachhaltige Auswirkungen auf ihren örtlichen Bereich haben (vgl. BVerfGE 59, 216 [BVerfG 12.01.1982 - 2 BvR 113/81] /228; BVerwG, Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 31.85 - NVwZ 1987 S. 590/591; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 1987 - 7 B 20/87 - IMVwZ 1987 S. 997/999 m.w.N. ).

    Ihnen steht daher ein subjektivöffentliches Recht zu, zu einer derartigen Planung bzw. beabsichtigten Maßnahme gehört zu werden (vgl. BVerfBE 56, S. 298/320; BVerwG, Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 31.85 -IMVwZ 1987, S. 590/591; OVB Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 1987 - 7 B 20/87 - NVwZ 1987, S. 997/999 m.w.N. ).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1987 - 7 B 20/87
    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Im vorliegenden Fall können sich aber zunächst subjektiv-öffentliche Rechte für die Kläger daraus ergeben, dass sie als kommunale Gebietskörperschaften gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ein Recht auf angemessene Beteiligung an Entscheidungen haben, die nachhaltige Auswirkungen auf ihren örtlichen Bereich haben (vgl. BVerfGE 59, 216 [BVerfG 12.01.1982 - 2 BvR 113/81] /228; BVerwG, Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 31.85 - NVwZ 1987 S. 590/591; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 1987 - 7 B 20/87 - IMVwZ 1987 S. 997/999 m.w.N. ).

    Ihnen steht daher ein subjektivöffentliches Recht zu, zu einer derartigen Planung bzw. beabsichtigten Maßnahme gehört zu werden (vgl. BVerfBE 56, S. 298/320; BVerwG, Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 31.85 -IMVwZ 1987, S. 590/591; OVB Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 1987 - 7 B 20/87 - NVwZ 1987, S. 997/999 m.w.N. ).

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Im vorliegenden Fall können sich aber zunächst subjektiv-öffentliche Rechte für die Kläger daraus ergeben, dass sie als kommunale Gebietskörperschaften gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ein Recht auf angemessene Beteiligung an Entscheidungen haben, die nachhaltige Auswirkungen auf ihren örtlichen Bereich haben (vgl. BVerfGE 59, 216 [BVerfG 12.01.1982 - 2 BvR 113/81] /228; BVerwG, Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 31.85 - NVwZ 1987 S. 590/591; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 1987 - 7 B 20/87 - IMVwZ 1987 S. 997/999 m.w.N. ).

    Die Gemeinden dürfen nämlich nicht zum stummen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden (vgl. BVerfGE 59, S. 216 [BVerfG 12.01.1982 - 2 BvR 113/81] /228).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85

    Klagebefugnis; Gemeinde; Nachbarschaft; Errichtung; Kernkraftwerk;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Sie können insbesondere nicht Abwehransprüche zum Schütze der Gesundheit ihrer Bewohner oder der Mitarbeiter oder Benutzer gemeindlicher Einrichtungen geltend machen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Duni 1986 - 7 A II 2/85 - NVwZ 1987, S. 71 m.w.N.; Kloepfer, VerwArch.

    Es fehlt nur die grundrechtliche Absicherung oder Überhöhung (so: 0V6 Lüneburg, Urteil vom 16. Mai 1981+ - 7 OVG A 15/B"+ -DVB1.1984, S. 895 m.w.N.; 0V6 Koblenz, Urteil vom 3. Duni 1986 - 7 A II 2/85 - NVwZ 1987, S. 71 m.w.N.; VGH Kassel, Beschluss vom 28. August 1986 - 5 PH 3071/84 - NVwZ 19S7, S. 987/989).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass § 6 LuftVO der grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG zu dienen bestimmt ist, Eingriffe in das Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwenden (vgl. BVerfGE 49, S. 89/141 f ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Gerade im Hinblick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit liegt ein solcher Eingriff nicht erst dann vor, wenn tatsächliche eine Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten ist; schon eine Gefährdung kann einen solchen Eingriff darstellen (BVerfGE 51, S. 324/346; Schmidt-Aßmann, AOR 106 (1981), S. 205/211 m.w.N. ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
    Mithin können auch Gemeinden Schutz vor (unzumutbaren ) Lärmeinwirkungen als Träger kommunaler Einrichtungen und Eigentümer von Grundstücken verlangen (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - NVwZ 1984, S. 718 [BVerwG 30.05.1984 - 4 C 58/81] /719).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

  • BVerwG, 26.08.1963 - VII C 126.63

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Befürchtung eines nicht zu

  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

  • VG Darmstadt, 06.10.1988 - III/V E 827/81

    Duldung militärischer Tiefflüge außerhalb des Spannungsfalls und

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1984 - 10 S 951/83

    Abwehrklage gegen hoheitlich betriebene Einrichtungen; hier: Telefonzelle

  • VGH Hessen, 26.01.1984 - 9 TG 198/83
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Bei dieser Rechtslage kommt es nicht auf die Klärung der Frage an, ob die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für militärische Tiefflüge ein förmliches Verwaltungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden voraussetzt (vgl. VG Oldenburg NJW 1989, 1942 [VG Oldenburg 22.03.1989 - 7 A 172/86]; a.A.: VG Münster NVwZ 1990, 290, 292) [VG Münster 24.10.1989 - 7 K 1352/88].
  • VG Darmstadt, 19.10.1989 - III/V E 1375/88

    Rechtmäßigkeit von Tiefflügen von Stationierungsstreitkräften über ein

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  • OVG Niedersachsen, 16.08.1995 - 12 L 3549/95

    Außergerichtliche Kosten der Bundesrepublik Deutschland; Hauptsacheerledigung;

    Das VG gab der Klage statt (NJW 1989, 1942).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 11 B 66.92

    Unzulässigkeit eines Klagebeitritts in der Berufungsinstanz - Verweisung der

    In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich geklärt werden, ob die Einrichtung von Tieffluggebieten in einem Verwaltungsverfahren erfolgen muß und welche rechtlichen Anforderungen dabei gegebenenfalls zu stellen sind (vgl. dazu z.B. VG Oldenburg, NJW 1989, 1942 [VG Oldenburg 22.03.1989 - 7 A 172/86]).
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