Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.03.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,21
BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91 (https://dejure.org/1991,21)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1991 - 4 NB 3.91 (https://dejure.org/1991,21)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 (https://dejure.org/1991,21)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,21) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Zu große Grundstücksmindestgröße

§ 47 VwGO, Gesamtnichtigerklärung bei Beantragung von Teilnichtigerklärung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans - Feststellungsantrag über Teilnichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei eingeschränkt gestellten Anträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2307 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 567
  • DVBl 1992, 37
  • BauR 1992, 48
  • ZfBR 1992, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (272)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.).

    Es hat diese Frage vielmehr ausdrücklich unentschieden gelassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).

    Der Antrag kann in jeder Verfahrenslage zurückgenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).

    Daraus ist zu entnehmen, daß für die Begründetheit des gestellten Antrages das Gesetz auf einen entsprechenden Zusammenhang mit der objektiv festgestellten Rechtswidrigkeit und der subjektiven Betroffenheit des Antragstellers bewußt verzichtet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).

    In der Rechtsprechung ist bereits entschieden, daß das Normenkontrollgericht eine Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans - dessen Teilbarkeit im konkreten Falle insoweit voraussetzend - auch dann festzustellen hat, wenn ein Interesse des Antragstellers gerade an dieser Feststellung nicht ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).

    Auch insoweit ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen nicht davon abhängig ist, ob der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im übrigen kann der Antragsteller den aus der Anwendbarkeit des § 34 BauGB befürchteten Nachteil dadurch abwenden, daß er seinen Normenkontrollantrag bis zur Entscheidung des Senats über die Nichtvorlagebeschwerde der Antragsgegnerin zurücknimmt (vgl. Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.).

    Auch insoweit ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen nicht davon abhängig ist, ob der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Allerdings können sich auch aus der Handhabung des Verfahrensrechts Fragen von grundsätzlicher und damit von vorlagefähiger Bedeutung ergeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ; Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131 ).

    Das ist gemeint, wenn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Normenkontrollverfahren der Charakter eines (auch) objektiven Rechtsbeanstandungsverfahrens zuerkannt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131 ).

  • BVerwG, 28.12.1990 - 4 NB 29.89

    Zulassung von Ausnahmen von der festgesetzten Geschossigkeit - Umfang einer

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.).

    Auch insoweit ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen nicht davon abhängig ist, ob der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Das gilt namentlich im Hinblick auf die fehlende Planverwerfungskompetenz der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142; Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 4 C 60.84 - Buchholz 406.11 § 11 BBauG Nr. 2 = ZfBR 1987, 98).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Den von der Beschwerde betonten Vertrauensschutz in die Rechtmäßigkeit bauplanerischer Festsetzungen gibt es ebensowenig wie ein derartiger Vertrauensschutz für andere Normsetzungen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 196/80 - BGHZ 84, 292 ).
  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Den von der Beschwerde betonten Vertrauensschutz in die Rechtmäßigkeit bauplanerischer Festsetzungen gibt es ebensowenig wie ein derartiger Vertrauensschutz für andere Normsetzungen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 196/80 - BGHZ 84, 292 ).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 60.84

    Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Das gilt namentlich im Hinblick auf die fehlende Planverwerfungskompetenz der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142; Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 4 C 60.84 - Buchholz 406.11 § 11 BBauG Nr. 2 = ZfBR 1987, 98).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Ergänzend sei bemerkt, daß § 2 Abs. 3 BauGB einen Anspruch des Eigentümers auf Aufstellung eines Bauleitplanes ausdrücklich ausschließt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - BVerwG 4 C 45.75 - NJW 1977, 1979 = DVBl. 1977, 529).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Die vom angerufenen Normenkontrollgericht anzustellenden tatsächlichen Ermittlungen über einen hypothetischen Willen haben sich demgemäß darauf zu richten, ob der Ortsgesetzgeber einen Bebauungsplan mit nur eingeschränktem Inhalt beschlossen hätte, wenn ihm die Unwirksamkeit der einzelnen Festsetzung bekannt gewesen wäre (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 143.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 24).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

  • BVerwG, 28.03.1988 - 4 NB 7.88

    Prüfungsgegenstand der Nichtvorlagebeschwerde im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 B 143.90

    Planungsfortgang auf Seiten der Gemeinde nach Nichtigerklärung eines

  • BVerwG, 11.08.1989 - 4 NB 23.89

    Antragsbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde im Normenkontrollverfahren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21

    Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

    Soweit sich ergäbe, dass § 7 Corona-Ergänzungssatzung Elektronische Prüfungen - 2021 rechtswidrig ist, die Corona-Ergänzungssatzung Elektronische Prüfungen - 2021 aber von der Antragsgegnerin ohne die Regelung in § 7 nicht beschlossen worden wäre, wäre aber ggf. die gesamte Corona-Ergänzungssatzung Elektronische Prüfungen - 2021 aufzuheben bzw. im Rahmen des Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO außer Vollzug zu setzen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, juris Leitsatz und Rn. 28).

    Das Normenkontrollgericht ist jedoch nicht befugt, durch seine Entscheidung eine Norm zu schaffen, die letztlich eine Veränderung des vom Normgeber zugrunde gelegten Konzeptes bewirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Vielmehr hat er durch seine kassatorische Entscheidung der Antragsgegnerin die Möglichkeit zu einer neuen planerischen Gesamtentscheidung hinsichtlich des Sondergebiets SO EH 2 zu eröffnen (vgl. Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Dagegen ist die Gesamtunwirksamkeit festzustellen, wenn eine einzelne unwirksame Festsetzung mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Zusammenhang steht (Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1833
BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,1833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der Beschwerdeeinlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2307
  • NVwZ 1992, 974 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Dabei kann offenbleiben, ob mit dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen ist, daß die Beschwerdebegründungsfrist grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils zu laufen beginnt, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (so Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 5 ER 681.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Durch Beschluß des Senats vom 26. November 1991 - BVerwG 5 ER 681.91 -, dem Kläger durch am 3. Dezember 1991 zur Post gegebenen eingeschriebenen Brief zugestellt, ist dem Kläger für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihm am 8. März 1991 zugestellten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 1991 Prozeßkostenhilfe bewilligt worden.
  • BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Dies hält der Senat wegen der damit verbundenen Begrenzung des der "armen Partei" verbleibenden Rechtsschutzes nicht für gerechtfertigt (s. auch BAGE 59, 174 ).
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BSG, 20.10.1977 - 1 BA 55/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumen der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BSG, 10.05.1978 - 7 BAr 18/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    § 18 FamFG ist, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO (dazu: BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f.) und ähnlich wie § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG NJW 1992, 2307, 2308) jeweils in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung, verfassungskonform auszulegen (Bahrenfuss in Bahrenfuss (Hrsg.) FamFG, § 18 Rdn. 2; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, § 18 Rdn. 23 f.; offen Keidel/Sternal, FamFG, 16 Aufl., § 18 Rdn. 10 f.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl. Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 3).

    Diese Frist kann ein solcher Beschwerdeführer beanspruchen, um keinen unzulässigen Nachteil gegenüber bemittelten Rechtsbehelfsführern (vgl. im Einzelnen nachfolgend 2. b) erleiden zu müssen (vgl. die tragenden Gründe im Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 3 m.w.N.; s. ferner Pietzner a.a.O. Rn. 63).

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    des Bundesverwaltungsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG NJW 1992, 2307) und zur Begründung der Revision (Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84),.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 4 K 160.20

    Maklererlaubnis für psychisch Erkrankten mit strafrechtlicher Verurteilung?

    Das Hindernis entfällt mit der Zustellung des Beschlusses über die PKH-Bewilligung, so dass hiermit auch die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 zu laufen beginnt (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307; Schoch/Schneider VwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 39. EL Juli 2020 Rn. 17, VwGO § 60 Rn. 17 m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Allenfalls könnte unbeschadet dieser Unabhängigkeit der Beschwerdebegründungsfrist von dem Lauf der Beschwerdefrist in Betracht kommen, einem Kläger, dem wegen der Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist, in Fortentwicklung der den Fristvorschriften des § 116 FGO zugrunde liegenden Rechtsgedanken im Anschluss an die Zustellung des Beschlusses, durch den dieses geschehen ist, eine Frist von einem weiteren Monat für die Begründung der Beschwerde einzuräumen (so Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 974; Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297; Bundessozialgericht --BSG--, Beschluss vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, SozR 1500 § 164 Nr. 9; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 133 Rdnr. 62).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) soll allerdings einem Rechtsmittelführer, der PKH beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels versäumt hat, dann, wenn ihm nach der Bewilligung von PKH wegen dieser Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung stehen (BVerwG-Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2307, unter Verweis auf Bundessozialgericht --BSG-- und Bundesarbeitsgericht --BAG--; BVerwG-Beschluss vom 2. April 1992 5 C 24.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 Nr. 84, m.w.N.; ebenso BAG, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die

    Nach der Entscheidung über diesen Prozeßkostenhilfeantrag hat der mittellose Beteiligte grundsätzlich einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er den Prozeßkostenhilfeantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellt hat und über diesen aber erst nach Ablauf der  Rechtsbehelfsfrist entschieden worden ist (BVerwG, Beschluß vom 18.3.1992 - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3).

    - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3 mit Hinweis auf die Rechtsprechung  des  BSG und des BAG sowie Beschluß vom 2.4.1992 - 5 C 24.91 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84).

  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Diese noch zur Einreichung einer gesonderten Begründung innerhalb der einheitlichen Monatsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 VwGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt (erst recht) für die Auslegung und Anwendung der durch das 4. VwGO -Änderungsgesetz eingeführten besonderen Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - und Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO [n.F.] Nrn. 2, 3 und 14).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des

    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 6 B 88.99

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmitteleinlegungsfrist und

  • BVerwG, 16.07.1992 - 5 B 107.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06

    Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 26.10.2001 - 7 B 75.01

    Entschädigungsberechtigung aus Inanspruchnahme eines Grundstücks in der DDR -

  • BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist für

  • BVerwG, 22.03.1994 - 5 B 138.93

    Verhinderung auf Grund der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse als ausreichende

  • BVerwG, 27.10.1995 - 4 B 109.95

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 11.10.1994 - 5 B 94.94

    Verhinderung an der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den

  • VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 21 K 3379/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Stellen eines Antrags auf Bewilligung

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 25.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 138.01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge einer

  • BVerwG, 20.04.1993 - 9 B 235.93

    Beginn des Laufs der Beschwerdeeinlegungsfrist

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 1 LZ 587/18

    Rechtzeitigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die

  • VG Düsseldorf, 18.12.2009 - 21 K 6318/09

    Unterhalt Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussgesetz Anrechnung Bezugsdauer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht