Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.03.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1992 - C-237/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,40
EuGH, 16.12.1992 - C-237/91 (https://dejure.org/1992,40)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-237/91 (https://dejure.org/1992,40)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 (https://dejure.org/1992,40)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG°Türkei
    1. Völkerrechtliche Verträge; Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Zugang türkischer Staatsangehöriger zu einer von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in einem der Mitgliedstaaten; Voraussetzungen; Vorherige Ausübung ...

  • EU-Kommission

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

  • Wolters Kluwer

    Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei; Auslegung des Begriffs "Ordnungsgemäße Beschäftigung" eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis und Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufenthaltsrecht nach dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; Beschluss Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum gemeinschaftsrechtlich garantierten Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; Beschluss Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1
    1. Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Zugang türkischer Staatsangehöriger zu einer von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in einem der Mitgliedstaaten - Voraussetzungen - Vorherige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • europainstitut.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung des EuGH im Sozialbereich auf dem Prüfstand (Peter Clever)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kazim Kus Entscheidung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Assoziierungsabkommen EWG - Türkei - Beschluss des Assoziationsrates - Begriff der ordnungsgemäßen Beschäftigung - Aufenthaltsrecht.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1252 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 258
  • DVBl 1993, 307
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
    Der Gerichtshof stellt dazu fest, daß sich aus den im Rahmen der vorliegenden Rechtssache abgegebenen Erklärungen kein neuer Beurteilungsgesichtspunkt ergeben hat, der den Gerichtshof dazu veranlassen könnte, von den Feststellungen abzugehen, die er in diesem Zusammenhang im Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) getroffen hat.

    12 Insoweit ergibt sich aus dem bereits angeführten Urteil Sevince, daß die Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt voraussetzt (Randnr. 30 des Urteils) und daß ein türkischer Arbeitnehmer sich während eines Zeitraums, während dessen er infolge der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Entscheidung, durch die ihm das Aufenthaltsrecht verweigert worden ist, vorläufig in dem betreffenden Mitgliedstaat bleiben und dort eine Beschäftigung ausüben darf, nicht in einer solchen Position befindet (Randnr. 31).

    20 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 lediglich die beschäftigungsrechtliche, nicht aber die aufenthaltsrechtliche Stellung türkischer Arbeitnehmer regelt (siehe Urteil Sevince, a. a. O., Randnr. 28).

    28 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in dem bereits angeführten Urteil Sevince für Recht erkannt, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung hat (Nr. 2 des Urteilstenors).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Sevince (a. a. O., Randnr. 22) bereits ausgeführt hat, wird durch Artikel 6 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1/80 die den Mitgliedstaaten obliegende Verpflichtung zum Erlaß derjenigen Verwaltungsmaßnahmen, die zur Durchführung dieser Bestimmung gegebenenfalls erforderlich sind, nämlich nur konkretisiert, ohne daß die Mitgliedstaaten dadurch ermächtigt würden, die Ausübung des genau bestimmten und nicht an Bedingungen geknüpften Rechts, das den türkischen Arbeitnehmern aufgrund dieser Bestimmung zusteht, an Bedingungen zu binden oder einzuschränken.

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
    Beispiele hierfür seien zum einen Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (ABl. 56, S. 850), wonach das Aufenthaltsrecht wegen bestimmter Straftaten oder bestimmter Krankheiten entzogen oder verweigert werden könne, und zum anderen das Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89 (Antonissen, Slg. 1991, I-745), aus dem sich ergebe, daß das Aufenthaltsrecht eines Gemeinschaftsangehörigen, der ohne Erfolg Arbeit gesucht habe, zeitlich beschränkt werden könne, ohne daß er deshalb sein unbeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt verliere.

    35 Zum anderen hat der Gerichtshof in dem angeführten Urteil Antonissen den Gemeinschaftsangehörigen auf der Grundlage der Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer ein Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht nur zur Bewerbung um tatsächlich angebotene Stellen, sondern auch zur Suche nach einer solchen Stelle eingeräumt.

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Insbesondere hängt die Ausübung der Rechte, die den türkischen Staatsangehörigen nach dem Beschluss Nr. 1/80 zustehen, nicht davon ab, aus welchem Grund ihnen die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung im Aufnahmemitgliedstaat ursprünglich erteilt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnrn.
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Der Beschluss Nr. 1/80 berührt allerdings grundsätzlich nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Vorschriften über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet und über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91, Kus - Slg. 1992, I-06781, Rn. 25).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Der Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 (ANBA 1981 S. 4) - ARB 1/80 - berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Vorschriften über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet und über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.1992, Rs. C-237/91 [Kus], Slg. 1992, I-06781, Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1070
BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92 (https://dejure.org/1993,1070)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92 (https://dejure.org/1993,1070)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 1 BvR 1192/92 (https://dejure.org/1993,1070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1252
  • MDR 1993, 533
  • WM 1993, 865
  • afp 1993, 562
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Dieses Grundrecht ist wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit eine der wichtigsten Voraussetzungen der individuellen Entfaltung und der demokratischen Ordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 27, 71 ).

    Diese müssen jedoch ihrerseits wieder im Licht des betroffenen Grundrechts ausgelegt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; st. Rspr.).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Dieses Grundrecht ist wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit eine der wichtigsten Voraussetzungen der individuellen Entfaltung und der demokratischen Ordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 27, 71 ).

    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen gehören daher stets zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 33, 52 ; 35, 307 ; vgl. auch EGMR, NJW 1991, S. 620 ff.).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen gehören daher stets zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 33, 52 ; 35, 307 ; vgl. auch EGMR, NJW 1991, S. 620 ff.).

    Daß die Erforderlichkeit einer Auswahlentscheidung über die Einspeisung von Fernsehprogrammen in das Kabelnetz bei knappen Übertragungskapazitäten keine Zensur im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG darstellt, bedarf keiner weiteren Erörterung (vgl. insoweit BVerfGE 33, 52 ; 83, 130 ).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Daß die Erforderlichkeit einer Auswahlentscheidung über die Einspeisung von Fernsehprogrammen in das Kabelnetz bei knappen Übertragungskapazitäten keine Zensur im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG darstellt, bedarf keiner weiteren Erörterung (vgl. insoweit BVerfGE 33, 52 ; 83, 130 ).
  • EGMR, 22.05.1990 - 12726/87

    AUTRONIC AG v. SWITZERLAND

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen gehören daher stets zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 33, 52 ; 35, 307 ; vgl. auch EGMR, NJW 1991, S. 620 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Für Fälle der vorliegenden Art hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in seinem Rechtsentscheid vom 22. Juli 1992 - 20 REMiet 1/91 - (WuM 1992, S. 458 ff.) eine Güter- und Interessenabwägung vorgenommen, nach der ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne nur dann besteht, wenn das Haus über eine Gemeinschaftssatelliten- Empfangsanlage oder einen Kabelanschluß verfügt oder wenn ein solcher Anschluß zeitlich absehbar ist.
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Mietrechtliche Konflikte über die Errichtung von Außenantennen werden von den Fachgerichten typischerweise anhand der §§ 535, 536, 242 BGB beurteilt (vgl. BayObLG - Rechtsentscheid - WuM 1981, S. 80 f.; KG - Rechtsentscheid - NJW 1985, S. 2031 ff.).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen gehören daher stets zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 33, 52 ; 35, 307 ; vgl. auch EGMR, NJW 1991, S. 620 ff.).
  • KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85

    Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne;

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
    Mietrechtliche Konflikte über die Errichtung von Außenantennen werden von den Fachgerichten typischerweise anhand der §§ 535, 536, 242 BGB beurteilt (vgl. BayObLG - Rechtsentscheid - WuM 1981, S. 80 f.; KG - Rechtsentscheid - NJW 1985, S. 2031 ff.).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    b) (1) Die nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen (grundlegend BVerfGE 90, 27 ff.; weiter BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1994, 2143; 1995, 1665 f.) vorzunehmende Abwägung der widerstreitenden Interessen, einerseits des aus Art. 14 GG hergeleiteten Interesses der Wohnungseigentümergemeinschaft am Schutz des gemeinschaftlichen Eigentums und andererseits des durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechts der Antragstellerin auf umfassende Information durch den Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) haben die Vorinstanzen im vorliegenden Fall ohne Rechtsfehler zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entschieden.

    Mit diesen Empfangsmöglichkeiten, die nicht hinter denen über ein Breitbandkabel zurückstehen, ist dem grundrechtlich geschützten Informationsinteresse der Antragstellerin in ausreichendem Maße Rechnung getragen; es gilt hier das gleiche wie bei anderen deutschen Wohnungseigentümern, die an das Breitbandkabel angeschlossen sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1994, 1147 f.; BayObLGZ 1998, 173/175 f.; OLG Hamm NJW 1993, 1276 f.; ZMR 1998, 188 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 67 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ).

    Auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich nicht, daß dem Grundrecht der Informationsfreiheit von vornherein ein größeres Gewicht zukäme (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1995, 1665; BayObLGZ 1994, 327/330; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607).

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1993, 1252 f.) hält die Beschränkung eines Mieters auf den Empfang der Hörfunkprogramme, die über die Ultrakurzwelle gesendet werden, für verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Das Oberlandesgericht Frankfurt bezieht in seine Interessenabwägung ersichtlich nur die Belange eines deutschen Mieters ein, betrifft somit allein die typische Spannungslage bei rein inländischen Wohnraummietverhältnissen (BVerfG, NJW 1993, 1252).

    Diese auf den Regelfall des inländischen Mieters bezogene Wertung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG, NJW 1993, 1252).

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01

    Keine Verletzung der Informationsfreiheit durch Verurteilung zur Beseitigung

    Seine Würdigung, dass der vorhandene Breitbandkabelanschluss ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne indiziert, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 1252 ; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ).

    Diese Beschränkung ist aber bei typisierender Betrachtungsweise gerechtfertigt, da der Mieter über den Kabelanschluss sein Interesse, am Medienangebot teilzuhaben, weitgehend realisieren kann, sein Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, also nicht wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 1252 ).

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Der Grundrechtsschutz des Art. 5 GG erstreckt sich auch auf die Beschaffung und Nutzung technischer Anlagen, sofern der Empfang der Information davon abhängt (BVerfG NJW 1993, 1252, 1253).

    Führt die o.a. Abwägung der Interessen zwischen der Eigentümergemeinschaft einerseits und dem Informationsinteresse des Wohnungsnutzers andererseits zu dem Ergebnis, dass dem Informationsinteresse des Wohnungsnutzers der Vorrang einzuräumen ist, so muss diesem Abwägungsergebnis auf der zivilrechtlichen Rechtsanwendungsebene Geltung verschafft werden (BVerfG NJW 1993, 1252, 1253).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).

    Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.

  • OLG Naumburg, 28.10.1993 - 4 U 110/93

    Zugang zum Fernsehnetz in Mehrparteien-Mietshäusern ; Einwirkung auf nicht

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  • AG Hamburg-Altona, 20.01.2009 - 316 C 275/08
    Bei einem vorhandenen Gemeinschaftsanschluss ist es aber in der Regel verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, ein überwiegendes Interesse des Vermieters, Störungen seines Eigentums durch Parabolantennen zu verhindern, zu bejahen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 1252 [BVerfG 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92] ).

    Im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung war die Frage der Beseitigung von Parabolantennen wiederholt in der Rechtsprechung diskutiert worden und Inhalt einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Rechtsentscheid vom 22.7.1992, NJW 1992, S. 2490 ff [OLG Frankfurt am Main 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91] ; OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 24.8.1993, NJW 1993, S. 2815 ff; BVerfG, B.v. 10.3.1993, NJW 1993, S. 1252).

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

    Denn der Grundrechtsschutz erstreckt sich auf die Anbringung der zum Empfang von Rundfunkprogrammen notwendigen Anlagen (grundlegend BVerfGE 90, 27/32 ff. = NJW 1994, 1147; BVerfG NJW 1993, 1252/1253; 1994, 2143; 1995, 1665/1666).
  • BVerfG, 16.04.1993 - 1 BvR 1098/91

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Insoweit hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits in ihrem Beschluß vom 10. März 1993 - 1 BvR 1192/92 - ausgeführt, daß die Beachtung der Grundsätze, die das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Rechtsentscheid vom 22. Juli 1992 - 20 ReMiet 1/91 - aufgestellt hat, bei typischen Durchschnittsfällen einen verfassungsgemäßen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Mieter- und Eigentümerinteressen gewährleistet.
  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind das Informationsinteresse des Wohnungseigentümers bzw. seines Mieters an der Nutzung zugänglicher Informationsquellen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und das in Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer an der optisch ungeschmälerten Erhaltung des Gebäudes zu berücksichtigen und gegenseitig abzuwägen (vgl. etwa BVerfG NJW 1993, 1252; NJW 1994, 1147; NJW 1994, 2143; NJW 1995, 1665; BerlVerfGH NZM 2002, 560).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig

  • LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 3 S 28/05

    Wohnraummiete: Untersagung einer Parabolantenne nach Installation einer

  • LG Heidelberg, 02.07.1993 - 5 S 27/93

    Entfernung einer Parabolantenne

  • OVG Niedersachsen, 18.04.1996 - 10 M 1162/96

    Entscheidung über erstmalige Kabelbelegung;; Kabelbelegungsentscheidung;

  • LG Lübeck, 24.02.1995 - 6 S 278/94

    Duldung einer Parabolantenne trotz Breitbandkabelanschluss bei türkischem

  • AG Lübeck, 05.07.1994 - 31 C 1112/94

    Beseitigung eigenmächtig angebrachter Satellitenantenne - Anspruch des türkischen

  • BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93

    Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter aus seiner Informationsfreiheit

  • LG Arnsberg, 08.02.1994 - 5 S 229/93
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
  • LG Berlin, 11.01.2002 - 63 S 119/01
  • AG Dortmund, 01.12.1998 - 15 C 11372/98

    Anspruch des Mieters auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

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