Rechtsprechung
BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 63
- MDR 1993, 676
- BayObLGSt 1993, 24
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- AG München, 13.12.1983 - 28 C 3356/83
Kfz-Schaden; Mietwagenkosten; Wagenklasse; Kostenabzug
Auszug aus BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93
Damit ist der Vorgang verfahrensrechtlich als eine Tat im Sinn des § 264 StPO anzusehen (BayObLG Beschluß vom 4.3.1983 - 3 ObOWi 23/83, bei Rüth DAR 1984, 233 /248).
- KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit
b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.). - BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94 3 St 9/91|BayObLG; 16.03.1993; 3 ObOWi 20/93">BayObLGSt 1993, 24 = NJW 1994, 63 ; Beschluß vom 4.3.1983 - 3 ObOWi 23/83 = bei Rüth DAR 1984, 233 /248).
- BayObLG, 29.05.1996 - 3 ObOWi 67/96 Um dem entgegenzuwirken, hat der Verordnungsgeber daher keine zeitliche Einschränkung vorgenommen, so daß es sich für den Zeitraum von 22 Uhr bis 7 Uhr nur um einen deklaratorischen Hinweis handelt (vgl. Senatsentscheidungen vom 16.3.1993 und 8.4.1994 - 3 ObOWi 20/93 und 3 ObOWi 31/94).
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 11.05.1993 - 14 Qs 23/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 63 (Ls.)
- NStZ 1993, 552