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   OLG Hamm, 02.08.2000 - 6 WF 66/00   

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https://dejure.org/2000,11907
OLG Hamm, 02.08.2000 - 6 WF 66/00 (https://dejure.org/2000,11907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2000 - 6 WF 66/00 (https://dejure.org/2000,11907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2000 - 6 WF 66/00 (https://dejure.org/2000,11907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Verzinsung bei verspäteter Rückzahlung des nicht verbrauchten Gerichtskostenvorschusses; Geltendmachung eines Anspruchs des Bügers auf Bereicherungszinsen gegen die öffentliche Hand aus § 818 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Analoge Anwendung des § 291 BGB ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kein Verzinsung bei verspäteter Rückzahlung des Kostenvorschusses

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1287
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    Danach kommt - in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderungen gegen eine Behörde (vgl. BVerwG NJW 1973, 1854; NVwZ 2003, 1385, Rn. 21) - ein Anspruch auf Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil die öffentliche Hand ihre Einnahmen regelmäßig nicht gewinnbringend anlegt, sondern sie im Interesse der Allgemeinheit verwendet (BGHZ 158, 1, Rn. 32; ebenso zuvor bereits OLG Hamm NJW 2001, 1287, Rn. 11; offen gelassen in BGH WM 2012, 1208, dort Rn. 14, 15).

  • VG Osnabrück, 26.07.2001 - 2 A 142/99

    Zahlung von Zinsen auf rückerstattete Beträge der Abfallabgabe;

    Zwar wird in einem Teil der Literatur (vgl. insbes. Schön, Bereicherungszinsen der öffentlichen Hand, NJW 1993, 3289) und der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, B. v. 09.12.1998 - 3 Z BR 273/98 -, NJW 1999, 1194; a.A. allerdings OLG Hamm, B. v. 02.08.2000 - 6 WF 66/00 -, NJW 2001, 1287) die - auch von der Klägerin für sich in Anspruch genommene - Auffassung vertreten, "es könne nicht einfach geleugnet" bzw. "es könne davon ausgegangen" werden, dass der Staat mit unberechtigt erhaltenem Geld in irgendeiner Form arbeite und daher auch entsprechende Nutzungen aus diesem Geld ziehe, weil diese Geldbeträge zu einer faktischen Erhöhung der Liquidität oder zu einer faktischen Verminderung eines etwaigen Fehlbestandes in den öffentlichen Kassen führten und der Staat deshalb entweder - nämlich dann, wenn er derartige Beträge als Überschüsse Zins bringend anlege - Gewinnzinsen erziele oder - sofern er diese Beträge zur Schuldentilgung, d.h. zur Verringerung des Fehlbestandes in den öffentlichen Kassen, verwende - nur entsprechend geringere Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen brauche und daher in diesem Umfang Kreditzinsen erspare.

    Angesichts dessen erscheint es hier nicht gerechtfertigt, die Vorschrift des § 238 Abs. 1 AO entsprechend bzw. ihrem Rechtsgedanken nach im Rahmen einer (etwaigen) Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO anzuwenden (in diesem Sinne auch OLG Hamm, B. v. 02.08.2000, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2003 - 21 U 204/02

    Verpflichtung zum Bereicherungsausgleich

    In diese Richtung geht auch eine jüngere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend eine juristische Person des privaten Rechts (NJW 1999, 1201ff.; anders für behördliche Ansprüche NJW 1973, 1854f.), wohingegen das OLG Hamm in einer Gerichtskostensache die gegenteilige Auffassung vertreten hat (NJW 2001, 1287f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 115/01

    Verzinsung von zu erstattenden Beträgen einer Kostenschuldnerin in Höhe von 6

    Ob die Auffassung zutrifft, der von der Staatskasse zurückzuerstattende überschießende Teil eines Kostenvorschusses, der nach den Vorschriften des GKG eingezahlt worden ist, sei nicht zu verzinsen (OLG Hamm NJW 2001, 1287; AG Bad Kreuznach, NJW-RR 2000, 951), kann hier dahinstehen.
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 5 U 100/03

    Anspruch einer Gemeinde auf Zinszahlung infolge rechtsgrundloser Zahlungen an

    a) Es ist nicht zu vermuten, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Körperschaft den gezahlten Betrag überhaupt gewinnbringend angelegt (so auch OLG Hamm, NJW 2001, 1287; a.A. BayObLG NJW 1999, 1194), geschweige denn, dass der Anlagezins 4% überstiegen hätte oder die Beklagte in der Lage gewesen wäre, das Geld trotz der sich verschärfenden Finanzkrise über zehn Jahre festzulegen.
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