Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 31.08.1999

Rechtsprechung
   KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7156
KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98 (https://dejure.org/1999,7156)
KG, Entscheidung vom 07.09.1999 - 1 W 4291/98 (https://dejure.org/1999,7156)
KG, Entscheidung vom 07. September 1999 - 1 W 4291/98 (https://dejure.org/1999,7156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vermutung der Testierfähigkeit, Testamenstanfechtung wegen Drohung und Irrtum

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Feststellungslast für Testierunfähigkeit des Erblassers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf Grund der zum Zeitpunkt der Errichtung eines notariell beglaubigten Testaments vorliegenden Testierunfähigkeit der Erblasserin; Anforderungen an die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 903
  • FamRZ 2000, 912
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98
    Dabei genügt es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt seiner letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für oder gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter zu handeln (allg. M., vgl. nur BayObLGZ 1979, 256 [263] m.w. Nachw.).

    Die Ermittlungen sind soweit auszudehnen, bis der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLGZ 1979, 256 [261] m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89

    Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige

    Auszug aus KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98
    Die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der genannten Voraussetzungen einschließlich des Kausalzusammenhangs zwischen Drohung und letztwilliger Verfügung trifft dabei denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213] in. w. Nachw.).

    Gibt der Erblasser darin allerdings einen Beweggrund an, spricht eine tatsächliche Vermutung für die Annahme, dass dieser Grund auch der wirklich bestimmende war (vgl. BayObLGZ 1971 ,147 [149 f]; KG - 12. Zivilsenat - FarnRZ 1977, 271 [2731, BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213] m. w. Nachw.).

  • BGH, 22.11.1995 - XII ZR 227/94

    Anfechtung eines Ehe- und Erbvertrages wegen Vortäuschung eines

    Auszug aus KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98
    Die Widerrechtlichkeit der Drohung kann sich aus dem angewandten Mittel, dem verfolgten Zweck oder aus dem Verhältnis zwischen Mittel und Zweck ergeben (vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1960, 490 [497 f.]; BGH, NJW-RR 1996, 1281 = FamRZ 1996, 605 [606]).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066).

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).

    Hiernach bestehen keine aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herleitbare Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912; Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).

    Aus Pflegebedürftigkeit der Stufe 3, einer Skoliose (Deformation der Wirbelsäule), der Notwendigkeit der Rollstuhlbenutzung, drei oder vier nicht näher beschriebenen Aneurysmen (Ruptur?) sowie der Behauptung der Beteiligten zu 2, die Erblasserin sei in den letzten 20 Jahren "in die Demenz abgedriftet", lassen sich auf objektivierbare Tatsachen oder Hilfstatsachen gegründete Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht herleiten, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912; Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).

    (b) Damit sind aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herleitbare Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912; Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12) weder vorgetragen (vgl. § 27 Abs. 1 FamFG) noch sonst ersichtlich (vgl. § 26 FamFG).

  • KG, 19.05.2019 - 19 W 30/19

    Erfolglose Anfechtung eines Testaments; Kriterien für die Testierfähigkeit des

    Bei verbleibenden Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten trifft die Feststellungslast auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit denjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 5).

    Zu überflüssigen und nur ergänzenden Beweiserhebungen ist das Gericht nicht verpflichtet (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 9).

    Es bedurfte deshalb auch nicht der von der Beschwerdeführerin angeregten Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Beiziehung weiterer Krankenunterlagen (vgl. dazu KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98).

  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01

    Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers

    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als einer das Erbrecht vernichtenden Tatsache hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG, NJW 2001, 903, 904 m.w.N.).

    Die Ermittlungen sind soweit auszudehnen, bis der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (KG, NJW 2001, 903; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159; …

  • KG, 09.05.2019 - 19 W 30/19

    Erbscheinssache: Testierfähigkeit des Erblassers; Testamentsanfechtung aufgrund

    Bei verbleibenden Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten trifft die Feststellungslast auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit denjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 5).

    Zu überflüssigen und nur ergänzenden Beweiserhebungen ist das Gericht nicht verpflichtet (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 9).

    Es bedurfte deshalb auch nicht der von der Beschwerdeführerin angeregten Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Beiziehung weiterer Krankenunterlagen (vgl. dazu KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98).

  • LG Wuppertal, 05.12.2022 - 2 O 317/21

    Testament, Testamentsanfechtung, Motivirrtum, Anfechtung, Motiv, Irrtum,

    Die irrige Annahme der von der Erblasserin vorausgesetzten Entwicklung muss zwar nicht im Testament zum Ausdruck kommen, um anfechtbar zu sein (vgl. Leipold a.a.O., Rn. 38); hier liefert die wortgetreue Erklärung dazu im Testament aber den Beweis, dass sich die Erblasserin von dieser Vorstellung bestimmend leiten ließ (vgl. BGH, NJW 1965, 584; KG, NJW 2001, 903, 906).
  • AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

    Vielmehr hat der Arzt F. den Erblasser einen Tag nach Testamentserrichtung vollumfängliche Geschäftsfähigkeit bestätigt - wobei zu berücksichtigen ist, dass den Ausführungen des Arztes F. als Hausarzt des Erblassers jedenfalls hinsichtlich der tatsächlichen Wahrnehmungen erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. KG, Beschluss v. 07.09.1999, Az.: 1 W 4291/98; Kording, ZEV 2010, 23).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

    Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.08.2019 - 10 W 94/18

    Hoferbfolge, Gütergemeinschaft, Gesamtgut, Vorbehaltsgut

  • OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Sachverhaltsaufklärung im Abhilfeverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5140
OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98 (https://dejure.org/1999,5140)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.08.1999 - 3 U 165/98 (https://dejure.org/1999,5140)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. August 1999 - 3 U 165/98 (https://dejure.org/1999,5140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Arzthaftung - Ersatz von Besuchskosten des sorgeberechtigten Elternteils

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 843 Abs. 2; BGB § 1606; BGB § 249
    Besuchskosten der Eltern eines Kindes als vermehrte Betreuungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur unterhaltsrechtlichen Relevanz von Kosten für Besuche der Eltern bei einem kranken Kind

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 903 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1300
  • VersR 2001, 595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98
    Die Kosten hierfür fallen jedoch allein dem Besuchsberechtigten zur Last (vgl. BGH NJW 1995, 717; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6.Aufl. Rn 386).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 13 U 118/91
    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98
    Für eine Abholung über das Wochenende fallen mithin 4 x 130 Km = 520 Km an, für eine normale Besuchsfahrt weitere 260 Km, d.h. monatlich 780 Km. Für jeden gefahrenen Kilometer sind aber nicht die von der Klägerin angesetzten 0, 48 DM zu erstatten, da nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung lediglich die reinen Betriebskosten, erhöht um einen angemessenen Betrag für die Wiederbeschaffungsrücklage, ersetzt verlangt werden können, nicht aber die Kosten für Steuern und Versicherung (vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., S.61; OLG Hamm r+s 1993, 20 f) als sogenannte Vorhaltekosten.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    aa) Bei der Frage der Ersatzfähigkeit dieser Kosten sind nachstehende Grundsätze zu beachten (vgl. BGH, NJW 1991, 2340 ff., juris Tz. 6 ff.; BGH, NJW 1991, 2340 ff., juris Tz. 14 ff.; KG, Schaden-Praxis 2000, 378 f., juris Tz. 28; OLG Bremen, VersR 2001, 595, juris Tz. 17 ff.):.
  • OLG Jena, 23.10.2007 - 5 U 146/06

    Synthetische Kleidung - Mitverschulden an Verletzung durch Feuerwerkskörper

    b .Fahrtkosten von nahen Angehörigen für Krankenhausbesuche gehören zu den Heilungskosten und damit zu den Kosten, die der Schädiger nach § 249 II BGB zu ersetzen hat (Palandt-Heinrichs, Rn 9 zu § 249 BGB, 64.A.2005, für Besuchskosten der sorgeberechtigten Eltern OLG Bremen FamRZ 01, 1300).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn für den Umgang mit der Mutter eine zwingende medizinische Notwendigkeit bestünde (vgl. insoweit zur Anerkennung von Besuchskosten als Bedarf des Geschädigten im Deliktsrecht OLG Bremen, Urteil vom 313.9.1999, 3 U 165/98, BeckRS 2000, 01626).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht