Rechtsprechung
BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Zeugenaussage im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Arbeitgeber verletzt GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip - staatsbürgerliche Zeugenpflicht
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Arbeitsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zeugenaussage - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Rechtsstaatsprinzip
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Zeugenaussage im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Arbeitgeber verletzt GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- arbeitsrecht-hessen.de
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Zeugenaussage in einem gegen den Arbeitgeber geführten Ermittlungsverfahrens
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- 123recht.net (Pressemeldung)
Anschwärzung des Chefs berechtigt nicht zur Kündigung // Kündigung wegen belastender Aussage gegen Chef nicht rechtens
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Belastung des Arbeitgebers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 02.02.2000 - 3 Sa 1463/99
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 509/00
- BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3474
- MDR 2001, 1119
- NZA 2001, 888
- WM 2001, 1808
- DB 2001, 1622
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
a) Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits hinreichend entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 74, 257 ).Die Beachtung des Gesichtspunkts, dass der Beschwerdeführer mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Übergabe von Unterlagen von der Rechtsordnung aufgestellte Pflichten erfüllt hat, war von Verfassungs wegen gefordert (vgl. BVerfGE 74, 257 ).
Ein derart substanzloser Vorwurf kann nicht als Grund für zivilrechtliche Nachteile dienen, die im Hinblick auf bestehende Pflichten und Rechte des Bürgers im Rahmen der Strafverfolgung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 74, 257 ).
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Nur wenn die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Vorschriften - hier § 626 BGB - grundsätzlich verkannt haben oder die Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist, kann dies zu einer Aufhebung der Entscheidungen führen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 96, 189 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Nur wenn die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Vorschriften - hier § 626 BGB - grundsätzlich verkannt haben oder die Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist, kann dies zu einer Aufhebung der Entscheidungen führen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann für sich genommen noch nicht zur Aufhebung einer Entscheidung als verfassungswidrig führen (vgl. BVerfGE 34, 384 ; 76, 93 ). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Gerade die Zeugenpflicht ist eine allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 76, 363 ). - BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Nur so kann die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionsfähige Strafrechtspflege im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 46, 214 ), erfüllt werden. - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann für sich genommen noch nicht zur Aufhebung einer Entscheidung als verfassungswidrig führen (vgl. BVerfGE 34, 384 ; 76, 93 ).
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …
In einer Entscheidung vom 2. Juli 2001 (1 BvR 2049/00) befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer auf Anforderung der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren, das von Amts wegen gegen seine Arbeitgeberin eingeleitet worden war, als Zeuge aussagte und Unterlagen übergab.Der Gerichtshof stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2001 darauf hingewiesen hat, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus rechtsstaatlichen Gründen im Regelfall selbst dann nicht gerechtfertigt sei, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet habe, es sei denn, der Arbeitnehmer habe wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht (1 BvR 2049/00).
- ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12
Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?
zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. zum Fachschrifttum anschaulich Wolfhard Kohte, II. Anm. BAG [20.5.1988 - 2 AZR 682/87] AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 [I.]".S. zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
54) S. zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) könne eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder Vorgesetzten eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur sozial rechtfertigen, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalte.a) Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen, dass den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers durch das Verfassungsrecht Grenzen gesetzt werden.
Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber "freiwillig" bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen (BVerfG 2. Juli 2001 aaO; davor bereits BAG 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74).
Dementsprechend nimmt der Arbeitnehmer mit der Erstattung einer Strafanzeige ein von der Rechtsordnung eingeräumtes Grundrecht (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) wahr (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
Ob der Schutzbereich des Art. 17 GG berührt ist (siehe Senat 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 - AP KSchG § 1 Nr. 82; Colneric AiB 1987, 260, 265; Graser Whistleblowing - Arbeitnehmeranzeigen im US-amerikanischen und deutschen Recht (2000) S. 126 ff.; Wendeling-Schröder Autonomie im Arbeitsrecht 1994 S. 192; zuletzt Deiseroth AuR 2002, 161, 166), kann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen dahingestellt bleiben (offen gelassen auch BVerfG 2. Juli 2001- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
a) Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte - soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden - im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - zu II 1 b cc bbb der Gründe) . - BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers
Zutreffend verweist der Beklagte darauf, dass ihm aus rechtsstaatlichen Gründen keine zivil- oder arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen dürfen, wenn er - jedenfalls soweit er keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben macht - staatsbürgerliche Rechte im Rahmen eines Straf- oder behördlichen Ermittlungsverfahrens wahrnimmt (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - zu II 1 b cc bbb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 Nr. 188; zu den sog. Whistleblowern jetzt auch: EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] NZA 2011, 1269) . - BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01
Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb
So nennt das Bundesverfassungsgericht die Zeugenpflicht eine "allgemeine Staatsbürgerpflicht" (2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NZA 2001, 888, 889; 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1165/86 - BVerfGE 76, 363, 383; 10. Oktober 1978 - 2 BvL 3/78 - BVerfGE 49, 280, 284; 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 118). - BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte …
Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;… 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;… 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;… 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).
- ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in …
Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. dazu auch BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann".S. dazu aus jüngerer Zeit etwa BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. dazu auch BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann".
Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. dazu auch BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann".
- BVerfG, 02.10.2001 - 1 BvR 1372/01
Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen leichtfertig erstatteter …
Aus den gleichen Gründen ist auch die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn der Arbeitnehmer mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Übergabe von Unterlagen nur von der Rechtsordnung aufgestellte Pflichten erfüllt hat (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 -). - LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10
Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen …
Mit den Grundgeboten des Rechtsstaats ist es deshalb nicht vereinbar, wenn derjenige, der in gutem Glauben und nicht leichtfertig ohne erkennbaren Grund eine Strafanzeige erstattet hat, Nachteile dadurch erleidet, dass sich seine Behauptung nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder nicht aufklärbar erweist (BVerfG aaO - LS - ebenso: BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Rn. 170 unter II.Nach dieser Entscheidung verstößt eine Handhabung des Schadensersatzrechts, die den gutgläubigen Strafanzeigeerstatter mit dem Risiko des Schadensersatzes für den Fall belastet, dass seine Anzeige nicht zum Beweis des behaupteten Vorwurfs führt, gegen Art. 2 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip ( BVerfG aaO - LS - ebenso: BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Rn. 170 unter II 1. a) .
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01
Außerordentliche Kündigung einer bei einer evangelischen Kirchengemeinde …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01
Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG
- LAG Hessen, 27.11.2001 - 15 Sa 411/01
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen …
- VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern stattgegeben
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers - …
- BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des …
- BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
- OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12
Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese
- ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
Kündigung wegen Strafanzeige
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2022 - 2 Sa 19/22
Freistellung von Rechtsanwaltskosten - beendetes Arbeitsverhältnis
- LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
Eigenkündigung, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Androhung einer …
- OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den …
- OLG Bamberg, 09.01.2006 - 4 U 186/05
Verfahrensrecht - Streitverkündung an Sachverständigen
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2004 - 8 Sa 2120/03
Vergütungsfortzahlung eines Schulelternsprechers
- LAG Berlin, 02.04.2004 - 6 Sa 2209/03
Abmahnung
- ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16
Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt
- LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09
Außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 992/01
Fristlose Kündigung; Verweigerung von Schuldeingeständnis; Falschauskunft …
- LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 TaBV 10/13
Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZN 588/12
- LAG Nürnberg, 25.11.2014 - 1 Sa 52/14
Kündigung - Vorwurf sexueller Nötigung - Strafanzeige
- VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16
Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen …
- VG Minden, 14.12.2010 - 10 K 1890/10
Unterlassen der Mitwirkungspflicht aus § 10 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) …
- LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber
- OLG München, 30.07.2009 - 23 U 5706/08
Urkundenprozess: Vergütungsanspruch eines wegen Erstattung einer Strafanzeige …
- BSG, 08.05.2014 - B 11 AL 16/14 B
- ArbG Frankfurt/Main, 28.01.2004 - 2 Ca 7114/03
Abmahnungsobliegenheit des Arbeitgebers bei eigenmächtiger Selbstbeurlaubung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 3 Sa 724/02
- LAG Sachsen, 27.05.2004 - 5 Sa 250/03
Rechtswirksamkeit außerordentlicher Kündigungen; Verletzung arbeitsvertraglicher …
- LAG Hessen, 06.01.2006 - 17 Sa 1343/04
- ArbG Mannheim, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum GmbH Geschäftsführer im …
- ArbG Karlsruhe, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Vorliegen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Bestellung zum …