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   BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03   

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BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 (https://dejure.org/2003,1377)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 (https://dejure.org/2003,1377)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 (https://dejure.org/2003,1377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 2; AuslG § 8 Abs. 2; AuslG § 9 Abs. 3
    Familienrecht, Kindschaftsrecht, Umgangsrecht, Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Kindeswohl, Abschiebung, Wirkungen der Abschiebung, Sperrwirkung, Betretenserlaubnis

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umgangsrecht - Abschiebung eines Ausländers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umgangsrecht eines nichtsorgeberechtigten, abgeschobenen Ausländers; Berücksichtigung des Interesses des Ausländers an der Ausübung des ihm eingeräumtes Umgangsrechts mit seinem in der Bundesrepublik lebenden Kind im Rahmen der Abwägung gem. § 9 Abs. 3 Ausländergesetz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 173
  • NJW 2003, 3547
  • NVwZ 2004, 339 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1082
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ) und zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von Art. 6 GG für ausländische Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen (vgl. BVerfGE 76, 1 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.

    Denn Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (vgl. BVerfGE 76, 1 ).

    Denn Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG als wertentscheidende Grundsatznorm verpflichtet die Ausländerbehörden, familiäre Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten, bei der Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen im Einzelfall zu beachten (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, FamRZ 2002, S. 601 ).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ) und zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von Art. 6 GG für ausländische Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen (vgl. BVerfGE 76, 1 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ) und zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von Art. 6 GG für ausländische Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen (vgl. BVerfGE 76, 1 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
    Ein Verstoß gegen das Kindeswohl begründet zudem zugleich einen Verstoß gegen das Elternrecht (vgl. BVerfGE 99, 145 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
    Denn Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG als wertentscheidende Grundsatznorm verpflichtet die Ausländerbehörden, familiäre Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten, bei der Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen im Einzelfall zu beachten (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, FamRZ 2002, S. 601 ).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 [206 f.]; - 56, 363 [382 ff.]; - 64, 180 [187 f.]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 [173]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 [1083]).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06

    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1

    Denn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 u. Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).

    So hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, InfAuslR 2003, 322 = NJW 2003, 3547) darauf hingewiesen, dass dem Interesse eines Ausländers an der Ausübung eines ihm eingeräumten Umgangsrechts mit seinem hier lebenden deutschen Kind als Aufenthaltszweck eine Bedeutung zukomme, die von der Ausländerbehörde im Rahmen der nach § 9 Abs. 3 AuslG vorzunehmenden Abwägung mit den gegen eine Gestattung der Wiedereinreise des zuvor abgeschobenen Ausländers sprechenden Belange zu beachten sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Zwar stimmt der Senat dem auch von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten Ansatzpunkt des Verwaltungsgerichts zu, dass im vorliegenden Fall trotz (noch) getrennter Wohnsitze bzw. Ausbildungsorte aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Ehefrau des Antragstellers und des inzwischen geborenen Kindes von einer prinzipiell unbeschränkten Anwendung der familienschutzrechtlichen Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 GG/Art. 8 Abs. 1 EMRK auszugehen ist (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, S. 352 und BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, InfAuslR 1998, S. 272); auch bei einer durch die genannten Vorschriften geschützten ehelichen Lebens- bzw. Familiengemeinschaft bedarf es aber nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen immer einer Gewichtung der familiären Bindungen und der Folgen der jeweils angefochtenen Maßnahme für die Betroffenen (siehe dazu etwa BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 1996 -, InfAuslR 1998, S. 213; OVG Berlin, Beschluss vom 4.9.2003, InfAuslR 2004, S. 68 und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.9.2003, AuAS 2004, S. 40; siehe auch EGMR, Urteil vom 11.7.2000, InfAuslR 2000, S. 473 und BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 93 sowie Beschluss vom 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, InfAuslR 2003, 322).
  • VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08

    Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen

    In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 56, 363 ; 64, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06

    Begründung des Anspruchs eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf

    Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).
  • VG Köln, 05.10.2004 - 12 L 1418/04

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Islamisten, Sofortvollzug, Vorläufiger

    vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 -, jurisweb, 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 (3547), und 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195 (195); BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 (16 ff.); OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2004 - 19 B 796/03 -, 24. Februar 2004 - 19 B 1077/02 -, 11. Februar 2004 - 19 B 2146/03 -, und 27. Juni 2000 - 19 B 1685/99 -, jeweils m. w. N.
  • OVG Bremen, 23.02.2007 - 1 A 130/06

    Betretenserlaubnis; Umgangsrecht

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein umgangsrechtliches Verfahren gerade auch geführt werden kann, um damit die Voraussetzung für eine aufenthaltsrechtliche Betretenserlaubnis zu schaffen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 - NJW 2003, S. 3547).
  • VG Aachen, 18.10.2006 - 8 K 577/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung 1999, Straftat, Strafe,

    Bei der erforderlichen Abwägung aller für und gegen den weiteren Aufenthalt sprechenden Gesichtspunkte kommt es unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter anderem darauf an, ob die Folgen der Beendigung des Aufenthalts im Hinblick auf die schutzwürdigen familiären Verhältnisse hinnehmbar sind, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122, vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 und vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195; BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 ff.
  • OVG Bremen, 12.05.2010 - 1 B 42/10

    Anspruch eines nichtsorgeberechtigten Vaters auf Duldung seines Aufenthaltes

    Das Bundesverfassungsgericht hat etwa anerkannt, dass solch ein Verfahren gerade geführt werden kann, um die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise in das Bundesgebiet zu schaffen (vgl. B. v. 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 - InfAusIR 2003, 322).
  • VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07

    Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft

    In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 56, 363 ; 64, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 ).
  • VG Oldenburg, 25.10.2013 - 11 B 5819/13

    Betretenserlaubnis; Strafvollstreckung; Umgangsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 18 B 443/05

    Ausweisung Abschiebung Einreiseverbot Rechtsschutzinteresse vorläufiger

  • OLG Bremen, 25.02.2011 - 4 UF 108/10

    Umgangsrecht eines in sein Heimatland abgeschobenen Elternteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 18 B 2511/06

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebung Einreiseverbot unerlaubte Einreise Duldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - 18 E 1048/05

    Unerlaubte Einreise Visum Aufenthaltstitel Vollziehbarkeit Ausreisepflicht Antrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - 19 B 1077/02

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wegen der verspäteten

  • OLG München, 26.07.2011 - 33 UF 874/11

    Umgangsverfahren: Internationale Zuständigkeit bei Verlagerung des gewöhnlichen

  • VG Mainz, 14.01.2004 - 4 L 1477/03

    Trotz Ehe : Keine Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Drogenstraftäter

  • VG Aachen, 12.05.2004 - 8 L 354/04

    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, Familiäre

  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 865/20

    Erteilung einer Betretenserlaubnis - Betretenserlaubnis; unbillige Härte;

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