Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02   

Volltextveröffentlichungen (15)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter neben Prospekthaftung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Verhältnis zur Prospekthaftung, konkurrierende Verjährung

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers als Garant aus Prospekthaftung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prospekthaftung und Haftung eines Wirtschaftsprüfers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Bescheinigung der Unbedenklichkeit eines Anlageprojekts: Unterschiedliche Verjährung

  • ra-skwar.de

    Kapitalanlagerecht - Haftung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlagen - Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Prüfung des Prospekts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prospekthaftung: Wirtschaftsprüfer kann als so genannter Garant auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter neben Prospekthaftung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 328, 195; WPO a. F. § 51a
    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter neben Prospekthaftung

  • klemmpartner.de (Kurzinformation)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers für fehlerhafte Prospektprüfung

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter neben Prospekthaftung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 8.6.2004, X ZR 283/02 (Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers)" von Dr. Boris P.Paal, M.jur., original erschienen in: BB 2004, 2180 - 2184.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 3420
  • ZIP 2004, 1810
  • MDR 2004, 1357
  • VersR 2005, 517
  • WM 2004, 1869
  • BB 2004, 2180
  • DB 2004, 2153



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Wird zitiert von ... (59)  

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05  

    Haftung für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht

    Auf die Verletzung des Prospektprüfungsvertrag kann sich auch der Kläger als vertragsfremder Dritter berufen, denn er ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in den Schutzbereich dieses Vertrags einzubeziehen (vgl. Senatsurteile BGHZ 127, 378, 380; 138, 257, 261; vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04 - NJW-RR 2006, 611, 612 Rn. 12; BGHZ 167, 155, 161 f Rn. 12; Urteile des X Zivilsenats BGHZ 145, 187, 197 f; 159, 1, 4 f; vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02 - NJW 2004, 3420, 3421).

    Die Beklagte zu 2 wird, was für die Einbeziehung der Anleger in den Schutzbereich des Prospektprüfungsvertrags entscheidend ist, durch die oben wiedergegebene Formulierung auf S. 39 des Prospekts hinreichend darauf hingewiesen, dass ihr Bericht ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird, um - was sich hieraus ohne weiteres ergibt - Grundlage für deren Anlageentscheidung zu werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 aaO für eine ähnliche Formulierung im Prospekt).

    Insoweit schließt sich der Senat den vom X. Zivilsenat hierfür angeführten Gründen an (vgl. Urteil vom 8. Juni 2004 aaO).

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07  

    Gesellschaftsrecht - Beteiligung an Filmfond

    Die Frage bedarf auch hier keiner abschließenden Entscheidung, weil Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinn bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestG, jeweils in der bis zum 30. Juni 2002 geltenden Fassung) in - seinerzeit - sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt verjähren (vgl. BGHZ 83, 222, 224; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02 - NJW 2004, 3420, 3421; Senatsurteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05 - WM 2008, 725, 726 f Rn. 12).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06  

    Prospekthaftung bei einem Filmfond

    Die Beklagte zu 2 wird auch, was für die Einbeziehung der Anleger in den Schutzbereich des Prospektprüfungsvertrags entscheidend ist, durch die oben wiedergegebene Formulierung hinreichend darauf hingewiesen, dass ihr Bericht ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird, um - was sich hieraus ohne weiteres ergibt - Grundlage für deren Anlageentscheidung zu werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02 - NJW 2004, 3420, 3421 für eine ähnliche Formulierung im Prospekt).

    Insoweit schließt sich der Senat den vom X. Zivilsenat hierfür angeführten Gründen an (vgl. Urteil vom 8. Juni 2004 aaO).

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