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   BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04   

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https://dejure.org/2004,3989
BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2004,3989)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2004,3989)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2004,3989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage auf Schadensersatz und Strafschadensersatz vor einem Gericht in den USA; Klage wegen Verletzung des US-amerikanischen ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; HZÜ; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bewilligung der Zustellung einer vor einem Gericht in den USA erhobenen Klage auf Schadensersatz und Strafschadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 259
  • NJW 2004, 3552
  • NJW 2004, 3553
  • WM 2004, 1402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Diese enge Auslegung des § 13 HZÜ sei auch von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt, insbesondere mit den im Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2003 (NJW 2003, S. 2598) enthaltenen Maßstäben vereinbar.

    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).

    Das folgt bereits aus der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Hauptsache in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren 2 BvR 1198/03, in dem u.a. zu klären ist, unter welchen Umständen die Zustellung einer Klage nach dem Haager Zustellungsübereinkommen mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar ist, wenn das mit der ausländischen Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt.

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach U.S.-amerikanischem Recht geltend gemacht werden, in der Regel nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstößt (vgl. BVerfGE 91, 335 ).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f.; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2004 - 20 VA 1/04
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 2004 - 20 VA 1/04 -, .
  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGK 3, 259 ff.).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

    Es verbleibt damit bei der zeitlich vorhergehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 335 ff) sowie dem nachfolgenden Beschluss vom 11.6.2004 (NJW 2004, 3552), mit dem der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustellung einer Klage auf Strafschadensersatz (ebenfalls) abgelehnt worden ist.
  • OLG München, 07.06.2006 - 9 VA 3/04

    Zustellung einer us-amerikanischen Sammelklage

    Auch die noch unbezifferte Höhe der Schadensbeträge steht der Zustellungsfähigkeit nicht entgegen (BVerfG, NJW 2004, 3552 ) und auch nicht die im US-Recht nicht vorgesehene Kostenerstattung an den obsiegenden Beklagten nach erfolgreicher Verteidigung.
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