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   OVG Hamburg, 06.08.2004 - 1 Bf 83/03   

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https://dejure.org/2004,6325
OVG Hamburg, 06.08.2004 - 1 Bf 83/03 (https://dejure.org/2004,6325)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.2004 - 1 Bf 83/03 (https://dejure.org/2004,6325)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 2004 - 1 Bf 83/03 (https://dejure.org/2004,6325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Taxifahrers zum Führen eines Namensschildes; Vereinbarkeit mit der Freiheit der Berufsausübung und den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung und Gleichbehandlung; Anbringung eines Fahrerschildes als zum Dienstbetrieb zugehörig

  • Judicialis

    TO § 7 Abs. 4; ; PBefG § 47 Abs. 3; ; PBefG § 57; ; GG Art. 31; ; GG Art. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1, 1 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG; §§ 47 Abs. 3, 57 Abs. 1 PBefG
    Namensschildpflicht für Taxifahrer durch Landes-VO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1209
  • DVBl 2005, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 7 C 45.82

    Kraftverkehr - Werbungsverbot - Außenwerbung - Taxi - Genehmigungspflicht -

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.2004 - 1 Bf 83/03
    Hierfür spricht auch, dass das Bundesverwaltungsgericht es in seiner Entscheidung zum generellen Verbot des § 26 Abs. 3 BOKraft, die Außenflächen der Taxen für Reklamezwecke zu verwenden (Urt. v. 25.5.1984 - 7 C 45.82 = DÖV 1984, S. 1026), für selbstverständlich gehalten hat, dass zu den Vorschriften, die auf Grund von § 57 Abs. 1 Nr. 2 b PBefG über die Sicherheit und Ordnung des Betriebs von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr erlassen werden können, auch die Vorschriften gehörten, die die äußere Kennzeichnung und Beschriftung der Taxen regeln; es hat dazu ausgeführt, dies bedürfe keiner weiteren Erörterung.
  • VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 699/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Änderung der Kölner Taxenordnung zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.2004 - 1 Bf 83/03
    Auch hat das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 14.3.2003 - 11 K 699/02 = Bl. 121 ff. d.A.) aus dem Zusammenhang mit den §§ 12, 13 PBefG geschlossen, dass die in § 57 Abs. 1 Nr. 2 b PBefG enthaltene Eingriffsermächtigung nicht jede Maßnahme umfasse, die in irgendeiner Form der Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Taxenbetrieb diene, sondern allein die innere Betriebsführung meine (Seite 11 d. Urt. = Bl. 126 d.A.).
  • BayObLG, 18.05.1987 - 3 ObOWi 66/87

    Vorschriften der Münchner Taxiordnung über die Kennzeichnung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.2004 - 1 Bf 83/03
    "Einzelheiten des Dienstbetriebs", die nach § 47 Abs. 3 Satz 1 PBefG durch Rechtsverordnung geregelt werden können, betreffen also "das Vorgehen des Unternehmers bzw. Fahrers bei Ausübung des Dienstes" (vgl. BVerwG, a.a.O., unter Bezugnahme auf BayObLG, Beschl. v. 18.5.1987 - 3 Ob OWi 66/87 = DÖV 1987 S. 873).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17

    Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der

    Ein mögliches Fehlverhalten kann damit eingedämmt werden, weil es der Bürger durch die individualisierende Wirkung der Kennzeichnung leichter hat, sich über ein eventuelles Fehlverhalten des Polizeibeamten zu beschweren, und davon auszugehen ist, dass der Beamte dies bei seinem Verhalten berücksichtigen wird (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 6. August 2004 - 1 Bf 83/03 - juris Rn. 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2006 - 13 A 1957/03

    Verpflichtung zur Anbringung von Fahrer-Ausweisen im Taxi; Wirksamkeit der

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Hamb. OVG (VRS 108, 228; NJW 2005, 1209) angenommen hat - die Begriffe in den beiden Vorschriften unscharf sind und sich die Anwendungsbereiche der Bestimmungen überschneiden, zumal diese Sichtweise Bedenken im Hinblick auf den in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Grundsatz der nach Inhalt, Zweck und Ausmaß erforderlichen Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigung aufwerfen könnte.

    Hamb. OVG, Urteile vom 6.8.2004 - 1 Bf 81/03 -, - 1 Bf 83/03 - , a. a. O.; KG Berlin, Beschluss vom 26.4.1995 - 3 Ws (B) 51/95 -, VRS 89, 385.

    auch Hamb. OVG, Urteile vom 6.8.2004 - 1 Bf 81/03 - und - 1 Bf 83/03 - , a. a. O.; VG Hamb., Urteile vom 9.1.2003 - 15 VG 2207/2002 - und - 15 VG 2287/2002 -.

  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07

    Taxi; Taxe; Taxenordnung; Taxifahrer; Fahrerausweis; Einzelheiten des

    Insoweit steht die Entscheidung des Berufungsgerichts im Einklang mit Bundesrecht (ebenso wie das Berufungsgericht OVG Hamburg, Urteil vom 6. August 2004 - 1 Bf 83/03 - NJW 2005, 1209).
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