Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 27.09.2004

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04   

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OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04 (https://dejure.org/2004,1663)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2004 - 2 Bs 300/04 (https://dejure.org/2004,1663)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2004 - 2 Bs 300/04 (https://dejure.org/2004,1663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • nomos.de PDF, S. 44

    Airbus-Erweiterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss "Airbus Start- und Landebahnverlängerung"; Verlängerung der Startbahn / Landebahn des Sonderlandeplatzes in Hamburg-Finkenwerder; Zuschüttung einer Teilfläche des "Mühlenberger Lochs"; Durchführung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3; ; LuftVG § 8 Abs. 1

  • elbbucht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 3; LuftVG § 8 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-stuttgart.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Airbus-Baustopp - Wann darf für Arbeitsplätze enteignet werden? (RA Dr. Christofer Lenz; NJW 2005, 257)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 312 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 105
  • DVBl 2004, 1320 (Ls.)
  • DÖV 2005, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben vor dem Beschwerdegericht (u.a. z.B. Teilbeschluss vom 19.2.2001 - 2 Bs 370/00, NordÖR 2001, S. 135) und dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg (Beschl. v. 2.10.2002 - 15 VG 3906/2002, NordÖR 2002, S. 468; bestätigt durch Beschl. des Beschwerdegerichts v. 3.2.2003 - 2 Bs 376/02).

    Gegen Klage und Antrag greift insoweit der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.10.2000, BVerwGE 112, S. 135, 137; Gerichtsbescheid v. 16.3.1998, Buchholz § 73 VwVfG Nr. 27), wie dies das Beschwerdegericht bereits in seinem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) hinsichtlich des Antragstellers zu 14) erwogen hat.

    Insoweit besteht jedenfalls kein Anlass zu einer gegenüber dem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) und gegenüber dem Beschluss vom 3. Februar 2003 (2 Bs 376/02) veränderten Interessenabwägung zwischen den Sofortvollzugsinteressen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen und den Interessen dieser Antragsteller.

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Ob dem Gemeinwohlerfordernis Genüge getan ist, bedarf selbst in Fällen, in denen in einem Enteignungsgesetz bestimmte Maßnahmen generell als dem Allgemeinwohl dienend bezeichnet werden, stets der Einzelfallprüfung (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 10.4.1997, BVerwGE 104, S. 236, 249 f.; Papier in: M/D/H/S, Art. 14 Rn. 574 m.w.N.).

    Selbst in jenen Fällen, etwa wenn bei Verkehrsvorhaben ein Bedarf für ein Vorhaben ggf. sogar gesetzlich festgeschrieben ist, ist insbesondere bei einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung im Rahmen der Abwägung im Planfeststellungsverfahren auch zu prüfen, ob aufgrund entgegenstehender Belange und ihres Gewichts auf die Realisierung eines Vorhabens gänzlich verzichtet werden muss (vgl. z.B. BVerwG Urt. v. 10.4.1997, BVerwGE 104, S. 236, 249 f.; Urt. v. 15.1.2004, 4 A 11/02 in juris).

  • OVG Hamburg, 03.02.2003 - 2 Bs 376/02
    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben vor dem Beschwerdegericht (u.a. z.B. Teilbeschluss vom 19.2.2001 - 2 Bs 370/00, NordÖR 2001, S. 135) und dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg (Beschl. v. 2.10.2002 - 15 VG 3906/2002, NordÖR 2002, S. 468; bestätigt durch Beschl. des Beschwerdegerichts v. 3.2.2003 - 2 Bs 376/02).

    Insoweit besteht jedenfalls kein Anlass zu einer gegenüber dem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) und gegenüber dem Beschluss vom 3. Februar 2003 (2 Bs 376/02) veränderten Interessenabwägung zwischen den Sofortvollzugsinteressen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen und den Interessen dieser Antragsteller.

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Das Verfahren über die von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen eingelegte Berufung ist vor dem Beschwerdegericht noch anhängig (Az.: 2 Bf 345/02).

    Das Beschwerdegericht hat vielmehr in dem bei ihm anhängigen Berufungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000 (Az.: 2 Bf 345/02) die dortigen Verfahrensbeteiligten - darunter der Antragsteller zu 2) und die Prozessbevollmächtigten aller Antragsteller - mittlerweile darauf hingewiesen, dass voraussichtlich die jenem Planfeststellungsbeschluss zugrundegelegten Rechtsgrundlagen auch eine nur mittelbar gemeinnützige Planfeststellung tragen können und dass dabei im Wege der Abwägung den davon Betroffenen auch nachteilige (Lärm-)Auswirkungen über die durch das zivile Nachbarrecht gesetzten Grenzen hinaus zugemutet werden können.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Insbesondere für Enteignungen zu Gunsten Privater, bei denen - wie vorliegend - der Nutzen für das allgemeine Wohl lediglich mittelbare Folge der Unternehmenstätigkeit ist, treten zusätzliche Anforderungen hinzu und machen es zusätzlich erforderlich, die grundlegenden Enteignungsvoraussetzungen, das Verfahren zu ihrer Ermittlung sowie Vorkehrungen zur Sicherung des verfolgten Gemeinwohlziels gesetzlich zu regeln (vgl. BVerfGE 74, S. 264, 287 ff.; Papier in: M/D/H/S, Art. 14 Rn. 584).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Gegen Klage und Antrag greift insoweit der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.10.2000, BVerwGE 112, S. 135, 137; Gerichtsbescheid v. 16.3.1998, Buchholz § 73 VwVfG Nr. 27), wie dies das Beschwerdegericht bereits in seinem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) hinsichtlich des Antragstellers zu 14) erwogen hat.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Kommt im Rahmen einer Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung auch die Enteignung vom Vorhaben betroffener Grundeigentümer in Betracht, ist der rechtliche Maßstab für die fachplanerische Abwägung auch stets verfassungsrechtlicher Natur (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 18.3.1983, BVerwGE 67, S. 74, 76; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 72 Rn. 39 m.w.N. d. Rspr. d. BVerwG).
  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 218/99

    Zum Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Dabei würden etwa auch die Fragen nach Zahl oder längerfristigem Bestand der zu erwartenden Arbeitsplätze und ein Zusammenhang zwischen der Intensität der Beeinträchtigungen Dritter und dem Fortbestand der Arbeitsplätze (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 11. November 2002 - 1 BvR 218/99) von Bedeutung sein.
  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Vielmehr hat das Beschwerdegericht nunmehr im Rahmen des § 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO das Rechtsschutzbegehren der Beschwerdeführer umfassend zu prüfen (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.12.2002, NordÖR 2003, S. 67, 69; OVG Weimar, Beschl. v. 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - in Juris m.w.N.; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage, § 146 Rn. 35).
  • VG Hamburg, 28.06.2004 - 15 E 2345/04

    Verlängerung der Startbahn und Landebahn für die Frachtversion des Airbusses A

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04
    Ferner haben die Antragsteller zu 1) bis 20) am 5. Mai 2004 (Az.: 15 E 2345/04) und die Antragsteller zu 21) bis 35) am 7. Juni 2004 (Az.: 15 E 2865/04) beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen.
  • VG Hamburg, 02.10.2002 - 15 VG 3906/02

    Einstweiliger Rechtsschutz: Interessenabwägung

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung von Klagen enteignungsbetroffener Anwohner mit Beschluss vom 28. Juni 2004 angeordnet (15 E 2345/04); die dagegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen hat das Berufungsgericht mit Beschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04, NordÖR 2004, S. 354 ff.) zurückgewiesen.

    Auch die Antragsteller/Kläger jenes Rechtsstreits machen geltend (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.8.2004, NordÖR 2004, S. 354, 360), die genehmigte weitere Verlängerung sei für die Produktion und die Auslieferung der Passagierversion des A380 nicht erforderlich.

    Eine größere Zahl zusätzlicher Arbeitsplätze ist mit dem Auslieferungszentrum nicht verbunden, wie für das Berufungsgericht aus dem Verfahren um die weitere Verlängerung der Start- und Landebahn (vgl. Beschl. v. 9.8.2004, NordÖR 2004, S. 354, 360) gerichtsbekannt ist.

  • OVG Hamburg, 11.09.2019 - 1 Bf 82/18

    Klagebefugnis bei Erwerb eines Sperrgrundstücks zur Verhinderung eines

    Ergänzend sei hierzu angemerkt, dass das Oberverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen, beginnend mit dem Beschwerdebeschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04, NordÖR 2004, 354, juris Rn. 106) bis hin zur Hauptsacheentscheidung vom 21. Oktober 2009 (2 Bf 40/04; der dortige Kläger zu 3 war ein Miteigentümer des Grundstücks FlNr. ...) die Eignung des Grundstücks FlNr.

    c) Wenn von Klägerseite in der Antragsbegründung (z.B. S. 11 f., 13 f., 15 oben) wiederholt auf die Notwendigkeit von Schadstoffmessungen und das Bedürfnis, "die Voraussetzungen für die zu Unrecht verweigerten Messungen selbst zu schaffen", hingewiesen wird, werden hierdurch die Zweifel geradezu bestätigt, die das Verwaltungsgericht an der Ernsthaftigkeit des behaupteten Erwerbs- bzw. Nutzungsmotivs einer Schadstoffmessung geäußert hat: Denn vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, weshalb einzig im September 2004 - bezeichnenderweise einen Monat, nachdem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04) die allein auf das Eigentum am Grundstück FlNr.

    Jedenfalls seit dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04; NordÖR 2004, 354) stand hinsichtlich der Eigentümer des "Funktionsgrundstücks" FlNr.

  • VG Hamburg, 29.01.2018 - 15 K 6234/17

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Verlängerung der Start-

    Mit Beschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04) änderte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss dahingehend ab, dass die Anträge der Miteigentümer des Funktionsgrundstücks abgelehnt wurden.

    Wie schon vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht im vorhergehenden Eilverfahren (Beschluss vom 9.8.2004, 2 Bs 300/04, juris Rn. 96 ff.) festgestellt wurde, greift gegen ihre Klage der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch.

  • VG Hamburg, 27.03.2006 - 15 E 3674/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn : Verwaltungsgericht hebt den

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04) in Bezug auf die beiden Antragsteller dieses Verfahrens und die Eigentümer bzw. Pächter weiterer landwirtschaftlich genutzter Flächen zurückgewiesen.

    Für einen Eingriff in das Eigentum von Nachbarn durch Enteignung genügt dies hier zwar nicht (ausführlich dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 9.8.2004, 2 Bs 300/04 , Ausdruck S. 24).

  • OVG Hamburg, 08.03.2006 - 2 Bs 110/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: 184 Antragsteller, die nicht von

    Die dagegen gerichteten Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen hatten nur hinsichtlich der Anträge Erfolg, die von Miteigentümern eines 100 qm großen "Sperrgrundstücks" gestellt worden waren (Beschluss des Beschwerdegerichts vom 9. August 2004, NordÖR 2004, S. 354 - 2 Bs 300/04).

    Das Beschwerdegericht ist in seinem Urteil vom 2. Juni 2005 zur Überzeugung gelangt, dass die im Jahr 2000 genehmigte Bahnlänge für den Start- und die Landung von Flugzeugen des Typs A380 ausreicht, und hat in seinem Beschluss vom 9. August 2004 (NordÖR 2004, S. 354, 360) ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass die weitere Verlängerung der Start und Landebahn lediglich erforderlich ist, um Starts und Landungen der Frachtversion des A380 mit einem höheren Start- bzw. Landegewicht zu ermöglichen, als es der Planbegründung für den Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000 zugrunde lag.

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Beschränkung

    Die vorzeitige Besitzeinweisung setzt ferner die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung voraus (§ 7 Abs. 1 Satz 2 WFEG), die enteignungsbetroffene Eigentümer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses und der Plangenehmigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEFG auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 3 GG (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 9. August 2004 - 2 Bs 300/04 -, NVwZ 2005, S. 105 ) - deshalb auch mit Wirkung für die vorzeitige Besitzeinweisung einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen können.
  • OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05

    Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht insoweit auf die Ausführungen des Beschwerdegerichts in seinem Beschluss vom 9. August 2004 im Verfahren 2 Bs 300/04 Bezug genommen.
  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Mit Beschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04) änderte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss dahingehend ab, dass die Anträge der Miteigentümer des Funktionsgrundstücks - darunter der Kläger - abgelehnt wurden.

    Für einen Eingriff in das Eigentum von Nachbarn durch Enteignung genügt dies hier zwar nicht (ausführlich dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 9.8.2004, 2 Bs 300/04, juris Rn. 72 ff.).

  • OVG Hamburg, 19.04.2006 - 2 Bs 70/06

    Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde des von den Eigentümern als

    Auf die dagegen gerichteten Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nur hinsichtlich der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens geändert und deren Aussetzungsantrag abgelehnt (Beschluss des Beschwerdegerichts vom 9. August 2004 - 2 Bs 300/04 -).

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Antragsteller gemäß §§ 80 Abs. 7 Satz 2, 80 a Abs. 3 Satz 2 VwGO auf Abänderung des Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04) bereits als unzulässig abgelehnt, weil keine gegenüber dem ursprünglichen Verfahren veränderten Umstände vorlägen.

  • VG Hamburg, 26.08.2005 - 3 E 1828/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zur "Wasserwirtschaftlichen

    Da die aufschiebende Wirkung hiergegen erhobener Klagen durch das Verwaltungsgericht Hamburg wieder hergestellt worden ist (15 E 2345/04, Beschluss vom 28.06.2004) und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 09.08.2004 (2 Bs 300/04), mit dem es die Beschwerden dagegen zurückgewiesen hat, ausgeführt hat, die Planfeststellung sei aller Voraussicht nach rechtswidrig, hat die Antragsgegnerin für den Fall, dass auch eine Alternativplanung in Form einer ­ inzwischen betriebenen - Planänderung nicht tragen sollte, durch einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan einen neuen Trassenanschluss entworfen.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 01.09.1997, BVerwGE 105, 178, 180 ff. ­ in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, die auch der die Antragsbefugnis ablehnenden Entscheidung des HmbOVG, Beschl. v. 17.11.1997, OVG Bs III 69/96 zugrunde lag, anders nunmehr auch HmbOVG, Beschl. v. 09.08.2004, 2 Bs 300/04, BA S. 12) ist anzuerkennen, dass ein Pachtverhältnis zu den vermögenswerten Rechten mit verfassungsrechtlichem Schutz gehört, die durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses (i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Hamburgisches Enteignungsgesetz) betroffen werden können, so dass der obligatorisch Berechtigte nicht darauf verwiesen ist, dass sich der Eigentümer gegen die Planfeststellung wendet.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 20 B 1586/07

    Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen

  • OVG Hamburg, 17.05.2006 - 2 Bs 75/06

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die weitere Verlängerung der

  • VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den

  • LG Hamburg, 14.07.2006 - 351 O 2/06
  • VG Stuttgart, 14.04.2010 - 5 K 755/10

    Ethylen-Pipeline-Süd: Vorzeitige Besitzeinweisung gestoppt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 20 B 1667/07

    Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen

  • VG Hamburg, 03.03.2006 - 15 E 3932/05

    Genehmigung der Airbus Startbahnverlängerung und Landebahnverlängerung in

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8434
OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04 (https://dejure.org/2004,8434)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04 (https://dejure.org/2004,8434)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2004 - 11 LA 107/04 (https://dejure.org/2004,8434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vereinfachte Zustellung an Anwaltssozietät; Zugang zum Arbeitsmarkt für türkischen Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 Abs. 2 VwZG; § 85 Abs. 2 ZPO; § 53 BRAGO
    Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät; Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung bei der vereinfachten Zustellung an einen Anwaltssozietät gegen Empfangsbekenntnis; Auswirkungen der gegenseitigen Vertretungsberechtigung und ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät; Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung bei der vereinfachten Zustellung an einen Anwaltssozietät gegen Empfangsbekenntnis; Auswirkungen der gegenseitigen Vertretungsberechtigung und ...

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Sozietät

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Sozietät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Sozietät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 312
  • NJW 2005, 312 (Volltext mit red./amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Zu den Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80.

    Er unterfalle dieser Rechtsprechung, weil er nach "einem Inlandsaufenthalt seit Geburt" Anspruch auf freien Zugang zum gesamten Arbeitsmarkt gemäß Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 habe.

    Insbesondere hat er nicht glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80, auf den er sich im Zulassungsverfahren allein beruft, zu seinen Gunsten erfüllt sind.

    Nach Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 haben die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedsstaats angehörenden türkischen Arbeitsnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, wenn sie dort seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben.

    Es ist allgemein anerkannt, dass vom Familiennachzug im Sinne des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auch diejenigen Kinder türkischer Arbeitnehmer, die im Bundesgebiet geboren sind oder deren Einreise genehmigungsfrei ist, erfasst werden (vgl. Hailbronner, AuslR, Stand: März 2004, Art. 7 ARB 1/80 RdNr. 12; Dienelt, Aktuelle Fragen zum Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, 2001, S. 33).

    Damit hat ein Familiennachzug im Sinne des Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 stattgefunden.

    In der Person des türkischen Arbeitnehmers, von dem der Familienangehörige sein Aufenthaltsrecht ableitet, müssen alle Voraussetzungen für eine Rechtstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erfüllt sein, um ein Aufenthaltsrecht für den Familienangehörigen nach Art. 7 ARB 1/80 zu begründen (vgl. Hailbronner, a.a.O., RdNr. 8).

    Es wäre deshalb Sache des Klägers gewesen nachzuweisen, dass entweder sein Vater oder seine Mutter die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erfüllen, zumal er im vorläufigen Rechtsschutzverfahren sich mit Schriftsatz vom 8. Mai 2002 allein darauf berufen hatte, dass er die Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 deshalb erfülle, weil er mit einer türkischen Arbeitnehmerin verheiratet sein (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 21.6.2002 - 11 ME 189/02 -).

    Ebenso wenig hat der Kläger bisher glaubhaft gemacht, dass er seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz ununterbrochen für einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren bei seinen Eltern hatte und mit ihnen auch tatsächlich in häuslicher Gemeinschaft lebte (vgl. Hailbronner, a.a.O., Art. 7 ARB 1/80, RdNr. 9 und 23; Dienelt, a.a.O., S. 34 f.).

    Aus alledem ergibt sich, dass der Kläger nicht schlüssig dargetan hat, dass er zu dem von Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 erfassten Personenkreis gehört.

    Er wendet sich mit seiner Kritik, das Verwaltungsgericht gehe zu Unrecht davon aus, dass er ein Aufenthaltsrecht nicht aus Art. 7 ARB 1/80 herleiten könne, letztlich gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung des Verwaltungsgerichts.

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht entgegen der Darstellung des Klägers im Wege einer Hilfserwägung auch auf den Fall eingegangen, dass man ihm die beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich zubilligen würde.

    Es hat dazu selbständig entscheidungstragend ausgeführt, dass die Klage auch dann keinen Erfolg haben könne, da Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zulasse.

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Darin liegt kein Verstoß gegen die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des EGMR (vgl. dazu eingehend BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004, NVwZ 2004, 852).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Dem Kläger ist es in dieser Hinsicht nicht gelungen, einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgericht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, DVBl 2000, 1458).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - vom 29. April 2004 - C - 482/01 u.a. - (DVBl. 2004, 876 = InfAuslR 2004, 268) sei die von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht vertretene Auffassung, die in § 47 Abs. 1 AuslG geregelte Ist-Ausweisung gelte auch für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, nicht mehr haltbar.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Denn es besteht kein Anlass, die Berufung zuzulassen, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen als vom Verwaltungsgericht festgestellt als richtig darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 RdNr. 7 a).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Angesichts dessen ist davon auszugehen, dass er sich nicht auf die Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 29. April 2004, der sich das Bundesverwaltungsgericht auch für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige angeschlossen hat (vgl. dazu die Pressemitteilung des BVerwG Nr. 48/2004 v. 3.8.2004 in der Sache 1 C 29.02), berufen kann.
  • EuGH, 22.06.2000 - C-65/98

    Eyüp

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Ein Familienangehöriger, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar auf diese Bestimmung berufen, um neben dem Zugang zum Arbeitsmarkt die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen (vgl. etwa Urt. v. 22.6.2000 - C - 65/98 -, InfAuslR 2000, 329).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Dies ist der Tag, an dem er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat (st. Rspr. d. BVerwG seit d. Urt. v. 17.5.1979, BVerwGE 58, 107; vgl. auch Beschl. v. 7.5.2002, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 20).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Dies hat zur Folge, dass die der Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwälte bei Zustellungen gegenseitig als vertretungsberechtigt und damit auch als empfangsberechtigt anzusehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1979, NJW 1980, 999; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. § 56 RdNr. 14; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 56 RdNr. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

    Soweit sich die Beigeladene demgegenüber auf einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 27. September 2004 zu 11 LA 107/04 beruft, rechtfertigt das dortige Ergebnis schon deshalb keine andere Beurteilung, weil es mit hier nicht zutreffenden Besonderheiten des konkreten Falls begründet worden ist.
  • OLG Köln, 16.11.2012 - 19 U 93/12

    Wenn die Software-Optimierung gegen den Willen des Kunden kostenpflichtig ist

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04, NJW 2005, 312) für den Fall einer Abwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten von länger als einer Woche eine Zustellungsfiktion mit Eingang in der Sozietät angenommen hat, wenn der Zustellungsadressat entgegen § 53 BRAO keinen Vertreter bestellt hat, so kann dem jedenfalls für den Zivilprozess nicht gefolgt werden.
  • OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts eines Schriftstückes

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OVG Lüneburg (NJW 2005, 312).
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 958/14

    Immissionsschutzrecht

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es für die Wirksamkeit bzw. das Datum der Zustellung an einen allein bevollmächtigten Rechtsanwalt nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei ankommt, sondern darauf, dass dieser von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2012 - OVG 11 S 38.12 - juris Rdnr. 10 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.05.1984 - 3 C 48.83 - juris Rdnr. 21 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17.05.1979 - 2 C 1/79 - juris; dem abweichenden Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04 - lagen Besonderheiten jenes konkreten Falls zugrunde, die hier nicht ersichtlich sind).
  • AG Hannover, 22.03.2011 - 241 OWi 593/10

    Verfolgungsverjährung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit - bei Zustellung an

    Zum einen ist hier eine Zustellung jedenfalls auch an Rechtsanwalt Dr. S... erfolgt; zum anderen sind bei Vollmachtserteilung an eine Anwaltssozietät sämtliche der Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwälte bei Zustellungen gegenseitig als vertretungsberechtigt und damit auch als empfangsberechtigt anzusehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2004, NJW 2005, 312).
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