Rechtsprechung
   LG Leipzig, 26.01.2005 - 01 S 5846/04   

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https://dejure.org/2005,8021
LG Leipzig, 26.01.2005 - 01 S 5846/04 (https://dejure.org/2005,8021)
LG Leipzig, Entscheidung vom 26.01.2005 - 01 S 5846/04 (https://dejure.org/2005,8021)
LG Leipzig, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 01 S 5846/04 (https://dejure.org/2005,8021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Mietrückstände; Vertragspartnerschaft als Mieter; Kriterium des tatsächlichen Gebrauchs der Mietsache; Auslegung einer schriftlichen mietvertraglichen Erklärung als Mietbürgschaft; Abgrenzung des Schuldbeitritts von der Bürgschaft; Doppelsicherung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaution - bei drei Monatsmieten ist Schluß

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 551 Abs. 1 BGB
    Mietsicherheitsverlangen durch Stellen eines "formellen" Mitmieters nebst Mietkaution

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3789 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1250
  • NZM 2006, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.1989 - IX ZR 212/88

    Beschränkung der Inanspruchnahme eines Bürgen im Rahmen eines

    Auszug aus LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04
    Leistet der Mieter zusätzliche Sicherheit durch Erbringung einer Bürgschaft, ist diese ohne wirksame Kautionsabrede und damit ohne Rechtsgrund geleistet, mit der Folge, dass der Vermieter verpflichtet ist, diese freizugeben und den Bürgen nicht in Anspruch zu nehmen (BGHZ 107, 210 ).

    Auch in dieser Entscheidung hat aber der BGH an seiner grundsätzlichen Rechtsprechung (BGHZ 107, 210 ) festgehalten, wonach die Schutzvorschrift des § 550 b Abs. 1 BGB immer dann zum Zuge kommt, wenn die Verpflichtung zur Stellung eines Bürgen Gegenstand des Mietvertrages ist oder eine auf Verlangen des Vermieters gestellte Bürgschaft erst die Voraussetzung für einen Vertragsabschluss schafft.

  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH könnte dies nur dann anders gesehen werden, wenn der Beklagte als Dritter den Klägern unaufgefordert eine Bürgschaft unter der Bedingung übergeben hätte, dass ein Wohnraummietvertrag mit seinem Neffen zustande kommt und letzterer hierdurch auch nicht erkennbar belastet worden wäre (BGHZ 111, 361 ).
  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 338/84

    Schuldbeitritt

    Auszug aus LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04
    Deshalb ist für die Abgrenzung entscheidend, ob nach dem Willen der Vertragsparteien eine selbständige oder nur eine angelehnte Schuld begründet werden sollte (BGH, NJW 1986, 580 ).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79

    Formungültiges Schenkungsversprechen als Rechtsgrund für einen Schuldbeitritt -

    Auszug aus LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04
    Nur ein solches wirtschaftliches oder rechtliches Interesse wäre ein gewichtiges Indiz für einen Schuldbeitritt (BGH, NJW 1981, 47; Nörr/Scheyhing/Pöggeler "Suggestionen", 2. Aufl., S. 58; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., Überb vor § 414 Rdn. 4).
  • BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 164/66

    Schriftform für Verzicht des Bürgen auf Einrede der Vorausklage - Abgrenzung

    Auszug aus LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04
    Die Kläger haben die in erheblichem Maße bestehenbleibenden Zweifel am Vorliegen eines Schuldbeitritts nicht ausgeräumt, weshalb auch deshalb von einer Bürgschaft auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1968, 2332 ; BB 1976, 1431).
  • BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 80/75

    Abgrenzung zwischen Bürgschaft und Schuldmitübernahme - Auslegung einer Erklärung

    Auszug aus LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04
    Die Kläger haben die in erheblichem Maße bestehenbleibenden Zweifel am Vorliegen eines Schuldbeitritts nicht ausgeräumt, weshalb auch deshalb von einer Bürgschaft auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1968, 2332 ; BB 1976, 1431).
  • LG Lübeck, 25.03.2010 - 14 S 146/09

    Sicherheit durch Mitverpflichtung eines weiteren Mieters

    a) § 551 Abs. 1 BGB gilt für alle Arten von Sicherheiten (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl. 2010, § 551 Rn 3) und deshalb auch für den Schuldbeitritt und den formellen Eintritt in den Mietvertrag zum Zweck der Absicherung (vgl. Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn III 174; Derleder, NZM 2006, 605; vgl. auch LG Leipzig, NJW-RR 2005, 1250-1252), die beide verbreitete Mittel der Sicherung von Forderungen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.10.2005 - 14 W 661/05   

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https://dejure.org/2005,2649
OLG Koblenz, 20.10.2005 - 14 W 661/05 (https://dejure.org/2005,2649)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2005 - 14 W 661/05 (https://dejure.org/2005,2649)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 14 W 661/05 (https://dejure.org/2005,2649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit der Kopien eines Prozessbevollmächtigten für seinen Mandanten; Kopiekosten als Bestandteil der Prozessgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 27 BRAGebO
    Kopiekosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2; BRAGO § 27; WEG § 20 § 21
    Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten bei Vertretung einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Informationspflicht gegenüber einer großen WEG-Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3789
  • MDR 2006, 296
  • NZM 2006, 25
  • ZMR 2005, 66
  • ZMR 2006, 66
  • AnwBl 2006, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2005 - 14 W 661/05
    Die Rechtspflegerin hat die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 2003, 246) missverstanden.
  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

    Dem Beschwerdegericht ist allerdings einzuräumen, dass die Erstattung der Kosten für die Unterrichtung der Mitglieder großer Wohnungseigentümergemeinschaften über einen Rechtsstreit der Gemeinschaft bislang abgelehnt wird (OLG Koblenz NJW 2005, 3789 ; LG Hannover NJW-RR 1998, 303 ).

    Die Kosten für die Unterrichtung der Wohnungseigentümer sind der Höhe nach nur insoweit erstattungsfähig, als sie notwendig sind (dazu OLG Koblenz NJW 2005, 3789 ).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.06.2001 - 22 U 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9526
OLG Köln, 26.06.2001 - 22 U 34/01 (https://dejure.org/2001,9526)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2001 - 22 U 34/01 (https://dejure.org/2001,9526)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 22 U 34/01 (https://dejure.org/2001,9526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Wirksamkeit einer vom Beklagten erklärten fristlosen Kündigung eines Gesellschaftsvertrages; Erforderlichkeit eines wichtigen Grundes für eine vorzeitige Kündigung; Verletzung der Mitwirkungspflichten durch einen Gesellschafter als wichtiger ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3789
  • NZG 2001, 1082
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 26.05.2015 - 12 U 1/15

    Besitz-GbR: Anspruch auf Mitwirkung eines Gesellschafters an einer

    Dies ist unabhängig von den im Gesetz beispielhaft genannten Gründen insbesondere dann anzunehmen, wenn dem Kündigungsgegner eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses unter den Gesellschaftern anzulasten ist (z. B. OLG Köln NZG 2001, 1082).

    So kann bei einer Besitz-GbR (wie im vorliegenden Fall) der Gesellschaftszweck auch den Erwerb und die Verwaltung bestimmter Liegenschaften gerichtet sein, sodass die Kündigung nicht vor Erwerb dieser Grundstücke möglich ist, weil der Gesellschaftszweck anderenfalls vollständig konterkariert würde (z. B. BGH NJW 1953, 1217; BGHZ 50, 316; ähnlich: für die Zeitdauer eines Projektes OLG Köln, NZG 2001, 1082; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1383; Staudinger/Habermeier, Rn. 7 zu § 723 BGB; MüKo/Schäfer, Rn. 22 ff. zu § 723 BGB; Ulmer, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Rn. 17, 32, 34 zu § 723 BGB).

  • KG, 07.05.2007 - 23 U 31/06

    Pflicht zur Zustimmung des Gesellschafters einer Bietergemeinschaft zur

    Denn wenn schon bei einer Kündigung das Nachschieben von Gründen zulässig ist (BGH NJW 2000, 3491 ff.; OLG Köln NZG 2001, 1082 ff.), gilt dies erst recht für die Zustimmungsverweigerung.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4434
OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03 (https://dejure.org/2005,4434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2005 - 2 U 208/03 (https://dejure.org/2005,4434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 2 U 208/03 (https://dejure.org/2005,4434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BRAK-Mitteilungen

    Pflichten bei Abschluss eines Sozietätsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 311 II
    ZUr Hinweispflicht eines Rechtsanwealts auf bestehende Krankheiten beim Abschluss eines Sozietätsvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Versorgungsleistungen für den Fall seines krankheitsbedingten Ausscheidens bei vorherigem Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo); Pflicht des Rechtsanwalts zum Hinweis auf möglicherweise zu vorzeitiger Berufsunfähigkeit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3789 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1437
  • NJW-RR 2006, 1224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.09.2002 - II ZR 198/00

    Treuepflicht des BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Dies ergibt sich aus der Treuepflicht, die Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 195, 201; 44, 40; 64, 253, 257; 68, 81, 82; WM 2002, 2507-2508) gegenüber den Mitgesellschaftern obliegt und die bis zur vollständigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses fortdauert (MünchKomm. BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 182 f.; § 738 Rdn. 4; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 109 Rdn. 23 f.).

    Hierzu gehört es, Mitgesellschafter über Vorgänge vollständig und zutreffend zu informieren, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, ihnen aber nicht bekannt sein können (vgl. BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 9. September 2002, Az: II ZR 198/00 WM 2002, 2507-2508).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Die Frage, ob höchstpersönliche Angelegenheiten in Vertragsverhältnissen offengelegt werden müssen, ist nach Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien zu beantworten (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1991, Az: 1 BvR 239/90; BVerfGE 84, 192-197).
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Dies ergibt sich aus der Treuepflicht, die Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 195, 201; 44, 40; 64, 253, 257; 68, 81, 82; WM 2002, 2507-2508) gegenüber den Mitgesellschaftern obliegt und die bis zur vollständigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses fortdauert (MünchKomm. BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 182 f.; § 738 Rdn. 4; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 109 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 16/73

    Zustimmung zur Ausschließungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Dies ergibt sich aus der Treuepflicht, die Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 195, 201; 44, 40; 64, 253, 257; 68, 81, 82; WM 2002, 2507-2508) gegenüber den Mitgesellschaftern obliegt und die bis zur vollständigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses fortdauert (MünchKomm. BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 182 f.; § 738 Rdn. 4; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 109 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 10.06.1965 - II ZR 6/63

    Zustimmungspflicht zur Vertragsänderung aufgrund gesellschaftlicher Treuepflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Dies ergibt sich aus der Treuepflicht, die Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 195, 201; 44, 40; 64, 253, 257; 68, 81, 82; WM 2002, 2507-2508) gegenüber den Mitgesellschaftern obliegt und die bis zur vollständigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses fortdauert (MünchKomm. BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 182 f.; § 738 Rdn. 4; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 109 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 98/75

    Verbindung von Zustimmungs- und Ausschließungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Dies ergibt sich aus der Treuepflicht, die Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 195, 201; 44, 40; 64, 253, 257; 68, 81, 82; WM 2002, 2507-2508) gegenüber den Mitgesellschaftern obliegt und die bis zur vollständigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses fortdauert (MünchKomm. BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 182 f.; § 738 Rdn. 4; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 109 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Die Zivilprozessordnung geht - wie die Einrichtungen des beauftragten und ersuchten Richters zeigen - davon aus, dass das erkennende Gericht eine Beweiswürdigung auch dann vornehmen darf, wenn es die Beweisaufnahme nicht selbst durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.1.1990, XI ZR 162/89, in: NJW 1991, 1302).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 262/99

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 2 U 208/03
    Eine richterliche Schätzung ist unzulässig, wenn dem Richter greifbare Anhaltspunkte als Grundlage seiner Entscheidung gänzlich fehlen, und damit das richterliche Ermessen "völlig in der Luft hängen" würde (BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 18. April 2002, Az: I ZR 262/99, TranspR 2003, 29-32).
  • OLG Naumburg, 11.06.2009 - 1 U 122/08

    Aufklärungspflicht bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    Hierzu gehört es, Mitgesellschafter über Vorgänge vollständig und zutreffend zu informieren, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, ihnen aber nicht bekannt sein können (speziell zu einer Rechtsanwaltssozietät: OLG Frankfurt, Urteil vom 10.6.2005 - 2 U 208/03 - [z.B.: NJW-RR 2005, 1437] m.w.N.; hier: zitiert nach juris, Rn. 95/96).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16142
OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/01 (https://dejure.org/2005,16142)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2005 - 22 U 34/01 (https://dejure.org/2005,16142)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 22 U 34/01 (https://dejure.org/2005,16142)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3789 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1252
  • NZM 2005, 705
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2012 - 24 U 166/11

    Berechnung, Vergütung, Unterschriftsleistung

    Ebenso kann eine Wellenlinie genügen, die ein "W" erkennen lässt (OLG Köln, NJW-RR 2005, 1252).
  • KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06

    Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist

    Nach OLG Köln (NJW-RR 2005, 1252 = NZM 2005, 705) soll sogar eine Wellenlinie, die ein "W" erkennen lässt und offensichtlich keine Paraphe ist, ausreichen.
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