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   BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04   

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https://dejure.org/2004,3121
BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04 (https://dejure.org/2004,3121)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2004 - 1 BvR 786/04 (https://dejure.org/2004,3121)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 (https://dejure.org/2004,3121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährleistung effektiven Rechtsschutz des Einzelnen - Vorgehensweise des Berufungsgerichts bei der sachlichen Entscheidung über einen Tatbestandsberichtiungsantrag - Voraussetzungen eines Tatbestandsberichtungsverfahrens im Berufungsverfahren - ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel im Tatbestandsberichtigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 103 Abs 1, GG Art 19 Abs 4
    Rechtliches Gehör; Tatbestandsberichtigung; Verfahrensrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 87
  • NJW 2005, 657
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 03.02.1967 - 15 W 56/67
    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    Diese Vorgehensweise des Berufungsgerichts ist nicht damit vereinbar, dass, sofern eine sachliche Entscheidung über den Tatbestandsberichtigungsantrag von den Richtern der Ausgangsentscheidung nicht getroffen worden ist, das Rechtsmittelgericht die dagegen gerichtete Beschwerde nach übereinstimmender Auffassung der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, NJW 1967, S. 1619; für die Finanzgerichtsbarkeit auch BFH/NV 2000, S. 852) und des einschlägigen zivilprozessualen Schrifttums (vgl. Musielak, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Bd. 1, 2000, § 320 Rn. 11; Crückeberg, MDR 2003, S. 199 ; Gottwald, in: Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl. 2004, § 61 Rn. 22; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 320 Rn. 14; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 320 Rn. 14; für die Finanzgerichtsordnung auch Brandis, in: Tipke/Kruse, AO und FGO, § 108 FGO Rn. 8 ; von Groll, in: Gräber, FGO, 5. Aufl. 2002, § 108 Rn. 6) nicht als unzulässig zurückweisen darf.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    Denn hinsichtlich dieser Rügen hat die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    Dieser Anspruch ist auch vom Richter zu wahren; dieser darf verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    b) das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003 - 11 O 151/01 -,.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    a) Durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird der Anspruch des Einzelnen auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gewährleistet (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    a) Durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird der Anspruch des Einzelnen auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gewährleistet (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    Dieser Anspruch ist auch vom Richter zu wahren; dieser darf verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
  • BAG, 05.02.1970 - 2 AZR 242/69

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Besorgnis der Befangenheit - Prüfung durch

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    Rechtsprechung und Literatur sehen für Fallgestaltungen der vorliegenden Art Lösungsmöglichkeiten vor (vgl. etwa BAG, AP Nr. 2 zu § 320 ZPO m.w.N., sowie Crückeberg, a.a.O.).
  • BFH, 17.12.1999 - V B 116/99

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
    Diese Vorgehensweise des Berufungsgerichts ist nicht damit vereinbar, dass, sofern eine sachliche Entscheidung über den Tatbestandsberichtigungsantrag von den Richtern der Ausgangsentscheidung nicht getroffen worden ist, das Rechtsmittelgericht die dagegen gerichtete Beschwerde nach übereinstimmender Auffassung der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, NJW 1967, S. 1619; für die Finanzgerichtsbarkeit auch BFH/NV 2000, S. 852) und des einschlägigen zivilprozessualen Schrifttums (vgl. Musielak, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Bd. 1, 2000, § 320 Rn. 11; Crückeberg, MDR 2003, S. 199 ; Gottwald, in: Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl. 2004, § 61 Rn. 22; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 320 Rn. 14; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 320 Rn. 14; für die Finanzgerichtsordnung auch Brandis, in: Tipke/Kruse, AO und FGO, § 108 FGO Rn. 8 ; von Groll, in: Gräber, FGO, 5. Aufl. 2002, § 108 Rn. 6) nicht als unzulässig zurückweisen darf.
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