Rechtsprechung
| BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BOÄrzte Bayern § 27 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Anpreisende Werbeaussagen sind zulässig, solange Patienteninformation dominiert
- IWW (Kurzinformation)
Berufsrecht - Anpreisende Werbeaussagen sind zulässig, solange die Patienteninformation dominiert
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Werbung war nicht berufsrechtswidrig: Texte müssen im Ganzen beurteilt werden.
- rechtsanwalt-zach.de
(Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- grafpartner.com
(Entscheidungsbesprechung)
Werbefreiheit für Ärzte - Werbeverbot ist faktisch abgeschafft (RA Bernhard Schmeilzl)
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Arztwerbung mit "unangefochtene Nr. 1", "sensationelle Erfolgsquote" erlaubt
Verfahrensgang
- BerG Heilberufe München, 16.06.2004 - BG-Ä 5/04
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 6, 46
- NJW 2006, 282
- GRUR 2006, 425
Wird zitiert von ... (33)
- VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07
Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms
Erst jüngst habe das Bundesverfassungsgericht (NJW 2006, 282) klargestellt, dass auch eine sehr persönliche Image- und Sympathiewerbung für Ärzte zulässig sei.Dem Arzt stehen somit nach Maßgabe des Vorstehenden für seine Werbung alle üblichen Werbeträger zur Verfügung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.05.1996, a. a. O.; Beschluss vom 19.10.2001 - 1 BvR 1050/01 -), und der Werbeeffekt als solcher kann zu keinem Verbot führen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).
Auch muss ein Arzt grundsätzlich sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen dürfen, denn gewonnene Sympathie kann zu dem - häufig emotional geprägten - Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02 -, NJW 2003, 3470; Beschluss vom 13.07.2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282).
Im Übrigen ist der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00 -, NJW 2001, 3324; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).
Der im Werbefernsehen ausgestrahlte und nach wie vor auf der Homepage des Antragstellers einsehbare sog. Unternehmensfilm von der Arztpraxis mit samt der Ablichtung des Antragstellers in Berufskleidung und teilweise bei der Patientenbehandlung verstößt, wobei dessen Inhalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.09.2001, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.), nicht gegen den im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG und der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs auszulegenden § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG.
Der sog. Unternehmensfilm des Antragstellers dient in seiner maßgeblichen Gesamtheit (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.09.2001, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.) nur dazu, das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit positiv zu zeichnen in dem Bemühen, Patienten zu gewinnen und bei diesen Sympathie für das - häufig emotional geprägte - Vertrauensverhältnis zwischen ihm und diesen zu erzielen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26.08.2003, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).
Darin darf er grundsätzlich sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen, denn gewonnene Sympathie kann zu dem - häufig emotional geprägten - Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26.08.2003, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).
- BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …
a) Das Bundesverfassungsgericht prüft - abgesehen vom Willkürverbot - insofern nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 [27]; BVerfGK 6, 46 [50]; 10, 13 [15]; 10, 159 [163]; stRspr). - BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der …
Das Bundesverfassungsgericht prüft - abgesehen vom hier nicht einschlägigen und auch nicht als verletzt gerügten Verbot willkürlicher Anwendung des einfachen Rechts - insofern nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 [27]; BVerfGK 6, 46 [50]; 10, 13 [15]; 10, 159 [163]; stRspr).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - 6t A 3527/04 BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 191/05 -, MedR 2006, 107 (108), m. w. N.
BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 191/05 -, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 1 BvR 2115/02 -, a. a. O. ,(2817 f.) - Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen.
BVerfG, Beschluss vom 26.9.2003 - 1 BvR 1608/02 -, a. a. O. (3473); ferner Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 191/05 -, a. a. O., zum Vergleich von Operationsmethoden.
- VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
Zulässigkeit der Werbung durch einen Zahnarzt (hier: Ozontherapie
Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2006 - 90 H 1.04 -, juris, jeweils m.w.N.).Einzelne Passagen eines Presseberichts, die bestimmte Vorzüge einer Behandlung oder eines Arztes in besonders blumiger und für sich genommen nicht sachbezogener Art umschrieben, führten nur dann zur Unzulässigkeit einer Veröffentlichung, wenn sie derart im Vordergrund stünden, dass sie vom Informationsgehalt der Veröffentlichung insgesamt ablenkten (verneint für Formulierungen wie: "unangefochtene Nr. 1 für Bandscheibenvorfälle", "Oft sind die Patienten bereits im Rollstuhl [...]. Wenn sie dann am Tag nach der OP gesund und munter auf den Beinen stehen, mich glücklich anstrahlen und mit der Assistentin ein Tänzchen wagen, dann sind das bewegende Momente", "Wann immer der Pionier für minimalinvasive Eingriffe bei einem Wirbelsäulenkongress seine Techniken und seine Erfolge schildert, erntet er von Fachkollegen stehende Ovationen. Der Applaus gilt dem Gesamtkunstwerk zugunsten der Patienten. [Er] führt Eingriffe nicht nur mit behutsamen Fingern aus - er hat genial anmutende Operationsprogramme selbst entwickelt und realisiert alltägliche Wunder mit feinen Mini-Instrumenten, die speziell für ihn hergestellt werden."; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O.).
Die Herausstellung von persönlichen Eigenschaften - z.B. der Anteilnahme am Schicksal der Patienten -, ist zwar als Image- oder Sympathiewerbung zu qualifizieren; auch ein solcher Werbeeffekt führt als solcher jedoch nicht zu Unzulässigkeit der Veröffentlichung (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O., m.w.N.).
Die Nichterwähnung von Einschränkungen der Methode, die nicht bei jeder Karies-Erkrankung eingesetzt werden kann, führt ebenfalls nicht zur Berufswidrigkeit der Darstellung, weil von einem vergleichsweise kurzen Pressebericht nur eine überblicksweise Darstellung erwartet werden kann und der Arzt nicht verpflichtet ist, für eine in jeder Hinsicht umfassende und vollständig ausgewogene Darstellung einer von ihm präferierten Behandlungsmethode zu sorgen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O.).
- BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Medizinrecht: Bundesverfassungsgericht konkretisiert (zahn-)ärztliches Werberecht
Dass die Werbung für den Verlag und die dort erschienenen Bücher zugleich den Zweck haben dürfte, die in der Praxis tätigen Zahnärzte - und damit auch den Beschwerdeführer - als besonders sachkundig und spezialisiert erscheinen zu lassen, erfordert keine andere Bewertung, denn auch Image- und Sympathiewerbung ist Ärzten erlaubt (vgl. nur BVerfGK 6, 46 [52]). - BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information; …
Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - NJW 2006, 282;… BVerwG, Urteile vom 18. März 2003 a.a.O. , vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104 und vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 44.96 - BVerwGE 105, 362 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 98 S. 44 f.). - BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06
Berufsständische Hinterbliebenenversorgung eines verwitweten Ehepartners im Falle …
Das Bundesverfassungsgericht prüft - abgesehen vom Willkürverbot - insofern nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 [27]; BVerfGK 6, 46 [50]; 10, 13 [15]; 10, 159 [163]; stRspr). - OLG Hamm, 03.06.2008 - 4 U 59/08
Wettbewerbswidrigkeit eines ohne nähere Eingrenzung des Tätigkeitsfeldes …
Von dem Beklagten wird insofern - auch im Sinne seiner Berufsausübungsfreiheit und im Hinblick auf BverfG NJW 2001, 2788 (zu 2 c) und NJW 2006, 282 - lediglich verlangt, zutreffend auf seine Qualifikationen hinzuweisen.Die Werbung ist nach dem Gesamtkontext stets grundrechtsfreundlich auszulegen (BverfG NJW 2006, 282).
- VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 1.06
Verstoß gegen das Werbeverbot durch einen Zahnarzt (hier: Anpreisende Werbung
Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 -, NJW 2006, 282; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2006 - 90 H 1.04 -, juris, jeweils m.w.N.).Einzelne Passagen eines Presseberichts, die bestimmte Vorzüge einer Behandlung oder eines Arztes in besonders blumiger und für sich genommen nicht sachbezogener Art umschrieben, führten nur dann zur Unzulässigkeit einer Veröffentlichung, wenn sie derart im Vordergrund stünden, dass sie vom Informationsgehalt der Veröffentlichung insgesamt ablenkten (verneint für Formulierungen wie: "unangefochtene Nr. 1 für Bandscheibenvorfälle", "Pionier für minimalinvasive Eingriffe", "realisiert alltägliche Wunder", Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O.).
Die Herausstellung von persönlichen Eigenschaften - z.B. der Anteilnahme am Schicksal der Patienten -, ist zwar als Image- oder Sympathiewerbung zu qualifizieren; auch ein solcher Werbeeffekt führt als solcher jedoch nicht zu Unzulässigkeit der Veröffentlichung (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2005, a.a.O., m.w.N.).
- BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
Verfassungsbeschwerde aufgrund von berufsgerichtlichen Verurteilungen mehrerer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2009 - 13 A 3618/06
Arzt- und Berufsrecht - Bezeichnung mit Tätigkeitsschwerpunkt „Mund- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 13 A 1712/06
Unzulässigkeit einer Zahnarztwerbung mit dem MAC®-Logo sowie Geprüfte …
- OLG Hamm, 03.06.2008 - 4 U 59/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08
Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte als Hausarztzentum ohne …
- OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 13 B 993/09
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Zusammenhang mit einer von der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - 13 A 583/08
Anspruch eines Tierarztes zur Führung der Bezeichnung "Fachpraxis für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2006 - 90 H 1.04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t E 963/08
Berufsrechtliche Beurteilung der Telefonbuchwerbung und Internetwerbung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1399/10
Zulässigkeit der Werbung eines Zahnarztes mit der Bezeichnung Kinderzahnarzt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1384/10
Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Kinderzahnarzt" bzw. …
- VG Köln, 22.03.2011 - 7 K 8382/09
- BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
- VG Berlin, 04.09.2007 - 90 A 11.06
Berufsrechtliche Maßnahme bei irreführenden Werbeangaben eines Arztes
- VG Berlin, 04.09.2007 - 90 A 6.05
Berufswidrige Werbung eines Facharztes der Chirurgie durch Verwendung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07
Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe …
- VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
- LG Hamburg, 13.03.2008 - 327 O 105/08
Berufswidrige Werbung: Werbung eines Arztes mit integrativer Behandlung nach …
- VG Berlin, 12.01.2011 - 90 K 5.10
Einspruch eines Zahnarztes gegen Rügebescheid der Zahnärztekammer wegen …
- LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
Heilberufsrecht; berufswidrige Werbung im Branchenfernsprechbuch; …
- VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
