Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Anordnung des Ruhens einer Approbation als Arzt sowie der Einziehung einer Approbationsurkunde; Erfordernis der Benennung konkreter Anhaltspunkte für eine fehlerhafte oder nicht indizierte Behandlung von Altpatienten; Annahme einer Wiederholungsgefahr vor ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 12 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation eines Arztes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mediziner soll Approbation verlieren - Das ist nur bei Gefahr für wichtige Interessen der Allgemeinheit zulässig
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Approbationsentzug: schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 06.06.2007 - 26 L 803/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07
- BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1369
- NZS 2008, 476
- DVBl 2008, 336 (Ls.)
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04
Erlass einer einstweilige Anordnung, die sofortige Vollziehbarkeit von …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Die Entscheidung ergehe in Kenntnis des Beschlusses der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2004 (1 BvR 2820/04 und 2851/04).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, S. 545 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 -).
cc) Von Verfassungs wegen zu beanstanden ist schließlich die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, das Entscheidungsergebnis des Beschlusses der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2004 (1 BvR 2820/04 und 2851/04) könne - jedenfalls wenn es nicht (nur) um Abrechnungsbetrug, sondern um den Schutz von Patienten gehe - nicht zum Orientierungsmaßstab genommen werden, weil dadurch die bestehenden approbationsrechtlichen Bestimmungen ins Leere gingen und ihre Wirksamkeit verlören.
Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass auch die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 -, JURIS).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob sich der Beschwerdeführer als EG-Ausländer ebenfalls auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann; er hat jedenfalls über die Grundrechtsgewährleistung aus Art. 2 Abs. 1 GG Anspruch auf eine entsprechende Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 35, 382 ; stRspr).19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ; stRspr).
Dabei ist der Rechtsschutzanspruch umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ).
- BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind derartige Eingriffe in die bei Deutschen durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 44, 105 ; stRspr).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, S. 545 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 -).
Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass auch die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 -, JURIS).
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ; stRspr).Der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kommt daher nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Grundrechtsträgers eingreift, vollständig der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
- BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Grundverfügung (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbständigen Eingriff dar (vgl. BVerfGK 2, 89 ), da die berufliche Betätigung des Beschwerdeführers schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache beeinträchtigt wird.Wegen der gesteigerten Eingriffsintensität beim Sofortvollzug des Ruhens einer Approbation sind hierfür jedoch nur solche Gründe ausreichend, die in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen und die ein Zuwarten bis zur Rechtskraft des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. dazu BVerfGK 2, 89 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07
Durchführung medizinisch nicht indizierter Heileingriffe als Grund für eine …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 2007 - 13 B 929/07 -.Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 2007 - 13 B 929/07 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ; stRspr). - BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass auch die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 -, JURIS). - BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04
Vorläufige Aussetzung des Sofortvollzugs der Anordnung des Ruhens einer …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, S. 545 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 -).
- BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei …
Für juristische Personen, die wie die Beschwerdeführerin ihren Sitz nicht in Deutschland haben, ist eine Berufung auf Art. 12 Abs. 1 GG allerdings zweifelhaft, da dieser nach seinem eindeutigen Wortlaut nur für Deutsche gilt (vgl. BVerfGE 78, 179 ; 104, 337 ; offen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rn. 21). - VG Ansbach, 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492
Anordnung des Ruhens der Approbation
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sei die Anordnung des Sofortvollzuges ein selbstständiger Eingriff in die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG und deshalb nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07).Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass schon die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist und daher bereits strenge Anforderungen an den Erlass der Grundverfügung zu stellen sind (BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 34).
Der Verdacht einer Straftat muss sich bereits so konkretisiert haben, dass die Gründe, die ein weiteres Zuwarten ausschließen, in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen; die Straftat muss vom Deliktscharakter, von der Begehungsweise oder von den Tatfolgen her gravierend und die Anordnung des Ruhens der Approbation zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten sein (BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 21;… OVG NRW, B.v. 19.7.2013 - 13 A 1300/12 - juris Rn. 8).
Dies gilt auch angesichts der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei berufsrechtlichen Maßnahmen (BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 19 ff.).
Zudem sind auch Selbstbeschränkungen des Antragstellers zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 26 f.).
Im letztgenannten Fall würde es sich aber gerade nicht um die Folgen eines Fehlverhaltens des Beschwerdeführers handeln, sondern um die Folgen einer Fehlentscheidung der Behörde (BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 31).
- VG Düsseldorf, 27.05.2021 - 7 L 817/21 Diese Anforderungen sind in der ständigen Rechtsprechung des BVerfG für die Anordnung der sofortigen Vollziehung geklärt, vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris.
Angesichts des Charakters als vorläufige Maßnahme gelten sie auch für die Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 -, a.a.O. und Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 - und vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, jeweils juris, und können auf die Ruhensanordnung für eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung des Krankenpflegers übertragen werden.Denn auch im Falle einer Ruhensanordnung wird ein vorläufiges Berufsverbot bewirkt ohne dass der maßgebliche Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die besondere Eingriffsintensität einer gleichwohl für den Zwischenzeitraum verhängten Maßnahme ist mit derjenigen im Falle der Anordnung der sofortigen Vollziehung vergleichbar, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 - jeweils juris.
Sofern bereits aus anderen Gründen von einer Verhaltensänderung ausgegangen werden kann - etwa, weil während des Laufs des strafgerichtlichen Verfahrens mit einem Wohlverhalten des Betroffenen zu rechnen wäre (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 - NJW 2008, 1369 ) -, ist kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf diesen Zwischenzeitraum gegeben.
Tatsächlich können sich aber für die betroffenen selbständig tätigen Personen beim vorübergehenden Verlust der Praxis, des Patientenstamms und seines Rufs sowie aus der etwaigen Kündigung seiner Kreditlinien praktisch irreparable berufliche Folgen ergeben, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 -, und vom 1. August 2017 - 1 BvR 1657/17 -, vom 28. August 2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 10. September 2020 - 3 C 13/19 -, juris.
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris.
Bei der Abwägung sind die konkreten Nachteile für die Allgemeinheit bei einem Aufschub des Vollzugs, wenn sich die Anordnung des Ruhens der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung des Krankenpflegers nachträglich als rechtmäßig erweist, den konkreten Folgen des Sofortvollzugs für den Betroffenen, wenn sich die Ruhensanordnung nachträglich als rechtswidrig erweisen sollte, gegenüber zu stellen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O..
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz …
Die von den Gerichten bestätigte Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 80 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ) stellt einen selbständigen Eingriff dar (vgl. BVerfGK 2, 89 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, S. 1369).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007, a.a.O., S. 1369 m.w.N.).
- OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen …
Ein "Wohlverhalten" des Rechtsschutzsuchenden nach Einleitung des Widerrufsverfahrens ist zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, auch wenn es auf den Druck des Verfahrens zurückzuführen ist, denn die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ausschließlich zum Schutz vor Gefährdungen während des laufenden Hauptsacheverfahrens zulässig, und wenn schon der Verfahrensdruck zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens führt, ist ein Sofortvollzug gerade nicht erforderlich und muss unterbleiben (Anschluss an BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris).(Rn.27).Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem den Widerruf einer ärztlichen Approbation betreffenden Stattgebenden Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - [NJW 2008, 1369, zitiert nach juris] erneut betont, das Verfahrensgrundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewähre die Effektivität des Rechtsschutzes und eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle.
Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung sind mehrere Aspekte in den Blick zu nehmen, insbesondere der Zusammenhang der begangenen Verfehlung(en) mit der beruflichen Tätigkeit, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr [siehe hierzu: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rdnrn. 24 ff.] sowie (gegebenenfalls) die Intensität der drohenden Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter.
Wenn schon der Verfahrensdruck zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens führt, ist ein Sofortvollzug gerade nicht erforderlich und muss unterbleiben." [BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rdnr. 26].
Gegen den Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2157/07 wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung und Betrugs erhoben.
[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris].
- BVerwG, 10.09.2020 - 3 C 13.19
Ruhen der ärztlichen Approbation nur bei konkreter Gefahr im Zeitraum bis zum …
Diese Anforderungen sind in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Anordnung der sofortigen Vollziehung geklärt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 - NJW 2008, 1369 m.w.N.).Angesichts des Charakters als vorläufige Maßnahme muss auch die Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation diesen Voraussetzungen entsprechen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 - NJW 2008, 1369 ;… ähnlich bereits Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 - juris Rn. 15 …und vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 - juris Rn. 9).
Die besondere Eingriffsintensität einer gleichwohl für den Zwischenzeitraum verhängten Maßnahme ist mit derjenigen im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung vergleichbar (…vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2004:rk20041229.1bvr282004] - juris Rn. 14 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 - NJW 2008, 1369 ).
Sofern bereits aus anderen Gründen von einer Verhaltensänderung ausgegangen werden kann - etwa, weil während des Laufs des strafgerichtlichen Verfahrens mit einem Wohlverhalten des Betroffenen zu rechnen wäre (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 - NJW 2008, 1369 ) -, ist kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf diesen Zwischenzeitraum gegeben.
Zugleich verweist das Bundesverfassungsgericht auf die "praktisch irreparablen beruflichen Folgen", die sich für den betroffenen Arzt beim vorübergehenden Verlust der Praxis, seines Patientenstamms und seines Rufs sowie aus der etwaigen Kündigung seiner Kreditlinien ergeben könnten (BVerfG, Beschlüsse vom 28. August 2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 26 und vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - BVerfGK 17, 228 ).
- BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der …
Die - durch den landessozialgerichtlichen Beschluss bestätigte - Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 86a Abs. 1 Satz 1 SGG) stellt einen selbständigen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGK 2, 89 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, S. 1369).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007, NJW 2008, S. 1369 m.w.N.).
- OVG Hamburg, 15.07.2020 - 5 Bs 44/20
Zu dem Widerruf der Erlaubnis zur Haltung von Versuchstieren sowie der …
Dabei berücksichtigt der Senat zum einen, dass die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs den nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO gesetzlich angeordneten Regelfall bildet (sog. gesetzliche Vorprägung, vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 29;… VGH Mannheim, Beschl. v. 14.2.2007, 2 S 2626/06, NVwZ-RR 2008, 228, juris Rn. 15; Schoch, in: ders./Schneider/Bier;… VwGO, Stand Juli 2019, § 80 Rn. 387;… Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/ders., Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, Rn. 992).Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts vorläufige, aber schwerwiegende Eingriffe in die - vorliegend im Hinblick auf das faktische Verbot des etablierten und für die Antragstellerin zentralen unternehmerischen Betätigungsfeldes (s. hierzu noch unten bb)) betroffene - Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft sind (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977, 1 BvR 124/76, BVerfGE 44, 105, juris Rn. 30 f. m.w.N.;… Beschl. v. 16.1.1991, 1 BvR 1326/90, NJW 1991, 1530, juris Rn. 12; Beschl. v. 19.12.2007,1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 22;… Beschl. v. 27.10.2009, 1 BvR 1876/09, BVerfGK 16, 320, juris Rn. 11 ff.;… Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, BVerfGK 17, 228, juris Rn. 12 ff.;… Beschl. v. 8.11.2010, 1 BvR 722/10, BVerfGK 18, 180, juris Rn. 13, 20;… Beschl. v. 24.8.2011, 1 BvR 1611/11, NVwZ 2012, 104, juris Rn. 13;… Beschl. v. 5.8.2015, 2 BvR 2190/14, WM 2015, 1827, juris Rn. 28 m.w.N.;… BVerwG, Beschl. v. 10.3.2011, 8 VR 2.11, juris Rn. 12).
Wenn schon der auf den Berufsausübenden wirkende "Verfahrensdruck" zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens führt, ist ein Sofortvollzug "gerade nicht erforderlich und muss unterbleiben" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, a.a.O, Rn. 26).
Antragsgegnerin ausgesetzt sehen wird (vgl. zur Berücksichtigung dieses Umstandes BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 26).
Ob und in welchem Umfang die Antragstellerin die aktuelle Situation durch Tierschutzrechtsverstöße in der Vergangenheit selbst zu verantworten hat, wie die Antragsgegnerin zu bedenken gibt, bedarf der tatsächlichen und rechtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren und kann daher das Gewicht des privaten Aussetzungsinteresses im Rahmen der vorliegenden Folgenabwägung nicht entscheidend mindern (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007,1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 31).
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
Die Beschwerdeführerin zu II) hat aber über die Grundrechtsgewährleistung aus Art. 2 Abs. 1 GG einen Anspruch auf eine entsprechende Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. auch BVerfGE 35, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, Rn. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14
Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug …
Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen ein Tierhaltungsverbot (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbstständigen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dar, da die berufliche Betätigung schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird (zu vorläufigen Berufsverboten: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris; Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris; Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris).Abgesehen davon gilt: Wenn schon der Druck eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens führt, ist ein Sofortvollzug gerade nicht erforderlich und muss unterbleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, a. a. O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09
Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung; …
- VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026
Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes
- OVG Hamburg, 08.10.2021 - 3 Bs 217/21
Rücknahme einer Approbation als Arzt - Zu den Voraussetzungen der Anordnung des …
- VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489
Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit
- VG Wiesbaden, 24.07.2017 - 5 L 2852/17
Eilantrag einer Tierärztin gegen vorläufiges Berufsverbot erfolglos
- BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung des Widerrufs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2018 - 13 B 826/18
Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes als eine Präventivmaßnahme nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17
Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung …
- VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
Widerruf der ärztlichen Approbation
- VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
Sofort vollziehbare Anordnung des Ruhens der Approbation eines Zahnarztes wegen …
- BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 722/10
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung der Entziehung …
- VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
Tierschutz-, Haltungs- und Betreuungsverbot gegenüber einem Landwirt
- OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2016 - 13 B 275/16
Anordnung des Ruhens der Approbation wegen des Verdachts einer Straftat; …
- OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob …
- VG Bayreuth, 22.02.2019 - B 4 S 18.734
Anordnung des Ruhens der zahnärztlichen Approbation
- VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113
Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und …
- VG Ansbach, 30.07.2021 - AN 4 S 21.01357
Ruhen der Approbation bei Opioid-Suchterkrankung eines Arztes
- OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23
Zulässigkeit eines mit einem Widerruf einer Anerkennung als Prüfsachverständiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 11 B 2060/20
Streit um die Entziehung eines Triebfahrzeugführerscheins; Voraussetzungen für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 13 B 228/12
Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation bei Unterlassen der Einweisung …
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
- VG Gelsenkirchen, 16.01.2012 - 7 L 11/12
Bloße Selbstüberschätzung macht Ärztin nicht zwingend unzuverlässig
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2015 - L 7 SB 48/14
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G und aG - einstweiliger Rechtsschutz - kein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10
Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21
Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor …
- VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation; sofortige Vollziehung; freie …
- OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 13 B 34/09
Rechtsgrundlage für eine die Notfallrettung und den Krankentransport nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 4 B 680/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 13 B 576/18
Rechtswidrige Aufforderung zur Abgabe der Approbationsurkunde; Feststellung der …
- VG München, 08.09.2022 - M 16 E 22.2966
Einstweilige Anordnung, Bewachungsgewerbe, Wachperson, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf der …
- SG Berlin, 04.05.2010 - S 22 KA 145/10
Teilnahme an der vertragsärztllichen Versorgung; Aussetzung der sofortigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 13 A 1300/12
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Anordnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 B 90/13
Eilantrag des Kreises Borken zur Ermöglichung der Vollstreckung einer …
- VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Heilpraktikererlaubnis aufgrund von …
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 11 CS 21.1967
Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
- VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2023 - 11 B 1333/22
Eilrechtsschutz gegen die Aussetzung eines erteilten Triebfahrzeugführerscheins …
- VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
Berufsbezeichnung; Physiotherapeut; Sexueller Missbrauch; Sexueller Übergriff; …
- VG Arnsberg, 06.12.2012 - 7 L 790/12
Prüfung des Vorliegens von Verfahrensfehlern i.R.d. Anordnung des Ruhens einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2011 - 13 B 495/11
Beanstandungen im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger …
- VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18
Recht der freien Berufe
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 7 L 1274/11
Alkoholsucht rechtfertigt vorläufiges Ruhen der ärztlichen Zulassung
- VG Saarlouis, 03.06.2008 - 1 L 145/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 6 B 1287/11
Anspruch eines Lehrers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 13 B 648/11
Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensanordnung einer …
- VGH Bayern, 14.02.2022 - 11 CS 21.2961
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - einstweiliger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09
- VG Neustadt, 15.01.2013 - 4 L 1076/12
Insolvenzverfahren; Gewerberecht; freigegebene Tätigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2022 - 6 S 3699/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 4 KR 287/15
- VGH Bayern, 15.11.2011 - 21 CS 11.2252
Ärztin; Alkoholabhängigkeit; Ruhen der Approbation; Sofortvollzug
- VG Köln, 20.09.2018 - 7 L 1896/18
- VG Neustadt, 22.02.2018 - 4 L 135/18
Abwasser, Abwasserkanal, Abwasserleitung, Alternative, Anordnung, Aufwand, …
- VGH Bayern, 13.07.2021 - 21 ZB 18.509
Ruhen der ärztlichen Approbation wegen Amphetaminabhängigkeit
- VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 S 19.02344
Rücknahme einer Prüfungsbescheinigung über eine Fachkundeprüfung für den Taxen- …
- VG Ansbach, 14.01.2020 - AN 4 S 19.02137
Rücknahme einer Prüfungsbescheinigung über eine Fachkundeprüfung für den Taxen- …
- VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 4 S 19.02085
Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung für den Verkehr mit Taxen und …
- VGH Bayern, 20.01.2009 - 21 CS 08.2921
Ruhen der Approbation
- VG Ansbach, 19.09.2019 - AN 4 S 19.01539
Rücknahme einer Bescheinigung über die fachliche Eignung für den Taxen- und …
- VG Köln, 20.09.2018 - 7 L 1895/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 10 SB 97/19
- VG Gießen, 23.07.2013 - 8 L 1146/13
Abberufung Stiftungsvorstand
- VGH Bayern, 26.07.2010 - 21 CS 10.1334
Arzt; Ruhen der Approbation; Sofortvollzug; einstweiliger Rechtsschutz
- VG Köln, 13.09.2019 - 7 L 1566/19