Rechtsprechung
BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
- openjur.de
Kündigung; häufige Kurzerkrankungen; betriebliches Eingliederungsmanagement
- Bundesarbeitsgericht
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 KSchG, § 14 Abs 2 SGB 9, § 84 Abs 2 SGB 9
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement - IWW
§ 72 Abs. 3 ArbGG, § ... 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 3 Abs. 9 BDSG, § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 1 ASiG, § 3 Abs. 1 Satz 2 ASiG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c) ASiG, § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 26 SGB IX, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 561 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung - Häufige Kurzerkrankungen - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Wolters Kluwer
Darlegungs- und Beweislast in einem Kündigungsschutzprozess wegen krankheitsbedingter Kündigung; Anforderungen an das betriebliche Eingliederungsmanagement
- hensche.de
Betriebliches Eingliederungsmanagement, Kündigung, Krankheit
- bag-urteil.com
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Krankheitsanfälligkeit; Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast in einem Kündigungsschutzprozess wegen krankheitsbedingter Kündigung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei häufigen Kurzerkrankungen erforderlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - und das betriebliche Eingliederungsmanagement
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Initiativlast des Arbeitgebers hinsichtlich der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Krankheitsanfälligkeit - Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)
- bn-anwaelte.de (Kurzinformation)
Initiative zur Durchführung des BEM liegt beim Arbeitgeber
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Kündigung wegen häufiger Krankheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Pflicht für den Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Personenbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement
- rofast.de (Kurzinformation)
BEM und Kündigungsschutzprozess
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigungen
- arbrb.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unterlassenem betrieblichem Eingliederungsmanagement - Betriebliches Eingliederungsmanagement kann mildere Mittel als Kündigung aufzeigen
Besprechungen u.ä. (2)
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) - Information des Arbeitnehmers
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 02.10.2012 - 1 Ca 471/11
- LAG Hessen, 20.02.2013 - 12 Ta 478/12
- LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Papierfundstellen
- BAGE 150, 117
- NJW 2015, 1979
- MDR 2015, 778
- NZA 2015, 612
- DB 2015, 1290
- DB 2015, 1295
- JR 2016, 556
Wird zitiert von ... (129) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. aus jüngerer Zeit BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (bspw. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .
Der Arbeitnehmer muss hierauf erwidern, insbesondere darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16) .
Das bEM ist ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener "Suchprozess", der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20) .
Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Kündigung zu vermeiden (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20) .
Eine Kündigung kann er dann wirksam erst erklären, wenn die Frist trotz Kündigungsandrohung ergebnislos verstrichen ist (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 29) .
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches …
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Dafür kommt es auf die Gesamtheit der Fehltage und nicht darauf an, ob einzelne durchgehende Krankheitsperioden den Zeitraum von sechs Wochen überschritten (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 19) .(2) Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des bEM zu ergreifen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 9, BAGE 140, 350; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .
(3) Kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber eine solche Initiative ergriffen hat, kann davon nur ausgegangen werden, wenn er den Arbeitnehmer zuvor nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auf die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der dabei erhobenen Daten hingewiesen hat (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .
Mit Hilfe des bEM können möglicherweise mildere Mittel als die Kündigung erkannt und entwickelt werden (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 20) .
Dazu muss er umfassend und detailliert vortragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM im keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 25) .
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17, BAGE 121, 335; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 92, 96) .
Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - aaO mwN) .
Es konnte auch davor liegende Zeitspannen einbeziehen (vgl. BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24) .
Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 26) .
Sie lassen eine Prognose für die zukünftige Entwicklung ebenso wenig zu wie Erkrankungen, gegen die erfolgreich besondere Therapiemaßnahmen (zB eine Operation) ergriffen wurden (vgl. BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - aaO) .
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Mildere Mittel können insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz sein (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 29 mwN) .Mit Hilfe des bEM können möglicherweise mildere Mittel als die Kündigung erkannt und entwickelt werden (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 20) .
Dazu muss er umfassend und detailliert vortragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM im keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 25) .
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Der Arbeitnehmer muss hierauf erwidern, insbesondere darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16) .Dann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf seinerseits zu erwidern und ggf. darzulegen, warum eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - aaO mwN) .
Die Durchführung eines bEM setzt nicht voraus, dass bei dem betroffenen Arbeitnehmer eine Behinderung vorliegt (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 27, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) .
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 92, 96) .Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darin nicht die Behauptung erblickt, die Ärzte hätten seine gesundheitliche Entwicklung bezüglich sämtlicher prognosetragender Erkrankungen im Kündigungszeitpunkt positiv beurteilt (zu dieser Anforderung vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 96; 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zu B I 1 b der Gründe) .
Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 92, 96; KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 286; vHHL/Krause KSchG 15. Aufl. § 1 Rn. 324; jeweils mwN) .
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. aus jüngerer Zeit BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (…BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .
Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17, BAGE 121, 335; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
(2) Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des bEM zu ergreifen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 9, BAGE 140, 350; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .Zu diesen Zielen rechnet die Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 19, BAGE 140, 350; dass das Gesetz hier vom "Arbeitsplatz" spricht, dürfte auf einem Redaktionsversehen beruhen, vgl. Düwell in LPK-SGB IX 4. Aufl. § 84 Rn. 28) .
- BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09
Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement; …
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Bei der Durchführung muss er eine bestehende betriebliche Interessenvertretung, das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt, hinzuziehen (vgl. BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 55, BVerwGE 137, 148) .Der Hinweis erfordert eine Darstellung der Ziele, die inhaltlich über eine bloße Bezugnahme auf die Vorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hinausgeht (BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 52, BVerwGE 137, 148) .
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Die Durchführung eines bEM setzt nicht voraus, dass bei dem betroffenen Arbeitnehmer eine Behinderung vorliegt (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 27, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) . - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Anspruch auf …
- BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95
Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Der Arbeitgeber genügt deshalb seiner Darlegungslast für eine negative Prognose zunächst, wenn er die bisherige Dauer der Erkrankung und die ihm bekannten Krankheitsursachen vorträgt (…BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - aaO; für den Fall häufiger [Kurz-]Erkrankungen BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17) .Er hat weder konkrete Erkenntnisse aus den Gutachten mitgeteilt, die im Rahmen des Verfahrens zur Rentenbewilligung eingeholt wurden, noch hat er - etwa indem er sich auf entsprechende Aussagen seiner behandelnden Ärzte berufen hätte - behauptet, es sei in absehbarer Zeit die Wiedererlangung seiner Arbeitsfähigkeit zu erwarten gewesen (vgl. dazu BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 22; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 96) .
das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32 mwN) - erhalten.
Zu einem regelkonformen Ersuchen des Arbeitgebers um Zustimmung des Arbeitnehmers zur Durchführung eines bEM gehört die Belehrung nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX über die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32;… 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .
Mit Hilfe eines bEM können mildere Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38; 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34) .
Hierzu hat er umfassend und detailliert vorzutragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen wären und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können, warum also ein bEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten bzw. der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39; 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34) .
Ist es dagegen denkbar, dass ein bEM ein positives Ergebnis erbracht, das gemeinsame Suchen nach Maßnahmen zum Abbau von Fehlzeiten bzw. zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit also Erfolg gehabt hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe "vorschnell" gekündigt (zum Ganzen BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 22 mwN; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 40) .
Mit Hilfe eines bEM sollen mögliche mildere Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerade erkannt und entwickelt werden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38; 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34) .
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Unter Umständen wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob in einem - zeitnah zum Ausspruch der Kündigung durchgeführten - bEM Maßnahmen hätten erkannt werden können, mit deren Hilfe die krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers in einem für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung relevanten Umfang hätten reduziert werden können (dazu und insbesondere zu den entsprechenden Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39 und 47 ff., BAGE 150, 117) . - BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21
Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, es dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu ermöglichen, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch künftige Fehlzeiten auszuschließen oder zumindest signifikant zu verringern (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24, BAGE 150, 117) .Mit Hilfe eines bEM können mildere Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkannt und entwickelt werden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38, BAGE 150, 117) .
Anders ausgedrückt gibt das Gesetz als Bezugszeitraum für Arbeitsunfähigkeit von durchgängig oder wiederholt länger als sechs Wochen maximal die vergangenen 365 Tage gerechnet ab dem Überschreiten von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit vor (ebenso Kossens/von der Heide/Maaß/Kossens SGB IX 4. Aufl. § 84 Rn. 26; SRS Gesundheitsmanagement/v. Stein 2. Aufl. § 21 Rn. 50;… Hinze aaO S. 63, 66 sowie S. 114;… Wullenkord aaO S. 33; Schils Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX S. 108; offengelassen - noch zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF - von BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 36 aE, BAGE 150, 117) .
(a) Das Gesetz regelt das bEM nur rahmenmäßig als einen verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 31, BAGE 159, 250; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, BAGE 150, 117) , ohne explizit vorzusehen, wann der Suchprozess abgeschlossen ist.
aa) Einem Arbeitgeber, der trotz weiterer Arbeitsunfähigkeitszeiten des Arbeitnehmers von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bereits durchgeführten bEM kein neuerliches bEM angeboten hat, steht die Möglichkeit offen, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass auch ein neuerliches bEM schon deshalb kein positives Ergebnis erbracht hätte, weil bereits das vorherige keines ergeben hat und keine relevanten Veränderungen gegenüber dem für den Suchprozess des vorherigen bEM maßgeblichen Stand der Dinge eingetreten sind (vgl. allgemein zur Darlegung der Nutzlosigkeit eines bEM: BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39, BAGE 150, 117) .
Für die objektive Nutzlosigkeit trägt er die Darlegungs- und Beweislast (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39, BAGE 150, 117) .
Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 38; 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 27, 39, aaO) .
Darüber hinaus muss er dartun, dass künftige Fehlzeiten auch nicht durch gesetzlich vorgesehene Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 48 ff., aaO) .
Dabei ist eine Abstufung seiner Darlegungslast vorzunehmen, falls ihm die Krankheitsursachen unbekannt sind (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 32 f., 35; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 50, BAGE 150, 117; zum Eingreifen und zu den Folgen einer sekundären Darlegungslast im Allgemeinen: BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 41; 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 28) .
- LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM, …
Im Rahmen der auf der dritten Stufe gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).b) Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - ; 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).
Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).
Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).
Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -).
Der Wegfall einzelner Erkrankungen stellt die generelle Anfälligkeit nicht infrage (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).
Neben der Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Weiterbeschäftigung auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz, kommt als milderes Mittel auch das Angebot, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen in Betracht, um mso Fehlzeiten zu reduzieren (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).
Dazu müsse er umfassend und detailliert vortragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM im keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).
Es ist auch bei häufigen Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen oder von vornherein überflüssig (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).
(1) Der 2. Senat des BAG weist in seinem Urteil vom 20.11.2014 (2 AZR 755/13) zutreffend auf die Konzeption des Gesetzes hin.
Wenn er ein bEM unterlassen hat, kann er gegen eine solche Verpflichtung nicht einwenden, ihm seien im Kündigungszeitpunkt - etwa schon mangels Kenntnis der Krankheitsursachen - entsprechende Möglichkeiten weder bekannt gewesen, noch hätten sie ihm bekannt sein können (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).
- BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches …
Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des BEM zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31 mwN, BAGE 150, 117) .(2) Bereits nach dem Wortlaut des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kommt es für die Pflicht zur Durchführung eines BEM allein darauf an, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres entsprechende Krankheitszeiten aufweist, unabhängig davon, ob diese Krankheitszeiten in einer oder mehreren Perioden der Arbeitsunfähigkeit erreicht wurden (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 19 mwN) und ob es sich um eine lang andauernde Erkrankung oder um häufige Kurzerkrankungen mit verschiedenen Ursachen handelt (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 42, BAGE 150, 117) .
Um den Zielen des BEM zu genügen, ist ein unverstellter, verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess erforderlich (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 154, 329; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30 mwN, BAGE 150, 117) .
Das Krankenrückkehrgespräch erfüllte unstreitig die gesetzlichen Anforderungen an ein BEM nicht (vgl. dazu BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32 mwN, BAGE 150, 117) .
Soweit § 84 Abs. 2 SGB IX insoweit vom Erhalt des "Arbeitsplatzes" spricht, handelt es sich um einen offensichtlichen Redaktionsfehler (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, BAGE 150, 117; Düwell in LPK-SGB IX § 84 Rn. 32; aA wohl Cramer/Ritz/Schian SGB IX § 84 Rn. 20) .
- LAG Hessen, 13.08.2018 - 16 Sa 1466/17
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a.F.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (20. November 2014-2 AZR 755/13) seien die örtlichen gemeinsamen Servicestellen zu dem BEM hinzuzuziehen.Dies ergibt sich daraus, dass unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2014 -2 AZR 755/13- im Einzelnen ausgeführt wird, dass die Rehabilitationsträger im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements hätten hinzugezogen werden müssen und deshalb ein (§ 84 Abs. 2 SGB IX entsprechendes) betriebliches Eingliederungsmanagement nicht stattgefunden habe.
Zu den sich aus dem Gesetz abzuleitenden Mindeststandards gehört weiter, dass die gesetzlich dafür vorgesehenen Stellen, Ämter und Personen beteiligt werden (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014 -2 AZR 755/13- Rn. 30).
Auszugehen ist von den Grundsätzen zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (vgl. hierzu: Bundesarbeitsgericht 20. November 2014-2 AZR 755/13- NZA 2015, 612, 613, Rn. 16).
Nur bei entsprechender Unterrichtung kann vom Versuch der ordnungsgemäßen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements die Rede sein (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014 -2 AZR 755/13- Rn. 30-32;… 13. Mai 2015-2 AZR 565/14-Rn. 26).
Die Beteiligung der gesetzlich dafür vorgesehenen Stellen ist jedoch Mindeststandard (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014 -2 AZR 755/13- Rn. 30).
Diese bringen sich aktiv in die Suche nach Möglichkeiten zur Vermeidung der Arbeitsunfähigkeit ein (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 20. November 2014, a.a.O., Rn. 45).
Insbesondere vor diesem Hintergrund hat die Beklagte nicht dargetan, dass auch bei regelkonformer Durchführung eines BEM keine geeigneten Leistungen oder Hilfen für die Klägerin hätten erkannt werden können, zu deren Erbringung die örtlichen gemeinsamen Servicestellen bzw. Rehabilitationsträger verpflichtet gewesen wären (vgl. Bundesarbeitsgericht 20. November 2014, a.a.O., Rn. 51).
Hat somit kein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement stattgefunden, musste die Beklagte von sich aus die objektive Nutzlosigkeit gesetzlich vorgesehener Leistungen und Hilfen, die der Prävention und/oder Rehabilitation dienen, aufzeigen und gegebenenfalls beweisen (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014, a.a.O., Rn. 50).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
(1) Das in § 84 Abs. 2 SGB IX nur rahmenmäßig geregelte bEM ist ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, BAGE 150, 117) .Der Hinweis erfordert die Klarstellung, dass nur solche Daten erhoben und ggf. genutzt werden, deren Kenntnis erforderlich ist, um einen zielführenden, der Gesundung und Gesunderhaltung des Betroffenen dienenden Suchprozess durchführen zu können (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, BAGE 150, 117; zur Hinweispflicht BVerwG 4. September 2012 - 6 P 5/11 - Rn. 36, BVerwGE 144, 156) .
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Zu den die Kündigung bedingenden Tatsachen gehört deshalb das Fehlen angemessener milderer Mittel zur Vermeidung künftiger Fehlzeiten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 24) .Mildere Mittel in diesem Sinne sind insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 29 mwN) .
Das gilt auch für das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 25) .
Erst dann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf zu erwidern und ggf. darzulegen, warum auch eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 25 mwN; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 361) .
Mit Hilfe des bEM können mildere Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, ggf. "freizumachenden" Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 20) .
Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, warum weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers spürbar vorzubeugen und so das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39; 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34) .
Es war deshalb Sache der Beklagten, die entsprechende Initiative zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .
Ihren Ausführungen ist nicht zu entnehmen, welche Anstrengungen sie unternommen haben will, um den Kläger zwecks Durchführung eines bEM zu kontaktieren (zum Erfordernis, den Betroffenen im Rahmen der Initiative auf die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der hierfür erhobenen Daten hinzuweisen vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .
- LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, juris Rn. 24;… BAG 21.11.2018 - 7 AZR 394/17, juris Rn. 36).Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 27;… BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14, juris Rn. 28;… BAG 21.11.2018 a.a.O. Rn. 38).
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch dartun, dass künftige Fehlzeiten ebenso wenig durch gesetzlich vorgesehene Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 47 ff.).
Auf die Ursache der Erkrankungen kommt es insoweit nicht an (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 42).
(1.2.4)Auf eine rückwirkende Betrachtung ausgehend von der Kündigung kommt es zur Überzeugung der Kammer nicht an (offen gelassen von BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 36 a.E.).
Wenn er ein bEM unterlassen hat, kann er gegen eine solche Verpflichtung nicht einwenden, ihm seien im Kündigungszeitpunkt - etwa schon mangels Kenntnis der Krankheitsursachen - entsprechende Möglichkeiten weder bekannt gewesen, noch hätten sie ihm bekannt sein können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 49).
Deren objektive Nutzlosigkeit braucht der Arbeitgeber nicht darzutun (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 50).
- LAG Baden-Württemberg, 28.07.2021 - 4 Sa 68/20
Beweis des Zugangs von Einwurfeinschreiben - Datenschutz im bEM
Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (BAG 24. April 2018 - 2 AZR 6/18 - BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -).Ist es dagegen denkbar, dass ein bEM ein positives Ergebnis erbracht, das gemeinsame Suchen nach Maßnahmen zum Abbau der Fehlzeiten also Erfolg gehabt hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe "vorschnell" gekündigt (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -).
Nur bei entsprechender Unterrichtung kann vom Versuch der ordnungsgemäßen Durchführung eines bEM die Rede sein (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -).
- BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15
Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
- ArbG Aachen, 13.02.2020 - 3 Ca 2694/19
Betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
- LAG Hamburg, 20.11.2019 - 2 Sa 30/18
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit - negative Zukunftsprognose - bEM
- BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Integrationsamt
- LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum; …
- LAG Hamburg, 08.06.2017 - 7 Sa 20/17
Krankheitsbedingte Kündigung - ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017 - 8 Sa 359/16
Betriebliches Eingliederungsmanagement - krankheitsbedingte Kündigung - …
- LAG Hessen, 22.06.2018 - 3 Sa 1324/17
§ 34 Abs. 2 TVöD, § 626 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches …
- BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14
Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung
- LAG Hessen, 09.02.2018 - 10 Sa 1063/17
1. In dem Einladungsschreiben zu einem bEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein …
- LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2015 - 1 Sa 48a/15
Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, Dauererkrankungen, BEM, …
- BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches …
- BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente
- LAG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 4 Sa 70/20
Datenschutz im bEM
- BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 7 Sa 477/17
Krankheitsbedingte Kündigung bei unterlassenem BEM
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 5 Sa 168/15
Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2016 - 6 Sa 330/16
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose
- LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 124/20
Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 43/17
Krankheitsbedingte Kündigung - Beeinträchtigung betrieblicher Interessen - …
- LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Personenbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches …
- LAG Hessen, 17.02.2017 - 14 Sa 690/16
Krankheitsbedingte Kündigung; BEM; Prognose
- ArbG Berlin, 23.02.2017 - 54 Ca 12814/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungslast des Arbeitgebers für Nutzlosigkeit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 4 Sa 900/16
Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit - Nichtdurchführung eines betrieblichen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 5 Sa 54/17
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - …
- ArbG Braunschweig, 29.11.2022 - 2 Ca 173/22
Personenbedingte Kündigung - unzureichende Einladung zum BEM
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit - häufige Kurzerkrankungen
- LAG Hamm, 22.03.2018 - 15 Sa 1787/17
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); krankheitsbedingte Kündigung; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
Darlegungslast - unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement - …
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 17 Sa 57/21
Krankheitsbedingte Kündigung - Verpflichtung zum erneuten Angebot eines …
- LAG Hamm, 12.02.2021 - 1 Sa 1220/20
Mobbing, Bossing, billige Entschädigung in Geld, Schmerzensgeld, allgemeines …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17
Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2021 - 7 Sa 248/20
Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- ArbG Bocholt, 19.12.2017 - 2 Ca 689/16
Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen häufiger Kurz- erkrankungen und …
- LAG Köln, 01.09.2022 - 8 Sa 393/21
Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung
- LAG Hamm, 03.11.2023 - 13 Sa 453/23
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Wirksamkeit
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- ArbG Ulm, 22.03.2016 - 5 Ca 324/15
Krankheitsbedingte Kündigung - fehlerhaftes BEM - abgestufte Darlegungs- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2020 - 2 Sa 340/19
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
- ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22
Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst - …
- LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit - …
- ArbG Ulm, 20.01.2017 - 5 Ca 346/16
Krankheitsbedingte Kündigung - fehlerhaftes BEM - abgestufte Darlegungs- und …
- LAG Hessen, 19.12.2016 - 17 Sa 530/16
Die Grundsätze zur erweiterten Darlegungslast bei unterbliebenen BEM gelten nicht …
- ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17
Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1303/16
Darlegungslast bei unterlassenem betrieblichen Eingliederungsmanagement - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16
Behindertengerechte Beschäftigung
- LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 170/17
Krankheitsbedingte Kündigung - Negative Prognose
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2015 - 7 Sa 525/14
Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- LAG Köln, 28.03.2023 - 4 Sa 659/22
Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung; Häufige …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
Krankheitsbedingte Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz …
- LAG Niedersachsen, 05.09.2022 - 4 Sa 205/22
Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung; …
- ArbG Aachen, 27.09.2022 - 2 Ca 1346/22
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - vorläufige …
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
Krankheitsbedingte Kündigung - wirtschaftliche Beeinträchtigungen
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 4 Sa 18/17
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 19.05.2016 - 15 Sa 150/16
Unverhältnismäßigkeit einer Kündigung wegen unterlassenen betrieblichen …
- ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 134/18
Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 77/16
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 115/22
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- ArbG Köln, 10.08.2017 - 14 Ca 1863/17
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch tarifliche auflösende Bedingung …
- ArbG Hamburg, 17.01.2019 - 4 Ca 144/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17
Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- ArbG Köln, 23.08.2016 - 12 Ca 232/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen
- ArbG Düsseldorf, 05.08.2021 - 12 Ca 1365/21
- ArbG Aachen, 28.07.2022 - 1 Ca 303/22
Verhältnismäßigkeit, krankheitsbedingte Kündigung, stufenweise …
- ArbG Kaiserslautern, 12.06.2019 - 2 Ca 159/19
Unterlassenes Betriebliches Eingliederungsmanagement - krankheitsbedingte …
- LAG Hamm, 29.05.2018 - 7 Sa 48/18
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2017 - 5 Sa 75/17
Außerordentliche Kündigung - Meldung eines Arbeitsunfalls - Angebot der …
- LAG Köln, 08.11.2022 - 4 Sa 297/21
Krankheitsbedingte Kündigung; negative Prognose
- ArbG Offenbach, 29.01.2021 - 4 Ca 378/20
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
- ArbG Offenbach, 13.01.2021 - 4 Ca 378/20
- LAG Hessen, 19.07.2021 - 16 Sa 231/21
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung Krankheitsbedingte Kündigung bei …
- LAG Hessen, 28.02.2017 - 4 Sa 916/15
Krankheitsbedingte Kündigung eines Betreuten
- LAG Hamm, 19.07.2016 - 7 Sa 1707/15
Krankheitsbedingte Kündigung; betriebliches Eingliederungsmanagement
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 Sa 1200/19
Darlegungslast bei krankheitsbedingter Kündigung - negative Gesundheitsprognose
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 24.02.2022 - 8 Ca 8152/21
Wirksamkeit krankheitsbedingte Kündigung - Abbruch BEM-Verfahren
- LAG Hessen, 18.03.2021 - 17 Sa 456/20
Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für dienstunfähigen …
- LAG Köln, 04.05.2016 - 11 Sa 1072/15
Krankheitsbedingte Kündigung; Einzelfall
- ArbG Heilbronn, 21.03.2023 - 8 Ca 328/22
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei langjährigem Arbeitsverhältnis - …
- ArbG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 16 Ca 5933/16
Dauernde Flugdienstuntauglichkeit; Betriebliches Eingliederungsmanagement; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 6 Sa 244/20
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - erschütterte …
- ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2016 - 24 Ca 3987/15
- ArbG Aachen, 08.10.2015 - 2 Ca 788/14
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Köln, 17.06.2020 - 3 Sa 153/20
Teilweise unzulässige Berufung, Auseinandersetzung mit erstinstanzlichem Urteil, …
- VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17
- VG Frankfurt/Main, 06.11.2017 - 23 K 4604/17
- ArbG Düsseldorf, 07.07.2020 - 5 Ca 1108/20
Krankheitsbedingte Kündigung unwirksam - milderes Mittel
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Pflegehelferin wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 154/21
Krankheitsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit - gravierende …
- LAG Köln, 01.06.2016 - 11 Sa 25/16
Krankheitsbedingte; Kündigung; Einzelfall
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 515/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Schwerbehinderung - soziale Rechtfertigung - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 259/21
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Sonderkündigungsschutz nach …
- LAG Sachsen, 06.11.2019 - 9 Sa 142/19
Ordentliche Kündigungen - häufige Kurzerkrankungen- betriebliches …
- ArbG Köln, 24.06.2021 - 10 Ca 7069/20
- LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 Sa 1378/14
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 517/16
Befristung - Vertretung - Abordnung
- LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Betriebliches …
- ArbG Stuttgart, 12.02.2020 - 4 Ca 6774/19
Die Regeln des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM
- ArbG Erfurt, 15.10.2021 - 7 Ca 265/21
Krankheitsbedingte Kündigung - Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz …
- SG Ulm, 09.04.2019 - S 6 AL 362/16
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
- ArbG Hamburg, 28.03.2018 - 27 Ca 377/17
- ArbG Stuttgart, 02.12.2020 - 15 Ca 6733/19
Krankheitsbedingte Kündigung - Erforderlichkeit BEM
- ArbG Düsseldorf, 06.04.2022 - 3 Ca 3411/21
- ArbG Saarland, 11.11.2020 - 6 Ca 1316/20
Arbeitsplatz gerettet!
- VG Arnsberg, 02.04.2019 - 11 K 654/18