Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die formwirksame Errichtung eines Nottestaments auf der Grundlage eines vorher fertiggestellten Entwurfs; Vorliegen eines Formfehlers bei dem Fehlen eines oder mehrerer Zeugen bei der Erstellung des Nottestaments; Möglichkeit der Zusammenfassung der ...
- mansui.eu
BGB § 2250
Erbrecht; Drei-Zeugen-Testament; Formerfordernisse. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 24.02.1986 - 4 VI 90/85
- LG Mainz, 27.05.1986 - 8 T 56/86
- OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 135
- MDR 1987, 142
- Rpfleger 1987, 22
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 16.10.1939 - IV 10/39
1. Kann bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments durch mündliche …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
Davon sind die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen; sie haben jedoch verkannt, daß nach vorheriger Anfertigung eines Entwurfs eines Nottestaments die mündliche Erklärung des letzten Willens sowie die Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Verhandlungsvorgang zusammengefaßt werden können (RGZ 161, 378; KG JFG 21, 38, 43; vgl. auch BGHZ 2, 172, 37, 79, 80; OGH NJW 1949, 544; BayObLGZ 1968, 272, KG DNotZ 1960, 485;… Harder in Soergel, BGB 11. Aufl. § 2232 Rdn. 7;… Kipp/Coing in Enneccerus/Kipp/Wolf, Erbrecht 13. Aufl. § 27 IV 1;… Firsching in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 2232 Rdn. 19 und § 2249 Rdn. 29).In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß eine lediglich mit Gebärden zum Ausdruck gebrachte Zustimmung dem Erfordernis einer mündlichen Erklärung nicht genügen würde; ausreichend wäre jedoch, wenn die Erblasserin nach der Verlesung des Testamentsentwurfs ihre Zustimmung mit einem deutlichen "ja« zum Ausdruck gebracht hätte, insbesondere wenn eine derartige wörtliche Äußerung durch sonstige Gebärden unterstrichen worden sein sollte (RGZ 161, 378).
- BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70
Drei-Zeugen-Testament
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
a) Es trifft zwar zu, daß die drei Zeugen während des gesamten Vorgangs der Testamentserrichtung, also bei der Erklärung des Erblasserwillens, bei der Verlesung der Niederschrift sowie bei deren Genehmigung, jedenfalls wenn der Erblasser diese nicht mehr unterzeichnen kann, zugegen sein müssen (BGHZ 54, 89); das Fehlen eines oder mehrerer Zeugen bei einem dieser nach § 2250 Abs. 2 iVm Abs. 3 BGB erforderlichen Tatbestandsmerkmale eines Nottestaments stellt jedoch keinen verzichtbaren Formfehler iSv § 2250 Abs. 3 (S. 2 iVm § 2249 Abs. 6) BGB dar (BGHZ 54, 89; BayObLGZ 1979, 232, 236). - BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/50
Keine Testamentserrichtung durch Zeichengebung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
Davon sind die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen; sie haben jedoch verkannt, daß nach vorheriger Anfertigung eines Entwurfs eines Nottestaments die mündliche Erklärung des letzten Willens sowie die Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Verhandlungsvorgang zusammengefaßt werden können (RGZ 161, 378; KG JFG 21, 38, 43; vgl. auch BGHZ 2, 172, 37, 79, 80; OGH NJW 1949, 544; BayObLGZ 1968, 272, KG DNotZ 1960, 485;… Harder in Soergel, BGB 11. Aufl. § 2232 Rdn. 7;… Kipp/Coing in Enneccerus/Kipp/Wolf, Erbrecht 13. Aufl. § 27 IV 1;… Firsching in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 2232 Rdn. 19 und § 2249 Rdn. 29). - BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
a) Es trifft zwar zu, daß die drei Zeugen während des gesamten Vorgangs der Testamentserrichtung, also bei der Erklärung des Erblasserwillens, bei der Verlesung der Niederschrift sowie bei deren Genehmigung, jedenfalls wenn der Erblasser diese nicht mehr unterzeichnen kann, zugegen sein müssen (BGHZ 54, 89); das Fehlen eines oder mehrerer Zeugen bei einem dieser nach § 2250 Abs. 2 iVm Abs. 3 BGB erforderlichen Tatbestandsmerkmale eines Nottestaments stellt jedoch keinen verzichtbaren Formfehler iSv § 2250 Abs. 3 (S. 2 iVm § 2249 Abs. 6) BGB dar (BGHZ 54, 89; BayObLGZ 1979, 232, 236).
- OLG Stuttgart, 05.12.2003 - 8 W 208/03
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
5 und 6 auf die Rspr. des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1987, 135) und des OLG Düsseldorf (FamRZ 2001, 1253) führt nicht zu einem ihnen günstigeren Ergebnis. - LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - 7 T 5033/08
Testamentserrichtung: Formerfordernisse eines Nottestaments vor drei Zeugen; …
Dies gilt gerade in Fällen wie dem vorliegenden, wenn - was grundsätzlich zulässig ist, vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 135 (136); OLG Düsseldorf, ZEV 2001, 319 (320); RGZ 161, 378 ff. - der Testamentstext nicht vom Erblasser zuvor mündlich erklärt wurde sondern von Dritten vorgefertigt wurde. - OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 331/00
Nottestament vor Zeugen - Erklärung des Erblassers und Genehmigung der …
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem Bayrischen Obersten Landesgericht ( vgl. Bay ObLGZ 1968, 272, 273 ) und dem Oberlandesgericht Zweibrücken ( vgl. Rpfl 1987, 22 ) fortgeführt worden. - BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95
Bürgermeistertestament
Vielmehr kann auch ein vorgefertigter Entwurf verwendet werden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 1987, 22, 23, wonach in diesem Fall sogar die Erklärung des Erblassers mit der Verlesung des Schriftstücks zusammenfallen kann).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 10.10.1986 - 14 U 265/85 |