Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ 2229 - 2264) |
(1) Wer sich an einem Orte aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(3) Wird das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet, so muss hierüber eine Niederschrift aufgenommen werden. Auf die Zeugen sind die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, der §§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften der §§ 8 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 28 des Beurkundungsgesetzes sowie die Vorschriften des § 2249 Abs. 1 Satz 5, 6, Abs. 2, 6 entsprechend anzuwenden. Die Niederschrift kann außer in der deutschen auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Der Erblasser und die Zeugen müssen der Sprache der Niederschrift hinreichend kundig sein; dies soll in der Niederschrift festgestellt werden, wenn sie in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird.
Rechtsprechung zu § 2250 BGB
19 Entscheidungen zu § 2250 BGB in unserer Datenbank:
- LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02
Nottestament: Wirksame Errichtung eines Nottestaments und Zeitpunkt der ...
- OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 8/93
- OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 331/00
Nottestament vor Zeugen - Erklärung des Erblassers und Genehmigung der ...
- BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den ...
- OLG Stuttgart, 05.12.2003 - 8 W 208/03
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
- OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
Anforderungen an die Form eines Testaments
- BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
- BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04
Formwirksamkeit des Testaments nach kroatischem Recht - inzidente Prüfung im ...
- BGH, 08.06.1989 - III ZR 63/88
Amtspflicht des Krankenhausträgers- und -personals zur Ermöglichung der ...
- OLG München, 13.07.2000 - 1 U 2883/00
Nottestament - Errichtung im Beisein von Krankenhausbediensteten
- OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
- BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90
- BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95
Bürgermeistertestament
- OLG Hamm, 08.04.1991 - 15 W 33/91
- BFH, 02.12.1969 - II 120/64
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 21 U 94/09
Pflichten eines Krankenhausträgers zur Mitwirkung an der Errichtung eines ...
- KG, 04.05.1999 - 17 U 9827/98
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender ...
- BFH, 12.12.1973 - II R 130/71
Literatur im Internet zu § 2250 BGB
- Das Dreizeugentestament gemäß § 2250 Abs. 2 BGB
von RA'in Ursula Seiler
ZErb 5/2002, 114-116 - § 2250 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Testament - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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