Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 2. Niederschrift (§§ 8 - 16) |
(1) In der Niederschrift soll die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, daß Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.
(2) Aus der Niederschrift soll sich ergeben, ob der Notar die Beteiligten kennt oder wie er sich Gewißheit über ihre Person verschafft hat. Kann sich der Notar diese Gewißheit nicht verschaffen, wird aber gleichwohl die Aufnahme der Niederschrift verlangt, so soll der Notar dies in der Niederschrift unter Anführung des Sachverhalts angeben.
Rechtsprechung zu § 10 BeurkG
20 Entscheidungen zu § 10 BeurkG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05
Immobilien - Beweiskraft der Urkunde
- OLG Dresden, 16.08.2011 - 17 W 694/11
Verwendbarkeit einer auf die "jeweiligen Angestellten des Notars" lautenden ...
- OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 Ss 220/09
Anforderungen an die Darstellung des Tatvorwurfs in den Gründen eines ...
- OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01
Immobilien - Anforderungen an die Unterschrift unter dem notariellen Vertrag
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09
Verfahrensrecht - Klärung der Frage, ob eine Prozesspartei existiert
- OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/04
Notarkosten für die Beurkundung einer Grundschuldbestellung: Notargebühr für eine ...
- OLG Köln, 07.12.2009 - 2 Wx 83/09
Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde; Formwirksamkeit ...
- BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04
Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter ...
- OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09
Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener ...
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 4/05
Wirksamkeit der Beurkundung einer Grundschuld
- KG, 30.01.1996 - 1 W 7243/94
Namensunterschrift bei notariellem Testament - sinnlose Buchstabenfolge, ...
- BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95
Bürgermeistertestament
- OLG München, 03.02.2010 - 31 Wx 135/09
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Spruchverfahrens; Entbehrlichkeit des ...
- OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 U 22/09
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Holding-AG
- OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08
Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren
- OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 48/08
- KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05
Vaterschaftsanerkennung: Identitätsfeststellung ohne gültiges Personaldokument
- BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04
Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität ...
Literatur im Internet zu § 10 BeurkG
- § 10 BeurkG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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