Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 - 35) |
Literatur im Internet zu § 28 BeurkG
Querverweise
Auf § 28 BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
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