Beurkundungsgesetz
2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 - 35) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Beurkundungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BeurkG/__paste_norm__.html)
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§ 27Begünstigte Personen
§ 28Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29Zeugen, zweiter Notar
§ 30Übergabe einer Schrift
§ 31(weggefallen)
§ 32Sprachunkundige
§ 33Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34Verschließung, Verwahrung
§ 34aMitteilungs-
und Ablieferungs-
pflichten § 35Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
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und Ablieferungs-
pflichten § 35Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Rechtsprechung zu § 28 BeurkG
30 Entscheidungen zu § 28 BeurkG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 3 Wx 259/17
Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes
- BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20
Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren
- OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 20 W 391/15
Unrichtige Sachbehandlung durch Notar
- OLG Hamm, 01.12.2022 - 10 W 75/22
Dreizeugentestament
- KG, 11.11.2014 - 1 W 547/14
Eintragungshindernis des fehlenden Erbfolgenachweises: Nachweis der Erbeinsetzung ...
- OLG Celle, 19.02.2008 - Not 16/07
Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit ...
- OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
Zur Frage der Wirksamkeit einer amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung ...
- OLG Hamm, 08.07.2015 - 11 U 180/14
Umfang der Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit der an einer ...
- OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13
Geschäftswert für Beschwerdeverfahren betreffend Beschluss nach § 352 Abs. 1 ...
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09
Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei
§ 28 BeurkG in Nachschlagewerken
- § 28 BeurkG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Testierfähigkeit