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   OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03   

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https://dejure.org/2003,4961
OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03 (https://dejure.org/2003,4961)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2003 - 21 U 2918/03 (https://dejure.org/2003,4961)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 21 U 2918/03 (https://dejure.org/2003,4961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wiederholungsgefahr, unterschiedliche Abwägungskriterien im Verfügungsverfahren und im Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreitung eines Romans; Vermutung für Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei vormaliger Persönlichkeitsrechtsverletzung; Abwägung zwischen Menschenwürde und Kunstfreiheit; Zulässigkeit einer eingeschränkten Unterlassungserklärung vor dem Prozess zur Vermeidung eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Esra

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; ZPO §§ 935 ff.

  • gaius.legal

    Wiederholungsgefahr, unterschiedliche Abwägungskriterien im Verfügungsverfahren und im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004; ZPO §§ 935 ff.
    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung - "Esra"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1487
  • ZUM 2003, 870
  • afp 2004, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Es wird deshalb heute weitgehend und zutreffend die Auffassung vertreten, dass eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann beseitigt, wenn sie vom Verletzten nicht angenommen wird (vgl. BGH in BGHZ 90, 113/126 f. = NJW 1984, 1607/1615 - Bundesbahnplanungsvorhaben; BGH GRUR 1985, 937/938 = NJW 1985, 191 - Vertragsstrafe bis zu ... I; GRUR 1996, 290/292; Baur a.a.O., Abschnitt H Rn. 262 = S. 726; Fritzsche, a.a.O., S. 164 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 339 = S. 288; Steffen a.a.O., § 6 LPG Rn. 267; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8, Rn. 36; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 12.20 ff. = S. 630 f.).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Es wird deshalb heute weitgehend und zutreffend die Auffassung vertreten, dass eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann beseitigt, wenn sie vom Verletzten nicht angenommen wird (vgl. BGH in BGHZ 90, 113/126 f. = NJW 1984, 1607/1615 - Bundesbahnplanungsvorhaben; BGH GRUR 1985, 937/938 = NJW 1985, 191 - Vertragsstrafe bis zu ... I; GRUR 1996, 290/292; Baur a.a.O., Abschnitt H Rn. 262 = S. 726; Fritzsche, a.a.O., S. 164 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 339 = S. 288; Steffen a.a.O., § 6 LPG Rn. 267; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8, Rn. 36; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 12.20 ff. = S. 630 f.).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Es wird deshalb heute weitgehend und zutreffend die Auffassung vertreten, dass eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann beseitigt, wenn sie vom Verletzten nicht angenommen wird (vgl. BGH in BGHZ 90, 113/126 f. = NJW 1984, 1607/1615 - Bundesbahnplanungsvorhaben; BGH GRUR 1985, 937/938 = NJW 1985, 191 - Vertragsstrafe bis zu ... I; GRUR 1996, 290/292; Baur a.a.O., Abschnitt H Rn. 262 = S. 726; Fritzsche, a.a.O., S. 164 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 339 = S. 288; Steffen a.a.O., § 6 LPG Rn. 267; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8, Rn. 36; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 12.20 ff. = S. 630 f.).
  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83

    Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Es wird deshalb heute weitgehend und zutreffend die Auffassung vertreten, dass eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann beseitigt, wenn sie vom Verletzten nicht angenommen wird (vgl. BGH in BGHZ 90, 113/126 f. = NJW 1984, 1607/1615 - Bundesbahnplanungsvorhaben; BGH GRUR 1985, 937/938 = NJW 1985, 191 - Vertragsstrafe bis zu ... I; GRUR 1996, 290/292; Baur a.a.O., Abschnitt H Rn. 262 = S. 726; Fritzsche, a.a.O., S. 164 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 339 = S. 288; Steffen a.a.O., § 6 LPG Rn. 267; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8, Rn. 36; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 12.20 ff. = S. 630 f.).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Hat bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stattgefunden, dann besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, d.h. eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Eingriff wiederholen wird (BGH in BGHZ 31, 308 - NJW 1960, 476 - Alte Herren; Senat, NJW 1997, 62/63 - Westdeutsche Konjunkturritter; AfP 2002, 522 = NJW 2002, 2398 - Online Verlag hat Prozess verloren; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil E Rn. 149 = S. 552; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap. Rn. 5 = S. 379; kritisch Soehring, a.a.O., Rn. 30.7 ff., der zu Recht auf in der Rechtsprechung schon dargelegte Einschränkungen hinweist und zu einer Differenzierung auffordert, aber grundsätzlich der h.M. folgt).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat umfassend diskutiert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 313 Rn. 27) - ist folgendes auszuführen:.
  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Deshalb kann die Frage offen bleiben, ob mit der Einzahlung des Vorschusses im Hauptprozess abgewartet werden durfte, bis der Streitwert festgesetzt war und wie lange dies dauern durfte (vgl. für den Fall der Verjährungsunterbrechung etwa BGH NJW 1993, 281 1 und NJW 1994, 1073; vgl. auch Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl., § 926 Rn, 6; dort sind zwei Entscheidungen zitiert, nach denen die Erweiterung durch das Abstellen auf eine Zustellung "demnächst" im Bereich des § 926 ZPO nicht gelten soll; diese Entscheidungen stellen sich eher gegen die h. M.).
  • OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01

    Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Hat bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stattgefunden, dann besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, d.h. eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Eingriff wiederholen wird (BGH in BGHZ 31, 308 - NJW 1960, 476 - Alte Herren; Senat, NJW 1997, 62/63 - Westdeutsche Konjunkturritter; AfP 2002, 522 = NJW 2002, 2398 - Online Verlag hat Prozess verloren; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil E Rn. 149 = S. 552; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap. Rn. 5 = S. 379; kritisch Soehring, a.a.O., Rn. 30.7 ff., der zu Recht auf in der Rechtsprechung schon dargelegte Einschränkungen hinweist und zu einer Differenzierung auffordert, aber grundsätzlich der h.M. folgt).
  • OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95

    Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch

    Auszug aus OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
    Hat bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stattgefunden, dann besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, d.h. eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Eingriff wiederholen wird (BGH in BGHZ 31, 308 - NJW 1960, 476 - Alte Herren; Senat, NJW 1997, 62/63 - Westdeutsche Konjunkturritter; AfP 2002, 522 = NJW 2002, 2398 - Online Verlag hat Prozess verloren; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil E Rn. 149 = S. 552; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap. Rn. 5 = S. 379; kritisch Soehring, a.a.O., Rn. 30.7 ff., der zu Recht auf in der Rechtsprechung schon dargelegte Einschränkungen hinweist und zu einer Differenzierung auffordert, aber grundsätzlich der h.M. folgt).
  • OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines

    Nachdem das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23.7.2003 (21 U 2918/03) das die einstweilige Unterlassungsverfügung vom 3.3.2003 bestätigende und sich auf die Urfassung von ... beziehende Urteil des Landgerichts München I vom 24.4.2003 (9 O 3969/03) wegen fehlender Wiederholungsgefahr aufgehoben hatte, veröffentlichte die Beklagte zu 1) im August 2003 die sog. geweißte Fassung von ... Anlagen K 7 und B 6).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

    Hat der in Anspruch Genommene bereits rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen, spricht hierfür eine tatsächliche Vermutung, die aber durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung widerlegt werden kann (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1487; Rixecker in MünchKommBGB, Anhang zu § 12 Rdn. 214 f.).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

    Das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, als weite­re , Voraussetzung des geltend gemachten verschul­densunabhängigen Unterlassungsanspruchs wird auf­grund der vorangegangenen Verletzungshandlung ver­mutet (vgl. BGH NJW 1994, 1281; OLG München NJW-RR 2003, 1487, 1488), liegt aber auch deswegen vor, da sich der Beklagte auch weiterhin berechtigt fühlt, Links des streitgegenständlichen Inhalts auf seiner Seite zu veröffentlichen, d.h. die Seite www.[...].de ohne jedwede Überprüfung zu betrei­ben, wie er im Termin deutlich zum Ausdruck ge­bracht hat.
  • LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03

    Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im

    eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Angriff wiederholen wird, wenn - wie vorliegend durch die Übersendung eines Werbefaxes - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Eigentum bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers vorgenommen wurde (vgl. BGHZ 31, 308, BGH NJW 1997, 62 [63J, OLG München NJW-RR 2003, 1487).
  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, als weitere Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs, wird aufgrund der vorangegangenen Verletzungshandlung vermutet (vgl. BGH NJW 1994, 1281; OLG München NJW-RR 2003, 1487, 1488), liegt aber auch deswegen vor, da sich der Antragsgegner auch weiterhin berechtigt fühlt, Links des streitgegenständlichen Inhalts auf seiner Seite zu veröffentlichen, d.h. die Seite www.l[...].de ohne jedwede Überprüfung zu betreiben, wie er im Termin deutlich zum Ausdruck gebracht hat.
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