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   BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 26/89   

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https://dejure.org/1989,2595
BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 26/89 (https://dejure.org/1989,2595)
BayObLG, Entscheidung vom 15.03.1989 - BReg. 2 Z 26/89 (https://dejure.org/1989,2595)
BayObLG, Entscheidung vom 15. März 1989 - BReg. 2 Z 26/89 (https://dejure.org/1989,2595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 977
  • DNotZ 1990, 171
  • BB 1989, 1074
  • DB 1989, 1130
  • Rpfleger 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02

    Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Das Zeugnis des Registergerichts erbringt zunächst den Beweis für das Bestehen der Gesellschaft und darüber hinaus für die Vertretungsbefugnis (BayObLG NJW-RR 1989, 977).
  • OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer

    Immerhin ist das Registergericht - freilich ohne das Grundbuchamt zu binden (vgl. hierzu BayOblG DNotZ 1990, 171 m. Anm. Kuntze) - davon ausgegangen, dass der Rechtsträger nicht vor der Verschmelzung untergegangen ist.

    Als Gesamtrechtsnachfolger der KG kommt der Beteiligte zu 1, wollte man § 40 GBO entsprechend heranziehen (dazu BayObLG DNotZ 1990, 171), aber nur unter der weiteren Voraussetzung in Betracht, dass trotz der Unwirksamkeit der Verschmelzung die im gleichen Vertrag geregelte Auflösung der KG wirksam vereinbart war.

  • OLG Dresden, 27.09.2010 - 17 W 956/10

    Grundstücks- und Vermögensrecht

    a) Zur alten Rechtslage hat das Bayerische Oberste Landesgericht wiederholt entschieden, der Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge entsprechend § 142 HGB a.F., § 738 Abs. 1 S. 1 BGB lasse sich im Grundbuchverkehr nicht durch Vermerke im Handelsregister nachweisen (NJW-RR 1989, 977 unter II 3 und insbesondere NJW-RR 1993, 848 unter II 1 a und c).
  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

    Das entsprach bereits der einhelligen Ansicht zu § 32 GBO a.F., einer Norm, die nach ihrem Wortlaut nur den Nachweis der Vertretungsbefugnis betraf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 977, 978; KG HRR 1939 Nr. 1473; Demharter, GBO, 26. Aufl., § 32 Rdn. 9; Güthe/Triebel, GBO, 6. Aufl., § 32 Rdn. 5; Herrmann, aaO, § 32 Rdn. 7), und wird nunmehr durch die Neufassung des § 32 Abs. 1 Satz 1 GBO durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl I 2713) ausdrücklich im Gesetz klargestellt.
  • LG Saarbrücken, 03.02.2010 - 5 T 653/09

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Beweislast für die Unrichtigkeit; Beweiskraft

    Über den Wortlaut dieser Regelung hinaus soll ein derartiges Zeugnis des Registergerichts auch zum Nachweis der Existenz der Gesellschaft ausreichend sein (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 15.03.1989 - BReg 2 Z 26/89 - juris Rn. 9 - NJW-RR 1989, 977; Demharter, a.a.O. § 32 Rn 9), weil sich aus dem Nachweis der Vertretungsmacht notwendigerweise auch ergebe, dass die zu vertretende Gesellschaft existiere.

    Alleine eine derartige Eintragung reicht deshalb nicht aus, um die Unrichtigkeit des Grundbuchs in einer den Anforderungen des § 22 GBO genügenden Form nachzuweisen (Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 15.03.1989 - BReg 2 Z 26/89 - juris Rn. 9 - NJW-RR 1989, 977; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 26.03.1993 - 2Z BR 91/92 - juris Rn. 19 mwN - NJW-RR 1993, 848).

  • BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 71/02

    Voreintragung von Bruchteilseigentum bei Anteilsübertragung des Ehegatten und

    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Voreintragung in Rechtsprechung und Literatur für möglich gehalten wird (vgl. dazu im einzelnen BayObLG NJW-RR 1989, 977; KG Rpfleger 1992, 430 f.; Demharter § 40 Rn. 9; Meikel/Böttcher Grundbuchrecht 8. Aufl. § 39 Rn. 36; jeweils m. w. N.), handelt es sich um Fälle, die mit einem Eigentumswechsel aufgrund Rechtsgeschäfts unter Lebenden wie hier nicht vergleichbar sind.
  • LG Dresden, 06.10.1996 - 2 T 923/95
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass § 40 analog anwendbar ist, wenn das Recht wie bei der Erbschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen ist (BayObLG NJW-RR 1989, 977; Demharter, a.a.O., § 40 Rdn. 9).
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