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   BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89   

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https://dejure.org/1990,2780
BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89 (https://dejure.org/1990,2780)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - XII ZB 122/89 (https://dejure.org/1990,2780)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - XII ZB 122/89 (https://dejure.org/1990,2780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts und auf Zugewinnausgleichsleistungen - Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlerhafter Informationen durch einen Postbediensteten - Schuldhafte Fristversäumnis durch einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 508
  • FamRZ 1990, 612
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89
    Es liegt in der Verantwortung eines Rechtsmittelführers, der einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postwege an das Gericht übermitteln will, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfGE 53, 25, 28 f. = NJW 1980, 769; BGHZ 105, 116, 118 f.).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89
    Es liegt in der Verantwortung eines Rechtsmittelführers, der einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postwege an das Gericht übermitteln will, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfGE 53, 25, 28 f. = NJW 1980, 769; BGHZ 105, 116, 118 f.).
  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89
    Der Absender muß sich daher, wenn er - was ihm nicht verwehrt ist (vgl. BGHZ 9, 118, 119) [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52] - die einzuhaltende Frist bis zum letztmöglichen Tag ausnützen will, Gewißheit über die für die beabsichtigte Versendungsform regelmäßige Postlaufzeit verschaffen und darf sich insoweit nicht nur auf bisherige, möglicherweise auf einige Fälle beschränkte Erfahrungen verlassen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - VI ZB 14/81 - VersR 1982, 298 f.).
  • BGH, 22.12.1981 - VI ZB 14/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Auszug aus BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89
    Der Absender muß sich daher, wenn er - was ihm nicht verwehrt ist (vgl. BGHZ 9, 118, 119) [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52] - die einzuhaltende Frist bis zum letztmöglichen Tag ausnützen will, Gewißheit über die für die beabsichtigte Versendungsform regelmäßige Postlaufzeit verschaffen und darf sich insoweit nicht nur auf bisherige, möglicherweise auf einige Fälle beschränkte Erfahrungen verlassen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - VI ZB 14/81 - VersR 1982, 298 f.).
  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZB 15/93

    Undatierte Berufungsschrift zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand -

    Bedient sich der Rechtsmittelführer (oder sein Prozeßbevollmächtigter) zur Übermittlung einer fristgebundenen Rechtsmittelschrift der Post, so muß er die gewöhnlichen Postlaufzeiten in Rechnung stellen, das zu befördernde Schriftstück also ordnungsgemäß frankiert und adressiert so rechtzeitig zur Post geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, Beschluß vom 1. Dezember 1982 - 1 BvR 607/82 = NJW 1983, 1479; BGHZ 105, 116, 118 f [BGH 11.07.1988 - II ZB 5/88]; BGH, Beschluß vom 7. Februar 1990 - XII ZB 122/89 = NJW-RR 1990, 508).

    Daß eine Postlaufzeit von zwei Tagen zwischen Frankfurt (Oder) und Potsdam seinen bisher gemachten Erfahrungen entsprach, vermag für sich allein dieses Vertrauen nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Februar 1990 a.a.O.).

    Hierauf aber kommt es entscheidend an: Der Rechtsmittelführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß die in den amtlichen Aushängen der Deutschen Bundespost angegebenen oder ihm von Postbediensteten genannten Laufzeiten eingehalten werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Februar 1990 a.a.O.;Beschluß vom 18. Dezember 1991 - VIII ZB 37/91, unveröffentlicht, zitiert bei Ball, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. JurBüro 1992, 653 ff, 660 m. Fn. 137).

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem

    Nach den ihm und seinen Angestellten wiederholt erteilten Auskünften und seinen bisherigen Erfahrungen konnte er davon ausgehen, dass das Rechtsmittel bei normaler Postlaufzeit am Folgetag, dem 6.9.2000, und somit noch innerhalb der an diesem Tag endenden Beschwerdefrist (g 17 Abs. 1 FGG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Satz 1 BGB) beim Landgericht (siehe § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG) eingehen würde (BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BGH NJW-RR 1990, 508; NJW 1998, 1870; BayObLG …
  • BGH, 18.12.1991 - VIII ZB 37/91

    Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur Sicherstellung des rechtzeitigen

    Hierbei darf der Rechtsmittelführer grundsätzlich darauf vertrauen, daß die in amtlichen Aushängen der Deutschen Bundespost angegebenen oder von Postbediensteten genannten Laufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 376/77, NJW 1980, 769 und vom 1. Dezember 1982 a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, AnwBl. 1985, 200 und vom 7. Februar 1990 - XII ZB 122/89, NJW-RR 1990, 508).
  • VG Lüneburg, 22.06.2005 - 1 A 286/03

    Arzneimittel; Beihilfe; Brieflaufzeit; Impfkommission; Jahresfrist;

    Bei einfachem Brief darf der Absender sich auf die üblichen Brieflaufzeiten oder auf eine Auskunft des Postamtes (BGH, NJW-RR 1990, 508) verlassen, sofern der Brief ordnungsgemäß adressiert und frankiert war (BFH NJW 1991, 1704).
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