Rechtsprechung
BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 5/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit des Nachweises des Erbrechts der eine Auflassungsvormerkung bewilligenden Betroffenen bei Erstreben der eingetragenen Berechtigten; Voraussetzungen der Unrichtigkeit des Grundbuchs; Bewilligungserfordernis bei Änderung eines unrichtigen Grundbuchs; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG München II, 04.01.1990 - 6 T 2139/89
- BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 5/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 662
- DNotZ 1991, 892
- FamRZ 1991, 370 (Ls.)
- Rpfleger 1990, 198
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79
Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71
Löschung einer Auflassungsvormerkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 29.09.1987 - BReg. 1 Z 66/86
Unrichtigkeit eines dem Vorerben erteilten Erbscheins; Einsetzung von Nacherben …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84
Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und …
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- BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95
Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge
"Übertragen Eltern im Weg der vorweggenommenen Erbfolge zu ihren Lebzeiten ein Grundstück auf ihre Abkömmlinge und behalten sich für bestimmte Fälle einen Anspruch auf Rückübertragung vor, der zunächst ihnen gemeinsam und nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen soll, so liegt ein einziger Anspruch vor, der durch eine einzige Vormerkung gesichert werden kann (Abgrenzung zu BayObLG DNotZ 1991, 892 ).«.Diesen Gesichtspunkt hat der Senat in dem Beschluß vom 15.2.1990 (DNotZ 1991, 892 ) in den Vordergrund gestellt.
- BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02
Vormerkung bei Ankaufs- und Vorkaufsrecht unter Miteigentümern
a) Rechtlich zutreffend ist der Ausgangspunkt der Vorinstanzen, dass mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erforderlich sind, wie Ansprüche vorliegen (BayObLG DNotZ 1991, 892; 1999, 1011; Beschluss vom 17.10.2001, DNotZ 2002, 293;… Demharter GBO 24. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108;… Bauer in Bauer/von Oefele GBO AT I Rn. 126). - BezG Rostock, 18.12.1991 - 4 T 66/91 10. BGB § 883; GBVfg § 15 Abs. 1 a (Eine Rückauflassungsvormerkung bei Sukzessivberechtigung ausreichend) Verpflichtet sich der Erwerber, den Vertragsgegenstand im Falle der Zuwiderhandlung gegen schuldrechtliche Unter* lassungspf lichten an die Veräußerer als Berechtigte zu gleichen Teilen, bzw. auf den Überlebenden der Veräußerer zum Alleineigentum zurückzuübertragen, genügt zur Sicherung sämtlicher Berechtigter eine Vormerkung (Abgrenzung zu BayObLG MittBayNot 1990, 243 ).
- LG Landshut, 23.01.1992 - 30 T 1849/91
Eine Rückauflassungsvormerkung bei Sukzessivberechtigung ausreichend
2 Z 5/90">2 Z 5/90 (= MittBayNot 1990, 243 ), ist zweifelhaft geworden, in welchen Fällen ein Anspruch, der zunächst mehreren Personen, insb. - BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94
Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde
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