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   OLG Köln, 19.12.1991 - 18 U 92/91   

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https://dejure.org/1991,1365
OLG Köln, 19.12.1991 - 18 U 92/91 (https://dejure.org/1991,1365)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.1991 - 18 U 92/91 (https://dejure.org/1991,1365)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 18 U 92/91 (https://dejure.org/1991,1365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag; Architekt; Objektbetreuung; Herstellung; Abnahme; Gewährleistung; Ansprüche; Verjährung; Teilnahmeverpflichtung; Objektbetreuungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 638; BGB § 640; HOAI § 15
    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellung und Abnahme eines Werks erst mit Abschluss sämtlicher Arbeiten des Werks bei Zugehörigkeit der Objektbetreuung zu den Pflichten eines Architekten aus dem Werkvertrag; Anbieten eines abnahmefähigen Werkes durch einen ebenfalls zur Objektbetreuung ...

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Vollarchitekturvertrag: Architekt kann abnahmefähiges Werk erst nach Leistungsphase 9 anbieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 638

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abnahme des Architektenwerks: Was ist zu tun?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann das Architektenwerk abgenommen werden ? (IBR 1992, 279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht vor unabsehbaren Verjährungsfristen! (IBR 1992, 454)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1173
  • VersR 1993, 100
  • BauR 1992, 803
  • ZfBR 1992, 130
  • ZfBR 1992, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1957 - VIII ZR 206/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1991 - 18 U 92/91
    Das Fehlen einer umfassenden Beweisaufnahme stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht gemäß § 539 ZPO rechtfertigt (BGH NJW 1957, 714).
  • BGH, 30.12.1963 - VII ZR 88/62

    Architekten-Umfang d.Pflichten d.Architekten;Verjährung d. Ansprüche d. Bauherrn

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1991 - 18 U 92/91
    Erst mit dem Abschluß aller dieser Arbeiten hatte der Beklagte das versprochene Werk hergestellt (§ 631 Abs. 1 BGB) und erst dann kann sein Werk gemäß § 640 Abs. 1 BGB abgenommen werden (vgl. hierzu BGH NJW 1964, 647).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Dabei wird es als Konsequenz hingenommen, daß der Verjährungsbeginn gegen den Architekten gerichteter Gewährleistungsansprüche und die Fälligkeit des Architektenhonorars regelmäßig bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen gegenüber den bauausführenden Unternehmern hinausgeschoben werden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1174, 1175 [OLG Düsseldorf 27.03.1992 - 22 U 198/91]; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1049 [OLG Hamm 06.12.1991 - 26 U 83/91]; OLG Köln, BauR 1992, 803 [OLG Köln 19.12.1991 - 18 U 92/91]; OLG Frankfurt, Schäfer/Finnern/Hochstein, § 8 HOAI Nr. 2; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 4. Aufl. § 8 Rdn. 21 f; Jochem, HOAI Großkommentar, 3. Aufl., § 8 Rdn. 3, § 15 Rdn. 79; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 2094; Locher, Das private Baurecht, 5. Aufl., Rdn. 248; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 2. Aufl., Rdn. 609, 610; Kaiser, Das Mängelhaftungsrecht in Baupraxis und Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 283 mit Fußn. 81; Schmalzl, Die Haftung des Architekten und des Bauunternehmers, 4. Aufl., Rdn. 58).
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Nach herrschender Meinung kommt eine Abnahme der Leistung des Architekten frühestens nach Objektbegehung zur Mangelfeststellung kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist der bauausführenden Unternehmen in Betracht (so OLG Köln ZfBR 1992, 130, 131 m.w.Nachw.; a.A. Locher/Koeble/Frik, HOAI, 6. Aufl. § 8 Rdn. 6 mit Überblick zum Meinungsstand).
  • OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15

    Musterklauseln der Architektenkammer sind AGB des Architekten!

    Denn bis zu diesem Zeitpunkt schuldete er die Überwachung der Mangelfreiheit der Handwerkerleistungen aufgrund der von ihm entsprechend Leistungsphase 9 geschuldeten Objektbetreuung (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 18 U 92/91; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12 Rn. 816).
  • OLG Jena, 07.07.2004 - 2 U 1208/03

    Architektenvollauftrag: Beginn der Verjährungsfrist

    aa) Sofern der Architektenvertrag alle Leistungsphasen nach § 15 HOAI umfaßt, ist das vertraglich geschuldete Werk erst mit Erbringung der Teilleistungen der Phase 9 vollendet (BGH, NJW 1994, 1276 [1277 f.]; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1173 [1173]; siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1049 [1049]).

    Bei diesem Ansatz beginnt die Verjährung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Architekten erst mit Ablauf der Gewährleistungsfristen gegenüber den bauausführenden Unternehmen (BGH, NJW 1994, 1276 [1277 f.]; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1173 [1173]).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 5 U 47/03

    (Teil-)Abnahme durch Zahlung des Honorars?

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln, ZfBR 1992, 130 und insbesondere des OLG Hamm, OLGR 1995, 171, die lediglich einen Anspruch des Auftragnehmers auf eine nicht vereinbarte Teilabnahme verneinen, nicht aber die Möglichkeit einer übereinstimmend vollzogenen Teilabnahme.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2004 - 5 U 47/03

    Schadensersatz wegen des Planungsverschuldens sowie Überwachungsverschuldens

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln, ZfBR 1992, 130 und insbesondere des OLG Hamm, OLGR 1995, 171, die lediglich einen Anspruch des Auftragnehmers auf eine nicht vereinbarte Teilabnahme verneinen, nicht aber die Möglichkeit einer übereinstimmend vollzogenen Teilabnahme.
  • OLG Koblenz, 19.12.2007 - 2 U 732/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten; Voraussetzungen

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die bei Werkverträgen über Bauleistungen allgemein nach altem Recht geltende und mit der Abnahme beginnende 5-jährige Verjährungsfrist bei Architektenverträgen über eine Vollarchitektur, d.h. sämtliche Leistungsphasen des § 15 HOAI einschließlich Objektbetreuung und Dokumentation nach Leistungsphase 9, eine Ausweitung erfährt, weil die Arbeiten der Leistungsphase 9 zwangsläufig erst nach Abnahme anfallen und somit der Architekt erst danach ein abnahmefähiges Werk anbieten kann (OLG Köln NJW-RR 1992, 1173).
  • LG Kaiserslautern, 02.02.1998 - 4 O 437/97

    Geltendmachung von Schadensersatz einer Gemeinde gegen ihren ehemaligen

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  • LG Deggendorf, 11.01.2001 - 1 O 198/99

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung auf Grund einer Ingenieurplanungsleistung;

    Die Pflicht nach Abnahme regelt § 15 HOAI in Phase 9. Dies als "Objektbetreuung" bezeichnete Pflicht geht dahin, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist gegenüber dem Bauunternehmer das Bauwerk auf Mängel zu untersuchen und Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Hilfe zu Leisten Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer durchzusetzen bzw. auf Schadensersatzansprüche hinzuweisen (vgl. BGHZ 125, 111 ff, OLG Köln, Baur 1992, 803).
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