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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.1992 - 19 U 95/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4006
OLG Köln, 17.01.1992 - 19 U 95/91 (https://dejure.org/1992,4006)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.1992 - 19 U 95/91 (https://dejure.org/1992,4006)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 19 U 95/91 (https://dejure.org/1992,4006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Schlußrechnung prüffähig? (IBR 1992, 154)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 667
  • BauR 1992, 806
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 17.12.1996 - 10 U 130/96

    Offenbarungspflicht d. Nicht-Architekten bei Planungsvertrag

    Nur für den Fall, daß die Leistungserbringung schon über die Leistungsphase 3 hinausging und deshalb auch ein anteiliges Honorar für Leistungen in der Leistungsphase 4 verlangt wird, hat das OLG Köln (BauR 92, 806) gefordert, daß dann die bereits in der Leistungsphase 3 zu erbringende Kostenberechnung auch zur Geltendmachung der Honoraransprüche nachgebracht werden müßte.
  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07

    Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

    So kann es etwa sein, wenn der Auftraggeber sachkundig ist und die maßgebenden Beträge erkennen kann (BGH NJW 2000, 206, 207), er die Höhe der anrechenbaren Kosten nicht bestreitet (BGH NJW-RR 2005, 749, 750; desgl. allgemein bei fehlenden Angaben über anrechenbare Kosten BGHZ 157, 118, 124), jedenfalls dann, wenn ihm eine Beurteilung nach § 10 Abs. 4 HOAI möglich ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 535, 536 unter 6 a; Korbion/Mantscheff/Vygen, 6. Aufl. 2004, § 15 HOAI Rn. 85 a. E.) oder wenn feststeht, dass die nach der Kostenberechnung ermittelten Kosten höher lägen als die geschätzten (OLG Köln, NJW-RR 1992, 667).

    Bei fehlender Kostenberechnung in der Leistungsphase 3 wird der Honoraranspruch regelmäßig um bis zu 2 % des Gesamthonorars gekürzt (OLG Hamm, NJW 1994, 982, 983; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 667; Korbion/Mantscheff/Vygen, § 15 Rn. 86 a; OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1770, juris Rn. 28: 1,5 %).

  • OLG Stuttgart, 18.12.1996 - 3 U 97/96

    Abrechnung nach Kündigung: Wie wird Höhe der ersparten Aufwendungen ermittelt?

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.1991 - 26 U 23/91   

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https://dejure.org/1991,7085
OLG Hamm, 05.11.1991 - 26 U 23/91 (https://dejure.org/1991,7085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1991 - 26 U 23/91 (https://dejure.org/1991,7085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1991 - 26 U 23/91 (https://dejure.org/1991,7085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt Verzug mit Mängelbeseitigung vor? (IBR 1992, 97)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 667
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Zur Begründung des Verzuges des Werkunternehmers reicht eine Aufforderung des Bauherrn aus, die erforderlichen Mängelbeseitigungsarbeiten zu erbringen, ohne daß es der Androhung bestimmter Rechtsfolgen bedarf (OLG Hamm NJW-RR 1992, 667 [OLG Hamm 05.11.1991 - 26 U 23/91] ).
  • OLG Köln, 31.01.2019 - 3 U 125/15

    Geltendmachung restlichen Werklohns auf Grundlage eines VOB -Bauvertrags

    Insofern liegt der Fall anders als in den vom Beklagten zitierten Urteilen (OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1991, Az.: 26 U 23/91; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2001, Az.: 5 U 91/00), denen Fälle zugrunde lagen, bei denen die Gebäude, an denen die Nachbesserungsarbeiten stattfinden sollten, jeweils im Eigentum des Bestellers standen.
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 3 U 125/15
    Insofern liegt der Fall anders als in den vom Beklagten zitierten Urteilen (OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1991, Az.: 26 U 23/91; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2001, Az.: 5 U 91/00), denen Fälle zugrunde lagen, bei denen die Gebäude, an denen die Nachbesserungsarbeiten stattfinden sollten, jeweils im Eigentum des Bestellers standen.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Köln, 30.11.1994 - 13 U 64/94

    Annahmeverzug und Nachbesserungsverweigerung beim Werkvertrag

    Mit anderen Worten: Der nachbesserungspflichtige Auftragnehmer muß die Mängelbeseitigung mindestens anleisten, um die Voraussetzungen eines tatsächlichen Angebotes i.S.d. § 294 BGB zu erfüllen (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 667, 668).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 1 U 156/04

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfall teils nach Quote gekürzt, teils zu

    Insbesondere ist die Anordnung oder Androhung bestimmter Folgen nicht erforderlich (OLG Hamm NJW-RR 1992, 667, 668 mit Hinweis auf Palandt/Heinrichs a. a. O., 50. Auflage, § 284, Rn. 15, 17).
  • OLG Braunschweig, 12.05.2005 - 8 U 121/03

    Berechnung: Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Rückabwicklung

    Das darin liegende wörtliche Angebote ist aber grundsätzlich nur dann ausreichend, wenn diesem die Weigerung der anderen Partei zeitlich vorausgeht (BGH NJW 1988, 1201; OLG Hamm NJW-RR 1992, 667, 668; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., - 295 Rn. 4).
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   OLG Köln, 17.01.1992 - 19 U 15/91   

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OLG Köln, 17.01.1992 - 19 U 15/91 (https://dejure.org/1992,18800)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.1992 - 19 U 15/91 (https://dejure.org/1992,18800)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 19 U 15/91 (https://dejure.org/1992,18800)
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  • NJW-RR 1992, 667
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