Rechtsprechung
KG, 23.10.1992 - 24 W 7204/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gegen den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- linnenkamp39.de (Leitsatz)
WEG - Auskunftspflicht
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 76 II 61/88
- LG Berlin, 06.12.1991 - 150 T 108/90
- KG, 23.10.1992 - 24 W 7204/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 470
- MDR 1993, 343
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus KG, 23.10.1992 - 24 W 7204/91
Zwar trifft es zu, daß ein Wohnungseigentümer gegen einen ausgeschiedenen Verwalter Gemeinschaftsansprüche nur aufgrund einer ihm durch einen Wohnungseigentümerbeschluß erteilten Ermächtigung gerichtlich geltend machen kann (BGHZ 106, 222,225 = DRsp I (152) 143 d für Schadensersatzansprüche; Senatsbeschl. v. 16.9.1992 - 24 W 4669/91 - für den Anspruch auf Erteilung der Abrechnung).
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 87/12
Wohnungeigentum: Beauftragung eines Dritten mit der Erstellung der …
Selbst wenn, was hier keiner abschließenden Entscheidung bedarf, der Gemeinschaft gegen die Vorverwaltung S. werkvertragliche Gewährleistungsrechte zugestanden hätten (oder ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung im Sinne von § 281 BGB, vgl. Niedenführ/ Kümmel/ Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 28, Rn. 128 unter Verweis auf KG, WuM 1993, 142 zu § 326 BGB a.F.), so hätte es dennoch keiner vorherigen Fristsetzung gegenüber der Fa. S. B. im Sinne der §§ 636, 637 Abs. 2, 281 BGB bedurft.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 22 U 114/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewährleistungsbürgschaft für Wohnungseigentümer (IBR 1992, 450)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 470
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01
Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft
Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung aus (RGZ 74, 263, 265; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 470;… MünchKomm-BGB/Schramm, 4. Aufl., § 174 Rdn. 10;… Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 174 Rdn. 8;… Staudinger/Schilken, BGB [1995], § 174 Rdn. 6). - BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03
Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln
aa) Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung aus (BGH 9. November 2001 - LwZR 4/01 - AuR 2003, 115; RGZ 74, 263, 265; OLG Düsseldorf 6. Dezember 1991 - 22 U 114/91 - NJW-RR 1993, 470;… MünchKomm BGB/ Schramm 4. Aufl. § 174 Rn. 10;… Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. § 174 Rn. 8;… Staudinger/Schilken BGB 2004 § 174 Rn. 6). - OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03
Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten …
Der Verwalter muss darüber hinaus bei drohender Verjährung eigenständig verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreifen (vgl. BGH, NJW 1981, 282; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 470;… Brych/Pause, aaO., Rdnr. 669;… Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 298). - OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers …
Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung gleichfalls aus (RGZ 74, 263, 265; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 470). - AG Kleve, 06.11.1998 - 3 C 452/98
Zurückweisung der Anmeldung reisevertraglicher Ansprüche.
Auf einseitige Erklärungen dieses gesetzlichen Vertreters findet § 174 BGB keine Anwendung (vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.1991, NJW-RR 1993 Seite 470).