Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 3/95   

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https://dejure.org/1995,2930
OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 3/95 (https://dejure.org/1995,2930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1995 - 22 U 3/95 (https://dejure.org/1995,2930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 22 U 3/95 (https://dejure.org/1995,2930)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI §§ 10, 15, 22, 24, 103
    Architektenhonorar bei Auftrag für mehrere Gebäude; Fälligkeit des Honorars aufgrund Kostenschätzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umbau und Anbau: Zwei Gebäude iSd HOAI ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Gebäude oder mehrere Gebäude? (IBR 1995, 482)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 535
  • BauR 1996, 289
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 5 U 100/02

    Preisanpassungsklausel für Bauzeitverlängerung

    Daraus lässt sich als Maßstab für die Beurteilung der Einheitlichkeit ableiten, dass mehrere Gebäude dann vorliegen, wenn diese verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich genommen betrieben werden könnten (zum Kriterium der selbständigen Funktionsfähigkeit vgl. etwa BGH BauR 2002, 817f = MDR 2002, 816f = ZfBR 2002, 479f; OLG Hamm NJW-RR 1990, 522, 523; OLG München BAuR 1991, 650, 651; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 535; ebenso Locher/Koeble//Frik, a.a.O., R7.4 zu § 22).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Daraus läßt sich als Maßstab für die Beurteilung der Einheitlichkeit ableiten, daß mehrere Gebäude dann vorliegen, wenn diese verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich genommen betrieben werden könnten (zum Kriterium der selbständigen Funktionsfähigkeit vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 1990, 522, 523; OLG München BauR 1991, 650, 651; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 535).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    An eine nicht prüffähige Schlussrechnung ist der Architekt nur gebunden, wenn zugunsten des Auftraggebers ein über die Schlussrechnung hinausgehender (weiterer) Vertrauenstatbestand geschaffen wurde und dadurch eine Nachforderung des Architekten der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1996, 289 (291); OLG Hamm, NJW-RR 1988, 727; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 810).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von

    Dabei ist unerheblich, ob die Rechnung für die Beklagte nicht prüffähig war, denn das ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Bindungswirkung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 727 = BauR 1989, 351; Senatsurteil vom 23.06.1995 - 22 U 3/95, BauR 1996, 289, 291 m.w.N.).
  • OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99

    Kumulierte oder getrennte Honorarabrechnung?

    Übertragen auf den Bereich der technischen Gebäudeausrüstung bedeutet dies, dass mehrere Anlagen vorliegen, wenn sie verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich betrieben werden können (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 535).
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

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  • OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02

    Zur Abrechnung von Architektenleistungen bei Vertragsaufhebung wegen

    Für das OLG Düsseldorf (NJW-RR 1996, 535) besitzt ein Anbau dann keine wirtschaftliche und funktionale Selbständigkeit, wenn er versorgungstechnisch mit dem übrigen Gebäude zusammenhängt.
  • KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01

    Ingenieurhonorar: Getrennte Abrechnung von Lärmschutzwällen und

    Daraus lässt sich als Maßstab für die Beurteilung der Einheitlichkeit ableiten, dass mehrere Gebäude dann vorliegen, wenn diese verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich genommen betrieben werden könnten (BGH a. a. O.; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 522; OLG München, BauR 1991, 650; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 535).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2008 - 22 U 2/08

    Pauschalhonorarvereinbarung unwirksam?

    Eine schriftliche Vereinbarung ist bei Beanspruchung dieses Mindestzuschlags nicht Anspruchsvoraussetzung (Senatsentscheidung vom 23.6.1995, NJW-RR 96, 535, 536; Werner/Pastor, Bauprozess, 12. A. Rn. 721).
  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07

    Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

    So kann es etwa sein, wenn der Auftraggeber sachkundig ist und die maßgebenden Beträge erkennen kann (BGH NJW 2000, 206, 207), er die Höhe der anrechenbaren Kosten nicht bestreitet (BGH NJW-RR 2005, 749, 750; desgl. allgemein bei fehlenden Angaben über anrechenbare Kosten BGHZ 157, 118, 124), jedenfalls dann, wenn ihm eine Beurteilung nach § 10 Abs. 4 HOAI möglich ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 535, 536 unter 6 a; Korbion/Mantscheff/Vygen, 6. Aufl. 2004, § 15 HOAI Rn. 85 a. E.) oder wenn feststeht, dass die nach der Kostenberechnung ermittelten Kosten höher lägen als die geschätzten (OLG Köln, NJW-RR 1992, 667).
  • LG Duisburg, 22.07.2010 - 4 O 387/09
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