Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.07.1997

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   BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97   

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https://dejure.org/1997,4929
BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,4929)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 3Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,4929)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 3Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,4929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27; HGB § 147
    Abberufung des KG-Liquidators aus wichtigem Grund aufgrund Erschütterung des Vertrauensverhältnisses - Unzulässiger Sachantrag mit neuem Vorbringen in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKT 23887/96
  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 470
  • BB 1997, 2397
  • DB 1998, 255
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97
    In der Rechtsbeschwerdeinstanz kann ein Sachantrag nicht mehr erweitert werden, über neue Sachanträge darf, wie in der Revisionsinstanz, nicht entschieden werden (dazu Zöller/Gummer ZPO 20. Aufl. § 561 Rn. 10; vgl. BayObLGZ 1996, 58/62; 188/192; BayObLG WE 1991, 294; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 43).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97
    Ein Mangel in der Sachverhaltsdarstellung im Beschluß eines Beschwerdegerichts verhindert, ebenso wie ein Mangel im Tatbestand des Zivilurteils (dazu BGHZ 40, 84), eine erschöpfende sachliche Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 617/618).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97
    Ein Mangel in der Sachverhaltsdarstellung im Beschluß eines Beschwerdegerichts verhindert, ebenso wie ein Mangel im Tatbestand des Zivilurteils (dazu BGHZ 40, 84), eine erschöpfende sachliche Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 617/618).
  • BGH, 19.09.1955 - II ZR 164/55

    Wechselnachverfahren als Feriensache

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97
    Die befürchteten Nachteile müssen noch nicht eingetreten sein, es genügt eine sich aufdrängende Möglichkeit ihres Eintritts (vgl. BayObLG NJW 1955, 1678, 1679; WM 1969, 674, 675; Rowedder/Rasner GmbHG 3. Aufl. § 66 Rn. 16).
  • OLG Köln, 29.05.1989 - 2 Wx 56/88
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97
    Bei Streit zwischen Gesellschaftergruppen können bereits begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des Liquidators dessen Abberufung rechtfertigen; das kann der Fall sein, wenn er vor grundlegenden Entscheidungen den Gesellschaftern keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (OLG Köln, BB 1989, 1432 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06

    1. Zur Antragsweiterverfolgung eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei

    Die Änderung von Anträgen, durch die in die Rechtsbeschwerdeinstanz ein neuer Anspruch und Sachverhalt eingeführt werden, ist unzulässig (BayObLG, NJW-RR 98, 470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217: Hilfsantrag).

    Die Stützung des Antrags auf die neue Beschlusslage ist trotz vordergründiger Beibehaltung des Zahlungsantrags als die - unzulässige - Einführung eines neuen Anspruchs und Sachverhalts in das Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BayObLG, NJW-RR 98, 470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217 mit Anm. Ebenroth, Koos: Hilfsantrag), jedenfalls aber als ein vergleichbarer verfahrensrechtlicher Vorgang zu bewerten.

  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08

    Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

    Neue Tatsachen können im Verfahren der weiteren Beschwerde, die auf bloße Rechtskontrolle gerichtet ist nicht eingeführt werden (BayObLG NJW-RR 1998, 470; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. A. 2003, § 27 Rn. 42 f).
  • OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung;

    Der Senat geht davon aus, dass der Betroffene seinen - nicht näher spezifizierten - Antrag entsprechend verstanden wissen will, zumal eine Klageerweiterung im Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde ohnehin nicht möglich ist (Keidel/Kunze/Winkler ebenda; BGH NJW 2000, 1847; BayObLG NJW-RR 98, 470).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 98/06

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung bei

    Der Verfahrensstoff der Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich kein anderer als der, über den das Beschwerdegericht entschieden hat (BayObLGZ 1996, 58/62; 188/192; BayObLG NJW-RR 1998, 470/471; BayObLG ZMR 1999, 56; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler § 27 Rn. 3; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38).
  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98

    Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch

    Die weitere Beschwerde gegen den Beschluß vom 15.12.1997 ist unzulässig, soweit die Beschwerdeführerin beantragt festzustellen, daß ihr der Beteiligte zu 1) 12145 DM zu erstatten habe, weil es sich um einen neuen Sachantrag handelt (BayObLG BB 1997, 2397 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.38; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn.23), der zudem vor das Prozeßgericht gehört.
  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98

    Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Die weitere Beschwerde gegen den Beschluß vom 15.12.1997 ist unzulässig, soweit die Beschwerdeführerin beantragt festzustellen, daß ihr der Beteiligte zu 1) 12 145 DM zu erstatten habe, weil es sich um einen neuen Sachantrag handelt (BayObLG BB 1997, 2397; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 38; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 23), der zudem vor das Prozeßgericht gehört.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.1997 - 22 U 92/96   

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https://dejure.org/1997,10031
OLG Hamm, 03.07.1997 - 22 U 92/96 (https://dejure.org/1997,10031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.1997 - 22 U 92/96 (https://dejure.org/1997,10031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 22 U 92/96 (https://dejure.org/1997,10031)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 470
  • MDR 1997, 972
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Weiter hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, der Umstand, dass die Eintragung des Geschäftsführers C. im Handelsregister nach seiner Amtsniederlegung nicht gelöscht, sondern C. sogar nach Auflösung der GmbH als Liquidator eingetragen worden sei, führe nicht gemäß § 15 HGB zur Annahme der Prozessfähigkeit der Beklagten zu 6. Dabei kann offen bleiben, ob sich § 15 HGB schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht auf die Prozessfähigkeit einer juristischen Person beziehen kann (ablehnend OLG Hamm, NJW-RR 1998, 470).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Deren Liquidatorenamt ist - trotz beabsichtigter Anmeldung des Abschlusses der Liquidation (vgl § 74 Abs. 1 GmbHG) - noch nicht erloschen, sodass auch die Prozessfähigkeit (§ 71 SGG) der Beklagten gegeben ist (vgl OLG Hamm, Urteil vom 3. Juli 1997 - 22 U 92/96 - MDR 1997, 972; BAG Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - AP Nr. 1 zu § 60 GmbHG = MDR 2002, 1451 mwN; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Komm zur ZPO, 60. Aufl, § 51 RdNr 16).
  • KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05

    Eingetragener Verein: Umfang und Dauer der Vertretungsmacht des Vorstandes bei

    Jedoch kann bei der Beurteilung der Prozessfähigkeit, also der ordnungsgemäßen gesetzlichen Vertretung der Partei, nicht auf den Schein des Registers abgestellt werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 470 zu § 15 HGB).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2009 - 6 U 48/08

    Prozessfähigkeit: (Un-)Zulässigkeit einer Klage gegen eine GmbH in Liquidation

    Der gute Glaube an die Richtigkeit der Handelsregisterbekanntmachung führt jedoch nicht zur Annahme der Prozessfähigkeit (so auch OLG Hamm, Urteil vom 3.7.1997 - 22 U 92/96, NJW-RR 1998, 470).
  • OLG Naumburg, 29.07.2008 - 9 U 5/08

    Anwendung des § 15 Abs. 3 HGB im Rahmen von § 51 ZPO

    Dass das OLG Hamm die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 3 HGB in dem Fall der Stellung eines Arrestantrags gegen eine in Liquidation befindliche GmbH verneint hat (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 470), beruht unter anderem auch darauf, dass im dortigen Fall der Antragstellerin positiv bekannt war, dass die im Handelsregister eingetragenen Liquidatoren ihre Funktion niedergelegt hatten.
  • FG Köln, 08.10.2015 - 13 K 2932/14

    Ergehen wirksamer Schätzungsbescheide gegenüber einer zwischenzeitlich

    Überdies ist nach Überzeugung des Senats § 15 HGB schon von seinem Anwendungsbereich her nicht geeignet, eine Prozessfähigkeit zu begründen bzw. zu fingieren (zur Prozessfähigkeit im Zivilprozess ähnlich Urteil des OLG Hamm vom 3. Juli 1997 22 U 92/96, GmbHR 1997, 1155).
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