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   OLG Hamm, 22.10.1998 - 15 W 181/98   

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OLG Hamm, 22.10.1998 - 15 W 181/98 (https://dejure.org/1998,10383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1998 - 15 W 181/98 (https://dejure.org/1998,10383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 15 W 181/98 (https://dejure.org/1998,10383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 861
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1998 - 15 W 181/98
    Formelle Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel sind vielmehr mit der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), materiell-rechtliche Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 i.V.m. § 797 Abs. 4 und 5 ZPO) oder - soweit sie die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel betreffen - nach den von dem Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätzen analog § 767 ZPO bzw. im Wege der Feststellungsklage geltend zu machen (vgl. BGHZ 118, 229, 232 = DNotZ 1993, 235 = MittBayNot 1992, 332; vgl. ferner OLG Hamm - 17. Zivilsenat - BauR 1996, 141 = OLG Report Hamm 1995, 63: OLG Hamm - 14. Zivilsenat - DNotZ 1993, 244).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 17 U 143/93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1998 - 15 W 181/98
    Formelle Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel sind vielmehr mit der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), materiell-rechtliche Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 i.V.m. § 797 Abs. 4 und 5 ZPO) oder - soweit sie die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel betreffen - nach den von dem Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätzen analog § 767 ZPO bzw. im Wege der Feststellungsklage geltend zu machen (vgl. BGHZ 118, 229, 232 = DNotZ 1993, 235 = MittBayNot 1992, 332; vgl. ferner OLG Hamm - 17. Zivilsenat - BauR 1996, 141 = OLG Report Hamm 1995, 63: OLG Hamm - 14. Zivilsenat - DNotZ 1993, 244).
  • OLG Hamm, 19.02.1991 - 14 W 190/89

    Formularmäßige notarielle Vollstreckungsklausel; Vollstreckbare Ausfertigung ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1998 - 15 W 181/98
    Formelle Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel sind vielmehr mit der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), materiell-rechtliche Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 i.V.m. § 797 Abs. 4 und 5 ZPO) oder - soweit sie die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel betreffen - nach den von dem Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätzen analog § 767 ZPO bzw. im Wege der Feststellungsklage geltend zu machen (vgl. BGHZ 118, 229, 232 = DNotZ 1993, 235 = MittBayNot 1992, 332; vgl. ferner OLG Hamm - 17. Zivilsenat - BauR 1996, 141 = OLG Report Hamm 1995, 63: OLG Hamm - 14. Zivilsenat - DNotZ 1993, 244).
  • OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06

    Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    Vielmehr gibt § 54 BeurkG lediglich dem Gläubiger die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Notars herbeizuführen und so seinen Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren bzw. einer weiteren Ausfertigung durchzusetzen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861).

    Formelle Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann er mit der Klauselerinnerung (§ 732 i.V.m. § 767 Abs. 3 ZPO), materiell-rechtliche Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage bzw. Klauselgegenklage (§§ 767, 768 ZPO i.V.m. § 797 Abs. 4, 5 ZPO) oder - soweit sie die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel betreffen - nach den von dem BGH hierzu entwickelten Grundsätzen analog § 767 ZO bzw. im Wege der Feststellungsklage geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 204; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861; Huhn/von Schuckmann, aaO, § 54 Rn. 11; Schippel/Reithmann, aaO, § 15 Rn. 82; Winkler, aaO, § 54 Rn 13).

  • OLG München, 09.05.2008 - 31 Wx 31/08

    Notarbeschwerdeverfahren gegen die Ankündigung der Erteilung einer

    Für diesen Fall sieht § 54 BeurkG kein Beschwerderecht des Schuldners vor; diesem stehen insoweit die allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe der Zivilprozessordnung zur Verfügung (vgl. BayObLGZ 1971, 89; BayObLG MittBayNot 1998, 272; OLG Hamm NJW-RR 1999, 861; OLG Köln aaO; Schippel/Bracker/Reithmann BNotO 8. Aufl. § 15 Rn. 85; Winkler BeurkG 16. Aufl. § 54 Rn. 15 m.w.N.).
  • LG Köln, 03.07.2012 - 13 T 50/12

    Klauselerteilung, Auszug aus der Insolvenztabelle, Widerspruch gegen

    Auch der Schuldner könnte die auf Anweisung des Beschwerdegerichts erfolgende Klauselerteilung nur im Wege der hierfür gesetzlich speziell vorgesehenen Rechtsmittel, insbesondere mit einer Klauselerinnerung, und nicht mittels eines Rechtsbehelfs gegen die anweisende Entscheidung angreifen (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1447; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 732 Rn. 5; Zöller/Stöber, a.a.O., § 724 Rn. 13; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, a.a.O., § 17 Rn. 5 f. u. 22; die vereinzelt vertretene Gegenauffassung rechtfertigt ihrerseits nicht die Annahme eines Zulassungsgrundes).
  • LG Freiburg, 05.09.2006 - 4 T 122/06

    Vorbescheid eines Notars mit Ankündigung der Umschreibung einer

    Hier kann er im Rahmen des § 732 ZPO formelle Einwendungen im Klauselerinnerungsverfahren vorbringen bzw. im Rahmen des § 767 ZPO materielle Einwendungen im Wege einer Vollstreckungsgegenklage (zur fehlenden Beschwerdebefugnis des Schuldners vergleiche OLG Frankfurt MDR 1997, 974; OLG Hamm NJW-RR 1999, 861; BayObLG Rpfleger 2000, 74).
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Rechtsprechung
   KG, 05.10.1998 - 25 W 4420/97, 25 W 4421/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9350
KG, 05.10.1998 - 25 W 4420/97, 25 W 4421/97 (https://dejure.org/1998,9350)
KG, Entscheidung vom 05.10.1998 - 25 W 4420/97, 25 W 4421/97 (https://dejure.org/1998,9350)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - 25 W 4420/97, 25 W 4421/97 (https://dejure.org/1998,9350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Amtspflichten eines Notars durch die Beurkundung von Erbscheinsverhandlungen trotz öffentlichen Testaments; Beantragung eines Erbscheines zur Abwicklung des Nachlasses; Allgemeine Geschäftsbedingungen der deutschen Großbanken hinsichtlich des Nachweises ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 861
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im

    Er muss die Vertragsparteien über die entstehenden Kosten belehren, wenn dadurch objektiv überflüssige Kosten verursacht werden, insbesondere die Vornahme der notariellen Beurkundung an sich überflüssig ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 05. Oktober 1998 - 25 W 4420/97 -, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2008 - I-15 Wx 13/08 -, Rn. 15, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Er muss die Vertragsparteien über die entstehenden Kosten belehren, wenn dadurch objektiv überflüssige Kosten verursacht werden, insbesondere die Vornahme der notariellen Beurkundung an sich überflüssig ist (Vgl. KG NJW-RR 1999, 861; OLG Köln a.a.O.; Korintenberg/Bengel - Tiedtke, a.a.O., § 16 KostO Rdnr 32).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07

    Auswahlverfahren für Notarbewerber in Hessen: Bewertungsfehler bei der Anwendung

    In diesem Sinne wird der Begriff auch in gerichtlichen Entscheidungen verwendet (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 217; OLG Hamm, FamRZ 1994, 994; KG, DNotZ 2007, 393; unklarer dagegen KG, NJW-RR 99, 861).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen

    Er muss die Vertragsparteien über die entstehenden Kosten belehren, wenn dadurch objektiv überflüssige Kosten verursacht werden, insbesondere die Vornahme der notariellen Beurkundung an sich überflüssig ist (Vgl. KG NJW-RR 1999, 861; OLG Köln a.a.O.; Korintenberg/Bengel - Tiedtke, a.a.O., § 16 KostO Rdnr 32).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen

    Er muss die Vertragsparteien über die entstehenden Kosten belehren, wenn dadurch objektiv überflüssige Kosten verursacht werden, insbesondere die Vornahme der notariellen Beurkundung an sich überflüssig ist (Vgl. KG NJW-RR 1999, 861; OLG Köln a.a.O.; Korintenberg/Bengel - Tiedtke, a.a.O., § 16 KostO Rdnr 32).
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 W 432/07

    Höhe der Notarkosten bei Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Niederschlagung

    Er muss die Vertragsbeteiligten über die entstehenden Kosten belehren, wenn dadurch objektiv überflüssige Kosten verursacht werden, insbesondere die Vornahme der notariellen Beurkundung an sich überflüssig ist (vgl. KG NJW-RR 1999, 861; OLG Köln a.a.O.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, a.a.O., § 16 KostO Rdnr 32).
  • OLG Bamberg, 19.05.2020 - 8 W 34/20

    Zentrales Testamentsregister, Erbscheinsantrag, Beschwerdeführer,

    Beruht die testamentarische Erbfolge auf einer letztwilligen Verfügung, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so hat der Notar die Amtspflicht, einen Beteiligten, der ohne nähere Angaben bei ihm eine Erbscheinsverhandlung beurkunden lassen will, darüber zu befragen, weshalb ein Erbschein benötigt werde und gegebenenfalls darüber zu belehren, dass zum Nachweise der Erbfolge die Testamentsurkunde und die Niederschrift über deren Eröffnung genügen kann (KG Berlin, Beschluss vom 05. Oktober 1998 - 25 W 4420/97 -, juris).
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