Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 07.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4039
OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00 (https://dejure.org/2000,4039)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2000 - 14 WF 58/00 (https://dejure.org/2000,4039)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 14 WF 58/00 (https://dejure.org/2000,4039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 114, 119
    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1606
  • FamRZ 2000, 1588
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Der Auffassung, es sei auch bei dieser Sachlage in Abstammungssachen darauf abzustellen, ob die Rechtsverteidigung zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife noch Aussicht auf Erfolg gehabt habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 484), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, denn vom Gericht kann keine Entscheidung wider besseres Wissen entgegen dem eigenen Verhalten der Prozeßkostenhilfe begehrenden Partei verlangt werden (vgl. auch BGH NJW 1982, 1104 und 1985, 498).
  • OLG Köln, 12.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit der PHK-Beschwerde nach rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Insoweit ist nach einem Anerkenntnis die Rechtslage nicht anders als nach einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, die nicht angegriffen wird, auch hier kann die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung nicht auf eine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gestützt werden, die das nicht angegriffene Urteil verneint (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 102; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Naumburg, 27.05.1999 - 3 WF 75/99

    Prozesskostenhilfe für ein vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Es ist umstritten, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen ist oder auf den Zeitpunkt, zu dem das Gericht pflichtgemäß über den vollständigen Antrag hätte entscheiden können (für Entscheidungszeitpunkt: Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkosten- und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999) Rn. 420 ff. m.w.N.; für Zeitpunkt der Entscheidungsreife (bei Entscheidungsverzögerung): Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. 2000, Rn.171 m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl. (1999), § 119 Rn. 46 m.w.N.; OLG Naumburg FamRZ 2000, 431).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Der Auffassung, es sei auch bei dieser Sachlage in Abstammungssachen darauf abzustellen, ob die Rechtsverteidigung zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife noch Aussicht auf Erfolg gehabt habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 484), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, denn vom Gericht kann keine Entscheidung wider besseres Wissen entgegen dem eigenen Verhalten der Prozeßkostenhilfe begehrenden Partei verlangt werden (vgl. auch BGH NJW 1982, 1104 und 1985, 498).
  • OLG Brandenburg, 25.11.1997 - 10 WF 150/97

    Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Es ist Sache des PKH-Antragstellers, in geeigneter Weise auf eine rechtzeitige Entscheidung über den PKH-Antrag hinzuwirken (OLG Brandenburg AnwBl. 1998, 670; OLG Naumburg FamRZ 2000, 106; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs a.a.O. Rn. 428).
  • OLG Naumburg, 25.02.1999 - 8 WF 59/99

    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Es ist Sache des PKH-Antragstellers, in geeigneter Weise auf eine rechtzeitige Entscheidung über den PKH-Antrag hinzuwirken (OLG Brandenburg AnwBl. 1998, 670; OLG Naumburg FamRZ 2000, 106; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs a.a.O. Rn. 428).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 WF 152/97
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Insoweit ist nach einem Anerkenntnis die Rechtslage nicht anders als nach einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, die nicht angegriffen wird, auch hier kann die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung nicht auf eine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gestützt werden, die das nicht angegriffene Urteil verneint (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 102; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    (1) Es sei ausschließlich der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, und zwar auch im Falle einer (pflichtwidrigen) Verzögerung der Entscheidung durch das Gericht (vgl. LAG Düsseldorf, 12. November 1986, 14 Ta 348/86, LAGE ZPO § 114 Nr. 10; LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6; OLG Düsseldorf, 21. Juni 1988, 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606; OLG München, 27. Juli 1993, 12 WF 871/93, OLGR 1994, 46; OLG Saarbrücken, 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR 2009, 112; 11. Oktober 2012, 6 WF 383/12, juris; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 423 ff.; MüKo-ZPO/Motzer, 4. Auflage 2013, § 114 Rn. 113, soweit dieser in Rn. 111 auf "Entscheidungsreife" verweist, ist damit der frühestmögliche Zeitpunkt einer Bewilligung gemeint; ebenso LAG Hessen, 9. Januar 2013, 7 Ta 354/11, juris).

    Es ist nach einer ordnungsgemäßen Antragstellung nicht mehr Sache der Partei, auf eine rechtzeitige Bescheidung des Antrags hinzuwirken (so unzutreffend OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606; MüKo-ZPO/Motzer, a. a. O., § 114 ZPO Rn. 113), sondern des Gerichts.

  • OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04

    Vaterschaftsfeststellungsklage: Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung für

    Liegt ein in diesem Sinne ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Prozesskostenhilfe vor, bevor die Rechtsverteidigung auf Grund anderweitiger Erkenntnisse aussichtslos erscheint, ist trotz veränderter Erkenntnis nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen (entgegen OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06

    Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Antragstellerin nicht ausdrücklich auf eine zügige Bearbeitung des gestellten Prozesskostenhilfeantrags gedrängt hat (anders OLG Köln, Beschl. v. 24.05.2000 - 14 WF 58/00 -, juris, Rn. 14; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, ZPO § 114 Rn. 103).
  • OLG Köln, 31.10.2005 - 9 W 25/05

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Gebäudeversicherung

    Bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 383 mit weiteren Nachweisen; siehe auch OLG Köln, NJW-RR 2000, 1606; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 26.Aufl., § 119, Rn 4; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119, Rn 44).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Denn es ist Sache der Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, auf eine rechtzeitige Bescheidung ihres Antrags hinzuwirken (OLG Köln, Beschluss vom 24.5.2000 - 14 WF 58/00, Rn. 14, juris; MüKo/Wache, 5. Aufl. 2016, ZPO § 114 Rn. 103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15255
OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99 (https://dejure.org/1999,15255)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.09.1999 - 3 U 158/99 (https://dejure.org/1999,15255)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. September 1999 - 3 U 158/99 (https://dejure.org/1999,15255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der gesetzlichen Eigentumgsvermutung bei Abhandenkommen eines Neuwagens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99
    In Erkenntnis dessen, dass der Kl. für die angeblich am 04.04.1997 erfolgte Autoschenkung keine Beweismittel hat, stützt er sein Eigentum ausschließlich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, die schon zu Gunsten seiner Rechtsvorgängerin bestanden habe und daher für ihn fortwirke (vgl. BGH, NJW 1993, 935).
  • BGH, 30.11.1988 - VIII ZR 305/87

    Pflicht zur Führung eines Beweises über einen Eigentümerwechsel - Folgen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99
    Denn nur zu Gunsten des Besitzers einer Sache wird vermutet, dass er mit dem Besitz zugleich den Eigenbesitz und damit auch das Eigentum an der Sache erworben hat (vgl. z. B. BGH, NJW 1967, 2008; BGH, NJW-RR 1989, 651 = WM 1989, 501).
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 169/65

    Beweis für die Eigentumsvermutung einer Testamentserbin an einer Sammlung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99
    Denn nur zu Gunsten des Besitzers einer Sache wird vermutet, dass er mit dem Besitz zugleich den Eigenbesitz und damit auch das Eigentum an der Sache erworben hat (vgl. z. B. BGH, NJW 1967, 2008; BGH, NJW-RR 1989, 651 = WM 1989, 501).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Zwar kommt es auf ein Verschulden bei der Störung oder dem Entziehungsakt des Handelnden grundsätzlich für die Erfüllung des Tatbestandes der verbotenen Eigenmacht nach § 858 BGB nicht an (RG; Urt. v. 27.05.1903, Az.: V 29/03, RGZ S. 55 ff., (57); RG, Urt. v. 07.02.1908, Az. VII 466/07, RGZ 67, S. 387 ff. (389); OLG Koblenz, Urt. v. 07.09.1999, Az.: 3 U 158/99, NJW-RR 2000, S. 1606 (1608)).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Voraussetzung für das Eingreifen eines Anscheinsbeweises ist jedoch ein bestimmter Vermutungstatbestand, bei dessen Vorliegen auf eine bestimmte Vermutungsfolge geschlossen werden kann (s. hierzu BGH, Urt. v. 19.11.1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343, 344; BGH, Urt. v. 19.3.1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772, 773; s. ferner OLG Koblenz, Urt. v. 7.9.1999 - 3 U 158/99, NJW-RR 2000, 1606 ff.).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Aber auch die Vermutung der Rechtsfortdauer (§ 1006 Abs. 2 BGB) führt hier zu keiner abweichenden Entscheidung, weil sich der Kläger als derzeitiger unmittelbarer Besitzer des Zählers selbst auf die Vermutungsregel des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB stützen kann (vgl. dazu OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1606, 1607; Fritsche in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 2016, § 1006 Rd.10).

    Im Übrigen hat der Kläger den beklagtenseits vorgetragenen Eigenbesitzerwerb an dem Stromzähler und damit die tatsächlichen Voraussetzungen von § 1006 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB bestritten, so dass der Beklagte diesen Eigenbesitzerwerb beweisen muss (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1606, 1607; Fritsche, aaO., § 1006 Rd.13).

  • AG Hamburg, 23.05.2023 - 21 C 88/21
    Voraussetzung für das Eingreifen eines Anscheinsbeweises ist damit ein bestimmter Vermutungstatbestand, bei dessen Vorliegen auf eine bestimmte Vermutungsfolge geschlossen werden kann (s. hierzu BGH, Urt. v. 19.11.1985, Az.: VI ZR 176/84; BGH, Urt. v. 19.03.1996, Az.: VI ZR 380/94; OLG Koblenz, Urt. v. 07.09.1999, Az.: 3 U 158/99).
  • LG Duisburg, 19.05.2023 - 6 O 49/22
    Darüber hinaus ist der Klägerin auch der Nachweis der konkreten Erstbesitzerlangung (vgl. OLG Koblenz Urteil vom 7.9.1999, Az.: 3 U 158/99; OLG Hamm, Beschluss v. 01.02.2013, Az.: 9 U 238/12) nicht gelungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht