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   OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98 - 157   

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OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98 - 157 (https://dejure.org/1999,8759)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.08.1999 - 1 U 867/98 - 157 (https://dejure.org/1999,8759)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. August 1999 - 1 U 867/98 - 157 (https://dejure.org/1999,8759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschied einer Haftung beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache einerseits und der Haftung eines Verkäufers eines nicht bestehenden Rechts auf das Erfüllungsinteresse andererseits; Haftung nach kaufrechtlichen Vorschriften als Verkäufer von Patenten und ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Herausgabeanspruch aus § 812 Abs.1 S.1 Alt.1 ein Surrogat gem. § 818 Abs.1 sein?

  • Universität des Saarlandes
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 845
  • ZIP 1999, 2054
  • WM 1999, 2503
  • DB 1999, 2506
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    44 bb) Davon abweichend hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass sich der Bereicherungsanspruch eines Grundstückskäufers, der sich im notariellen Vertrag mit dem Verkäufer zur Zahlung einer Maklergebühr zugunsten eines Dritten verpflichtet, bei Fehlerhaftigkeit des Vertrages nicht gegen den Verkäufer, sondern den Dritten richtet, wenn den Rechtsgrund für die Zahlungen ausschließlich der Kaufvertrag darstellt (BGHZ 87, 232,235 mit Hinweis auf BGHZ 58, 184).

    Der Leistung kann eine auf den Dritten bezogene Zweckrichtung innewohnen, welche die Zuwendung als eine allein vom Bestand des Deckungsverhältnisses abhängige Leistung an den Dritten im bereicherungsrechtlichen Sinne erscheinen lässt (BGHZ 58, 184,188).

    Dies gilt insbesondere für Konstellationen, in denen sich das Valutaverhältnis in der Zuwendung erschöpft (BGHZ 58, 184,189).

  • RG, 16.05.1917 - V 30/17

    Haftung beim Verkauf einer Forderung als Hypothekenforderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Anders als beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache haftet der Verkäufer eines nicht bestehenden Rechts auf das Erfüllungsinteresse (RGZ 90, 240, 244).

    In diesem Fall rechtlicher Unmöglichkeit ist § 306 BGB mit der Nichtigkeitsfolge des Vertrages einschlägig (RGZ 128, 241, 246; 90, 240, 244; 68, 292, 293 f.; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 7; Münchner Kommentar/Westermann § 437 Rdnr. 1).

    Ausnahmsweise ist Unmöglichkeit gegeben, sofern die Erfindung ihrem Wesen nach einem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich ist und das Recht daher niemals entstehen kann (RGZ 68, 293 f.; 78, 10, 12; 90, 240, 244; Benkard/Ullmann a.a.O. § 15 Rdnr. 92; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 8).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Es kommt stets auf die Besonderheiten des Einzelfalles an, die für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge zu beachten sind (BGHZ 88, 232, 235).

    Der Bundesgerichtshof bejaht bei fehlerhaftem Deckungsverhältnis zwischen Angewiesenem und Anweisendem einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Leistungsempfänger, wenn der Empfänger nach der mit dem Anweisenden im Valutaverhältnis getroffenen Regelung die Leistung unentgeltlich erhalten hat und in der Person des Anweisenden die Voraussetzungen der §§ 818 Abs. 4, 819 BGB nicht vorliegen (BGHZ 88, 232,237).

  • RG, 18.11.1911 - I 79/11

    Patent; Lizenzvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Ausnahmsweise ist Unmöglichkeit gegeben, sofern die Erfindung ihrem Wesen nach einem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich ist und das Recht daher niemals entstehen kann (RGZ 68, 293 f.; 78, 10, 12; 90, 240, 244; Benkard/Ullmann a.a.O. § 15 Rdnr. 92; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 8).

    42 a) Aus der Nichtigkeit des Vertrages vom 24. Mai 1995 ergibt sich, dass die Klägerin durch die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 100.000,00 DM eine Nichtschuld (§ 812 BGB) beglichen hat (RGZ 78, 10, 13).

  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Als Beispiel eines Rechts, dessen Entstehen seiner Art nach unmöglich ist, sind der Verkauf eines rechtlich unzulässigen Grundpfandrechts (RGZ 128, 241, 246; Münchner Kommentar/H.P. Westermann a.a.O. § 437 Rdnr. 8), eine vom Gesetz missbilligte Art der Rechtsübertragung (BGH NJW 1970, 556 f.; Soergel/Huber, BGB, 12. Auflage, § 437 Rdnr. 31) wie auch die Abtretung eines Kraft gesetzlicher Anordnung erloschenen Schornsteinfegerrealrechts (BGHR, GG Art. 14 Abs. 3, Rechtsposition 6) zu nennen.

    Die Beklagten sollten hier ihnen als Gesellschafter unmittelbar zustehende und nicht erst von der A GmbH zu erwerbende Lizenzen auf die Klägerin übertragen (vgl. BGH NJW 1970, 556 f.).

  • RG, 30.04.1930 - V 84/29

    1. Betrifft § 4 Abs. 2 Satz 2 der Aufwertungs-Novelle auch Einreden des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    In diesem Fall rechtlicher Unmöglichkeit ist § 306 BGB mit der Nichtigkeitsfolge des Vertrages einschlägig (RGZ 128, 241, 246; 90, 240, 244; 68, 292, 293 f.; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 7; Münchner Kommentar/Westermann § 437 Rdnr. 1).

    Als Beispiel eines Rechts, dessen Entstehen seiner Art nach unmöglich ist, sind der Verkauf eines rechtlich unzulässigen Grundpfandrechts (RGZ 128, 241, 246; Münchner Kommentar/H.P. Westermann a.a.O. § 437 Rdnr. 8), eine vom Gesetz missbilligte Art der Rechtsübertragung (BGH NJW 1970, 556 f.; Soergel/Huber, BGB, 12. Auflage, § 437 Rdnr. 31) wie auch die Abtretung eines Kraft gesetzlicher Anordnung erloschenen Schornsteinfegerrealrechts (BGHR, GG Art. 14 Abs. 3, Rechtsposition 6) zu nennen.

  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    48 bb) Im übrigen dürfte hier von einer unentgeltlichen Zuwendung der Beklagten an die A GmbH auszugehen sein, weil die Beklagte von der A GmbH keinen Gegenwert erlangt hat (vgl. BGHZ 37, 363, 369).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Die Abtretung dieses Bereicherungsanspruchs bildet indes nicht den Gegenstand des Klagebegehrens (ebenso BGH NJW 1978, 1970,1972).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Denn die Beklagten haben allenfalls diesen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Kaufpreis oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber der A GmbH (BGH NJW 1989, 2879, 2881 mwN; BGH ZIP 1990, 915, 918).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Denn die Beklagten haben allenfalls diesen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Kaufpreis oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber der A GmbH (BGH NJW 1989, 2879, 2881 mwN; BGH ZIP 1990, 915, 918).
  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 44/91

    Realrechte bayerischer Schornsteinfeger

  • RG, 05.02.1915 - II 380/14

    Sacheinlagen bei Gesellschaften m.b.H.

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 8/03

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten

    Meist wird nicht auf den konkret geltend gemachten Anspruch, sondern darauf abgestellt, wo der Schwerpunkt der Vereinbarung liegt (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 3131 f.; 102, 280, 283; BGH, BGHZ 56, 365, 371 f.; 76, 16, 20; Urt. v. 7. Februar 1985, III ZR 179/83, NJW 1985, 1892, 1893; Senatsurt. v. 12. November 1986, V ZR 273/84, NJW 1987, 773; Urt. v. 12. November 1991, KZR 22/90, NJW 1992, 1237, 1238; Senatsbeschl. v. 6. Juli 2000, V ZB 50/99, NJW-RR 2000, 845; BVerwGE 22, 138, 140; 92, 56, 59; BSG SozR § 51 SGG Nr. 24 S. 56, 59).

    Den Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren bemißt der Bundesgerichtshof bei der Rechtswegbestimmung bislang mit 1/5 des Hauptsachewerts (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996, III ZB 105/96, WM 1997, 1077; Beschl. v. 4. März 1998, VIII ZB 25/97, BGHR GVG § 17a Abs. 4 Satz 1, Beschlußform 1; Senatsbeschl. v. 6. Juli 2000, V ZB 50/99, NJW-RR 2000, 845, 846).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Die Rechtsbeschwerde hat - vor der Erledigungserklärung - der Sache grundsätzliche Bedeutung insoweit beigemessen, als höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, ob die von der Rechtsprechung zum "Doppelmangel in der Bereicherungskette" entwickelten Grundsätze auch dann anwendbar seien, wenn das Tilgungsverhältnis unwirksam sei und ein Valutaverhältnis nicht bestehe (offen gelassen von BGH, Urt. v. 1. Juni 1989 - III ZR 261/87, NJW 1989, 2879, 2881; bejahend OLG Saarbrücken NJW-RR 2000, 845; MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl. § 812 Rn. 47; Palandt/Sprau, BGB 63. Aufl. § 812 Rn. 65 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03

    Rückabwicklung unwirksamer Darlehensverträge: Rechtsschein einer Bevollmächtigung

    Die Kläger haben allenfalls einen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Darlehensbetrag oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber den Zahlungsempfängern (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02

    Finanzierter Wohnungskauf: Haftung der kreditgebenden Bank bei sittenwidriger

    Gegenstand einer Bereicherung kann daher bei den Klägern lediglich der durch die Überweisungen selbst entstandene, gegen die Veräußerin gerichtete Anspruch auf Rückzahlung gewesen sein (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; NJW 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
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