Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 140/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8076
OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 140/00 (https://dejure.org/2001,8076)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.08.2001 - 4 U 140/00 (https://dejure.org/2001,8076)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. August 2001 - 4 U 140/00 (https://dejure.org/2001,8076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    MarkenG §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2; UWG §§ 1, 3
    Störereigenschaft bei Verknüpfung der Homepage über Suchmaschinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautrerer Wettbewerb; Duldung; Verknüpfung; Internet; Suchmaschine; Domain; Webseite; Störer

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 § 15 Abs. 2; UWG § 1 § 3
    Fehlerhafte Verknüpfung durch Internet-Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 910
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 140/00
    Eine Rechtspflicht zum Handeln besteht in derartigen Fällen nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur nur dann, wenn das Verhalten des Dritten veranlasst oder gefördert worden wäre, wenn also ein - entsprechend allgemeinen Rechtsgrundsätzen - rechtswidriges Verhalten vorausgegangen oder ausgenutzt worden ist (vgl. z.B. BGH GRUR 1977, 114/115; GRUR 1986, 683; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 326).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 140/00
    Eine Rechtspflicht zum Handeln besteht in derartigen Fällen nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur nur dann, wenn das Verhalten des Dritten veranlasst oder gefördert worden wäre, wenn also ein - entsprechend allgemeinen Rechtsgrundsätzen - rechtswidriges Verhalten vorausgegangen oder ausgenutzt worden ist (vgl. z.B. BGH GRUR 1977, 114/115; GRUR 1986, 683; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 326).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1988 - 3 W 156/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 140/00
    Ein solches Ausnutzen muss aber über ein bloßes Geschehenlassen hinausgehen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken NJW-RR 1988, 1341/1342).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.10.2001 - 2 U 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14773
OLG Düsseldorf, 04.10.2001 - 2 U 48/01 (https://dejure.org/2001,14773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2001 - 2 U 48/01 (https://dejure.org/2001,14773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 2 U 48/01 (https://dejure.org/2001,14773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    UWG § 1
    Fremde Nachrichten im Internet-Portal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    TDG § 5 Abs. 1; UWG § 1
    Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internet-Portals für von einem Dritten erstellte Nachrichten

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann haften Internetprovider? (Dr. Thomas Hoeren, Münster; FAZ vom 27.04.2005, Nr. 97 Seite 2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 910
  • GRUR-RR 2002, 234
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Allerdings können ursprünglich fremde Informationen auch dann als "eigene" i.S. von § 7 Abs. 1 TMG (§ 8 Abs. 1 TDG a.F.) zu werten sein, wenn sich der Dienstanbieter diese zu eigen gemacht hat (KG, KGR Berlin, 2005, 55; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1700; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 910 f.; Köhler/Arndt/Fetzer, Recht des Internet, 6. Aufl., Rn. 748).

    Allerdings können ursprünglich fremde Informationen auch dann als "eigene" i.S. von § 7 Abs. 1 TMG (§ 8 Abs. 1 TDG a.F.) zu werten sein, wenn sich der Dienstanbieter diese zu eigen gemacht hat (KG, KGR Berlin, 2005, 55; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1700; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 910 f.; Köhler/Arndt/Fetzer, Recht des Internet, 6. Aufl., Rn. 748).

    Allerdings können ursprünglich fremde Informationen auch dann als "eigene" i.S. von § 7 Abs. 1 TMG (§ 8 Abs. 1 TDG a.F.) zu werten sein, wenn sich der Dienstanbieter diese zu eigen gemacht hat (KG, KGR Berlin, 2005, 55; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1700; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 910 f.; Köhler/Arndt/Fetzer, Recht des Internet, 6. Aufl., Rn. 748).

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