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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2027
OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02 (https://dejure.org/2003,2027)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2003 - 14 U 239/02 (https://dejure.org/2003,2027)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 14 U 239/02 (https://dejure.org/2003,2027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr einfahrenden Fahrzeugführers

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 StVO; § 7 StVG
    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren; Einfädeln; Fahrzeugführer; fließender Verkehr; Grundstücksausfahrt; Grundstückseinfahrt; Haftungsverteilung; Kfz-Unfall; Kollision; Mitverschulden; Schadenersatzanspruch; Verkehrsunfall; ...

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall beim Ausfahren aus einem Grundstück - Anscheinshaftung

  • Judicialis

    StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; PflVG § 3; StVO § 10
    Anschein der schuldhaften Unfallverursachung beim Verkehrsunfall - Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1536
  • MDR 2003, 1351
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (Senatsurteil vom 13. November 1990 - VI ZR 15/90, aaO; OLG Karlsruhe, VersR 1977, 673; OLG Frankfurt am Main, VersR 1994, 1203, 1204 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 15. März 1994 - VI ZR 220/93 und OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536, 1537; vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. Rn. 68; Nugel, DAR 2009, 346, 350).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bedeutung einer am Unfallort abgegebenen

    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NJW-RR 1991, 536; OLG Karlsruhe VersR 1977, 673; OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536, 1537).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08

    Verkehrsunfall - Verletzung der Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO

    Da sich der Unfall beim Ausfahren des Beklagten zu 1) aus dem Grundstück ereignet hat, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte zu 1) seine Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO verletzt hat (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Er haftet deshalb regelmäßig allein für die Folgen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536 f.; LG Berlin NZV 2004, 635 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    Ereignet sich ein Unfall demnach im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Anfahrvorgang, ist - gewissermaßen mit umgekehrter Blickrichtung - regelmäßig der Schluss erlaubt, dass der Anfahrende seinerseits die ihm aus § 10 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen missachtete (Senat MDR 2003, 506; OLG Köln, NJW-RR 2012, 540; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 10 StVO Rdnr. 11).
  • LG Kiel, 13.05.2016 - 1 S 2/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision des Grundstücksausfahrers mit einem

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel in vollem Umfang für die Unfallfolgen zu haften (BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 -, Rn. 9, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2003 - 14 U 239/02 -, juris).
  • OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs

    Zwar verdrängt die Betriebsgefahr des schuldhaft aus einem Grundstück ausfahrenden Fahrzeugs die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs regelmäßig vollständig (OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; KG NZV 1998, 376).
  • LG Stade, 05.01.2004 - 4 O 330/03

    Abbiegen; Alleinhaftung; Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Autobahnmeisterei;

    Gegen denjenigen, der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert, spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.05.2003, 14 O 239/02, NJW-RR 2003, 1536 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 10 StVO, Rn. 11 m. w. H.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.07.2003 - 9 U 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18283
OLG Celle, 23.07.2003 - 9 U 42/03 (https://dejure.org/2003,18283)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2003 - 9 U 42/03 (https://dejure.org/2003,18283)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 9 U 42/03 (https://dejure.org/2003,18283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Beweisverteilung hinsichtlich der Nachstreupflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glatteisunfall auf dem Bürgersteig - Haftet der Grundstückseigentümer auch, wenn gestreut wurde?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; Straßenreinigungs-Satzung
    Anforderungen an den Nachweis der Verletzung der Pflicht zum Nachstreuen bei Glatteis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1536
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2003 - 9 U 42/03
    Ein Anscheinsbeweis ist nur hinsichtlich der Kausalität einer feststehenden Pflichtverletzung für einen Glatteisunfall gegeben (ebenso OLG Hamm, ZfS 2000, 97; BGH, NJW 1984, 432 [433] = VersR 1984, 40, hat sich nur mit dieser Problemstellung befasst).
  • OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2003 - 9 U 42/03
    Allerdings geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht indiziert (vgl. z.B. BGH, NZV 2001, 78).
  • OLG Celle, 06.08.1997 - 9 U 15/97

    Übertragung der Streupflicht auf Straßenanlieger durch Gemeindesatzung

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2003 - 9 U 42/03
    Grundstücksanliegerin und der Grundstücksmieterin ergibt sich allenfalls aus § 823 II BGB i.V. mit § 3 I 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt CuxhavenStraßenreinigungssatzung der Stadt Cuxhaven vom 28.11.1985 und § 3 II der StraßenreinigungsVOStraßenreinigungsVO der Stadt Cuxhaven vom 8.12.1971, nicht aber aus § 823 I BGB (näher dazu Senat, VersR 1998, 604).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 7 U 57/20

    Verkehrssicherungspflicht; Grundstück; Räum- und Streupflicht; Delegation;

    Zwar indiziert ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen und räumlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 23. Juli 2003 - 9 U 42/03).
  • OLG München, 29.11.2012 - 1 U 2931/12

    Verkehrssicherungspflicht: Streu- und Räumpflicht der Gemeinde für einen Gehweg;

    Jedoch begründet ein Glatteisunfall keinen Anschein oder Indiz, dass der Streupflichtige seine Pflicht zum erneuten Streuen verletzt hat, hierfür trifft die Klägerin die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536).
  • LG Bochum, 02.01.2012 - 8 O 49/11

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld für Schäden aufgrund eines

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet, die Verletzung der Streupflicht bereits indiziert (OLG Celle 9 U 42/03, Urteil vom 23.07.2003).
  • OLG München, 22.12.2009 - 1 U 4405/09

    Verkehrssicherungspflicht: Beweislastverteilung für die Verletzung der

    Auch hierfür trifft die Klägerin die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536).
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