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   OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01   

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https://dejure.org/2002,11197
OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,11197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,11197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,11197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 249; BGB § 276 a. F.; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847
    Gebotene Risikoaufklärung bei Anwendung eines experimentellen Verfahrens mit als zweifelhaft einzustufenden Erfolgsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Aufklärung bei Anwendung eines wissenschaftlich noch nicht anerkannten Operationsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 74/98
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 89
  • VersR 2004, 386
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491; OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387; vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312; MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710).
  • OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05

    Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder

    Die von den Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2003, 89 und 1331) steht dem nicht entgegen, da es in beiden Fällen um erfolglos gebliebene kosmetische Operationen gegangen war.
  • LG Bochum, 25.07.2012 - 6 O 47/10

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Operationen an Augen

    Wird demnach bei einem Eingriff nicht eine anerkannte und etablierte Standardmethode, sondern, wie hier, eine neue und noch in der Erprobung befindliche Methode mit noch nicht abschließend geklärten Risiken und möglichen Komplikationen bzw. eine Methode ohne Langzeiterfahrung angewandt, so hat ein Arzt den Patienten auch darüber aufzuklären und konkret darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den ohnehin schon bekannten Risiken auch bisher noch unbekannte Risiken auftreten können und solche damit nicht auszuschließen sind (vgl. dazu zum Beispiel BGHZ 168, 103 ff. = BGH NJW 2006, 2474 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244 (245); OLG Düsseldorf VersR 2004, 386; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C, Rdnr. 39).

    Da wie ausgeführt davon auszugehen ist, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung von Seiten des Beklagten davon abgesehen hätte, sich den operativen Eingriffen vom 18.01.2005 und 06.07.2005 zu unterziehen, besteht ein Teil des materiellen Schadens der Klägerin darin, dass diese die Vereinbarung mit dem Beklagten über die Implantation der Vorderkammerlinsen geschlossen und den Eigenanteil von 4.296,00 EUR geleistet hat, so dass zwangsläufig der Beklagte die hierfür von ihr geleistete Vergütung in Höhe von 4.296,00 EUR zu ersetzen hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 2004, 386 = NJW-RR 2003, 89).

  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

    Anders ist dies aber, wenn der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden will (BGHZ 168, 103; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244; OLG Düsseldorf VersR 2004, 386; OLG Bremen OLGR 2004, 320).
  • OLG Bremen, 04.03.2003 - 3 U 65/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, um so ausführlicher und eindrücklicher muß der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH VersR 1991, 227; OLG Celle NJW 1987, 2304; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 89).
  • LG Bochum, 02.07.2014 - 6 O 224/11

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer fehlerhaften

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. OLG Bremen, BeckRS 2003, 30309861; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 89).
  • LG Köln, 04.03.2009 - 25 O 164/07

    Eingriff in körperliche und gesundheitliche Befindlichkeiten ohne Einwilligung

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH v. 6.11.1990 - VI ZR 8/90, MDR 1991, 424 = VersR 1991, 227; OLG Düsseldorf v. 21.3.2002 - 8 U 117/01, OLGR 2003, 408).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2021 - 12 U 173/20

    Schadensersatz wegen zahnärztlicher Behandlungsfehler; Beweislast für eine

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Klägerin die Behandlung jedenfalls nicht in der zur Ausführung gelangten Variante hätte durchführen lassen, die nicht als die geschuldete Behandlungsleistung angesehen werden kann und somit auch nicht honorarpflichtig ist (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 21.04.1999, Az.: 1 U 615/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002, Az.: 8 U 117/01 und vom 20.03.2003, Az.: 8 U 18/02).
  • LG Köln, 16.08.2006 - 25 O 335/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH v. 6.11.1990 - VI ZR 8/90, MDR 1991, 424 = VersR 1991, 227; OLG Düsseldorf v. 21.3.2002 - 8 U 117/01, OLGR 2003, 408).
  • LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15

    Schadensersatz wegen augenärztlicher Behandlung

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und der ihn selbst wünscht, über seine Erfolgsaussichten und etwaigen schädlichen Folgen informiert werden (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 117/01, "Photorefraktive Keratektomie").
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