Rechtsprechung
OLG München, 07.10.2002 - 21 W 2385/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichterstattung über Strafverfahren eines identifizierbaren Angeklagten; Abwägung des Informationsinteresse der Allgemeinheit und des Persönlichkeitsrechts des Angeklagten vor Urteilsverkündigung; Besonderes öffentliches Interesse bei Vergehen der Strafvereitelung ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 1004
Zulässigkeit der Identifizierung eines Rechtsanwalts als Angeklagter in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren
Verfahrensgang
- LG München II, 25.09.2002 - 14 PO 5351/02
- OLG München, 07.10.2002 - 21 W 2385/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 111
- afp 2003, 438
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte davon ausgehen, dass ein an sich geringes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über leichte Verfehlungen durch Besonderheiten etwa in der Person des Täters oder des Tathergangs aufgewogen werden kann (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, S. 111). - BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111). - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 287/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111). - OLG Köln, 18.02.2021 - 15 U 44/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch identifizierende …
(3) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 7.10.2002 - 21 W 2385/02, AfP 2003, 438), das im Hinblick auf eine Berichterstattung über ein Strafverfahren die Ansicht vertritt, eine Stellungnahme müsse nicht eingeholt werden, weil bei Zulassung der Anklage der hinreichende Tatverdacht durch das Gericht geprüft und dem Angeschuldigten rechtliches Gehör gewährt worden sei, führt ebenfalls nicht zu einem für die Beklagte günstigeren Ergebnis. - LG Köln, 29.01.2020 - 28 O 221/19
Trotz erstinstanzlicher Verurteilung wegen Betruges - Arzt darf von der Presse …
Sofern das OLG München - Beschluss vom 07.10.2002 - 21 W 2385/02 - dies anders zu sehen scheint, weil " anders als bei einer Verdachtsberichterstattung im Stadium eines Ermittlungsverfahrens (...) bei Zulassung der Anklage der hinreichende Tatverdacht durch das Gericht geprüft wurde, nachdem dem Angeschuldigten rechtliches Gehör gewährt worden war (§§ 201, 203 StPO)", überzeugt dies nicht. - LG München I, 16.04.2018 - 9 O 8184/17
Identifizierende Bildberichterstattung über Verwaltungsgerichtsverfahren
Die Zulässigkeit der Berichterstattung ergab sich im dortigen Einzelfall allein daraus, dass dem dortigen Antragsteller zur Last lag, die Tat als Organ der Rechtspflege - also als Anwalt - begangen zu haben (OLG München, Beschluss vom 07.10.2002 - 21 W 2385/02, NJW-RR 2003, 111 m.w.N.). - OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über Strafprozesse unter …
Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren (vgl. BGH NJW 2000, 1036 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2003, 111). - LG Rostock, 16.01.2009 - 9 O 1/09
Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit …
Es besteht durch die Umstände der Tat ein legitimes Interesse Rechtsuchender, nicht nur über den Vorgang als solchen, sondern auch über die Person des Angeklagten informiert zu werden, um gegebenenfalls daraus Konsequenzen zu ziehen (vgl. auch OLG München, NJW-RR 2003, 111 f.). - OLG Naumburg, 23.04.2010 - 10 U 54/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Irreführende Werbung durch Angaben …