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   BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04   

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BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04 (https://dejure.org/2006,1536)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - X ZR 167/04 (https://dejure.org/2006,1536)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - X ZR 167/04 (https://dejure.org/2006,1536)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen für den Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen einer bis zur Kündigung erbrachten mangelhaften Teilleistung nach Kündigung eines Werkvertrags durch den Unternehmer ; Haftung des Werkunternehmers für vor der Kündigung des Werkvertrags entstandene Schäden ; ...

  • Judicialis

    BGB § 249 Hd; ; BGB § 643; ; BGB a.F. § 633; ; BGB a.F. § 635

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 643; BGB § 633 a. F.; BGB § 635 a. F.
    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs des Bestellers wegen Kündigung des Werkvertrags durch den Unternehmer

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch der X. Zivilsenat des BGH sieht in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger mit Urteil vom 13.6.2006 - X ZR 167/04 -.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 643; BGB (a.F.) § 633 § 635
    Rechtsfolgen der Kündigung des Werkvertrages im Hinblick auf bis dahin entstandenen Gewährleistungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung und Forderung nach entgangenem Gewinn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsrecht des Unternehmers ? Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen mangelhaften Teilleistungen unberühert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzumfang bei einer vor Kündigung erbrachten Teilleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel bei fehlerhaftem Konstruktionsentwurf? (IBR 2006, 507)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1309
  • MDR 2007, 20
  • NZBau 2006, 638
  • VersR 2007, 260
  • WM 2006, 1925
  • DB 2006, 1953
  • BauR 2006, 1488
  • ZfBR 2007, 33
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Sind solche Aufwendungen indes tatsächlich entstanden, kann der Gläubiger sie zusätzlich - als weitere Schadensposition - neben dem entgangenen Gewinn verlangen; andernfalls stünde er schlechter als er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde (BGHZ 143, 41, 49 f.; BGH, Urt. v. 17.12.2003 - XII ZR 146/00, GuT 2004, 54).

    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (vgl. BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197; 143, 41, 48).

    Die Rentabilitätsvermutung beschränkt sich jedoch auf das Geschäft, dessen Erfüllung der Ersatzpflichtige schuldig geblieben ist; eine allgemeine Vermutung, die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr werde sich rentieren und Aufwendungen des Gläubigers für Folgegeschäfte würden durch deren Ergebnisse ausgeglichen werden, besteht nicht (BGHZ 114, 193, 200; 143, 41, 48 f.).

  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (vgl. BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197; 143, 41, 48).

    Die Rentabilitätsvermutung beschränkt sich jedoch auf das Geschäft, dessen Erfüllung der Ersatzpflichtige schuldig geblieben ist; eine allgemeine Vermutung, die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr werde sich rentieren und Aufwendungen des Gläubigers für Folgegeschäfte würden durch deren Ergebnisse ausgeglichen werden, besteht nicht (BGHZ 114, 193, 200; 143, 41, 48 f.).

  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Hierbei wird das Berufungsgericht gegebenenfalls auch zu bedenken haben, dass der Umstand, dass ein Werkunternehmer, der eine neue Lösung für ein technisches Problem zu entwickeln hat, hierbei zunächst Wege beschreitet, die sich im Nachhinein als nicht gangbar erweisen, nicht ohne Weiteres den Schluss zulässt, insoweit erbrachte Teilleistungen seien fehlerhaft (vgl. hierzu auch BGHZ 151, 330).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (vgl. BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197; 143, 41, 48).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Sollten Fristsetzung und Ablehnungsandrohung weder ausgesprochen worden noch entbehrlich gewesen sein, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass der Unternehmer für einen durch Nachfristsetzung nicht mehr auszugleichenden Verspätungsschaden oder für einen der Nachbesserung nicht zugänglichen Schaden auch ohne Nachfristsetzung einstehen muss (BGHZ 88, 46, 49; 92, 308, 310; BGH, Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; Urt. v. 16.3.2000 - VII ZR 461/98, NJW 2000, 2020).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Sollten Fristsetzung und Ablehnungsandrohung weder ausgesprochen worden noch entbehrlich gewesen sein, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass der Unternehmer für einen durch Nachfristsetzung nicht mehr auszugleichenden Verspätungsschaden oder für einen der Nachbesserung nicht zugänglichen Schaden auch ohne Nachfristsetzung einstehen muss (BGHZ 88, 46, 49; 92, 308, 310; BGH, Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; Urt. v. 16.3.2000 - VII ZR 461/98, NJW 2000, 2020).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (vgl. BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197; 143, 41, 48).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Sollten Fristsetzung und Ablehnungsandrohung weder ausgesprochen worden noch entbehrlich gewesen sein, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass der Unternehmer für einen durch Nachfristsetzung nicht mehr auszugleichenden Verspätungsschaden oder für einen der Nachbesserung nicht zugänglichen Schaden auch ohne Nachfristsetzung einstehen muss (BGHZ 88, 46, 49; 92, 308, 310; BGH, Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; Urt. v. 16.3.2000 - VII ZR 461/98, NJW 2000, 2020).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 461/98

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Ersatz von Folgeschäden

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Sollten Fristsetzung und Ablehnungsandrohung weder ausgesprochen worden noch entbehrlich gewesen sein, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass der Unternehmer für einen durch Nachfristsetzung nicht mehr auszugleichenden Verspätungsschaden oder für einen der Nachbesserung nicht zugänglichen Schaden auch ohne Nachfristsetzung einstehen muss (BGHZ 88, 46, 49; 92, 308, 310; BGH, Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; Urt. v. 16.3.2000 - VII ZR 461/98, NJW 2000, 2020).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 207/96

    Formularmäßige Vereinbarung der Höhe ersparter Aufwendungen in einem

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
    Mangels eines vertraglich eingeräumten Kündigungsrechts steht dem Unternehmer ein Kündigungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 643 BGB oder aus wichtigem Grund dann zu, wenn ihm das Festhalten am Vertrag infolge eines dem Besteller zuzurechnenden Grundes nicht zumutbar ist (BGH, Urt. v. 19.2.1998 - VII ZR 207/96, NJW-RR 1998, 1391; Bamberger/Roth/Voit, BGB, Akt. August 2004, § 643 Rdn. 9; Staudinger/Peters, BGB, Bearb. 2003, § 643 Rdn. 20).
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 146/00

    Berechnung des entgangenen Gewinns

  • OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16

    Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag

    Das betreffende Fehlverhalten muss allerdings von einigem - regelmäßig erheblichem - Gewicht sein (BGH NJW-RR 2006, 1309 Rn. 22), so etwa bei der Verweigerung angemessener Abschlagszahlungen, einer unzulässigen Teilkündigung oder der Verleitung zur Schwarzarbeit (Staudinger/ Peters / Jacoby a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13

    Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von

    Der Einwand der Anschlussrevision, es bestehe weder die Vermutung, dass Kaufleute immer den marktgerechten Preis vereinbarten, noch gebe es im Rahmen von Bereicherungsansprüchen eine allgemeine Rentabilitätsvermutung (s. BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - X ZR 167/04, NJW-RR 2006, 1309 Rn. 24), lässt einen Rechtsfehler des Berufungsgerichts nicht erkennen.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 23 U 20/11

    Voraussetzungen der Kündigung des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund durch

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber der vertragsuntreuen Partei eines Bauträgervertrages lässt sich auch weiterhin aus einer analogen Anwendung von § 314 BGB auf den - regelmäßig auf eine nicht nur kurzfristige Zusammenarbeit angelegten - Bauträgervertrag ableiten (vgl. Pause, a.a.O. Rn 754 mwN in Fn 2064; Basty, a.a.O., Rn 1133 ff. mwN; Palandt-Sprau, BGB, 70. Auflage 2011, § 643, Rn 1; 649, Rn 13; § 675, Rn 18; Kniffka, ibr-online-Kommentar 2011, § § 649, Rn 7 ff. mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2000, 24 U 240/98, CR 2001, 503; BGH, Urteil vom 13.06.2006, X ZR 167/04, NJW-RR 2006, 1309; vgl. auch zum Projektsteuerungsvertrag: BGH, Urteil vom 09.09.1999, VII ZR 225/98, NJW 2000, 202; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2005, 17 U 217/04, NZBau 2006, 2881).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 192/14

    Schadensersatz statt der Leistung

    Kosten, die dem Erwerber erst durch eine weitere rechtsgeschäftliche Entscheidung treffen, gehören jedenfalls grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen (Anschluss an BGH Urt. v. 19.04.1991 - V ZR 22/90 = BGHZ 114, 193 = NJW 1991, 2277; BGH Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 167/04 = NJW-RR 2006, 1309).

    Auch besteht keine allgemeine (Rentabilitäts-)Vermutung, dass die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr sich rentieren und Aufwendungen für Folgegeschäfte durch deren Ergebnisse ausgeglichen werden (s. BGH, Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 167/04 = NJW-RR 2006, 1309 Rz. 24; v. 19.04.1991, a.a.O. Rz. 15).

  • OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09

    Schadensersatz: Umfang des positiven Interesses bei Rückabwicklung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt die Rentabilitätsvermutung für Zukunftsschäden wie den entgangenen Gewinn gerade nicht (z.B. BGH, U. v. 13.06.2006, Az. X ZR 167/04, NJW-RR 2006, 1309, Tz. 23 u. 24).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2007 - 8 U 164/06

    Thermoselect S.A. gegen EnBW Energie Baden-Württemberg AG

    Der Senat folgt dieser Auffassung nicht; sie lässt sich insbesondere nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BGHZ 133, 44; 143, 89; BauR 2006, 1488) herleiten.
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 170/08

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung ohne Abnahme eines mangelhaften

    Zwar war ihm ein vertragliches Kündigungsrecht nicht eingeräumt; allerdings bleibt auch in solchen Fällen das Recht zur Kündigung gem. § 643 BGB bzw. aus wichtigem Grund unberührt (BGH NJW-RR 2006, S. 1309).
  • OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09

    Sicherheitsleistung des Bestellers: Anforderungen an die Kündigungsandrohung für

    Denn auch eine zu Unrecht erfolgte Kündigung kann eine Erfüllungsverweigerung darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 167/04 - Rdnr. 21).
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