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   BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21   

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https://dejure.org/2022,14291
BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21 (https://dejure.org/2022,14291)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2022 - V ZB 66/21 (https://dejure.org/2022,14291)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21 (https://dejure.org/2022,14291)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die fristgerechte Einlegung einer Berufungsbegründung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Voraussetzungen für die fristgerechte Einlegung einer Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 995
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvR 1029/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbeachtung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 mwN); das Gericht ist insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich (vgl. BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.).
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Deshalb ändert es an der Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nichts, wenn den zur Entscheidung berufenen Richtern der Schriftsatz im Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorlag (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 7; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 mwN); das Gericht ist insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich (vgl. BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Der von dem Berufungsgericht zugrunde gelegte Ausgangspunkt, dass es für die Rechtzeitigkeit des von dem Beklagtenvertreter per Telefax übersandten Schriftsatzes darauf ankommt, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 15 ff.), wird von der Rechtsbeschwerde nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Deshalb ändert es an der Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nichts, wenn den zur Entscheidung berufenen Richtern der Schriftsatz im Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorlag (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 7; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 49/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Nach der zitierten Rechtsprechung ist einem Prozessbeteiligten Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn er eine Rechtsmittelfrist versäumt hat, das Schriftstück aber so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post aufgegeben hat, dass es nach den normalen Postlaufzeiten den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 7 mwN).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 mwN); das Gericht ist insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich (vgl. BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.).
  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

    Rechtzeitig eingegangene Berufungsbegründungsschrift ist zu berücksichtigen!

    Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle der Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht eingegangenen, aber nicht zur Verfahrensakte gelangten Berufungsbegründungsschrift (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21, NJW-RR 2022, 995 Rn. 8).

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an; das Gericht ist insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich (vgl. BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21, NJW-RR 2022, 995 Rn. 8).

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Schriftsatz den Richtern nach Eingang bei Gericht nur nicht vorgelegt wurde oder erst gar nicht zur Verfahrensakte gelangt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21, aaO; vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17, NJW 2018, 3786 Rn. 8 f. mwN).

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