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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81   

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OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81 (https://dejure.org/1981,819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.1981 - 1 Ss 359/81 (https://dejure.org/1981,819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 1981 - 1 Ss 359/81 (https://dejure.org/1981,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Überwiegend wird angenommen, daß der Grundsatz "in dubio pro reo" insoweit nicht gilt, da die Frage, ob ein Rechtsmittel als rechtzeitig eingelegt anzusehen ist, für alle Verfahrensbeteiligten einheitlich behandelt werden müsse, also nicht etwa für ein Rechtsmittel des Angeklagten und ein zu Ungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft unterschiedlich beantwortet werden dürfe (so u.a. BGH NJW 1960, 2202, KG JZ 1954, 470; OLG Hamm, 2. Strafsenat GA 1957, 222; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat NJW 1964, 1684; OLG Celle NJW 1967, 640; a.A. OLG Hamburg JR 1976, 254; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., Einl. Kap. 11 Rz. 44 ff und Meyer in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 341 Rz. 30).

    Demgegenüber hat der BGH in seinem Beschluß vom 2. September 1960 (NJW 1960, 2202), der die Frage der Zulässigkeit einer Revision betraf, die am selben Tag wie ein Verzicht auf dieses Rechtsmittel bei Gericht eingegangen war, darauf hingewiesen, daß ein Rechtsmittel nur dann als wegen Verspätung unzulässig verworfen werden dürfe, wenn es tatsächlich verspätet eingelegt worden sei.

    Die Ansicht des BGH (NJW 1960, 2202) wird auch im Schrifttum überwiegend vertreten.

  • RG, 15.04.1880 - 808/80

    1. Begründet die Ablehnung eines Beweisantrages in der Hauptverhandlung ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Das war bereits in der Rechtsprechung zum früheren Abs. 4 des § 243, dem Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift in der jetzt geltenden Verfassung entspricht, in der Rechtsprechung anerkannt (RGSt. 1, 366; BayObLGSt 1949 bis 1951, 49).

    Daß ein Zeuge während der Vernehmung des Angeklagten (und eventuell anderer Zeugen) im Zuhörerraum der Verhandlung beigewohnt hat, berechtigt das Gericht nicht einmal, einen Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen abzulehnen (RGSt 1, 366; KG VRS 38, 56; vgl. auch RGSt 54, 297).

  • RG, 09.04.1920 - IV 1174/19

    Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Daß ein Zeuge während der Vernehmung des Angeklagten (und eventuell anderer Zeugen) im Zuhörerraum der Verhandlung beigewohnt hat, berechtigt das Gericht nicht einmal, einen Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen abzulehnen (RGSt 1, 366; KG VRS 38, 56; vgl. auch RGSt 54, 297).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Dem Urteil des 4. Strafsenats des BGH vom 26. Juni 1958 (BGHSt 11, 393, 395) legt dagegen wohl nicht diese Ansicht, sondern die aufgrund der besonderen Sachlage gewonnene Überzeugung zu Grunde, Revisionseinlegung und Rechtsmittelbegründung seien rechtzeitig erfolgt.
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 236/76

    Rechtsmittel gegen die Bußgeldentscheidung wegen einer fahrlässigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Diese Vorschrift gilt allerdings auch, falls ein Oberlandesgericht bei einer Entscheidung nach § 346 Abs. 2 StPO von der Entscheidung eines anderen Revisionsgerichts abweichen will (BGH NJW 1977, 964, 965).
  • OLG Stuttgart, 30.10.1980 - 3 Ws 198/80

    Auslegung zugunsten der Rechtskraft bei Zweifeln über die Rechtzeitigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Dieser Ansicht haben sich das BayObLG (NJW 1966, 947), der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1969, 1031) und die Oberlandesgerichte Braunschweig (NJW 1973, 2119), Oldenburg (OLGSt § 314 S. 1) und Stuttgart (NJW 1981, 471 L.S.) in Entscheidungen zu unterschiedlich gelagerten Fällen angeschlossen, in denen jedoch jeweils nur die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels oder des Rechtsbehelfs zweifelhaft war, nicht jedoch dessen Eingang bei Gericht oder bei der zuständigen Behörde überhaupt ungeklärt blieb.
  • OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss OWi 87/73
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Dieser Ansicht haben sich das BayObLG (NJW 1966, 947), der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1969, 1031) und die Oberlandesgerichte Braunschweig (NJW 1973, 2119), Oldenburg (OLGSt § 314 S. 1) und Stuttgart (NJW 1981, 471 L.S.) in Entscheidungen zu unterschiedlich gelagerten Fällen angeschlossen, in denen jedoch jeweils nur die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels oder des Rechtsbehelfs zweifelhaft war, nicht jedoch dessen Eingang bei Gericht oder bei der zuständigen Behörde überhaupt ungeklärt blieb.
  • BayObLG, 09.12.1965 - RReg. 4b St 79/65
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Dieser Ansicht haben sich das BayObLG (NJW 1966, 947), der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1969, 1031) und die Oberlandesgerichte Braunschweig (NJW 1973, 2119), Oldenburg (OLGSt § 314 S. 1) und Stuttgart (NJW 1981, 471 L.S.) in Entscheidungen zu unterschiedlich gelagerten Fällen angeschlossen, in denen jedoch jeweils nur die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels oder des Rechtsbehelfs zweifelhaft war, nicht jedoch dessen Eingang bei Gericht oder bei der zuständigen Behörde überhaupt ungeklärt blieb.
  • OLG Celle, 22.09.1966 - 1 Ss 167/66
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Überwiegend wird angenommen, daß der Grundsatz "in dubio pro reo" insoweit nicht gilt, da die Frage, ob ein Rechtsmittel als rechtzeitig eingelegt anzusehen ist, für alle Verfahrensbeteiligten einheitlich behandelt werden müsse, also nicht etwa für ein Rechtsmittel des Angeklagten und ein zu Ungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft unterschiedlich beantwortet werden dürfe (so u.a. BGH NJW 1960, 2202, KG JZ 1954, 470; OLG Hamm, 2. Strafsenat GA 1957, 222; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat NJW 1964, 1684; OLG Celle NJW 1967, 640; a.A. OLG Hamburg JR 1976, 254; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., Einl. Kap. 11 Rz. 44 ff und Meyer in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 341 Rz. 30).
  • KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05

    Bußgeldverfahren: Nachweis des Eingangs einer per Faxschreiben übermittelten

    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf

    Bleibt zweifelhaft, ob die Rechtsmittelbegründung überhaupt bei Gericht eingegangen ist, ist zu Lasten des Rechtsmittelführers zu entscheiden (OLG Hamm NStZ 1982, 43; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 35; Schlüchter in SK/StPO § 261 Rdn. 81).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 712/94

    Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter

    Der Umstand, daß der Antrag vom 8. November 1994 auch zwischenzeitlich nicht aufgetaucht ist, spricht dagegen, daß er beim Bundesgerichtshof eingegangen ist (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 43, 44).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 712/95
    Der Umstand, daß der Antrag vom 8. November 1994 auch zwischenzeitlich nicht aufgetaucht ist, spricht dagegen, daß er beim Bundesgerichtshof eingegangen ist (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 43, 44).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.08.1981 - 1 Ws 489/81, 1 Ws 490/81   

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https://dejure.org/1981,1097
OLG Koblenz, 28.08.1981 - 1 Ws 489/81, 1 Ws 490/81 (https://dejure.org/1981,1097)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.08.1981 - 1 Ws 489/81, 1 Ws 490/81 (https://dejure.org/1981,1097)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. August 1981 - 1 Ws 489/81, 1 Ws 490/81 (https://dejure.org/1981,1097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 72
  • NStZ 1982, 43
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn sich der Verteidiger im Hinblick auf die in § 145 Abs. 1 StPO benannten Fälle objektiv prozessordnungswidrig und subjektiv vermeidbar pflichtwidrig verhalten hat (OLG Köln NJW 2005, 3588 [mit anwaltsgerichtlicher Folgeentscheidung AnwGH Hamm, NJW-RR 2006, 1491]; OLG Koblenz NStZ 1982, 43; LR-Jahn, § 145 StPO Rn. 34; Meyer-Goßner/Schmitt, § 145 StPO Rn. 17).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 237/05

    Kostenüberbürdung auf den Verteidiger bei schuldhaftem Verlassen der

    Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43).
  • KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13

    Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger

    Ausweislich des Bestellungsbeschlusses vom 17. Juni 2013 erfolgte die Beiordnung von Rechtsanwalt L. ausschließlich "zur Sicherung des Verfahrens", um aufgrund der schon mehrere Monate andauernden Untersuchungshaft der drei Angeklagten eine zügige Durchführung der Hauptverhandlung ohne Einschränkungen der Beweisaufnahme an einzelnen Verhandlungstagen zu garantieren (vgl. dazu OLG Koblenz NStZ 1982, 43; Meyer-Goßner a.a.O., § 141 Rn. 1a), was aufgrund des Urlaubs von Rechtsanwältin A. sowie deren anderweitiger Terminsverpflichtung am 22. August 2013 auf anderem Wege nicht gewährleistet gewesen wäre.
  • OLG Nürnberg, 12.08.1998 - Ws 817/98

    Kostentragungspflicht bei der Aussetzung eines Verfahrens;

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  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 280/05

    Entpflichten eines Verteidigers

    Eine Entpflichtung des Verteidigers ist - neben der in § 143 StPO genannten Fallgestaltung - aus wichtigem Grund auch dann zulässig, wenn eine grobe Pflichtverletzung des Verteidigers vorliegt, die befürchten lässt, dass der Zweck der Pflichtverteidigung und ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf nicht mehr gesichert sind (h. M.; vgl. Senat vom 21.01.2000 - 2Ws 39/00-; OLG Hamburg, NJW 1998, 621; OLG Nürnberg, StV 1995, 287; OLG Koblenz, NStZ 1982, 43; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 143, Rdnr. 4; Laufhüttte in KK, 5. Aufl., § 143 Rdnr. 4 je m. w.N.).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 240/05

    Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus

    Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 244/05

    Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus

    Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 239/05

    Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus

    Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43).
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