Rechtsprechung
   EGMR, 25.04.1983 - 8398/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5937
EGMR, 25.04.1983 - 8398/78 (https://dejure.org/1983,5937)
EGMR, Entscheidung vom 25.04.1983 - 8398/78 (https://dejure.org/1983,5937)
EGMR, Entscheidung vom 25. April 1983 - 8398/78 (https://dejure.org/1983,5937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    PAKELLI v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-3-c Not necessary to examine Art. 6-1 Non-pecuniary damage - finding of violation sufficient Costs and expenses award - domestic proceedings (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    PAKELLI c. ALLEMAGNE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation de l'Art. 6-3-c Non-lieu à examiner l'art. 6-1 Préjudice moral - constat de violation suffisant Remboursement frais et dépens - procédure nationale (französisch)

  • egmr.org PDF

    Pakelli ./. Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. c

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1962 (Ls.)
  • NStZ 1983, 373
  • StV 1981, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 13.05.1980 - 6694/74

    ARTICO c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen war im vorliegenden Verfahren nicht streitig; der Gerichtshof geht von ihr aus (mutatis mutandis Urteile im Fall Delcourt vom 17. Januar 1970, Serie ANr. 11, S. 13 - 15, §§ 25 und 26, und im Fall Artico vom 13. Mai 1980, Serie A Nr. 37, §§ 15 - 18, §§ 31 - 38).

    Sie zeigen lediglich auf, dass während einer abschliessenden Überprüfung des Konventionsentwurfs am Vorabend der Unterzeichnung ein Sachverständigenausschuss "eine Anzahl von formalen und die Übersetzung betreffenden Verbesserungen" vornahm, darunter die Ersetzung des"and" (und) durch ein "or" (oder) in der englischen Fassung des Artikels 6 Abs. 3 Buchst. c) (Sammlung der "Travaux pr¶toires" Band IV,S. 1010)(. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Bestimmung, die einen wirksamen Schutz der Rechte der Verteidigung sichern will (vorzitiertes Urteil im Fall Artico, Serie A Nr. 37, S. 16, § 33; ausserdem, mutatis mutandis Urteile im Fall Adolf vom 26. März 1982, Serie A Nr. 49, S. 15 § 30, und im Fall Sunday Times vom 26. April 1979, Serie A, Nr. 30, S. 30, § 48), gibt der französische Text die verlässlichere Auslegungshilfe; darin tritt der Gerichtshof der Kommission bei.

    Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Beschwerdeführer sich wegen des Fehlens eines Pflichtverteidigers isoliert, verwirrt oder missachtet gefühlt hätte (zuvor zitiertes Urteil im Fall Artico, Serie A Nr. 37, S. 21, § 47); dies erschiene in der Tat auch nicht einleuchtend, da er bereits im August 1976 in die Türkei zurückgekehrt war.

  • EGMR, 27.02.1980 - 6903/75

    DEWEER c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    dass die Bestimmung des Artikels 6 Abs. 3 Buchst. c) einen besonderen Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes des in Absatz 1 umschriebenen fairen Verfahren darstellt (Urteil vom 27. Februar 1980 im Fall Deweer, Serie A Nr. 35, S. 30, § 56).

    Die Feststellung, dass den Erfordernissen des Absatzes 3 Buchst. c) nicht genügt worden ist, entbindet den Gerichtshof davon, den Fall auch nach Absatz 1 zu prüfen, (mutatis mutandis, das oben zitierte Urteil im Fall Deweer, Serie A Nr. 35, S. 30-31, § 56).

  • EGMR, 24.02.1983 - 7525/76

    DUDGEON c. ROYAUME-UNI (ARTICLE 50)

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Zum ersten Antrag stellt der Gerichtshof fest, dass er nach der Konvention nicht ermächtigt ist, das Urteil des Bundesgerichtshofs aufzuheben oder die Regierung anzuweisen, die beanstandeten Stellen des Urteils zu missbilligen (mutatis mutandis Urteile vom 13. Juni 1979, Serie A Nr. 31, S. 25, § 58, und vom 24. Februar 1983 im Fall Dudgeon, Serie A Nr. 59, S. 8, § 15).

    durch Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts auszuräumen (zuvor zitiertes Urteil im Fall Dudgeon, Serie A Nr. 59, S. 9, § 20).

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) hat jedoch am 27. Februar und am 13. Oktober 1976 entschieden, dass eine Revision auf eine Verletzung des § 146 StPO mit Erfolg nur gestützt werden kann, wenn die gemeinschaftliche Verteidigung tatsächlich in Widerspruch zu den Interessen der Verteidigung stand (BGHSt 26, 291-298; 27, 22-24).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Zum ersten Antrag stellt der Gerichtshof fest, dass er nach der Konvention nicht ermächtigt ist, das Urteil des Bundesgerichtshofs aufzuheben oder die Regierung anzuweisen, die beanstandeten Stellen des Urteils zu missbilligen (mutatis mutandis Urteile vom 13. Juni 1979, Serie A Nr. 31, S. 25, § 58, und vom 24. Februar 1983 im Fall Dudgeon, Serie A Nr. 59, S. 8, § 15).
  • EGMR, 26.03.1982 - 8269/78

    Adolf ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Sie zeigen lediglich auf, dass während einer abschliessenden Überprüfung des Konventionsentwurfs am Vorabend der Unterzeichnung ein Sachverständigenausschuss "eine Anzahl von formalen und die Übersetzung betreffenden Verbesserungen" vornahm, darunter die Ersetzung des"and" (und) durch ein "or" (oder) in der englischen Fassung des Artikels 6 Abs. 3 Buchst. c) (Sammlung der "Travaux pr¶toires" Band IV,S. 1010)(. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Bestimmung, die einen wirksamen Schutz der Rechte der Verteidigung sichern will (vorzitiertes Urteil im Fall Artico, Serie A Nr. 37, S. 16, § 33; ausserdem, mutatis mutandis Urteile im Fall Adolf vom 26. März 1982, Serie A Nr. 49, S. 15 § 30, und im Fall Sunday Times vom 26. April 1979, Serie A, Nr. 30, S. 30, § 48), gibt der französische Text die verlässlichere Auslegungshilfe; darin tritt der Gerichtshof der Kommission bei.
  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) hat jedoch am 27. Februar und am 13. Oktober 1976 entschieden, dass eine Revision auf eine Verletzung des § 146 StPO mit Erfolg nur gestützt werden kann, wenn die gemeinschaftliche Verteidigung tatsächlich in Widerspruch zu den Interessen der Verteidigung stand (BGHSt 26, 291-298; 27, 22-24).
  • EGMR, 26.04.1979 - 6538/74

    SUNDAY TIMES c. ROYAUME-UNI (N° 1)

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Sie zeigen lediglich auf, dass während einer abschliessenden Überprüfung des Konventionsentwurfs am Vorabend der Unterzeichnung ein Sachverständigenausschuss "eine Anzahl von formalen und die Übersetzung betreffenden Verbesserungen" vornahm, darunter die Ersetzung des"and" (und) durch ein "or" (oder) in der englischen Fassung des Artikels 6 Abs. 3 Buchst. c) (Sammlung der "Travaux pr¶toires" Band IV,S. 1010)(. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Bestimmung, die einen wirksamen Schutz der Rechte der Verteidigung sichern will (vorzitiertes Urteil im Fall Artico, Serie A Nr. 37, S. 16, § 33; ausserdem, mutatis mutandis Urteile im Fall Adolf vom 26. März 1982, Serie A Nr. 49, S. 15 § 30, und im Fall Sunday Times vom 26. April 1979, Serie A, Nr. 30, S. 30, § 48), gibt der französische Text die verlässlichere Auslegungshilfe; darin tritt der Gerichtshof der Kommission bei.
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger nur nach § 140 Abs. 2 StPO (§ 20 oben) beigeordnet werden, da § 140 Abs. 1 StPO auf die Hauptverhandlung im Revisionsverfahren nicht anwendbar ist (BGHSt 19, 258-263).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus EGMR, 25.04.1983 - 8398/78
    Ausserdem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Pflichtverteidiger in einem schwerwiegenden Fall auf Staatskosten beigeordnet werden muss, wenn der Angeklagte keinen Wahlverteidiger bezahlen kann (BVerfGE 46, 202-213).
  • EGMR, 18.10.1982 - 6878/75

    LE COMPTE, VAN LEUVEN AND DE MEYERE v. BELGIUM (ARTICLE 50)

  • EGMR, 28.06.1984 - 7819/77

    CAMPBELL AND FELL v. THE UNITED KINGDOM

    3 (art. 6-3-c), M. Campbell a certes choisi de ne pas participer à l'audience devant le comité, mais la Convention exige qu'un'"accusé" qui ne veut se défendre lui-même [puisse] recourir aux services d'un défenseur de son choix" (arrêt Pakelli du 25 avril 1983, série A no 64, p. 15, par. 31).
  • EGMR, 25.09.1992 - 13611/88

    Klaus Croissant

    3 (c) (art. 6-3-c) entitles "everyone charged with a criminal offence" to be defended by counsel of his own choosing (see the Pakelli v. Germany judgment of 25 April 1983, Series A no. 64, p. 15, para. 31).
  • OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag

    Nach erfolgloser Verfassungsbeschwerde des Verurteilten entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) auf Antrag des Verurteilten am 25. April 1983 durch Urteil (NStZ 1983, 373 ), in der Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung liege ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3c MRK .

    Die Antragsteller tragen nur vor, es sei eindeutig, daß das Revisionsurteil auf dem Verfahrensverstoß beruhe und berufen sich hierfür auf das Urteil des EuGMR vom 25. April 1983 (NStZ 1983, 373, 374).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht