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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83   

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https://dejure.org/1984,914
BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83 (https://dejure.org/1984,914)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1984 - 1 StR 849/83 (https://dejure.org/1984,914)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 (https://dejure.org/1984,914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch des Totschlags - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch eine akute Alkoholintoxikation

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzug zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1693
  • MDR 1984, 503
  • NStZ 1984, 309 (Ls.)
  • StV 1984, 328
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Zur Bejahung dieser Frage hätte die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten - der an chronischem Alkoholismus leidet und der zur Tatzeit eine akute Alkoholintoxikation aufwies - schon für sich allein, erst recht in Verbindung mit weiteren Milderungsgründen führen können (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urt. vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - bei Holtz MDR 1978, 987; Strafverteidiger 1982, 71; 113; 221; Mösl NStZ 1981, 131, 134 sowie Eser NStZ 1984, 49, 54/55; je mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
  • BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82

    Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80

    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
    Kam auch nur nach einer von beiden ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch in Betracht, dann mußte der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten Rücktritt annehmen (BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 03.05.1978 - 4 StR 184/78

    Revisionserfolg gegen die Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Maßregel -

  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78

    Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende

  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    An der früheren Rechtsprechung des Senats (NJW 1984, 1693; StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - NStZ 1990, 30, 31) halte er nicht fest.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Die in NJW 1984, 1693 (mit abl. Anm. Ulsenheimer JZ 1984, 852) abgedruckte Entscheidung des 1. Strafsenats hat allerdings in einem Fall, in dem der Täter nach Abgabe eines Messerstiches möglicherweise nicht die Vorstellung hatte, er habe das zur Herbeiführung des Erfolgs Ausreichende getan, beendeten Versuch dann bejahen wollen, wenn er von vornherein vorgehabt haben sollte, den Erfolg nur mit der ausgeführten Handlung zu erreichen.

    Bei solcher Sachlage wären, wie der 2. Senat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 716/82 - ausgeführt hat, keine sicheren Feststellungen darüber getroffen, ob der Angeklagte nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich gehalten hat (vgl. auch BGH NJW 1984, 1693).

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Die Auffassung des Senats vermeidet schließlich die Konsequenz, bei der Prüfung, ob strafbefreiender Rücktritt vorliegt, im Zweifel zu Gunsten des Täters von direktem Tötungsvorsatz auszugehen (vgl. BGH NJW 1984, 1693; BGH StV 1986, 15).

    Soweit der vorliegende Beschluß von früheren Entscheidungen des Senats abweicht (Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 - NJW 1984, 1693; Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89 - NStZ 1990, 30, 31), hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Hinzukommen muß vielmehr auch ein die Tatbestandsverwirklichung objektiv fördernder Beitrag eines jeden Mittäters (BGH bei Dallinger MDR 1975, 366, BGH GA 1984, 287).

    Dieser kann jedoch auch in einem bewußten Bestärken des Tatwillens des die Tat ausführenden anderen Mittäters liegen (BGHSt 16, 12, 14; BGH GA 1984, 287; StV 1986, 384; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. § 25 Rdn. 7).

  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Lehnt man in Fällen der vorliegenden Art die Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts ab, hat dies allerdings zur Folge, daß der die Tötung erstrebende Täter noch zu einem Zeitpunkt zurücktreten könnte, zu welchem dem - wie hier - mit bedingtem Vorsatz handelnden wegen der Zielerreichung der Rücktritt nicht mehr möglich ist, und daß deshalb im Zweifel zugunsten des Angeklagten die schwerere Vorsatzform angenommen werden muß (so BGH NJW 1984, 1693; BGH StV 1986, 15).

    Dagegen ist der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs jüngst von seiner früheren Auffassung, daß mit Erreichen des Ziels, um dessentwillen der Täter einen (weitergehenden) tatbestandsmäßigen Erfolg in Kauf nimmt, der Versuch beendet und damit strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich sei (NJW 1984, 1693 und StV 1986, 15), ausdrücklich abgerückt (Beschluß vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89; vgl. jedoch auch Urteil dieses Senats vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89).

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Die Annahme von Mittäterschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in wertender Betrachtung der festgestellten Tatsachen zu prüfen (vgl. BGH GA 1984, 287; weitere Nachweise bei Roxin aaO. Rdn. 26; Cramer in Schönke/Schröder, StGB § 25 Rdn. 87 ff.).
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85

    Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch - Möglichkeit des Rücktritts vom

    Wollte der Angeklagte seinen Gegner dagegen durch eine noch unbestimmte Anzahl von Stichen töten (er hatte ihn einige Zeit vorher zugerufen: "Du stirbst") und ließ er von ihm ab, ohne diesen Erfolg schon für möglich zu halten, so läge unbeendeter Versuch vor; unter Umständen wäre der Zweifelssatz zu beachten (BGH NJW 1984, 1693; vgl. auch BGHSt 31, 170; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch

    Soweit im Urteil des Senats vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 (NJW 1984, 1693) eine andere Beurteilung zum Ausdruck kommt, ist diese überholt.
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 22/84

    Rücktritt mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch des Totschlags

    Kann direkter Tötungsvorsatz nicht ausgeschlossen werden, kann dies für die Frage des Rücktritts von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2001
BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84 (https://dejure.org/1984,2001)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1984 - 5 StR 148/84 (https://dejure.org/1984,2001)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1984 - 5 StR 148/84 (https://dejure.org/1984,2001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose - Tatrichterliches Ermessen bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72

    Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck,

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    "Die förmlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, nämlich die hiernach erforderliche Mindesthöhe von Einzel-, nicht schon von Gesamtstrafen (vgl. BGHSt 24, 341 [BGH 04.05.1972 - 4 StR 134/72]; 26, 152, 153/154; BGH in NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]), sind zwar dem Zusammenhang der Urteilsgründe (vgl. § 75 StGB a.F.; § 54 StGB n.F.) zu entnehmen.
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    Vortaten, die nicht selbst die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit erreichen, müssen bei dieser Würdigung außer Betracht bleiben (BGHSt 24, 153, 156) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]' (BGH, Beschl. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 276/80 -).
  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    "Die förmlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, nämlich die hiernach erforderliche Mindesthöhe von Einzel-, nicht schon von Gesamtstrafen (vgl. BGHSt 24, 341 [BGH 04.05.1972 - 4 StR 134/72]; 26, 152, 153/154; BGH in NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]), sind zwar dem Zusammenhang der Urteilsgründe (vgl. § 75 StGB a.F.; § 54 StGB n.F.) zu entnehmen.
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    Ob wegen der Taten aus der Verurteilung vom 2. Mai 1978 (UA S. 13/14) und der jetzt abgeurteilten die Sicherungsverwahrung etwa aus § 66 Abs. 2 StGB anzuordnen wäre, ist Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH in NJW 1972, 834, 835).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    Ob wegen der Taten aus der Verurteilung vom 2. Mai 1978 (UA S. 13/14) und der jetzt abgeurteilten die Sicherungsverwahrung etwa aus § 66 Abs. 2 StGB anzuordnen wäre, ist Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH in NJW 1972, 834, 835).
  • BGH, 30.05.1972 - 1 StR 117/72

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Raubs und wegen gemeinschaftlichen schweren

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    "Die förmlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, nämlich die hiernach erforderliche Mindesthöhe von Einzel-, nicht schon von Gesamtstrafen (vgl. BGHSt 24, 341 [BGH 04.05.1972 - 4 StR 134/72]; 26, 152, 153/154; BGH in NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]), sind zwar dem Zusammenhang der Urteilsgründe (vgl. § 75 StGB a.F.; § 54 StGB n.F.) zu entnehmen.
  • BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81

    Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverordnung bei Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung werden auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen zu berücksichtigen sein (BGH Urt. v. 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456/457).".
  • BGH, 03.06.1980 - 5 StR 276/80

    Auseinandersetzung mit der Neigung des Angeklagten zur Selbstüberschätzung und

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84
    Vortaten, die nicht selbst die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit erreichen, müssen bei dieser Würdigung außer Betracht bleiben (BGHSt 24, 153, 156) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]' (BGH, Beschl. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 276/80 -).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Zwar kann der Tatrichter insoweit auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters unter Umständen eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81, StV 1982, 114; BGH, Beschluss vom 3. April 1984 - 5 StR 148/84, NStZ 1984, 309).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Seine Ansicht teilen alle Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 152, 154 f; 30, 220; BGH NJW 1972, 1869, 1870 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH NStZ 1984, 309); das Schrifttum billigt sie ganz überwiegend (Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 32; Jescheck Strafrecht Allgem. Teil 3. Aufl. S. 659; Lackner StGB 16. Aufl. § 66 Anm. 3 b, aa; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgem. Teil 6. Aufl. Teilbd. 2 § 68 I Rdn. 35; Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 66 Rdn. 10; Hörn in SK § 66 Rdn. 10).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 343/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; verschiedenartige Symptomtaten; eingewurzelte Neigung

    Es hat sich nicht davon zu überzeugen vermocht, daß es sich bei dem im Jahre 1986 begangenen Meineid, dem Tötungsdelikt vom März 1990 und den nunmehr abgeurteilten Sexualstraftaten um Taten handelt, die für einen Hang des Angeklagten zur Begehung von Straftaten exemplarisch sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 263 ff.; 24, 153, 156; 24, 243, 244; BGH NStZ 1984, 309).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1741
BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84 (https://dejure.org/1984,1741)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1984 - 3 StR 21/84 (https://dejure.org/1984,1741)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1984 - 3 StR 21/84 (https://dejure.org/1984,1741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Preisgabe wichtiger Auswertungsberichte über die Fallex-Übung - Bestimmung zur Geheimagententätigkeit durch Drohung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 309
  • StV 1984, 188
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84
    Die in § 99 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB vorgesehene Subsidiarität (vgl. hierzu BGHSt 24, 72, 80 f.) [BGH 22.01.1971 - 3 StR 3/70] rechtfertigt es nicht, bei der Beurteilung der Verjährungsfrage einen Agenten lediglich deswegen günstiger zu stellen, weil er während seiner langjährigen geheimdienstlichen Tätigkeit nicht nur den dem Vorfeldschutz dienenden allgemeinen Tatbestand des § 99 StGB, sondern zusätzlich einen der in der Subsidiaritätsklausel genannten Verbrechenstatbestände erfüllt hat.
  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

    Auszug aus BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84
    Es kann offenbleiben, ob und inwieweit es allgemein einen sachlichrechtlichen Mangel darstellt, wenn die Gründe des angefochtenen Urteils - wie hier - keine in sich geschlossene Darstellung der Einlassung des Angeklagten und der Beweiswürdigung enthalten (vgl. BGH GA 1965, 208; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83; Hürxthal in KK, § 267 Rdn. 12 ff., § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Die Beendigung der Tat bestimmt sich im Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB ) nach dem endgültigen Abbruch der Beziehung zum fremden Geheimdienst (BGHSt 28, 169/173; BGH NStZ 1984, 309/310 = StV 1984, 188/189; Schmidt NStZ 1995, 262/263).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 22/86

    Außerachtlassung einer Deutungsmöglichkeit einer Zeugenaussage zu Gunsten des

    Das ist rechtsfehlerhaft, weil sie damit eine erheblich näher liegende, den Angeklagten entlastende Deutungsmöglichkeit außer acht läßt (siehe BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH Strafverteidiger 1984, 188 mit zust. Anm. Wagner; BGH, Urteil vom 4. April 1985 - 4 StR 42/85).
  • OLG Nürnberg, 19.06.2006 - 2 St OLG Ss 77/06

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei be- und entlastenden Zeugenaussagen

    Es kann dahinstehen, in welchem Umfang § 267 StPO den Tatrichter verfahrensrechtlich verpflichtet, Beweismittel und Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. hierzu KK-Engelhardt StPO 5. Aufl. § 267 Rn.12; BGH StV 1984, 188).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2967
BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83 (https://dejure.org/1984,2967)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - 3 StR 569/83 (https://dejure.org/1984,2967)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - 3 StR 569/83 (https://dejure.org/1984,2967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung auf Grund der Gefahr einer Schädigung von Eigentum oder Vermögen - "Erhebliche Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
    Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH MDR 1980, 326, 327).

    Bei Diebstählen und Betrügereien, die planmäßig auf Wiederholung angelegt waren oder infolge des Hanges in rascher Folge begangen wurden, ist die Höhe des durch die Tat insgesamt verursachten Schadens maßgebend (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 345, 347).

    Bei der Würdigung der Erheblichkeit der Straftaten ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit zu berücksichtigen (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] sowie 160, 164; BGH JZ 1980, 532).

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
    Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH MDR 1980, 326, 327).

    Da es indessen einen absoluten Wertmaßstab nicht gibt, hat sich eine sachgerechte Schadensbetrachtung an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten, auf dessen Schutz die Maßregel der Sicherungsverwahrung abzielt (BGHSt 24, 160, 163; BGH bei Holtz 1976, 986; BGH, Urteil vom 18. November 1980 - 1 StR 554/80 - bei Mösl NStZ 1981, 428).

  • BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Hang des Angeklagten zur Begehung

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
    Bei der Würdigung der Erheblichkeit der Straftaten ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit zu berücksichtigen (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] sowie 160, 164; BGH JZ 1980, 532).

    Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Hang zu erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB bejaht werden kann, muß der Tatrichter in dem Grenzbereich zwischen der Kleinkriminalität, bei der die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kommt, und den schweren Delikten, bei denen ihre Erforderlichkeit offensichtlich ist, alle Umstände der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) umfassend würdigen (vgl. BGH JZ 1980, 532).

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
    Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH MDR 1980, 326, 327).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
    Bei Diebstählen und Betrügereien, die planmäßig auf Wiederholung angelegt waren oder infolge des Hanges in rascher Folge begangen wurden, ist die Höhe des durch die Tat insgesamt verursachten Schadens maßgebend (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 345, 347).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80

    Sicherungsverwahrung bei Wirtschaftsstraftaten

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
    Da es indessen einen absoluten Wertmaßstab nicht gibt, hat sich eine sachgerechte Schadensbetrachtung an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten, auf dessen Schutz die Maßregel der Sicherungsverwahrung abzielt (BGHSt 24, 160, 163; BGH bei Holtz 1976, 986; BGH, Urteil vom 18. November 1980 - 1 StR 554/80 - bei Mösl NStZ 1981, 428).
  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

    Bei Diebstählen, die planmäßig auf Wiederholung angelegt sind oder infolge des Hanges in rascher Folge begangen wurden, ist nämlich die Höhe des durch die Tat insgesamt verursachten Schadens maßgebend (BGHSt 24, 153, 157; 24, 345, 347; BGH NStZ 1984, 309).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Bei den in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikten kommen als Grundlage der Maßregel nur solche Taten in Betracht, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH JZ 1980, 532; NStZ 1984, 309 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Bei der Würdigung der "Erheblichkeit" kann die Häufigkeit der begangenen und der zu erwartenden Straftaten ins Gewicht fallen; zu berücksichtigen ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit (vgl. BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH MDR 1980, 326; BGH NStZ 1984, 309; BGH wistra 1988, 22).
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