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   OLG Düsseldorf, 05.03.1990 - 2 Ss 335/89 - 64/89 III   

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https://dejure.org/1990,3225
OLG Düsseldorf, 05.03.1990 - 2 Ss 335/89 - 64/89 III (https://dejure.org/1990,3225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.1990 - 2 Ss 335/89 - 64/89 III (https://dejure.org/1990,3225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 1990 - 2 Ss 335/89 - 64/89 III (https://dejure.org/1990,3225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 848
  • NStZ 1990, 292
  • NStZ 1990, 551 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Hierzu hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 10. Januar 1969 - 5 StR 682/68 - entschieden (GA 1970, 25, 240), das Revisionsgericht könne den insoweit in Betracht kommenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur beachten, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge ordnungsmäßig erhoben worden sei (ebenso Engelhardt in KK 2. Aufl. § 269 Rdn. 10 sowie Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 269 Rdn. 12; vgl. auch BGH GA 1981, 321 sowie OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292, 293) [OLG Düsseldorf 05.03.1990 - 2 Ss 335/89 64/89 III].
  • OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07

    Strafprozessrecht: Zulässigkeit der Beschwerde bei für das Ermittlungsverfahren

    Strittig ist, ob diese Zulässigkeitsanforderung eine besondere Ausprägung der Beschwer ist (KG, a.a.O.; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., vor § 296 Rn 5) oder ein eigenständiges, an die Stelle der Beschwer tretendes Zulässigkeitsmerkmal darstellt (OLG Düsseldorf in NStZ 1990, 292, 293; Plöd in KMR, StPO, vor § 296, Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Von Willkür ist indessen nur auszugehen, wenn die Entscheidung bei Anwendung oder Auslegung einer Zuständigkeitsregelung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1992, 206, 207; 3. Strafsenat, NStZ 1990, 292, 293, OLGSt Nr. 13 zu § 462 a StPO mwN; Meyer-Goßner, aaO, § 16 GVG Rdnr. 6 mwN).
  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

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  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

    Die Staatsanwaltschaft hat infolge ihrer behördlichen Stellung als öffentliches Rechtspflegeorgan sicherzustellen, daß getroffene Entscheidungen den Gesetzen entsprechen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 149; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; HansOLG Bremen NStZ 1989, 286; KG, JR 1994, 372 und 1969, 349, 350; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., vor § 296 Rdn. 6; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., vor § 296 Rdn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2000 - 2 Ws 304/00

    Zuständigkeit in Strafsachen; Besondere Bedeutung des Falles; Bestechlichkeit;

    Die besondere Bedeutung kann sich insbesondere aus dem Ausmaß der Rechtsverletzung und den Auswirkungen der Straftat ergeben (OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; OLG Düsseldorf VRS 1985, 201).
  • OLG Dresden, 02.08.1999 - 1 Ws 206/99

    Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Kostenbeschwerde zugunsten des Nebenklägers

    Unabhängig davon, ob man für ein von der Staatsanwaltschaft eingelegtes Rechtsmittel überhaupt eine Beschwer verlangt, ist eine solche jedenfalls immer dann zu bejahen, wenn eine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtige Sachbehandlung vorliegt, denn die Staatsanwaltschaft hat als unparteiische, zur Wahrung des Rechts verpflichtete Behörde darüber zu wachen, dass die ergehenden Entscheidungen den Gesetzen entsprechen (OLG Bremen NStZ 1989, 286 ; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292, 293; KG JR 1994, 372 ; Ruß in KK StPO vor § 296 Rdnr. 6; Hanack in LR StPO 25. Aufl. § 296 Rdnr. 6; Pfeiffer StPO 2. Aufl. vor § 296 Rdnr. 5; Frisch in SK StPO Stand Oktober 1998 § 296 Rdnr. 16, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94

    Richter, unzuständiger, Strafrichter, Schöffengericht, Straferwartung,

    Ein Fall der fehlenden Zuständigkeit liegt namentlich dann vor, wenn ein Gericht das Verfahren abweichend vom vorgesehenen Verfahrensgang willkürlich vor sich eröffnet hat (BGH a.a.O. und ähnlich schon BGHSt 38, 172; OLG Frankfurt NStZ 1993, 250; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; diese Entscheidung entspricht der hier zu beurteilenden Konstellation).
  • OLG Koblenz, 30.09.1994 - 2 Ws 648/94

    Tatsacheninstanz; Besondere Bedeutung; Belange des Tatopfers

    Die Schwere der dem Angeklagten zur Last gelegten Rechtsverstöße sowie deren Bedeutung für das verletzte Kind übersteigen den Durchschnitt vergleichbarer Sachen (OLG Düsseldorf in NStZ 1990, 292, 293).
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